Ich stelle fest, dass die Bürgerschaft die unter A aufgeführten Drucksachen zur Kenntnis genommen hat.
Wer stimmt den Überweisungsbegehren unter B zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wer schließt sich der Empfehlung unter C an? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist ebenfalls einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 4, Drs. 18/6726, Große Anfrage der SPD-Fraktion: Von der Stadt genutzter Büroraum, Fläche, Eigentum, Mietzahlungen, Leerstände und Umzugspläne.
[Große Anfrage der Fraktion der SPD: Von der Stadt genutzter Büroraum Fläche, Eigentum, Mietzahlungen, Leerstände und Umzugspläne - Drs. 18/6726 -]
Diese Drucksache möchte die GAL-Fraktion an den Haushaltsausschuss überweisen. Wer stimmt dem Überweisungsbegehren zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist mehrheitlich abgelehnt. ________
Wird eine Besprechung beantragt? - Das ist der Fall. Dann wird die Besprechung für die nächste Sitzung vorgesehen.
Tagesordnungspunkt 16, Drs. 18/6816, gemeinsamer Bericht des Innenausschusses und des Schulausschusses: Hamburg schützt seine Kinder - Recht auf Bildung und Schulbesuch für alle wahren und Kinder und Familien ohne Aufenthaltstitel: Humanitäre und rechtlich tragfähige Lösungen finden.
[Gemeinsamer Bericht des Innenausschusses und des Schulausschusses über die Drucksachen 18/5217: Hamburg schützt seine Kinder - Recht auf Bildung und Schulbesuch für alle wahren (Antrag der GAL-Fraktion) und 18/5270: Kinder und Familien ohne Aufenthaltstitel: Humanitäre und rechtlich tragfähige Lösungen finden (Antrag der SPD-Fraktion) - Drs. 18/6816 -]
Wer möchte sich Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen anschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen mehrheitlich so beschlossen.
Wer möchte Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen folgen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist mehrheitlich bei einigen Stimmenthaltungen so beschlossen.
Wer möchte das in Ziffer 3 der Ausschussempfehlungen enthaltene Ersuchen beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist mehrheitlich so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 18, Drs. 18/6819, Bericht des Sozialausschusses: Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung des Hamburgischen Landespflegerechts.
[Bericht des Sozialausschusses über die Drucksache 18/5700: Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung des Hamburgischen Landespflegerechts (Senatsantrag) - Drs. 18/6819 -]
[Antrag der Fraktion der SPD: Qualität in der Pflege sichern – Landespflegegesetzdurchführungsverordnung (LPGVO) des Senats muss verbessert werden - Drs. 18/6947 -]
Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der SPDFraktion hierzu gemäß Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. - Die Abgeordnete Brinkmann hat es.
vehement die Unterstellung zurückweisen, wir würden dieses Thema und auch diesen Fünfminutenbeitrag nur wegen des anstehenden Wahlkampfes anmelden.
Ich muss es heute offenbar noch ein paar Mal erklären. Das tue ich aber gern. Wenn die Glocke ertönt, schweigen bitte alle, auch die Rednerin, für die ich nämlich jetzt um Ruhe werben möchte. - Bitte.
Uns ist das Thema wichtig und das haben wir dadurch bewiesen, dass wir in den letzten Jahren jedes Jahr mindestens zwei bis drei Anfragen oder Anträge zu diesem Thema eingebracht und hier debattiert haben.
Frau Gregersen, es wäre nett, wenn Sie uns Ihr Rezept verraten würden, mit dem Sie Erfolge im Bereich der Pflege verzeichnen können, wenn wir uns alle nur ein bisschen anstrengen, aber der Senat nichts tut. Das würde uns auch einmal interessieren.
Meine Damen und Herren! Wir befinden uns hier in einer Sitzung des hamburgischen Landesparlaments. Ich bitte schon, die Würde des Hauses zu beachten. - Fahren Sie bitte fort.
Wir haben diesen Antrag und die Debatte zur Deregulierung des Landespflegegesetzes angemeldet, weil wir als Fraktion bisher keine Möglichkeiten hatten, uns überhaupt dazu zu äußern.
Zum Verfahren. Diese Gesetzesregulierung hat sechs Jahre in der Behörde gelegen. Sie wurde dann im Herbst 2006 an die Landespflegekonferenz gegeben, die in einem sehr kurzen von der Behörde vorgegebenen Zeitraum - nämlich vier Wochen - ihre Stellungnahme abgeben musste.
In einer Expertenanhörung im Sozialausschuss wurde dann auch entsprechende Kritik der Träger geäußert. Die Mitglieder des Ausschusses stellten während der Anhörung fest, dass sie die Landespflegegesetzdurchführungsverordnung, in der die meisten Kritikpunkte der Träger stehen, nicht bekommen hatten, darüber natürlich nicht diskutieren und die Punkte auch nicht nachvollziehen konnten.
In der folgenden Sozialausschusssitzung, zu der sehr kurzfristig - zwei Tage vorher - diese Durchführungsverordnung nachgereicht wurde, fand die Senatsanhörung statt. Dann wurde von der CDU plötzlich der Antrag eingebracht, es wird nicht debattiert, sondern sofort über das Gesetz - es handelt sich immerhin um ein Gesetz -
abgestimmt. Die Fraktionen hatten keine Möglichkeiten, dazu Stellung zu nehmen. Ein Gesetz, das sechs Jahre in der Behörde gelegen hat, das zunächst nur in Bruchstücken dem Ausschuss zugegangen war und das ohne Stellungnahme der anderen Fraktionen zu verabschieden war, ist ein Skandal.
- Herr Reinert, Sie waren nicht dabei, aber vielleicht können Sie Ihrer Fraktion einmal beibringen, was anständiges Verhalten ist.
(Beifall bei der SPD - Bernd Reinert CDU: Viel- leicht hätten Sie Ihrem Vorsitzenden einmal bei- bringen sollen, was er hier anmeldet!)
Zum Inhalt. Wir haben unsere inhaltlichen Punkte jetzt im Antrag verdeutlicht. Auch hier zeigt sich die Ignoranz der CDU und des Senats, denn Sie werden das Gesetz gleich verabschieden und unseren Antrag ablehnen.
Die Abschreibung von Pflegeheimen wurde auf 50 Jahre festgeschrieben. Die Verzinsung wurde von 4 auf 3 Prozent abgesenkt. Weder das Gesetz noch die Durchführungsverordnung schreiben Mindeststandards vor, wie ein Platz im Pflegeheim gestaltet sein muss. All das sind Punkte, die die SPD-Fraktion gern debattiert hätte und die uns jetzt zur Ablehnung des Gesetzes veranlassen.
Auch Ihre Ausrede, erst einmal das Gesetz zu verabschieden und anschließend die Durchführungsverordnung zu ändern, ist für meine Fraktion nicht glaubwürdig.
Wer nach sechs Jahren Nichtstun der Opposition keine sechs Wochen zur Diskussion einräumt, muss es aus nicht glaubwürdigen Gründen sehr eilig gehabt haben. Der 24. Februar 2008 sitzt Ihnen im Nacken.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten zum Thema des Gesetzes eine Expertenanhörung, die mich sehr erstaunt hat, weil die Experten zu dem Gesetzentwurf gar nichts gesagt haben. Sie haben sich alle nicht zu dem Gesetz geäußert, sondern nur zu der Durchführungsverordnung, die es dazu geben würde, die wir aber leider noch nicht kannten.