Protocol of the Session on August 30, 2007

Es wäre schon schön. Wie gesagt: Wir haben überhaupt kein inhaltliches Problem. Aber wenn wir 1 Million Euro zu einem Projekt geben, würde ich Sie doch sehr dringend bitten, dass Sie entweder hier oder im Ausschuss noch einmal genau vorstellen, wer denn die anderen Geldgeber sind.

Ich will noch eine Sache dazu sagen. Das Ganze war damals sehr lustig, weil nämlich die Landesfeuerwehrschule einfach gesagt hat - Herr Farrenkopf hat das im Ausschuss dann auch gesagt: Wir schreiben das einfach einmal aus. - Der Senat wusste davon nichts. Das ist an die Abgeordneten verteilt worden und kein Mensch wusste etwas darüber. Ich finde diese Idee einer Behördenuntergliederung - das ist die Landesfeuerwehrschule letztlich -, sozusagen in einer Hochglanzbroschüre auf Staatskosten einmal Finanzierungsvorschläge und Investitionsvorschläge zu machen und das an die Abgeordneten zu verteilen, nicht zur Nachahmung für andere Glie

derungen zu empfehlen. Nun ist das für einen guten Zweck, deswegen - wie gesagt - stimmen wir dem auch zu. Aber, ehrlich gesagt, wenn man nur auf diese Weise in diesem Senat und in dieser Fraktion Gehör findet, dann ist das schon eine merkwürdige Angelegenheit. - Vielen Dank.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält die Abgeordnete Möller.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Dräger hat eben schon einen ganzen Katalog von Fragen gestellt. Auch ich will diesen noch ergänzen. Wir haben als GALFraktion die Überweisung an den Innenausschuss beantragt, weil sich zum Beispiel auch noch die Frage nach den Betriebskosten dieser Anlage stellt. Wer ist Anbieter? Wer will die Anlage bauen? - Sie sagen selber, dass das einzigartig in Europa sei. - Bräuchten wir hier nicht eine Ausschreibung, die sehr deutlich abgesprochen ist zum Beispiel mit großen Betrieben wie Airbus, dem Flughafen und anderen, also speziell zugeschnitten auf die hamburgischen Anforderungen, die Ausrüstung und Ausbildung der Werksfeuerwehren? Könnten sich vielleicht auch Feuerwehrschulen zusammentun, um diese Anlage gemeinsam zu nutzen?

Es ist richtig, was Frau Dräger sagt. Auch wir würden inhaltlich so eine Anlage zur verbesserten Ausbildung der Feuerwehr selbstverständlich unterstützen. Aber 1 Million Euro zu beschließen, ohne dass Sie uns irgendetwas Konkretes außer ein Jahr alte Zahlen aus einer Werbe-Wunsch-Broschüre der Feuerwehr vorlegen können, reicht nicht.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt einer Überweisung der Drs. 18/6772 an den Innenausschuss zu? - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist mit Mehrheit abgelehnt.

Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Wer möchte dem CDU-Antrag aus der Drs 18/6772 seine Zustimmung geben? - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist einstimmig bei einigen Enthaltungen so beschlossen.

Dann kommen wir zu Punkt 51 der Tagesordnung, der Drs. 18/6760, Gemeinsamer Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Verbraucherschutz und des Rechtsausschusses: Novellierung des Hamburgischen Gesetzes über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung.

[Gemeinsamer Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Verbraucherschutz und des Rechtsausschusses über die Drucksache 18/5955: Novellierung des Hamburgischen Gesetzes über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung (Hamburgisches Maßregelvollzugsge- setz - HmbMVollzG) (Senatsantrag) - Drs. 18/6760 -]

Hierzu liegt Ihnen als Drs. 18/6850 ein Antrag der SPDFraktion vor.

[Antrag der Fraktion der SPD: Novellierung des Hamburgischen Maßregelvollzugsgesetzes - Drs. 18/6850 -]

Wer wünscht das Wort? - Herr Müller-Kallweit, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle mit einem Zitat beginnen.

"Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln."

So ist es das geltende Recht und so schließt Paragraf 20 des Strafgesetzbuchs die schuldhafte, also die vorwerfbare Begehung einer Straftat aus.

Das ist eine schwierige Materie, mit der wir uns heute zu beschäftigen haben, berührt sie doch einen Bereich menschlichen Daseins, dem in Teilen der Öffentlichkeit so häufig mit Parolen wie "Sperrt diese Menschen weg" oder Ähnlichem begegnet wird. Ich will betonen, dass sicherlich fraktionsübergreifend solche geäußerten Auffassungen mit unserem abendländischen Menschenbild unvereinbar sind, widersprechen solche doch dem Grundwert nach Solidarität,

(Beifall bei der CDU)

und zwar nach Solidarität mit dem von der Krankheit betroffenen Täter, weil das grundlegende Verständnis dafür fehlt, dass der betroffene Täter für seine Krankheit eben nichts kann und Strafe deshalb nicht das adäquate Mittel der Begegnung des Täters ist. Es fehlt aber auch die Solidarität mit den aktuellen Opfern solcher Straftaten, weil deren Schicksale für eine eigene, sehr häufig recht flache Vorstellung von Gerechtigkeit missbraucht werden. Weil diese eigene Vorstellung von Gerechtigkeit das, was tatsächlich richtig ist, ersetzen soll, fehlt es auch an Solidarität mit den nicht betroffenen Teilen der Gesellschaft.

Mit dem vorliegenden Novellierungsgesetz zum Maßregelvollzug füllt der Senat den abgesteckten bundesgesetzlichen Rahmen der Paragrafen 20, 61, 63 und 64 des Strafgesetzbuchs mit neuem Leben. Die Hintergründe der Novellierung in rechtlicher Hinsicht wird meine Kollegin Spethmann noch beleuchten. Meine Ausführungen werden sich weitestgehend auf gesundheitspolitische Aspekte beschränken.

Es verwundert vor dem Hintergrund des eben grundsätzlich zu Paragraf 20 Ausgeführten an dieser Stelle sicherlich nicht, dass die im vorliegenden Novellierungsentwurf in Paragraf 2 Absatz 1 festgestellte Gleichrangigkeit von Gesundung des Täters und Schutz der Allgemeinheit eine große Errungenschaft darstellt, wird hiermit doch das der CDU ureigenste Prinzip der Solidarität ausdrücklich manifestiert. Hierfür gilt dem Senat ein besonderer Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Gesetz regelt nicht die Inhalte einer Therapie, das Gesetz kann nur den Rahmen der Anwendung therapeu

tischer Maßnahmen regeln. Die Ausfüllung therapeutischer Maßnahmen haben wir den Fachleuten zu überlassen. Das ist auch richtig so. Das hat insbesondere die durchgeführte Expertenanhörung gezeigt. Hamburg genießt im Maßregelvollzug schon jetzt bundesweit einen hervorragenden Ruf - ein Verdienst, auch das ist ausdrücklich festzustellen, der der Leitung unter Professor Knecht, den Ärzten, dem überaus engagierten Pflegepersonal des Klinikums Nord und der Aufsichtskommission, die ein waches Auge auf jeden Vorgang im Klinikum Nord hat, zugute kommt - auch hier einen besonderen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Dieser besonders gute Ruf des Klinikums Nord in Hamburg besteht im Übrigen und trotz aller Unkenrufe, obwohl Asklepios die Trägerschaft übernommen hat. Unter Asklepios wurden Therapie- und Sicherheitsstandards nicht nur gehalten, sondern sie wurden auch noch ausgebaut. Deswegen ein Wort an die Kolleginnen und Kollegen von der SPD: In Ihrem Zusatzantrag erwähnen Sie massive Kritik der Sachverständigen und sogar verfassungsrechtliche Bedenken der Experten zur privaten Betreiberschaft des Klinikums Nord.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Das war ja auch so!)

- Ich war auch in allen Ausschusssitzungen dabei und habe die Fragen und Antworten der Experten viel differenzierter wahrgenommen. Ich habe natürlich mitbekommen, dass es unterschiedliche Auffassungen zur grundgesetzlichen Rechtmäßigkeit einer Beleihung gibt. Nichtsdestotrotz ist mit Schwarzmalerei und Polemik an dieser Stelle die Öffentlichkeit vielleicht zu erhaschen, aber nicht zu gewinnen.

(Beifall bei der CDU)

Den bereits erwähnten Opferschutzinteressen werden Sie mit solch einer Polemik jedenfalls dauerhaft nicht gerecht und Sie sollten tatsächlich langsam lernen, dass Öffentlichkeit sich auf der Nase nicht herumtanzen lässt und am Ende zwei und zwei zusammenzählen wird. Ich habe allerdings keine Sorge, dass Sie diesen guten Rat in Zukunft trotzdem nicht beherzigen werden.

Wie dem auch sei, das Gesetz sichert die Anwendung anerkannter wissenschaftlicher Qualitätsstandards in der Therapie und dazu gehört auch eine rechtliche Regelung der möglichen Fixierung eines Patienten bei Eigen- oder Fremdgefährdung. Ausdrücklich ist hierbei zu betonen, dass auch die verbesserte Dokumentationsverpflichtung ein Bestandteil dieser notwendigen Betreuungsmaßnahme ist. Das Gesetz optimiert außerdem die Entlassungsvorbereitungen, denn ein Staat, der die Verantwortung übernimmt, einen kranken Menschen zwangsweise zu therapieren, muss auch die Verantwortung übernehmen, diesen - dann geheilten - Menschen wieder in die Öffentlichkeit zu entlassen. Therapie und anschließende Resozialisierung sind erklärte Ziele des Gesetzentwurfs. Dass das Gesetz die Möglichkeit eröffnet, einen erweiterten Schulabschluss im Maßregelvollzug zu erwerben, ist dafür ein wichtiges Element. Ein weiteres Element ist die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen - hierauf muss besonderer Wert gelegt werden - für einen bestimmten Zeitraum betreute Wohnformen zu gewähren, denn hiermit wird der Übergang von der geschlossenen Unterbringung zu der Entlassung gleitend ausgestaltet.

Ich glaube, nach langen Beratungen ist uns mit der Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes ein recht

guter Wurf gelungen, der allen notwendigen Aspekten Rechnung trägt. Lassen Sie uns deshalb mit breiter Mehrheit im Interesse der Betroffenen und im Interesse der Allgemeinheit an größtmöglicher Sicherheit den Beschlussempfehlungen im Ausschuss folgen. - Danke.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erhält die Abgeordnete Brinkmann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lange, sehr lange hat es gedauert, bis dieser Senat endlich die Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes eingebracht hat. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, als Herr Kusch mit seinem Freund, unserem heutigen Bürgermeister Ole von Beust, im Wahlkampf 2001 eine Pressekonferenz gab, in der Herr Kusch, sollte er gewählt werden und Justizsenator werden, sofort das Gesetz ändern wollte, weil mit dem bestehenden Gesetz die größten Gefahren für die hamburgische Bevölkerung von den Patienten und Patientinnen im Maßregelvollzug ausgehen würde. Heute haben wir 2007 und die Novellierung liegt vor. Wir haben keinen Justizsenator Kusch mehr und die von ihm ausgegangenen Gefahren waren für die Bevölkerung größer als die, die vom Maßregelvollzug ausgegangen sind.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Dazu, Herr Müller-Kallweit, nur eine Zwischenbemerkung, was die Qualität des Hamburger Maßregelvollzugs betrifft: Die ist immer gut gewesen. Hamburg ist in der Therapie immer führend gewesen und wir haben bundesweit immer die wenigsten Ausbrüche gehabt. Schauen Sie einmal, wie das in der Vergangenheit in Bayern oder Baden-Württemberg ausgesehen hat. Das hat nichts mit Asklepios allein zu tun.

Heute diskutieren wir nun nach mehreren Ausschusssitzungen und Expertenanhörungen die Änderung des Gesetzes. Da es sich hier um Menschen handelt, die doppelt stigmatisiert sind, nämlich krank und kriminell, haben sich der Gesundheitsausschuss und der Rechtsausschuss mit dem Gesetzentwurf befasst. Ich werde nun, genau wie Sie, Herr Müller-Kallweit, nur zu dem gesundheitlichen Aspekt etwas sagen. Mein Kollege Rolf-Dieter Klooß wird im Anschluss etwas zu den rechtlichen Dingen sagen.

Das größte Problem im Maßregelvollzug ist in den letzten Jahren immer die Belegungssituation gewesen. Es werden immer mehr Menschen dort eingewiesen und daher ist die Nachfrage nach Plätzen anhaltend hoch. In den letzten Jahren hat es stets eine Überbelegung gegeben, die nicht nur für die Patientinnen und Patienten häufig zu großen Problemen geführt hat, sondern ganz besonders auch für das Personal. Heute ist die Situation nach baulichen Maßnahmen und Renovierungen etwas besser. Aber schon jetzt müssen wieder Erweiterungsbauten geplant werden, um den weiter ansteigenden Zahlen gerecht werden zu können.

Als die SPD-Fraktion 2002 einige Anträge zur Nachbetreuung und damit zur frühzeitigeren Entlassung eingebracht hatte, wurden diese leider von der CDU-Fraktion abgelehnt. Erst zwei Jahre später wurde auch von Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, erkannt, wie wichtig eine qualifizierte Nachbetreuung und eine Ambulanz sind. Jetzt haben wir in der Expertenanhörung von

dem Leiter des Maßregelvollzugs aus Moringen in Niedersachen einen weiteren Vorschlag gehört, wie dort das Problem der Überbelegung erfolgreich gelöst wurde, nämlich mit dem sogenannten Probewohnen. Dort befinden sich zurzeit von den circa 400 Patienten 80 im Probewohnen. Das heißt, sie sind physisch gar nicht in der Anstalt anwesend und manchmal sogar für zwei, drei oder vier Jahre in ihren Wohnungen oder in anderen Wohneinrichtungen untergebracht.

Niedersachsen hat mit diesem Modell die besten Erfahrungen gemacht und hat uns dieses als das Mittel der Wahl dargestellt und uns ein zeitlich unbegrenztes Probewohnen empfohlen. Leider ist der Staatsrat bei der Senatsanhörung auf die guten Argumente nicht eingegangen. Wir hatten auch häufiger den Eindruck, dass er es gar nicht wollte und auch gar nicht verstehen wollte. Jedenfalls hat der Leiter des Hamburger Maßregelvollzugs, Herr Dr. Knecht, den Sie eben ja zu Recht so gelobt haben, in seinen Ausführungen sehr bedauert, dass dieses Anliegen, das er auch gehabt hat, nicht in das Maßregelvollzugsgesetz aufgenommen wurde. Es behindere ihn in seiner Arbeit ganz erheblich, hat er gesagt, und er führte noch einmal aus, dass die möglichen drei Monate, die im Gesetz stehen, viel zu kurz seien. Eine eventuelle Verlängerung dieses Zeitraums setze wieder eine erhebliche Bürokratie voraus, die sonst hätte verhindert werden können. - Schade, dass der Senat in dieser Frage so beratungsresistent gewesen ist.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Zum Glück sehen die drei Fraktionen in der Bürgerschaft das anders und haben das Gesetz in der Richtung verändert, dass das Probewohnen aufgenommen werden soll. Ich kann nur hoffen, dass der Senat das auch korrekt umsetzt und nicht in irgendeiner Art und Weise unterläuft.

Ein kleinerer, aber nicht unerheblicher Fehler, der sich im Gesetz befindet, ist aus gesundheitlicher Sicht die Terminologie. Wir sollten, wenn wir über Menschen im Maßregelvollzug sprechen, über Patientinnen und Patienten sprechen und nicht über untergebrachte Personen. Das widerspricht auch Ihren Ausführungen, Herr MüllerKallweit, die Sie zum Teil zu diesem Punkt gemacht haben.

(Beifall bei der SPD)