Protocol of the Session on July 5, 2007

Das heißt, wir haben nicht allzu viel Zeit, um die Förderung voranzubringen und tatsächlich diese Zeit dafür zu nutzen, dass es zu einer nachhaltigen Erhöhung des Frauenanteils bei den Professoren oder auch in den anderen Statusebenen an den Hochschulen kommt.

(Beifall bei der GAL)

Daher möchten wir mit unserem Antrag eindringlich auf diese Problematik hinweisen. Wir haben daher in der Prosa des Antrags auch hineingeschrieben, dass wir im Moment den jetzigen historischen Zeitpunkt für ganz wichtig halten, der genutzt werden muss. Aber wir haben auch eine gewisse Skepsis in Bezug auf die Vorschläge in Ihrem Petitum, dass diese realisiert werden.

Beispielsweise würde ein Programm wie pro excellentia zur Förderung von Doktorandinnen und Post-Doktorandinnen im Sinne von Mentoring und Netzwerkgeschichten nicht erfolgen, wenn es kein Bund-Länder-Programm gibt. Das ist doch höchst unwahrscheinlich. Wenn dieses Programm nicht durchgeführt wird, heißt das, dass ab Ende 2006 Frauenförderung in dem Maße, wie es bis dahin durch das Hochschulen-Wissenschaftsprogramm, das HWP, geleistet worden ist, nicht mehr stattfinden wird.

Es wurde in den Ausschusssitzungen deutlich, dass Kontinuität, der Wille und auch die finanzielle Ausstattung wichtig sind. Dieses Programm fällt weg. Es ist unsicher, wann ein Folgeprogramm aufgelegt wird. Sie wollen warten, bis eine Bund-Länder-Entscheidung vorliegt.

(Dr. Barbara Brüning SPD: Nein, das wollen wir nicht, das wollen wir nicht!)

Das ist uns zu wenig. Sie haben aber auch nicht ausdrücklich erklärt, dass bei Nicht-Funktionieren der Senat mit eigenen Mitteln eintreten soll. Genau das ist der Punkt, der uns fehlt.

(Beifall bei der GAL)

Im Antrag steht geschrieben, dass der Senat sich nachdrücklich für ein Bund-Länder-Programm einsetzen soll, ohne dass die Finanzierung angesprochen wird.

Es mag vielleicht sein, dass Sie es anders gemeint oder verstanden haben, aber wir möchten mit unserem zusätzlichen Antrag deutlich machen, wie dringlich diese Geschichte ist, die keinen Aufschub duldet. Hier kann ich nur an den Senat appellieren, obwohl ich der Meinung bin, dass Sie im Ausschuss erklärt haben, dass Sie eigentlich wenig motiviert sind, selbst Geld in die Hand zu nehmen, sondern darauf warten, dass das Bund-LänderProgramm funktioniert, was aber in den Sternen steht.

Dennoch möchte ich Sie ganz eindringlich auffordern, unbedingt noch in diesem Jahr Taten folgen zu lassen. Ich halte es für zwingend notwendig, noch für das Wintersemester 2007/2008 ein entsprechendes Programm aufzulegen und auch bis dahin der Bürgerschaft zu berichten. Das ist auch ein Punkt, der mir gefehlt hat. Sie haben keine zeitliche Begrenzung eingesetzt, wann zu berichten ist. So blieb das von Ihnen vorgeschlagene Petitum aus unserer Sicht viel zu vage.

(Beifall bei der GAL)

Das Wort erhält Senator Dräger.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Ausschussberatungen, die heutige Debatte und auch die Tatsache, dass die CDU eine GALAnfrage zur Debatte angemeldet hat, sowie auch der gemeinsame Antrag von SPD und CDU zeigen, dass uns allen hier im Hause die Förderung hochqualifizierter Frauen in der Wissenschaft ein äußerst wichtiges Anliegen ist.

Wir wollen - und ich glaube, das ist wichtig, zu betonen - dabei nicht nur den verfassungsrechtlich verankerten Gleichstellungsauftrag umsetzen. Das wäre zu kurz gesprungen. Insbesondere wollen und müssen wir das große, eben heute noch teilweise ungenutzte, Potenzial qualifizierter Frauen für die Wissenschaft gewinnen. Hierbei haben die Große Anfrage und die Ausschussberatungen gezeigt, dass wir auf einem vernünftigen Weg sind, wenn auch noch nicht am Ziel.

(Beifall bei der CDU)

Die Analyse der Situation von Frauen in der Hamburger Wissenschaft ist komplex. Das zeigt allein der Umfang der Antwort unserer Großen Anfrage von über siebzig Seiten mit Tausenden von Zahlen. Nur - und das wäre auch meine Bitte Richtung GAL und Frau Dr. Lappe - bei einer solchen Komplexität sollte man aufpassen, dass man sich, ob Mann oder Frau, nicht zu sehr von einer getrübten selektiven Wahrnehmung leiten lässt. Sucht man sich unter Tausenden von Zahlen gerade die heraus, die vermeintlich die eigene These und Meinung so schön untermauern, dann liegt man erstens doch häufiger daneben und verkennt zweitens auch die erfolgreichen Anstrengungen der Hamburger Hochschulen.

Lassen Sie mich ein Beispiel aufgreifen, was uns die GAL respektive Frau Dr. Opitz und Frau Dr. Lappe schön plastisch bei der Beantwortung der Anfrage in der Presse vorgehalten haben. Dort war in der Zeitung "Die Welt" als Reaktion zu lesen, dass vom Senat wenig für die Gleichstellung von Frauen an Hamburger Hochschulen unternommen würde. Als Beweis lieferte die GAL die Musikhochschule. Hier sei als Folge einer nicht hinreichenden Berücksichtigung gleichstellungspolitischer Ziele - so konnte man lesen - der Frauenanteil gesunken, und zwar bei C4-Stellen von 22 Prozent auf 19 Prozent und bei C3Stellen von 30 Prozent auf 15 Prozent. Also eine Halbierung und damit natürlich implizit die Frage: Liegt hier politisches Versagen vor?

Hierbei würde ich eher sagen: Nicht ganz aufgepasst, Frau Dr. Opitz, denn dank eines rotgrünen Bundesgesetzes gibt es gar keine neuen Professuren und somit auch keine Professorinnen in der C-Besoldung. Sie müssten auch über die W-Besoldung nachdenken und das berücksichtigen. Hätten Sie - zugegeben unter Tausenden von Zahlen, die Sie abgefragt haben - lediglich eine einzige Tabelle in dieser Antwort weitergeschaut, so wäre Ihnen aufgefallen, dass bei den W-Professuren der Frauenanteil der Musikhochschule gerade steigt. Beispielsweise wurden dort 2006 vier Professuren neu besetzt, davon 50 Prozent mit Frauen.

Einen ähnlich genialen Beweis haben Sie dann auch in der TU geführt. Sie haben sich in der Presse geäußert, C1-, C2- und C4-Stellen seien frauenfrei und der Anteil der C3-Stellen von 21 Prozent auf 10 Prozent gesunken.

Klar, das stimmt alles. Das sind aber Ihre Altlasten in der C-Besoldung gewesen. In der neuen Welt der WProfessuren, die dann in unsere Zeit fallen, liegt beispielsweise an der TU - das wäre wieder eine Tabelle weiter gewesen - der Frauenanteil 2006 bei den W1Professuren bei 40 Prozent und bei den W2-Professuren bei 25 Prozent. Das finde ich zumindest für eine technische Universität sehr anständig.

(Beifall bei der CDU)

Lassen Sie mich trotzdem eines klar zum Ausdruck bringen: Ich habe keinerlei Absicht, mit diesen Beispielen die Situation von Frauen in der Wissenschaft zu beschönigen. Hier gibt es noch viel zu tun, sowohl für die Politik, als auch für die Hochschulen, um den Gleichstellungsauftrag umzusetzen und mehr Chancen für Wissenschaftlerinnen und auch für die Wissenschaft zu schaffen.

(Beifall bei der CDU und bei Dr. Barbara Brüning SPD)

Lassen Sie uns daher versuchen, einige der Grundtendenzen zu analysieren. Die eine Tendenz hat Frau Koop soeben bereits erwähnt. Wir sehen bei den Juniorprofessuren eine erfreuliche Tendenz, denn der Anteil der Juniorprofessorinnen an der Universität steigt. Das ist im Übrigen auch eine Entwicklung, die wir an der Universität insgesamt sehen, zumindest über einen längeren Zeitraum. So haben wir immerhin in den letzten 16 Jahren - das fällt also beileibe nicht nur in unsere politische Verantwortung - eine Verdreifachung des Anteils der Professorinnen an der Universität erleben dürfen.

Als weitere Grundtendenz scheinen - ich muss sagen scheinen, weil leider noch verlässliche Statistiken fehlen - die neu eingeführten Organisationsstrukturen an den Hochschulen einen positiven Effekt auf den Frauenanteil in den Gremien zu haben.

In der alten Struktur - das heißt, bei vielen Gremien und in vielen kleineren Fachbereichen - hatten wir beispielsweise an der Universität eine geringere Beteiligung der Frauen. In den Fakultäten hat sich das deutlich verbessert. Immerhin 32 Prozent der dortigen Gremienmitglieder sind Frauen. Ähnliches können wir im Übrigen auch an der HAW beobachten. Dort sehen wir, dass in dem Wechsel von der Fachbereichs- auf die Fakultätsebene von 2002 bis 2005 der Anteil von Frauen in den Gremien von 18 Prozent auf 29 Prozent gestiegen ist, also in beiden großen Hochschulen jetzt knapp ein Drittel erreicht hat. Ich finde, dass das eine sehr positive Tendenz ist. Meine Hoffnung ist, dass wir zukünftig mehr Frauen sehen werden, die auch an der Entwicklung, Gestaltung und Weiterentwicklung ihrer Hochschule mit entscheiden werden. Mit einer Präsidentin, einer Kanzlerin und einer Hochschulratsvorsitzenden an der Universität sind wir bereits auf einem ganz guten Weg.

(Beifall bei der CDU und bei Dr. Barbara Brüning SPD)

Drittens - und das ist dann auch meine letzte Tendenz, die ich hier noch einmal analysieren wollte - zeigen auch die Finanzierungsmechanismen, die sowohl von Frau Dr. Brüning als auch von Frau Koop angesprochen wurden, ihre Auswirkungen.

Frauenförderung und Gleichstellung sind zentrale Indikatoren bei der Finanzierung der Hochschulen im AnreizBudget. Hier schaffen wir die Anreize für Gleichstellung

und Frauenförderung, ohne detaillistisch in die Berufungspolitik einzugreifen. Ich glaube, es ist wichtig, den globalen Ansatz zu wählen. Das Kriterium der Gleichstellung und Frauenförderung ist ein unmittelbarer Indikator für die leistungsmäßige Mittelvergabe.

Frau Dr. Brüning hatte einen betroffenen Dekan des UKE erwähnt, als im Ausschuss diskutiert wurde. Die Konsequenz der UKE Berufungspolitik war, dass das UKE aufgrund nicht hinreichender Frauenförderung 122.000 Euro zahlen musste, während die HAW für ihre sehr positiven Bemühungen 93.000 Euro einstecken konnte.

Was ich jetzt sage, wird sich an Kausalität leider nie beweisen lassen, aber die gute Botschaft wollte ich Ihnen zumindest nicht verschweigen. In diesem Jahr sind am UKE drei Rufe an Frauen herausgegangen,

(Dr. Barbara Brüning SPD: Gut - Beifall bei Dr. Barbara Brüning SPD und Karen Koop CDU)

und zwar für W3-Positionen, also keine untere Ebene und das nach null im vorherigen Jahr. Ich finde das äußerst erfreulich. Ich glaube, das ist auch - wenn ich das an alle richten darf, die in den Ausschussberatungen daran mitgewirkt haben - ein Resultat von sehr deutlichen Worten, die über alle Fraktionen und auch vom Senat dem UKE gegenüber geäußert wurden.

Lassen Sie mich also ein Fazit ziehen. Es ist auch in den Ausschussberatungen noch einmal sehr deutlich geworden, denn auch ich war für die Diskussionsbeiträge dankbar, dass Gleichstellung kein Ereignis ist, was von heute auf morgen plötzlich eintritt. Es ist in den Ausschussberatungen klar geworden, dass es nicht nur ein notwendiger, sondern auch ein langfristiger Prozess ist, in dem es ums Durchhalten geht. Was an Asymmetrie in den Jahrzehnten entstanden ist, lässt sich nicht mit der Brechstange, sondern nur durch konsequente Überzeugungsarbeit, vernünftige Rahmenbedingungen und effektive Steuerungsinstrumente beseitigen. Das haben wir beim UKE sehr deutlich getan, wenn man das als Hochschule im eigenen Portemonnaie fühlt.

Zusammenfassend können wir feststellen, dass wir Fortschritte an den Hochschulen sehen, wenn wir auch noch nicht am Ziel sind. Hier ist noch ein weiter Weg zu gehen. Aber diese Überzeugungsarbeit und unsere Instrumente greifen immer mehr. Daran sollten wir - wie im Antrag auch gefordert - weiter arbeiten. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Dr. Barbara Brüning SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Zunächst zum GAL-Antrag aus der Drs. 18/6589. Wer möchte diesen annehmen? - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist mit Mehrheit abgelehnt.

Nun zum Bericht des Wissenschaftsausschusses aus der Drs. 18/6502. Ich stelle fest, dass die Bürgerschaft Kenntnis genommen hat.

Schließlich kommen wir zum Bericht des Wissenschaftsausschusses aus der Drs. 18/6560. Wer möchte hier der Ausschussempfehlung folgen? - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist einstimmig bei einigen Enthaltungen so beschlossen.

Wir kommen zum Punkt 13 der Tagesordnung, Drs. 18/6490, Antrag des Senats: Hamburgisches Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Sicherungsverwahrung.

[Senatsantrag: Hamburgisches Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Sicherungsverwahrung (Hamburgisches Strafvollzugsgesetz - HmbStVollzG) - Drs. 18/6490 -]

Diese Drucksache möchte die GAL-Fraktion an den Rechtsausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? - Frau Spethmann.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die wichtigste Aufgabe des Strafvollzugs ist die Sicherheit. In Hamburg ist konsequentes und stringentes Handeln die Grundlage des Strafvollzugs. Die Sicherheit der Bevölkerung vor Straftätern, ob Jugendliche oder Erwachsene, steht hierbei an erster Stelle.

Hierzu gehört, dass der geschlossene Vollzug und nicht der offene Vollzug der Regelvollzug ist.

(Beifall bei der CDU)

Die Debatte wird zeigen, dass Sie das genau anders sehen. In der Praxis sind bisher bundesweit bereits 85 Prozent der Gefangenen im geschlossenen Vollzug. Nicht nur aus Willkür der jeweiligen Behörden und Ministerien, sondern schlichtweg dadurch, weil die jeweiligen Strafvollstreckungskammern dieses auch bestätigen.