Protocol of the Session on July 4, 2007

(Zuruf von der CDU)

- Das ist nicht zu vergleichen, stimmt, 74 Prozent sind mehr als 70 Prozent.

Ich will noch ein letztes Wort zum Thema Experten sagen, ich hätte uns das gern erspart. Vorhin hat uns Herr Freytag eröffnet, Hamburger Kreditunternehmen seien jetzt an weiteren Verkäufen beteiligt, beispielsweise HSH Nordbank und Haspa. Wir hatten bei der Anhörung zwei Experten - benannt von der CDU -, Herrn Alexander Stuhlmann, den ich sehr schätze, Vorstandsvorsitzender bei der HSH Nordbank a.D., Herrn Dreyer, den ich ebenfalls schätze, aber verbunden mit der Haspa.

(Bernd Reinert CDU: Ehemalige! Diese Leute sind frei!)

- Beides Ehemalige, ich weiß.

Angesichts des Ergebnisses, dass man am Ende sagt, die Kreditinstitute, die früher von diesen beiden Herren vertreten worden sind, sind jetzt Beraterbanken, hätte

sich die CDU-Fraktion vielleicht überlegen sollen, ob es nicht einen besseren Eindruck gemacht hätte, wenn man andere Experten benannt hätte. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Die Abgeordneten Kraxner und Zuckerer haben mir mitteilen lassen, dass sie an der Abstimmung nicht teilnehmen werden.

Zunächst zum GAL-Antrag aus der Drucksache 18/6584.

Wer möchte diesen annehmen? - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen nun zum Bericht des Haushaltsausschusses aus der Drucksache 18/6550.

Die SPD-Fraktion hat hierzu gemäß Paragraf 36 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung beantragt. Frau Martens und Frau Thomas werden Sie daher gleich in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Wenn Sie der Ausschussempfehlung folgen und den Senatsantrag aus Drucksache 18/6210 beschließen möchten, antworten Sie bitte deutlich mit Ja, wenn Sie ihn ablehnen wollen, mit Nein, und wenn Sie sich enthalten möchten, antworten Sie bitte mit Enthaltung.

Ich darf nun Frau Martens bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf wird vorgenommen.)

Ist ein Mitglied der Bürgerschaft nicht aufgerufen worden? - Das ist nicht der Fall. Dann erkläre ich die Abstimmung für beendet.

Meine Damen und Herren! Das Abstimmungsergebnis wird nun ermittelt und Ihnen in wenigen Minuten mitgeteilt. Wir unterbrechen die Sitzung für wenige Minuten.

Unterbrechung: 20.43 Uhr

Wiederbeginn: 20.45 Uhr

Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe Ihnen das Abstimmungsergebnis bekannt.

Bei der Abstimmung über den Senatsantrag aus der Drucksache 18/6210 gab es 60 Ja-Stimmen, 52 NeinStimmen und keine Enthaltungen.

Damit ist der Senatsantrag aus der Drucksache 18/6210 in erster Lesung angenommen worden.

Stimmt der Senat der für morgen vorgesehenen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)

- Das ist der Fall. Dann wird die zweite Lesung in der morgigen Sitzung durchgeführt.

Wir kommen zur letzten Debatte des heutigen Tages, zum Tagesordnungspunkt 40, Drucksache 18/6484, Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Verbraucherschutz: Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern und Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit.

[Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Verbraucherschutz über die Drucksachen 18/5645: Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern (SPD- Antrag) 18/5693: Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern (GAL- Antrag zu der Drucksache 18/5645) 18/6215: Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (CDU-Antrag) - Drs. 18/6484 -]

Hierzu liegen Ihnen als Drucksachen 18/6574, 18/6580 und 18/6581 Anträge der SPD-, der GAL- und der CDUFraktion vor.

[Antrag der Fraktion der SPD: Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit - Drucksache 18/6574 -] [Antrag der Fraktion der GAL: Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit - Drucksache 18/6580 -] Antrag der Fraktion der CDU: Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit - Drs. 18/6581 -]

Wer wünscht das Wort? - Frau Bestmann.

(Unruhe im Hause - Glocke)

Ich habe extra schon hilfreich angekündigt, dass es sich um die letzte Debatte des heutigen Tages handelt. Vielleicht spielen auch viele Emotionen mit, aber es wäre nett, wenn Sie der Rednerin zuhören würden. - Frau Bestmann, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. Ich hoffe, dass diejenigen, die den Saal verlassen, jetzt nicht aus Protest "eine Rauchen" gegangen sind.

Spaß beiseite. Da es alle Fraktionen betrifft, kann man sich, glaube ich, solche Anmerkungen erlauben. Es kommt in diesem Hause wahrscheinlich nicht allzu häufig vor, dass die Opposition einen Antrag der Mehrheitsfraktion zur Debatte anmeldet, ihn höchstwahrscheinlich loben und für gut befinden und im Anschluss an unsere Beschlussfassung auch noch für eine gesellschaftliche Akzeptanz werben wird. Das liegt mit Sicherheit daran, dass das Thema Nichtraucherschutz in der Vergangenheit quer durch alle Fraktionen, bis hin zum Bundestag kontrovers diskutiert wurde.

Wenn wir an die Diskussionen vor einem halben Jahr denken und die Befürworter und Gegner einer gesetzlichen Regelung quasi interfraktionell aufgeteilt hätten, hätten wir wahrscheinlich die Sitzordnung in diesem Hause vollkommen neu zusammenstellen können.

Intensive Beratungen führen aber auch zu neuen Erkenntnissen und beeinflussen die Meinungsfindung in diesem Hause durchaus, was bei dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf und seiner Entstehung sehr gut nachvoll

ziehbar und auch ein glückliches Stück Parlamentsgeschichte - wenn man das schon so sagen kann - ist.

Der Gesundheitsausschuss hat im September des vergangenen Jahres auf der Grundlage eines GAL-Antrags das erste Mal eine Expertenanhörung zum Thema Nichtraucherschutz durchgeführt. Es gab intensive Diskussionen zu unterschiedlichen Bereichen, es wurden neben medizinischen Fragen der Gesundheitsgefährdung durch das Passivrauchen auch die unterschiedlichen Möglichkeiten eines konsequenten Nichtraucherschutzes - von freiwilligen Selbstverpflichtungen bis hin zu gesetzlichen Regelungen - erörtert und unterschiedliche Schutzmöglichkeiten in Bezug auf verschiedene Personengruppen wie Arbeitnehmer und Kinder diskutiert. Wir hatten bei der Anhörung hochrangige Experten und wir alle haben die Diskussionen als sehr interessant empfunden und sie haben uns in unserer Meinungsbildung, die sich im Laufe der Beratungen entwickelt hat, stark unterstützt.

Das Ergebnis der Beratung war, dass ein konsequenter Nichtraucherschutz unterhalb einer gesetzlichen Ebene kaum zu erreichen ist. Aufgrund der durch das Passivrauchen verursachten erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind alle Fraktionen zu dem Ergebnis gekommen, dass hier eine gesetzliche Regelung geboten scheint. Es hat im Vorwege sehr unterschiedliche Auffassungen gegeben. Viele sagten, es muss möglich sein, nicht alles gesetzlich zu regeln. Aber wir haben gesehen, dass ein wirklich guter Nichtraucherschutz mit Selbstbindungen und gutem Zureden leider nicht durchführbar ist.

Die SPD-Fraktion hat daraufhin einen ersten Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz vorgelegt. Die CDUFraktion hat sich in diesem Bereich nicht lumpen lassen und im Mai dieses Jahres einen relativ lange angekündigten, jetzt aber vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Wir haben die unterschiedlichen Drucksachen - zwei Gesetzentwürfe und einen zusätzlichen Antrag der GALFraktion - in einer weiteren Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss noch einmal beraten. Übrig geblieben ist im Rahmen dieser Beratung der CDU-Antrag. Die anderen Fraktionen haben ihre Anträge zurückgezogen. Das erfolgte mit einem gewissen pragmatischen Realismus - das ist verständlich, wenn man die Mehrheitsverhältnisse in diesem Hause kennt -, aber auch, weil der Gesetzentwurf sehr sauber ausgearbeitet ist und - auch wenn wir unterschiedliche Zusatzanträge gestellt haben - eine sehr gute Beratungsgrundlage darstellt.

Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, werden wir in Hamburg über einen sehr umfangreichen Nichtraucherschutz verfügen. Das Rauchen wird dann in öffentlichen Gebäuden, in Krankenhäusern, Schulen, Einkaufszentren und vielen anderen Gebäuden nicht mehr gestattet sein. Das allein wird kein großes Problem sein. In vielen Bereichen, die ich eben genannt habe, ist das Nichtrauchen schon Realität und in großen Teilen auch akzeptiert. Zurzeit erhitzen sich die Gemüter noch bei der Umsetzung des Nichtraucherschutzes in Restaurants und in Gaststätten. Wir Gesundheitspolitiker haben in der Vergangenheit sehr viele Mails und Zuschriften bekommen. Wir haben uns aber durchgerungen, denn auch die SPD-Fraktion war zuerst gespalten, ob ein gesetzliches Rauchverbot in Restaurants und Gaststätten notwendig ist. Auch bei der CDU-Fraktion hat es - Herr Krüger wird mit Sicherheit darauf eingehen - eine geänderte Meinungsfindung gegeben. Wir haben aber gesehen, dass das gesundheitliche Risiko sehr hoch ist. Jährlich sterben über 3300

Menschen nur an den Folgen des Passivrauchens. Wir haben auch gesehen, dass freiwilligen Selbstverpflichtungen in der Gastronomie, sofern sie überhaupt eingegangen wurden, nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben. Das betraf ohnehin nur die DEHOGA-Mitglieder. Viele Gaststätten haben selbst das, was die DEHOGA angeboten hatte, nie für sich akzeptiert, sodass jetzt die Umsetzung im Prinzip gesetzlich geregelt werden sollte.

Selbstverständlich kann und will niemand das Rauchen komplett verbieten. Das ist logisch. Zigaretten sind Genussmittel - wir können als Gesundheitspolitiker natürlich auch Suchtmittel sagen -, die eine sehr lange Tradition haben. Jeder muss natürlich die Entscheidung, ob er rauchen möchte oder nicht, für sich persönlich treffen.

Der Gesetzentwurf sieht deswegen natürlich vor, dass die Möglichkeit besteht, Raucherräume zu schaffen und dort das Rauchen weiterhin zu ermöglichen. Nur eines soll es in Zukunft nicht mehr geben, dass die Raucher entscheiden, ob der Nichtraucher passiv rauchen muss. Das ist bisher die Regel. Jeder darf für sich persönlich entscheiden, aber jeder muss persönlich damit umgehen und darf den anderen nicht beeinträchtigen. Es ist sehr wichtig, dass man dieses Grundprinzip versteht und akzeptiert, um ein Nichtraucherschutzgesetz für sich persönlich annehmen zu können.

Wie bereits erwähnt, haben wir das Thema sehr sorgsam beraten. Unabhängig von der grundsätzlichen Zustimmung, die wir haben, haben wir natürlich noch einen Nachbesserungsbereich gesehen. Alle drei Fraktionen haben Zusatzanträge eingereicht. Wir sind der Meinung, dass ein Rauchverbot explizit im Rathaus bestehen sollte. Es gab Uneinigkeit, ob die jetzige Gesetzesformulierung auch das Rathaus betrifft. Wir meinen, wir Parlamentarier sollten so klug sein, dass wir uns selbst binden und im Rathaus nicht mehr rauchen, besonders nicht in den Aufgängen zur Besuchertribüne. Das würde in Zukunft ein schlechtes Bild auf dieses Haus werfen.

Des Weiteren sind wir der Meinung, dass es Gesetzeslücken im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs gibt. Auch Spielplätze sollten im Prinzip rauchfrei sein, weil hier die Gefahr einer Vergiftung besteht, wenn Kippen im Sand liegen und Kinder sie in den Mund nehmen.

Wir haben auch noch Änderungen im Bereich der Bußgeldregelungen vorgesehen. Ich habe gesehen, dass die CDU-Fraktion zu einer neuen Auffassung gekommen ist. Das halten wir für sehr wichtig. Sie hatte bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot eine gebührenfreie Verwarnung vorgesehen. Das hätte bedeutet, dass jede erste Zigarette erst einmal umsonst geraucht werden kann, denn bei der ersten muss man kein Bußgeld zahlen, und die zweite verkneift man sich dann. Das fanden wir sehr unglücklich, aber Sie haben jetzt einen Ergänzungsantrag gestellt, der klarstellt, dass das im Prinzip nicht so sein kann.

Ich möchte noch einen Bereich ansprechen, der mir persönlich sehr am Herzen liegt und den wir auch in den Beratungen erörtert haben. Es ist die Frage, wie es Kindern im privaten Bereich ergeht. Wir sind zu der Auffassung gekommen, dass dieser gesetzlich nicht regelbar ist. Es hilft im Prinzip nur ein Appell an die Vernunft von Eltern, das Rauchen im häuslichen Bereich und auch im Kraftfahrzeug, wenn Kinder anwesend sind, zu unterlassen. Es gibt kein Gesetz, das regeln kann, dass man zu