und ich konnte mir keinen Reim darauf machen. Aber dass Sie die Anmeldung nutzen, um eine plumpe Wahlkampfrede zu halten, die an der Lebenswirklichkeit völlig vorbeigeht, enttäuscht mich doch einigermaßen.
Wie sagt man? Von einer Oppositionspartei, die nicht vorhat, in Regierungsverantwortung zu gelangen, kann man vielleicht auch nichts anderes erwarten.
Jedes Mal greifen Sie beim Thema Reform des Hamburger Kleingartenwesens in Ihre sozialdemokratische Trickkiste und verbreiten wieder Angst und Schrecken. Wir können möglicherweise in der nächsten Ausgabe des "Hamburger Gartenfreundes" nachlesen, wie schlimm die Reformansätze der CDU wären oder sein könnten, obwohl Sie haargenau wissen, dass diese sanften Reformansätze, die wir hier vorschlagen, überhaupt keine ernsthaften Auswirkungen auf den Fortbestand des Hamburger Kleingartenwesens haben werden.
Daher wiederhole ich an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich, damit Sie das Instrument der mutwilligen Irreführung im Wahlkampf nicht nutzen können: Die Hamburger CDU und der Senat, der von der CDU getragen wird, unterstützen das Hamburger Kleingartenwesen und das wird auch in Zukunft so bleiben.
Es hat in der Vergangenheit immer wieder planungsbefangene Gebiete gegeben, in denen Kleingärten einer Bebauung weichen mussten. Das hat aber mit dem Thema, das wir heute Abend diskutieren, nicht das Geringste zu tun.
Im Übrigen hat sich an der Thematik seit unserer Debatte am 23. August des letzten Jahres nichts geändert. Das trifft auch für die Argumente zu, die für eine Öffnungsklausel hinsichtlich Modellprojekte im Bundeskleingartengesetz sprechen.
Nach wie vor gilt es aus der Sicht der CDU, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um Kleingärten familienfreundlich und zeitgemäß auszustatten. Entsprechende Gespräche auf Bundesratsebene - das sagte auch Frau Dr. Schaal - laufen bereits. Dass sich die SPD in Hamburg konsequent jeglichen Gedankens der Modernisierung des Kleingartenwesens verschließt, ist uns nicht neu.
Offenbar sieht die SPD die Hamburger Kleingärten als letzte Bastion ihrer realitätsfernen Ideologie der Gleichmacherei an.
Das Bundeskleingartengesetz muss endlich mit der Realität und den gesellschaftlichen Ansprüchen sowie den Erfordernissen des 21. Jahrhunderts in Einklang gebracht werden. Das ist im Übrigen auch der Wunsch vieler Hamburger Kleingärtner. Sie haben Anno 2007 nicht mehr das Bedürfnis, auf das Plumpsklo zu rennen, den umgedrehten Eimer zu nutzen und dann - was inzwischen völlig daneben ist - Fäkaltransporte durch die Kolonie zu organisieren, um dann schließlich an einer Abkippstation ihre Notdurft zu verbringen. Der Wunsch, auch eine Laube mit Warmwasser zu betreiben, um sich beispielsweise damit die Hände waschen zu können beziehungsweise den hygienischen Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden, ist doch nun wirklich nicht abwegig - ganz im Gegenteil.
Wenn man eine Änderung herbeiführen will, muss der Weg für eine umweltgerechte Abwasserentsorgung beschritten werden. Hierfür bedarf es eines Modellprojekts und macht eine sinnvolle Absicherung im Kleingartengesetz erforderlich.
Ich sehe auch keinen vernünftigen Grund, warum sich das Kleingartenwesen nicht vielfältig entwickeln soll. Was Sie vor allem wollen, ist sozialdemokratischer Einheitsbrei und hierfür wird Ihnen der Wähler am 24. Februar 2008 hoffentlich eine klare Abfuhr erteilen.
Wir wollen in Hamburg eine Reform anstreben, denn in Kleingartenanlagen soll es zukünftig die Wahl geben, Gartenbauerzeugnisse anzubauen oder möglicherweise im Vordergrund der Nutzung stehen, mit Familien und Kindern dort die Freizeit zu verbringen. Diese Wahlfreiheit halten wir für zeitgemäß und sinnvoll.
So vielfältig wie unsere Stadt ist, so vielfältig soll auch das Hamburger Kleingartenwesen sein. Das entspricht dem CDU-Leitbild der wachsenden Stadt. Der Kleingarten ist und bleibt in ökologischer Hinsicht ein wichtiger Freiraum und Freiraum bedeutet auch Freiheit in Bezug auf die Ausstattung der Baulichkeit.
Der Hamburger Kleingarten-Kongress vom 11. Mai hat deutlich gemacht, dass es Handlungsbedarf gibt und dass es zwischen Realität und Gesetzeslage eine große Diskrepanz herrscht. Das hat der VDGN in der aktuellen Ausgabe seiner Zeitschrift "Das Grundstück" noch einmal dargelegt. Auch Vertreter anderer Interessenverbände, wie beispielsweise der Interessenverband der Kleingartenfreunde in Hamburg, sehen diesen Reformbedarf.
Wie Sie wissen, läuft zurzeit noch die Auswertung dieses Kongresses. Und dass es innerhalb des Kongresses im fachlichen Austausch über ein solches Thema divergie
rende Auffassungen gibt, ist doch völlig normal. Hätten Sie den Kongress unter Ägide Ihres Senators organisiert, kann ich Ihnen sagen, was dabei herausgekommen wäre. Ebenfalls nur sozialdemokratischer Einheitsbrei durch eine entsprechend im Vorfeld getätigte Referentenauswahl. Seien Sie doch froh, dass vielfältig und mit verschiedenen Auffassungen diskutiert worden ist.
Die CDU - und damit komme ich zum Schluss - will das Kleingartenwesen zeitgemäß ausrichten. Einerseits, um das sozial ökologische Potenzial der Kleingärten für die wachsende Stadt Hamburg weiter zu fördern, andererseits, um den Bedürfnissen vieler Kleingärtner nach einem gewissen Mindeststandard gerecht zu werden. Hierfür treten wir ein und machen uns stark. Daher lehnen wir den rückwärts gewandten Antrag der SPD ab. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Sonderregeln für Kleingärten im Bundeskleingartengesetz gibt es mit gutem Grund. Es gibt ziemlich wertvollen Grund und Boden, zentral gelegen mitten in der Stadt und das gleichzeitig zu sehr günstigen Pachten bei einem hohen Maß an Sicherheit für die Nutzer. Das alles ist sicherlich nicht selbstverständlich. Gerechtfertigt sind diese Privilegien, weil ein öffentlicher Auftrag mit der Vergabe dieser Kleingärten erfüllt wird, der im Kern im Übrigen immer noch der gleiche ist wie bei der Schaffung des Bundeskleingartengesetzes 1983, nämlich die Grünraumversorgung für Menschen in Großstädten, die sich kein Einfamilienhaus mit Garten leisten können oder auch leisten wollen.
Die Kehrseite der Privilegien für Kleingärtner liegt darin, dass man mit dem Bundeskleingartengesetz zu Recht eine schleichende Aufwertung des Landes in Einfamilienhausgegenden verhindern will. Deswegen ist dieses Gesetz an dieser Stelle besonders streng. Es ist auch richtig, hier streng zu sein, denn die Kleingärten sollen keine Flächenreserve für Bauland sein. Darum geht es und deswegen muss man diesen Grundsatz aufrecht erhalten und nur das ist im Interesse einer dauerhaften Sicherung der Kleingärten.
Gleichzeitig geht es uns als Grüne natürlich auch darum, offen zu sein für neue Formen des Gärtnerns in der Stadt. Wenn es um Formen wie interkulturelle Gärten und Gemeinschaftsgärten geht, dann sind das Formen, die wir begrüßen, wo wir auch eine Offenheit für neue Formen des Gärtnerns haben müssen. Die kann man allerdings zum großen Teil auch ohne eine Änderung des Bundeskleingartengesetzes umsetzen. Das Bundeskleingartengesetz lässt Spielraum für Experimente, solange dieser Kern, von dem ich gesprochen habe, nicht angetastet wird und der langfristige Schutz der Flächen als Gärten gesichert wird.
Wenn es um Punkte geht, die im Rahmen des Bundeskleingartengesetzes nicht mehr zu machen sind, dann kann man in concreto gerne darüber reden. Dann kann man auch gerne darüber reden, ob man an der einen oder anderen Stelle eine Änderung des Bundeskleingartengesetzes haben will; da sind wir überhaupt nicht bor
niert. Die Sozialdemokraten sagen ja nicht, dieser Status quo ist jetzt für immer festgeschrieben, sondern man muss ganz konkret darüber reden, wo es Hindernisse im Bundeskleingartengesetz gibt, die für die langfristige Sicherung der Kleingärten vielleicht nicht sinnvoll sind. Man kann aber nicht den Schritt machen, der mit Ihrem Änderungsantrag im Bundesrat gemacht wird, praktisch mehr oder weniger einen Freibrief für Änderungen im Kleingartenwesen zu schaffen, obwohl überhaupt nicht absehbar ist, in welche Richtung es gehen soll.
Über neue Formen des Gärtnerns wollen wir reden, aber wir wollen keinen Freifahrtsschein für die Entwicklung von Kleingärten in Bauland. Deswegen stimmen wir dem Antrag der Sozialdemokraten zu.
Herr Niedmers, den Schuh, dass die Sozialdemokraten nichts verändern wollten und gegen Neuerungen seien, ziehen wir uns nicht an. Sie können natürlich Schaukeln bauen statt Schnibbelbohnen anzupflanzen, aber dazu brauchen wir das Bundeskleingartengesetz nicht zu ändern. Sie können natürlich die Entsorgung der Trocken- oder Zentralklos regeln - Abwasser ist Landesangelegenheit -, aber dazu brauchen wir das Bundeskleingartengesetz nicht zu ändern.
Aber wenn Sie an die Grundstücke heranwollen, wie es der Grundstückseigentümerverband will, dann müssen Sie das Bundeskleingartengesetz ändern, weil Sie dann nämlich die Pachtpreisbindung und den Kündigungsschutz wegkriegen und damit die Leute schneller von der Scholle und das wollen wir nicht.
Wenn Sie immer weiter auf dieser Initiative beharren, Herr Niedmers, dann sollten Sie uns einmal sagen, mit welchen Partnern im Bundesrat Sie das durchsetzen wollen. - Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und der GAL - Wolfhard Ploog CDU: Gerne! - Wolfgang Beuß CDU: Das Highlight des Jahres!)
Wenn keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, kommen wir zur Abstimmung. Wer einer Überweisung der Drs. 18/6396 an den Umweltausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das Überweisungsbegehren ist mit Mehrheit abgelehnt.
Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Wer den SPDAntrag aus der Drs. 18/6396 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zu Punkt 22d der Tagesordnung, dem Bericht des Haushaltsausschusses: Einzelplan 3.1 "Behörde für Bildung und Sport", Kapitel 3370 "Sportförderung", Kapitel 3380 "Sportstätten", hier: Änderung von Ansätzen in den Haushaltsjahren 2007/2008, a) Absicherung der Sportförderung, b) Bewerbung für herausragende Sportveranstaltungen, c) Weiterentwicklung des Sportamtes in der Behörde für Bildung und Sport.