Wer der Empfehlung des Haushaltsausschusses folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist einstimmig angenommen.
- Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? - Den sehe ich nicht. Wer den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss auch in zweiter Lesung fassen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist einstimmig in zweiter Lesung und damit endgültig beschlossen worden.
Wir kommen zum Punkt 28 der Tagesordnung, Drs. 18/6396, Antrag der SPD-Fraktion: Zukunft der Hamburger Kleingärten.
Diese Drucksache möchte die GAL-Fraktion an den Umweltausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? - Frau Dr. Schaal, bitte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In Richtung CDU sage ich: Hände weg vom Bundeskleingartengesetz! Wer das anfasst, verbrennt sich genauso die Finger, wie jemand, der versucht, mit bloßen Händen Brennnesseln herauszureißen. Der Senat ist gerade dabei, sich die Hände zu verbrennen, wenn er Ihrem Ersuchen aus der CDU-Fraktion nachkommt, um im Bundesrat eine Initiative durchzusetzen, das Bundeskleingartengesetz für Modellversuche zu
Der Senat will gesetzliche Standards der Ausstattung von Kleingärten aufweichen. Wenn die Standards dann weg sind, sind die Kleingärten auch bald verschwunden. Das wollen wir nicht, denn das ist schon zynisch.
Zu Deutsch heißt das: Der Senat will einmal ausprobieren, wie man das Bundeskleingartengesetz aushebeln kann. Wenn der Modellversuch dann erfolgreich ist, ist das der Anfang vom Ende der Kleingärten in Hamburg. Das wollen wir nicht zulassen. Daher haben wir diesen Antrag eingebracht.
Das Bundeskleingartengesetz legt sehr detailliert fest, was ein Kleingarten ist und wie er ausgestattet sein soll. Diese Festlegung wurde 1998 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Daher kann man aus dem Gesetz nicht einfach irgendwelche Bestandteile herausbrechen, denn dann geht das ganze Gesetz mit seinem fein gestrickten Gefüge zu Bruch.
Zum einen schränkt das Bundeskleingartengesetz die Verwertungsmöglichkeiten von Grund und Boden für private und öffentliche Eigentümer ein, denn Pachtpreisbindung und Kündigungsschutz für Kleingärtner verhindern natürlich die maximale Verwertung von Pachtland.
Zum anderen ist das Bundeskleingartengesetz die Grundlage dafür, dass jede und jeder unabhängig vom Einkommen die Gelegenheit erhalten kann, ein Stück Garten zu beackern, wenn er nur eine Mietwohnung hat und nicht eine Villa mit Garten besitzt beziehungsweise nicht mal eben am Wochenende nach Malle jetten oder sich sonst teure Urlaubsreisen leisten kann.
Das Bundeskleingartengesetz sichert ein kleines Stück sozialen Ausgleichs in unserer Stadt. Daher ist es auch sozial gerecht, wenn die Laube nicht zum Wochenendhaus oder gar zu einem festen Einfamilienhaus ausgebaut werden darf, wie sich das der Oberbaudirektor vielleicht wünscht, um zusätzliches Bauland zu generieren und sich dann noch das Ersatzland zu sparen, weil ein Kleingarten mit einem Haus kein Kleingarten mehr ist.
Wenn die Lauben erst einmal mit Wasser und Abwasser erschlossen werden, ist der Schritt zu einer festen Bleibe oder zu einem Einfamilienhaus im Garten nur noch klein. Das ist dann das Gift der Verführung. So verlockend das auch klingen mag, man hebelt damit Rechtsvorschriften aus und beschert den Kleingärten den Garaus.
Kleingartenflächen sind als Grünflächen ausgewiesen und die Bebauung von Grünflächen ist unzulässig. Nur Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes sind als bauliche Anlagen auf Grünflächen erlaubt, sodass die Kleingartennutzung im Vordergrund steht. Wenn aber die Bebauung geändert wird, das heißt, wenn Bauen und Wohnen im Vordergrund steht, ist das in Grünanlagen nicht mehr zulässig. Dann muss Grund und Boden als Wohnfläche ausgewiesen werden, mit der Folge, dass Pachtpreisbindung und Kündigungsschutz wegfallen.
Wäre der Senat mit einer solchen Initiative im Bundesrat erfolgreich - was Sie in der CDU wollen -, würde in Hamburg wieder eine sozialpolitische Errungenschaft kippen. Das wollen wir nicht, denn Kleingärten in unserer Stadt haben immer noch eine wichtige Bedeutung für Junge und Alte, für In– und Ausländer und vor allen Dingen für alle die Menschen mit einem kleinen Budget.
Daher fordert die SPD-Fraktion den Senat auf, das Vorhaben aufzugeben, im Bundesrat eine Öffnungsklausel für Modellprojekte im Bundeskleingartengesetz zu schaffen. Der Landesbund der Gartenfreunde hat in diesen Tagen sein 100-jähriges Bestehen gefeiert. Herzlichen Glückwunsch an die Hamburger Kleingärtner. Herr Gedaschko, es wäre ein Geschenk für den Landesbund, wenn Sie die Initiative im Bundesrat fallen lassen würden.
Mit dieser Auffassung stehen wir nicht allein. Der Senat hat am 11. Mai einen Kongress unter dem Motto "Kleingärten mit Zukunft - lebenswerte Stadt" veranstaltet. Die Mehrheit der Referentinnen und Referenten auf dieser ganztägigen Veranstaltung waren sich einig, dass die Verwandlung von Kleingärten in Sommerhäuser oder Wochenendhäuser nicht erstrebenswert ist. Im Kleingarten gibt es nur die Laube. Sie ist einfach ausgestattet und nicht zum Wohnen vorgesehen, denn nur so ist der niedrige Pachtzins zu rechtfertigen. Jede andere Erschließung macht die Laube teuer und die Kleingärten für viele unerschwinglich.
Entschuldigung, Frau Dr. Schaal, ich habe mir das jetzt eine ganze Weile mit angehört. Ich bin mir sicher, dass Sie alle Ihre Rezepte zur Brennnesseljauche austauschen, aber insgesamt ist es zu laut. Daher wäre es ganz gut, die Tipps nach der Sitzung weiterzugeben und jetzt erst einmal Frau Dr. Schaal zuzuhören. Frau Dr. Schaal, bitte.
Frau Karin Roth, Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, hat ungefähr vor zehn Tagen anlässlich des Tages des Gartens in der Horner Marsch davor gewarnt, sich auf Experimente, wie populär klingende Forderungen nach einer Anhebung der kleingärtnerischen Standards bei der Ausstattung der Laube, einzulassen. Anlässlich des Empfangs der SPDFraktion zu Ehren des 100-jährigen Bestehens des Landesbundes ließ Karin Roth verlauten, ich zitiere:
"Um an Pachtpreisbindung und Kündigungsschutz festhalten zu können, ist es unbedingt geboten, das Bundeskleingartengesetz zu beachten. Modellversuche, die die Basis kleingärtnerischer Nutzung verlassen, können nicht dem Schutz des
Bundeskleingartengesetzes unterstellt werden. Sie gefährden den Bestand und die Kultur des Kleingartenwesens."
Daher ist es auch kein Wunder, dass sich im Bundesrat offensichtlich kaum ein Bundesland der Hamburger Initiative anschließen will, um das Bundeskleingartengesetz zu ändern. Aus diesem Grunde fordern wir den Senat auf, diese Initiative, die die CDU im letzten Jahr eingebracht hat, nicht weiter zu verfolgen. Der Oberbaudirektor muss sich dann für die Bau- und Gartenschau 2013 etwas anderes einfallen lassen, als einzelne Häuser in die Kleingärten hineinzubauen.
Wenn Sie in der CDU aus Ihrer Sicht mehr Freiheit und Kultur in die Kleingärten bringen wollen, dann versuchen Sie das doch erst einmal mit der "Fachplanung Kleingärten". Genau vor vier Jahren haben wir diese Forderung schon einmal an Sie gestellt und bis heute liegt noch keine "Fachplanung Kleingärten" auf dem Tisch.
In der Fachplanung können Sie eine ganze Menge an kreativen Ideen einbringen, auch unterhalb des Levels des Bundeskleingartengesetzes, sodass der Rechtsrahmen erhalten bleibt und trotzdem mehr Gestaltungsfreiheit vorhanden ist, beispielsweise die Sandkiste anstatt Gemüsebeet für das Weckglas.
Vielleicht kann man auch die Laube etwas anders gestalten, ohne dass sie größer oder luxuriöser wird. Die Fachtagung hat hierzu nette Beispiele gebracht. Vor allem können Sie mit dem Landesbund die Entsorgung regeln, ohne dass eine aufwendige und kostspielige Erschließung notwendig wird. Hierüber haben wir bereits im letzten Jahr diskutiert.
Was Kleingärtnerinnen und Kleingärtner überhaupt nicht benötigen, Herr Niedmers, ist die ständige Drohung, dass ihre Gärten irgendwo an den Stadtrand verdrängt oder irgendwann überplant und zugebaut werden. Wir brauchen Kleingärten wohnortnah, gerade weil sie zunehmend für junge Familien vorgehalten werden sollen.
Aber im Rahmen Ihres neu vorgelegten Entwurfs zum räumlichen Leitbild steht genau das Gegenteil. 4.500 Parzellen werden bereits wieder pauschal zum Bauerwartungsland erklärt. Entsprechendes Ersatzland will der Senat dann im Netz öffentlicher Freiräume schaffen, also in den Außen- und Grüngebieten. Dort gibt es dann wieder neue Konflikte. Herr Gedaschko, hiermit gefallen Sie vielleicht der Handelskammer, aber nicht den 140.000 Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern sowie der SPDFraktion.
Das führt nur zur Verunsicherung der Kleingärtner. Herr Gedaschko, denken Sie an die Brennnesseln! - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich gefragt, warum die SPD diesen Antrag zur heutigen Debatte angemeldet hat