Ich habe es vorhin schon ausgeführt. Probleme gab es für die Eltern nur an relativ wenigen Standorten. Aus unserer Beobachtung stand dabei weniger die neue Interpretation des Entfernungskriteriums im Mittelpunkt, sondern der Wunsch, eine Schule mit einem ganz besonderen Profil anzuwählen. Ich will Ihnen ein Beispiel dafür nennen.
Die Max-Brauer-Schule hat eine erhebliche überregionale Ausstrahlung. Sie hat im letzten Jahr, wie wir wissen, den
Deutschen Schulpreis erhalten, hat damit auch eine erhöhte Publizität gewonnen. Sie hat bei einer Kapazität von fünf Zügen 268 Anmeldungen gehabt. Das bedeutete, dass weit mehr als 100 Schüler – das ist einer dieser großen Einzelfälle, die ich meinte – mit Erstwunsch an eine andere Schule in Erfüllung von Zweit- oder Drittwünschen weitergegeben werden mussten. Diese Abgabe von Schülern war auch aus Sicht der Schule – ich habe mit der Schulleiterin gesprochen – alternativlos, denn an der Schule besteht keine Kapazität, nicht nur wegen des Schulentwicklungsplans, sondern auch räumlich, baulich ist da nichts mehr drin. Im Übrigen ist auch das Profil nicht beliebig in die Breite zu bringen. Man kann nicht von fünf Zügen auf zwölf oder auf neun Züge umschalten, um das auf Dauer hinzubekommen. Das heißt, eine massenhafte Umsetzung gefährdet dann auch das Profil.
Andererseits ist der Schulweg – die Entfernung, egal, ob HVV oder Streckenausmessung – kein auf Dauer angemessenes Kriterium dieser oder anderer Schulen – ich habe die Max-Brauer-Schule nur als Beispiel für viele Schulen erwähnt –, die sich im Moment mit stärkeren Profilen auf den Weg machen. Darüber hinaus beinhaltet unser jetziges Verfahren einen latenten Zielkonflikt, weil wir auf der einen Seite Schulen haben, die sich sehr stark im Quartier verankern und deswegen die Nähe suchen, sie auf der anderen Seite aber geradezu angewählt werden wollen von Eltern, die sich mit einem bestimmten Profil identifizieren. Auch darauf haben wir mit dem bisherigen Kriterienkatalog keine wirkliche Antwort. Wir sind aber am Anfang von Schulen mit mehr Profil und wir lernen von Jahr zu Jahr dazu. Ich denke, dass das Anmeldeverfahren für das nächste Jahr unter diesem Gesichtspunkt weiterentwickelt werden muss. Ich sage nur, es muss mit großer Sorgfalt weiterentwickelt werden, weil wir letztlich auch mit juristisch ausgetragenen Konflikten rechnen müssen, weil einige Eltern, die abgewiesen werden, dann doch den Weg des Verwaltungsgerichts wählen. Dann muss das Kriterium standhalten. Ich denke, wir müssen weiter daran arbeiten.
Ich möchte gleich bei diesem Thema bleiben, denn der Senat, das haben Sie gerade bestätigt, hält die Schulen an, Schulprofile zu entwickeln. Deshalb wird der Schulwunsch immer stärker durch das Schulprofil bedingt.
Wie plant der Senat sicherzustellen, dass bei Nichtberücksichtigung des Erstwunsches eine Schule mit entsprechend ähnlichem Schulprofil gefunden wird?
Das ist regional gelegentlich eine schwierige Aufgabe. Auch hier kann ich Ihnen sagen – immer aus der laufenden Anmelderunde gesprochen –, dass wir in Bergedorf mit der Anwahl der Gesamtschule Bergedorf in einem ganz erheblichen Umfange ein Problem haben. Auch hier haben wir mit vielen Eltern zu tun, die ein ganz bestimmtes Profil anwählen und nicht einmal bereit sind, im Rahmen der vorhandenen Schulformen auf eine andere Gesamtschule zu wechseln. Wir haben in der Gesamtschule Bergedorf für
ein Jahr eine Lösung gefunden, aber wir werden künftig im Zusammenhang mit der Umsetzung der anstehenden Schulstrukturentscheidungen sicherlich Lösungen finden müssen, die diese Verteilung von Profilen im Raum stärker in den Blick nehmen.
Im Zusammenhang mit der Anmelderunde, die die Gesamtschule Bergedorf angeht, würde mich interessieren, Herr Staatsrat, ob Kinder auch dann an eine Schule der gleichen Schulform verwiesen werden können, wenn diese als gebundene Ganztagsschule geführt wird. Das war ja eines der Probleme dort in der Region.
Frau Präsidentin, Herr Staatsrat! Im Falle, dass ein Geschwisterkind schon an der gewünschten weiterführenden Schule aufgenommen war, konnten Eltern sich bisher darauf verlassen, dass auch das nachfolgende Geschwisterkind aufgenommen wird. Wie gedenkt der Senat, den Umgang mit Geschwisterkindern zukünftig zu regeln?
Frau Abgeordnete, ich habe die Kriterium, die das Schulgesetz vorgegeben hat, vorhin im Einzelnen dargelegt. Es hat Hauptkriterien und Hilfskriterien und das Kriterium Geschwisterkind ist ein Hilfskriterium. Das heißt, wenn es gleichgelagerte Fälle gibt, dann würde das Vorhandensein eines Geschwisterkindes zum Vorteil gereichen. In diesem Sinne gehen Schulleitungen mit diesem Kriterium um und mir sind aus meiner bisherigen Erfahrung sehr, sehr wenige Fälle bekannt geworden, bei denen das zu Problemen geführt hat.
Wie die Beispiele der Max-Brauer-Schule oder der Gesamtschule Bergedorf zeigen – Sie erwähnten es schon –, stehen an einigen besonders beliebten Schulen nicht genügend Raumkapazitäten zur Verfügung, um allen Anmeldewünschen gerecht zu werden.
Ist es denkbar für den Senat, in solchen Fällen Dependancen der Schulen anderswo einzurichten, oder müssen die überzähligen Schüler an andere Schulen verteilt werden?
Frau Abgeordnete, ich habe es vorhin schon erwähnt. Ich habe in den letzten Wochen mit beiden Schulleiterinnen Gespräche geführt und ich war bei beiden sehr sicher, dass sie nicht darauf aus sind, eine sehr breit angelegte Schule zu bekommen, denn eine gewisse Zügigkeit gibt auch das Ende an. Was sie aber beide wahrscheinlich nicht verkehrt finden würden, wäre, wenn es an einer anderen Stelle Dependancen gebe, die sich dann aber auch verselbstständigen, an die man sozusagen das Profil exportiert, aber dass man dann davon ausgeht, dass sich das Profil am neuen Standort selbst trägt.
Damit sind wir am Ende der Fragestunde und kommen zum Punkt 3 b der heutigen Tagesordnung, der Wahl eines vertretenden ehrenamtlichen Mitglieds der Kommission für Bodenordnung.
[Unterrichtung durch den Präsidenten der Hamburgischen Bürgerschaft: Wahl eines vertretenden ehrenamtlichen Mitglieds der Kommission für Bodenordnung – Drucksache 18/5873 –]
Der Stimmzettel liegt Ihnen vor. Er enthält ein Feld für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. Sie dürfen auf dem Stimmzettel ein Kreuz machen, aber bitte nur eines, mehrere Kreuze beziehungsweise weitere Eintragungen oder Bemerkungen machen den Stimmzettel ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig.
Bitte nehmen Sie nun Ihre Wahlentscheidung vor. Ich bitte dann die Schriftführerinnen, die Stimmzettel einzusammeln.
Sind alle Stimmzettel eingesammelt worden? – Das ist der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung. Das Wahlergebnis wird jetzt ermittelt und ich werde es Ihnen im Laufe der Sitzung bekanntgeben.
Wir kommen zum Punkt 38 der heutigen Tagesordnung, dem Antrag der CDU-Fraktion: Förderung von Teilzeitausbildung in Hamburg.
Diesen Antrag möchte die GAL-Fraktion an den Sozialausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Frau Meyer-Kainer hat es.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Teilzeitausbildungen bieten insbesondere jungen Müttern mit Sozialleistungsbezug eine sehr gute Möglichkeit, eine Berufsausbildung aufzunehmen und auch abzuschließen. Aus Gesprächen mit verschiedenen Einrichtungen wissen wir, dass gerade sehr junge Mütter oft nicht bereit sind, ihre Kinder ganztags in die Krippe zu geben, und dann lieber auch auf eine Ausbildung verzichten. Teilzeitausbildungen bieten hier eine erhebliche Entlastung und tragen dazu bei, dass auch Jugendliche eine Ausbildung beginnen, die sie sonst nicht zum Abschluss bringen würden. ________ * Ergebnis siehe Seite 4040 B
Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist eine wesentliche Voraussetzung für ein Leben frei von sozialen Leistungen. Ein solches Leben möchten wir den jungen Menschen hier in Hamburg ermöglichen.
Ausbildungen in Teilzeit sind laut Gesetz jederzeit umsetzbar. Dennoch wurde von dieser Möglichkeit in Hamburg bisher noch zu wenig Gebrauch gemacht. In unserem Antrag ersuchen wir daher den Senat, gemeinsam mit den Kammern und der Agentur für Arbeit ein Konzept zur Förderung von Teilzeitausbildungen zu entwickeln. Dabei sollen auch die Erfahrungen aus SchleswigHolstein für Hamburg genutzt werden. Dort läuft seit 2005 eine Initiative zur Förderung von Teilzeitausbildung mit sehr großem Erfolg. 77 Teilzeitausbildungsverträge wurden bereits geschlossen und über 170 Betriebe akquiriert. Ich bin mir sicher, dass wir dies in Hamburg auch können.
Man muss die Vorteile dieses Modells nur bekannt machen. Bisher sind hier noch zu wenige Chancen in den Betrieben genutzt worden. Vorteile ergeben sich insbesondere für kleinere Unternehmen, die nicht die Kapazität haben, in Vollzeit auszubilden. Ich denke hier zum Beispiel auch an Handwerksbetriebe oder Betriebe, deren Büro nur halbtags besetzt ist. Wenn wir es wirklich schaffen, diese Unternehmen entsprechend zu motivieren, gelingt uns beides, zusätzliche Ausbildungsbetriebe zu gewinnen und mehr junge Menschen in Ausbildung zu bringen.
Sie mögen nun einwenden, es ginge nichts über eine Ausbildung in Vollzeit. Hier stimme ich Ihnen zu. Vollzeitausbildungen müssen die Regel bleiben, Ausnahmen lässt das Bundesberufsbildungsgesetz daher auch nur in ganz engen Grenzen zu. Der Auszubildende muss ein berechtigtes Interesse vorweisen. Das heißt zum Beispiel: Wenn er ein eigenes Kind betreuen möchte oder auch ein näherer Angehöriger zu betreuen und zu pflegen ist, muss man davon ausgehen, dass das Ausbildungsziel auch in dieser gekürzten Zeit erreicht werden kann. In der Regel ist dies der Fall.
Wenn die Ausbildungszeit einschließlich des Berufsschulunterrichtes 25 Wochenstunden beziehungsweise 75 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit beträgt, dann verlängert sich die Ausbildungszeit nicht. Beträgt die betriebliche Ausbildungszeit einschließlich des Berufsschulunterrichtes mindestens 20 Wochenstunden, verlängert sich die Ausbildungszeit um ein Jahr. Der Berufsschulunterricht findet bei beiden Modellen in Vollzeit statt. Infolge der Verkürzung ist der Auszubildende zwar deutlich weniger im Betrieb, aber dadurch verringert sich natürlich auch die Ausbildungsvergütung entsprechend und es ist für beide Seiten eine größere Flexibilität gegeben. Andererseits müssen die Auszubildenden auch mit weniger Praxis am Ende gleich viel können. Es wird ihnen also nichts geschenkt.
Die Erfahrungen aus Schleswig-Holstein zeigen, dass junge Menschen, die bereits eigene Kinder zu versorgen haben, häufig sehr motiviert sind und wissen, dass ein Berufsabschluss für sie die einzige Möglichkeit ist, die Familie zu ernähren.
Andererseits müssen sich die Jugendlichen jedoch erst einmal auch dafür entscheiden, überhaupt eine Ausbildung zu beginnen. Hier liegt häufig das Problem im Detail. Viele Jugendliche aus sozial schwierigen Verhältnissen sind nur bedingt reif für eine Ausbildung.
In Schleswig-Holstein gibt es daher entsprechende Vorbereitungskurse. Inwieweit wir dieses auf Hamburg herunterbrechen müssen und es auch sinnvoll ist, muss dann vor Ort im Einzelnen geprüft werden. Teilzeitausbildungen bieten, wie wir gesehen haben, viele Vorteile. Dass sie auch nachgefragt sind, sehen wir in SchleswigHolstein. Jetzt kommt es auch darauf an, dieses Thema in Hamburg bekannt zu machen
(Dirk Kienscherf SPD: Dann tun Sie das doch einmal! – Gegenruf von Olaf Ohlsen CDU: Das geht los, Herr Kienscherf!)
und Betriebe sowie Einrichtungen, die mit jungen Müttern und Vätern in Kontakt stehen, enger zu vernetzen. Hier sind vor allem die Experten aus der Praxis in den Betrieben gefragt. Ich kann sagen: Die Politik kann die Anstöße geben, aber dies sollten wir geschlossen tun. Deshalb bitte ich Sie von der Opposition auch um Ihre Unterstützung für mehr Ausbildung in Hamburg.