Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Die Hamburger CO2-Bilanz wurde ab Bilanzjahr 2003 neu aufgesetzt. Sie wird jetzt jährlich nach einer vom Länderarbeitskreis Energiebilanzen entwickelten und von fast allen Bundesländern angewandten Methodik durch das Statistikamt Nord berechnet. Das bietet auch den Vorteil einer besseren Vergleichbarkeit. Wir haben ab 2003 zwei Bilanzen, nämlich eine Quellenbilanz – das sind die direkten Emissionen in Hamburg – und eine Verursacherbilanz mit Verteilung von indirekten Emissionen aus Strom- und Fernwärme auf die Endverbraucher. Der Vorteil dabei ist, dass wir eine verursachergerechte Betrachtung durch die Verursacherbilanz haben. Nach dieser Berechnung sind die Hamburger CO2-Emissionen zwischen 1990 und 2003 um 4 bis 5 Prozent und bis 2004 um 8 bis 9 Prozent gesunken. Diese Form der Bilanz hat den Vorteil, dass sie nachvollziehbar und vergleichbar ist.
Die alte Methode beruhte auf bis 1997 regelmäßig erstellten Energiebilanzen, die nach der Zusammenlegung der Statistischen Landesämter Schleswig-Holstein und Hamburg im Jahre 1998 eingestellt wurden. Ausgehend von dieser damaligen Datenbasis hat die damalige Umweltbehörde die CO2-Bilanzen für Hamburg errechnet. Ich möchte Ihnen ein paar Unterschiede zu der heutigen Methode sagen. Die alte Bilanz nutzte zum Beispiel für die Großkraftwerke eine von Vattenfall erstellte CO2Bilanz. Die neue Bilanz nutzte eine Meldung der Brennstoffverbräuche. Die alte Bilanz nutzt in steigendem Maße Hochrechnungsverfahren. Zum Beispiel wurde im Fall Hausbrandkohle die CO2-Bilanz aus der Temperatur abgeleitet. Die neue Bilanz ist exakter und nutzt die Daten aus Erhebungen. Zum Teil sind auch die Systemgrenzen anders gezogen. Die alte Bilanz berücksichtigt zum Beispiel Wedel, während die neue Bilanz dies konsistent mit der schleswig-holsteinischen Bilanz nicht berücksichtigt.
Damit haben wir folgendes Problem: Aus den Energiebilanzen lassen sich anhand der vorhandenen Daten mit den neuen Methoden CO2-Werte errechnen, was wir auch getan haben, um eine Kontinuität sicherzustellen und Vergleichbarkeiten herstellen zu können.
Da jedoch für die Zeit von 1998 bis 2003 – also genau aus der Zeit der rotgrünen Koalition – aus den oben genannten Gründen keine Daten vorliegen, können auch keine Vergleichszahlen errechnet werden. Die Zahlen von
1998 bis 2001 – und nicht 2003 wie in der Frage fälschlich angegeben – beruhen ausschließlich auf Hochrechnungen und sind darum weniger verlässlich. Aus dieser Quelle speist sich auch die gerechnete Zahl 13,1. Man kann insofern die zwei Zahlenreihen nicht miteinander vergleichen.
Frau Staatsrätin, nach dem KyotoProtokoll haben sich die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zu mindern. Die Bundesregierung rechnet auch immer, wie die Bundesrepublik Deutschland dasteht. Hat Hamburg, wenn Sie diesen Maßstab nehmen, am heutigen Tage im Vergleich zu 1990 verringerte oder gesteigerte Treibhausgasemissionen?
Am heutigen Tage sind es eindeutig verringerte Emissionen. Ich sagte, zwischen 1990 und 2004 sind es zwischen 8 und 9 Prozent weniger Emissionen.
Warum stellt sich dann der Umweltsenator bei der ersten Landespressekonferenz zu diesem Thema vor die Öffentlichkeit und behauptet, Hamburg habe eine dreizehnprozentige Steigerung der CO2-Emissionen?
Er hat sich damals auf die alte Berechnungsmethode gestützt beziehungsweise die Zahl in seinen Unterlagen gehabt. Aber diese Zahl bezieht sich, wie gesagt, auf das Jahr 2001 und nicht auf das Jahr 2003.
Frau Staatsrätin, stimmen Sie mir zu, dass der Umweltsenator in einem seiner ersten Auftritte nicht wusste, wovon er geredet hat, weil er falsche Zahlen verwendet und deshalb in einem so wichtigen Politikfeld wie dem Klimaschutz einen falschen Eindruck hervorgerufen hat?
Herr Präsident, Herr Staatsrat Dr. Voges! Auf meine Anfrage vom 12. Februar erklärte der Senat, dass er nicht genau sagen könne, aus welchen Gründen wie viele Kinder in diesem Schuljahr trotz
Zweitens: Warum ist es nicht möglich, innerhalb einer Woche zu ermitteln, wie viele Kinder im Vorschulalter mit sonderpädagogischem Förderbedarf keine additive Sprachförderung, sondern andere sprachheilpädagogische Förderungen erhalten?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete Fiedler! Nach einer Pilotphase im Schuljahr 2005/2006 werden im laufenden Schuljahr das erste Mal verbindliche additive Sprachförderkurse durchgeführt. Die Grundschulen haben dabei Anfang 2006 mehr als 15 000 Vorstellungsverfahren für viereinhalbjährige Kinder durchgeführt. Wo besonderer Sprachförderbedarf festgestellt wurde, wird eine verpflichtende Maßnahme nach Paragraf 28 a des Hamburgischen Schulgesetzes ausgesprochen.
Es gibt allerdings eine ganze Reihe von Fallkonstellationen, bei denen die Verpflichtung nicht greift, das heißt, wo die Kinder trotz eines festgestellten oder besonders ausgeprägten Sprachförderbedarfs keine additiven Sprachförderkurse besuchen. Dazu gehören unter anderem Kinder, die aus Hamburg weggezogen sind, bevor das Schuljahr begann, dazu gehören Kinder, die sich befristet außerhalb Hamburgs aufhalten. Es sind Kinder, die längerfristig erkrankt sind, oder es sind auch gelegentlich Fälle, bei denen sich der Förderbedarf im weiteren Verlauf nicht bestätigt hat. Es gibt Eltern, die gegen diese Verpflichtung Widersprüche einlegen, und es gibt auch Widersprüche, denen die Schulen stattgeben. Es gibt dann auch bei einzelnen Kindern den sonderpädagogischen Förderbedarf, denen dann ein Vorrang eingeräumt wird, weil man den Kindern nicht hilft, wenn man sie in additive Sprachförderung gibt, sie aber im Grunde ganz andere Probleme haben und ganzheitlich gefördert werden müssten. Einige der Kinder sind zu diesem Zeitpunkt schon in entsprechenden integrativen Einrichtungen im Bereich der Frühförderung.
Es gibt also auf der einen Seite eine Differenz zwischen der Zahl der festgestellten Fälle mit besonderem Sprachförderbedarf und auf der anderen Seite der Zahl der Kinder, die laut Herbst-Statistik in solchen additiven Sprachförderkursen sitzen.
Da keine flächendeckende Erhebung durchgeführt wird und insbesondere auch der Verlauf jedes Einzelfalls nicht statistisch erfasst wird, kann diese Differenz nicht im Einzelnen quantifiziert werden.
Frau Abgeordnete, das gesamte Verfahren der Viereinhalbjährigen-Untersuchung wird dezentral durchgeführt. Es läuft in den Schulen und auch in der Verantwortung der Schulen ab. Die zuständige Behörde erhebt ausschließlich die steuerungs- und planungsrelevanten Angaben der Schulen zum regionaldifferenzierten Bedarf an Plätzen und Fördergruppen.
Ich möchte noch einmal Folgendes unterstreichen: Aus dem Stand konnten zum Schuljahr 2006/2007 für 1460 Kinder an 124 Förderorten additive Sprachfördermaßnahmen eingerichtet werden. Das ist eine großartige
Organisationsleistung vor allem der Grundschulen, die bei der Durchführung der Viereinhalbjährigen-Untersuchung erhebliche Zeit investiert haben.
Eine systematische, alle möglichen Fallkonstellationen erfassende Datenerfassung für statistische Zwecke wäre mit einem erheblichen Aufwand verbunden gewesen, ohne dass eine unmittelbare Steuerungsrelevanz gewonnen worden wäre.
Wir haben uns deswegen im Rahmen der Evaluation durch das Landesinstitut – Abteilung Qualitätssicherung – auf eine Repräsentativuntersuchung gestützt und verfügen mit dieser Untersuchung, die übrigens in den nächsten Tagen als neue Auflage erscheint und auf der Website des Landesinstituts veröffentlicht wird, über eine riesige Fülle von Daten, die für eine Weiterentwicklung des Verfahrens genutzt werden können. Dennoch, Frau Abgeordnete, werden wir prüfen, wie die von Ihnen erfragten Angaben gegebenenfalls in ein erweitertes Erfassungsraster aufgenommen werden können.
Auch das mit dem heutigen Tage, dem 1. März, gegründete Institut für Bildungsmonitoring in der Behörde für Bildung und Sport, in dem künftig die Aufgabe der Bildungsberichterstattung wahrgenommen wird, wird dieses bei der Erstellung eines umfassenden Bildungsberichts entsprechend berücksichtigt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch noch einmal an das Ersuchen zur Auflage einer Bildungsberichterstattung, das in der Bürgerschaft vor wenigen Wochen beschlossen worden ist, die erstmalig im Jahre 2008 für das Schuljahr 2007/2008 vorgelegt werden soll. Auch hier ist ein Ort, an dem man sich darauf verständigen kann, solche Angaben mit in das Berichtsraster aufzunehmen. Ich denke mir auch, es wäre sinnvoll, wenn der Schulausschuss zu gegebener Zeit bei der Vorbereitung des Berichtsrasters beteiligt wird, denn das hätte unter anderem auch die Folge, Frau Abgeordnete, dass wir die Schulen nicht unterjährig – also immer wieder im Schuljahr – mit Abfragen überziehen und auf mühselige Weise spezielle Daten abfragen müssen und die Schulen erhebliche Belastungen davontragen. Bei allem Verständnis für parlamentarische Anfragen ist das in den einzelnen Schulen oft eine große Last, die getragen werden muss. Wenn wir uns im Vorfeld über berichtsrelevante Dinge verständigen, dann könnten die in die künftige Bildungsberichterstattung eingepflegt werden. Ich glaube, da werden wir auch übereinkommen.
Ich kann auf Ihre zweite Frage, Frau Fiedler, wenn Sie möchten, auch gleich eingehen. Ich weiß nicht, ob ich das so umfänglich machen muss.
Im Grunde ist schon deutlich geworden, dass die Viereinhalbjährigen-Untersuchung zwei Zielen dient. Einmal ist es das allgemeine Ziel, einen Eindruck von den geistigen, seelischen, körperlichen und sprachlichen Entwicklungsständen der Kinder, die vorgestellt werden, zu gewinnen. Hier geht es primär um die Beratung der Erziehungsberechtigten, was für ihre Kinder das Beste ist. Ganz oft sind hier Maßnahmen der Frühförderung das Beste für Kinder und nicht nur die additive Sprachförderung.
Das besondere schulische Ziel ist natürlich auch, den Sprachstand festzustellen, um zu sehen, ob hier eine Verpflichtung zum Besuch additiver Sprachförderkurse ausgesprochen werden muss. Aber es gibt auch immer
wieder Feststellungen und Indizien dafür, dass ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt. Dann werden den Eltern andere Einrichtungen empfohlen. Das wird auf dem entsprechenden Protokollbogen beispielsweise so vermerkt, dass Sprachheilschulen oder andere Einrichtungen Differenzialdiagnosen stellen sollen. Die Sprachstandserhebung ist kein diagnostisches Instrument im engeren Sinne für Defizite, die hier bestehen, sondern sie sollen zunächst einmal den Sprachstand festhalten.
Es gibt Kinder, für die es nach wie vor sinnvoll ist, eine additive Sprachfördermaßnahme zu besuchen, obwohl sie auch anderen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Aber es gibt auch viele Kinder, bei denen Konstellationen vorliegen, bei denen es keinen Sinn macht.
Am Ende geht es um Einzelfälle, die sehr unterschiedlich gelagert sind und die sich auch im zeitlichen Verlauf zwischen der Untersuchung und dem Beginn des nächsten Schuljahres noch sehr unterschiedlich entwickeln. Deswegen gibt es eigentlich nur eine Möglichkeit, hier tatsächlich Angaben zu ermitteln, und das sind die Angaben, die auf den Protokollbögen der Schulen festgehalten sind. Die Schule gibt Empfehlungen aus und die einzelnen Schulen müssten jetzt – Sie haben ja gefragt, warum das nicht innerhalb einer Woche geht – diese sehr, sehr zahlreichen Protokollbögen daraufhin durchsehen, bei wem eine solche Empfehlung ausgesprochen worden ist und wie sich einzelne Fälle aus Sicht der Schule entwickelt haben. Dies schien uns in der kurzen Zeit, die für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung steht, kein vertretbarer Verwaltungsaufwand zu sein.
Herr Präsident, Herr Staatsrat! Bedeutet die Tatsache, dass es bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen Vorrang entsprechender Spezialförderung vor additiver Förderung gibt und die vorschulischen Sprachfördermaßnahmen, abweichend von der Sprachförderpflicht gemäß Paragraf 28 a Hamburgisches Schulgesetz, freiwillig erfolgen?
Nein, wenn ein Vorrang für sonderpädagogischen Förderbedarf besteht, dann, wenn es für sie nicht sinnvoll ist. Sie behalten das Recht auf den Besuch einer additiven Sprachfördermaßnahme, nur sie werden von der Pflicht dann befreit, wenn man ihnen auf anderem Wege eine bessere Förderung zukommen lassen kann.
Welche Kapazitäten für vorschulische sonderpädagogische Fördermaßnahmen stehen überhaupt zur Verfügung?