Protocol of the Session on February 1, 2007

10 000 Wohnungen aus der Sozialbindung fallen, wurden 2005 gerade 286 neue öffentlich geförderte und damit günstige Mietwohnungen errichtet. Der Senat versagt hier völlig und die CDU-Fraktion mit ihm. Wir brauchen daher jede günstige Wohnung, die es in Hamburg gibt. Deswegen werden wir Ihrem Anliegen heute zustimmen.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Das Wort erhält der Abgeordnete Lieven.

(Hans-Detlef Roock CDU: Keine Schärfe hier he- reinbringen!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist schon ein dolles Ding, was Sie uns heute servieren.

(Olaf Ohlsen CDU: Stimmen Sie auch zu?)

Ich will Ihnen ganz kurz etwas vorlesen. Eine große Hamburger Zeitung schrieb im Oktober 2003:

"Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust hat gestern überraschend von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht und den Bausenator …"

den Namen verrate ich nicht –

"… angewiesen, fünf der alten Wohnblocks …"

in der Riedsiedlung –

"… dauerhaft zu erhalten".

Heute bekommen wir einen Antrag, der auch fordert, dass dieselben fünf Wohnblicks – Herr Kollege Quast hatte das deutlich gemacht – dauerhaft erhalten werden müssen. Also, die Richtlinienkompetenz des Bürgermeisters hat in den letzten dreieinhalb Jahren zu nichts geführt. Das ist ein bisschen traurig für den Anwalt der "kleinen Leute", meine Damen und Herren.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Aber, Herr Sardina hat das Verdienst, dass er jetzt den Senat zum Jagen tragen will. Das ist löblich, das akzeptieren wir und wir finden es gut, dass der SAGA Druck gemacht wird. Ich habe gedacht, Herr Gedaschko beziehungsweise Herr Freytag wäre Aufsichtsratsvorsitzender der SAGA. Wenn ein Bürgermeister-Richtlinienkompetenzmachtwort kommt, dann würde da vielleicht angerufen und denen mitgeteilt, dass man ein Ziel verfolgt. Aber das ist offensichtlich nicht passiert. Nun denn, die Bürgerschaft wiederholt das heute einstimmig. Das muss dann mindestens mit großer Geschwindigkeit passieren.

Was die SAGA angeht, kann man auch etwas machen. Was Sie zum Thema Erhaltungsverordnung aufgeschrieben haben, ist ziemlich scheinheilig. Sie fordern eine soziale Erhaltungsverordnung oder Milieuschutzsatzung. Die hat Ihr Senat vor drei oder vier Jahren in Hamburg weitgehend abgeschafft – in Eimsbüttel und in Barmbek vor allen Dingen –, was natürlich zur Folge hat, dass die Spekulationen dort stärker geworden sind und dass dort sozial schwächere Bevölkerungsgruppen verdrängt werden.

In der Riedsiedlung wollen Sie jetzt dieses Instrument für fünf Wohnblocks anwenden. Leider ist diese Absicht zum Scheitern verurteilt. Einmal widerspricht es Ihrer grundsätzlichen Politiklinie und zum Zweiten – das weiß Ihr

Kollege Hamann zum Beispiel sehr gut – braucht man eine gewachsene Bevölkerung, damit man dort eine soziale Erhaltungssatzung rechtssicher festsetzen kann.

(Wilfried Buss SPD: Hört, hört!)

Nun stehen da bereits 25 Prozent der Wohnungen leer, dadurch ist, im rechtlichen Sinne, gar keine Bevölkerungszusammensetzung gegeben, auf die eine Erhaltungssatzung abstellen könnte. Das ist also zum Scheitern verurteilt. Das ist sehr schade und das ist Ihrer Handlungslosigkeit, Ihren Versäumnissen zuzuschreiben.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Machen wir es kurz: Wir stimmen Ihnen trotzdem zu. Ich bin gespannt, welches Prüfungsergebnis wir von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zum Thema Milieuschutzsatzung erhalten werden. Das ist zumindest aufschlussreich. Es bleibt nur zu hoffen, dass Sie die SAGA endlich in Bewegung versetzen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wer möchte den CDU-Antrag aus der Drucksache 18/5554 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.

Tagesordnungspunkt 4. Drucksachen 18/5578 bis 18/5581, Berichte des Eingabenausschusses.

[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drucksache 18/5578 –]

[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drucksache 18/5579 –]

[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drucksache 18/5580 –]

[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drucksache 18/5581 –]

Ich beginne mit dem Bericht 18/5578. Wer möchte der Empfehlung folgen, die der Eingabenausschuss zu der Eingabe 754/06 abgegeben hat? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit so beschlossen.

Wer schließt sich den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig.

Nun zum Bericht 18/5579. Zunächst zur Ziffer 1.

Wer möchte den Empfehlungen folgen, die der Eingabenausschuss zu den Eingaben 706/06 und 732/06 abgegeben hat? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit so beschlossen.

Wer schließt sich den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.

Von den Ziffern 2 bis 4 hat die Bürgerschaft Kenntnis genommen.

Wir kommen zum Bericht 18/5580.

Mir ist mitgeteilt worden, dass zur Eingabe 583/05 aus den Reihen der GAL-Fraktion gemäß Paragraf 26 Ab- satz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. Frau Möller hat es.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Manchmal ist es so, dass man an diesem Ort zu einer Eingabe reden muss, auch wenn es heute so scheint – wenn man den Worten in der Presse trauen kann –, als wenn sich im Senat etwas bewegt hat und der Fall, den wir heute gemeinsam besprechen wollen, sich auf einem besseren Weg befindet, als es noch in der letzten Woche aussah.

Es geht um den Fall eines jungen Mädchens, wie wir viele in dieser Stadt haben, die hier groß geworden sind. In diesem Fall ist das Mädchen im Alter von sechs Monaten hier eingereist, lebt also seit ungefähr 13 Jahren in Hamburg und geht erfolgreich zur Schule.

Anfang dieser Woche ist einer Schulklasse für ihr Engagement in einem ähnlich gelagerten Fall der BERTINIPreis verliehen worden. Hier ging es auch um ein junges Mädchen mit einem ähnlichen Schicksal, dem wir mit Hilfe der Härtefallkommission und dem Eingabenausschuss zu einem Bleiberecht verhelfen konnten. Das wollten wir gemeinsam, einstimmig, im Eingabenausschuss und der Härtefallkommission auch in diesem Falle machen, nachdem ungefähr eineinhalb Jahre der Fall von uns allen im Eingabenausschuss ernsthaft hin und her bewegt wurde. Es wurden viele Möglichkeiten, die uns das Zuwanderungsgesetz für diese Familie beziehungsweise vor allem für die hier aufgewachsene Tochter und ihre Mutter bieten, überlegt und hin und her bewegt. Dies geschah auch mit Hilfe der Ausländerbehörde, die uns zwar nicht im positiven Votum unterstützen wollte, aber sehr deutlich gesagt hat, dass es keine rechtlichen Möglichkeiten gibt, dem Mädchen und ihrer Mutter ein Bleiberecht zu verschaffen.

Das war der Grund und so sieht es auch unsere Geschäftsordnung vor, den Fall in der Härtefallkommission zu bewegen und ihn dort einvernehmlich als Ersuchen an den Senat zu formulieren. Dieses Ersuchen ist nach der Sommerpause im letzten Jahr erfolgt. Der Senat hat sich lange Zeit überhaupt nicht dazu gerührt. Dann hat er uns mitteilt, dass er dem Ersuchen teilweise folgen will. Er hat sich bereit erklärt, dem Mädchen ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, wenn die Mutter ausreist, und zwar auch in dieser Reihenfolge: Erst reist die Mutter aus, dann bekommt das Mädchen ein Aufenthaltsrecht.

Das haben wir lange Zeit – das muss man auch einmal sehr deutlich sagen – als Gerücht gehört. Es lag uns nicht schriftlich vor. Es gab es als Schreiben an die Familie, aber wir als Härtefallkommission, als Gremium des Senats in diesem Fall, sind da nicht wirklich ernst genommen worden. Wir haben diese Unterlagen erst in der letzten Woche bekommen, dann aber noch in veränderter Form, nämlich mit dem Ergebnis, dass sich nun der Senat gar nicht mehr bereit erklärt hat, der Tochter und der Mutter einen Aufenthalt zu gewähren, sondern beide abgeschoben werden sollen.

An der Stelle noch einmal deutlich gesagt: Es gibt ein einstimmiges Votum der Härtefallkommission. Das ist das Gremium, das extra für die Fälle eingerichtet worden ist, in denen das Ausländerrecht keinen weiteren Spielraum lässt als über eine Härtefallregelung zu entscheiden. Es

gibt ein weiteres einstimmiges Votum des Eingabenausschusses.

Nachdem wir uns darüber einig wurden, dass das ein Thema ist, das wir an die Öffentlichkeit bringen müssen, weil wir eine Kommission haben, die eine sehr schwierige Aufgabe hat, nämlich die einstimmige Entscheidung in Einzelfällen, die uns dann auch nach vielem Nachdenken tatsächlich gelungen ist, hört man, dass sich der Senat nun doch entschlossen hat, der jungen Frau eine Aufenthaltsmöglichkeit zu gewähren und ihre Mutter für weitere vier Jahre zu dulden bis das Mädchen volljährig ist.

Nun erinnern Sie sicherlich, meine Damen und Herren, die vielen Debatten, die wir über die Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Familien haben. Ich kann an dieser Stelle nur deutlich sagen, dass es sicherlich eine Erleichterung für die Familie ist, die aber einen ganz bitteren Beigeschmack hat. Die Familie, bestehend aus Mutter und Tochter – meine Redezeit ist um, ich werde das deswegen in einem Satz noch einmal zusammenfassen –, hat überhaupt keine Sicherheit, in ihrer Familienkonstellation zusammenzubleiben. Die Mutter darf nicht arbeiten. Dieser Aufenthaltstitel macht sie ausreisepflichtig und das, meine Damen und Herren, ist beileibe nicht das, was wir als Härtefallkommission wollten und deswegen auch nicht im Sinne der einstimmigen Kommissionsentscheidung.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Das Wort erhält die Abgeordnete Frau Vogt-Deppe.