Ich sage an dieser Stelle, dass noch eine Menge Fragen offen geblieben sind. Wir werden beispielsweise die Frage des Umwandlungsgesetzes Paragraf 133 Absatz 1 und 3 noch genauer zu betrachten haben, denn Ihre Argumentation, bezogen auf den Kollegen Kerstan, dass 100 Euro in der linken Tasche genauso viel sind wie 100 Euro in der rechten Tasche, hält einer wirtschaftsjuristischen Bewertung nicht stand. Das wissen Sie auch, denn dafür sind Sie viel zu klug.
Wir halten also fest: Es war ein schlechtes Geschäft, aber hierüber werden wir an anderer Stelle noch reden, auch was die anderen Unklarheiten betrifft. Darüber hinaus stellen wir weiter fest, dass dieser Senat fortschreitend ein gespanntes Verhältnis zur Verfassung hat. Das ist ihm jetzt durch den Rechnungshof mitgeteilt worden und das sollte er sehr ernst nehmen. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Böwer, ich finde es zunächst einmal erstaunlich, woher Sie Ihre Erkenntnisse haben, denn meines Wissens tauchen Sie bei den Ausschusssitzungen gar nicht auf.
Das erklärt vielleicht auch Ihren mangelnden Informationsstand, den ich Ihnen nachsehe. Aber vielleicht lesen
Sie haben gerade darüber gesprochen, dass dieser Senat Probleme mit Recht und Gesetz hätte. Ich erinnere ich mich sehr deutlich an dieser Stelle, dass ich mich hier ebenfalls schon einmal mit einem Rechnungshofsbericht auseinandergesetzt habe.
Genau Ihre Senate, ob nun rotgrün oder rot – Sie sind ja hier jahrzehntelang in verschiedenen Farbkonstellationen tätig gewesen –, haben permanent Probleme mit der Verfassung oder mit der Vergabe von Geld gehabt. Über Jahrzehnte – muss man fast sagen – sind Kassenmittel eingesetzt worden, um den LBK zu alimentieren. Selbst für Investitionen anstatt für kurzfristige Liquiditätshilfen sind Kassenmittel der Hansestadt Hamburg eingesetzt worden. Das ist eindeutig nicht mit der Verfassung in Einklang zu bringen. Der Rechnungshof hat Ihnen seinerzeit attestiert, dass das definitiv nicht mit Recht und Gesetz zu vereinbaren war.
Wenn hier also jemand über Recht und Gesetz sowie über Gesetzestreue spricht, würde ich mich an Ihrer Stelle ganz zurückhalten, denn wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
Und, lieber Herr Böwer, hören Sie doch nun endlich auf, zu behaupten, dass die Bevölkerung mit überwältigender Mehrheit den LBK-Verkauf abgelehnt hat. Ich glaube nicht, dass die Bevölkerung mit überwältigender Mehrheit gern gesehen hätte, dass der LBK pleite gegangen wäre oder faktisch hätte eingestellt werden müssen. Das wissen Sie ganz genauso gut wie ich. Lassen Sie sich von Herrn Zuckerer einfach mal ein bisschen Nachhilfe geben. Er ist diesbezüglich ein bisschen klüger.
Auch sollte Herr Marx einfach mal Herrn Dr. Maier ein bisschen zuhören. Herr Dr. Maier hat sehr deutlich dargestellt, dass der LBK nun wahrlich nicht das Geld sprudelnde Unternehmen ist. Wir reden hier nicht über die HHLA, sondern über den LBK. Vielleicht verwechseln Sie das.
Herr Marx hat den LBK-Verkauf als das schlechteste Geschäft seit 1949 dargestellt. Das ist ein bisschen widersprüchlich, wenn er auf der anderen Seite feststellt, dass angeblich die Banken den LBK und Asklepios nicht besonders werthaltig finden und sie daher Schwierigkeiten bei der Vergabe von günstigen Krediten haben. Was denn nun, wenn es eine sprudelnde Geldquelle ist, wird jede Bank Kredite erteilen, wenn es keine Geldquelle ist hält sie sich zurück. Hier müssen Sie sich entscheiden, was Sie denn nun eigentlich tatsächlich wollen.
Es ist in der Tat überhaupt keine neue Erfindung und das kommt auch nicht von den Banken oder hat mit Asklepios zu tun, dass Kredite, die die öffentliche Hand oder landesunmittelbare juristische Personen erhalten, natürlich zu ganz anderen Konditionen vergeben werden, als für Privatunternehmen oder selbst für Großunternehmen, wie Asklepios das nun einmal ist. Das ist überhaupt nichts Besonderes und hat auch nichts mit der schlechten Ein
schätzung von Asklepios seitens der Banken zu tun, sondern jede Bank ist sich natürlich darüber im Klaren, dass Vater Staat nicht pleite gehen kann. Daher können natürlich auch günstigere Konditionen erteilt werden, als für jeden anderen, der sich auf dem Geldmarkt bedienen muss. Auch das ist – glaube ich – kein Thema.
Unser Ziel war, Herr Dr. Maier, und hier sind wir uns doch sicherlich einig, dass der Neubau des AK Barmbek vernünftig finanziert wird und dass er nicht teurer wird, weil die Kredite teurer werden. Vor diesem Hintergrund war es eine vernünftige Maßnahme, dass die Stadt, die selbst nicht mehr Träger ist, in die Bürgschaft eingetreten ist.
Sie haben sicherlich recht, dass die formale Frage gewesen wäre, ob die Bürgerschaft hätte beteiligt werden müssen oder nicht. Herr Senator Dr. Freytag hat soeben ausgeführt, dass die Erkenntnisse, die man bei der Auswertung des Rechnungshofberichtes ziehen kann, bei zukünftigen Entscheidungen sicherlich Einfluss nehmen werden. Das kann man in der Tat unterschiedlich betrachten.
Im Nachhinein ist man immer ein bisschen klüger. Hätte man, als das LBK-Gesetz verabschiedet wurde, gewusst, dass eine solche Situation auch auf uns zukommt, wären vielleicht andere Dinge mit eingebaut worden. Das will ich Ihnen gern zugestehen. Aber mein Kollege, Herr Goldberg, hat das sehr deutlich geäußert. Wenn die Formalie anders geregelt worden wäre, hätten wir den AK Barmbek-Neubau des LBK sicherlich nicht teurer werden lassen wollen und hätten mit Sicherheit dieser Bürgschaft zugestimmt.
Lassen Sie mich bitte noch ein Letztes sagen: Das Risiko, über das Sie hier sprechen, muss natürlich auch ein bisschen eingeordnet werden. Das sagt auch der Rechnungshofbericht. Ich habe das Gefühl, dass außer den Fachpolitikern natürlich nicht alle hier im Saal diesen Bericht gelesen haben. Zwei Drittel des Bauvolumens des neuen AK Barmbek werden nämlich durch Krankenhausinvestitionsmittel finanziert. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Und dazu ist die Stadt Hamburg ohnehin verpflichtet. Das heißt, für zwei Drittel der Summe steht die Stadt Hamburg sowieso gerade, denn sie muss die Krankenhausinvestitionsmittel zahlen. Das ist Punkt 1 und damit relativieren wir natürlich schon die 200 MillionenSumme um zwei Drittel.
Und Punkt 2 ist: Sowohl die LBK Hamburg GmbH – also der Krankenhausträger – als auch Asklepios haben sehr deutlich der Stadt Hamburg zugesagt, dass für alle Verpflichtungen, die nach 2010 eintreten, sie die Stadt Hamburg im Bindungsverhältnis von Ansprüchen freihalten. Das heißt, wir haben es hier mit einem formalen Risiko zu tun. Das ist in der Tat vorhanden und auch schon mehrfach geäußert worden. Eine praktische Relevanz ist sehr unwahrscheinlich.
Ich denke, der LBK Krankenhausträger ist auf einem guten Weg. Im Jahre 2006 haben wir zum ersten Mal mehr Patienten gehabt und im Übrigen auch mehr ärztliches und pflegerisches Personal. Aber die Gesundung eines derartig angeschlagenen Molochs, wie das der LBK war, braucht ein bisschen Zeit. Das Risiko für die Stadt ist deutlich kleiner geworden. Daher – wie schon Herr Kollege Goldberg gesagt hat – war es eine gute Entscheidung, zu privatisieren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Vertreter der CDU und des Senats haben lang und breit gesprochen. Was aber ziemlich deutlich wurde, ist, dass Sie zu den eigentlichen Vorgängen, über die wir hier diskutieren wollten – eine verfassungswidrige Bürgschaft des Senats an Asklepios –, gar nichts gesagt haben. Das spricht schon für sich selbst.
Letztendlich geht es wirklich darum, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass hier ein Verfassungsbruch vorliegt. Das Einzige, was Herr Senator Dr. Freytag inhaltlich hierzu gesagt hat, war, dass es vielleicht so sein mag, aber wirtschaftlich hätte sich das gelohnt. Hierauf kann ich nur antworten: Stimmt, gegen Gesetze zu verstoßen, das lohnt sich manchmal wirtschaftlich.
Aber ein Finanzsenator der Freien und Hansestadt Hamburg darf nicht dahingehend die Äußerung abgeben, dass man zwar Gesetze und eine Verfassung hat, an die man sich aber nicht halten muss, solange die Kasse stimmt. Tut mir Leid, eine verfassungsrechtliche Debatte auf diese Art und Weise sollten wir in diesem Hause nicht führen.
Auch ein Bericht an die Bürgerschaft macht das natürlich nicht besser, denn letztendlich ist dieser Vorwurf neben dem Verfassungsbruch auch inhaltlich durchaus ein neuer Aspekt. Die gesamte Privatisierung des LBK ist von Ihnen unter anderem damit begründet worden, dass man aus dem wirtschaftlichen Risiko hinaus will.
Jetzt haben wir die Übernahme einer Risikobürgschaft durch die Stadt bis zum Jahre 2025 und damit heben Sie letztendlich Ihr zentrales Argument, warum Sie den LBK überhaupt gegen Volkeswillen verkauft haben, auf.
Was sagen Sie jetzt dazu? Warum haben Sie das der Bürgerschaft sowie auch der eigenen Fraktion nicht mitgeteilt und darüber abstimmen lassen? Wozu treffen wir uns hier eigentlich? Es gibt hier eine Regierungsmehrheit.
hierüber gar nicht mehr zu reden braucht, dann können wir alle nach Hause gehen und hätten viel zusätzliche Lebenszeit gewonnen. Was soll das Ganze dann hier in der Bürgerschaft? Das ist doch schon wieder eine furchtbare Argumentation. Die SED – ich weiß, solche Vergleiche sind manchmal schwierig – hätte in der Volkskammer auch nichts abstimmen lassen müssen, weil sie auch vorher wussten, wie ihre Mehrheit ist.
Ich kann Sie verstehen, Herr Ploog, dass Sie sich hierüber aufregen, aber Sie sollten sich über Ihren Senat aufregen. Der meint, dass er Sie gar nicht erst zu fragen braucht, weil Sie ihm eh zustimmen, da Sie offenbar Abnicker sind und keine eigene Meinung haben.