Protocol of the Session on January 17, 2007

Bericht des Wirtschaftsausschusses:

Zusammenarbeit Hamburgs und Schleswig-Holsteins in Medienbereichen – Drs 18/5518 – 3814 D

Farid Müller GAL 3814 D

Uwe Grund SPD 3815 B

Dietrich Rusche CDU 3816 A

Beschlüsse 3816 B

Antrag der Fraktion der CDU:

Wochenendöffnung des Rathauses – Drs 18/5552 – 3816 B

Britta Ernst SPD 3816 C

Barbara Ahrons CDU 3816 D

Beschluss 3817 A

Antrag der Fraktion der CDU:

Umbenennung des Gesundheitsausschusses – Drs 18/5556 – 3817 A

Beschluss 3817 A

Antrag der Fraktionen der GAL und der SPD:

Planung des Hamburger Strafvollzugs – Drs 18/5557 (Neufassung) – 3817 B

Beschluss 3817 B

A C

B D

Beginn: 15.01 Uhr

Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist eröffnet.

Zu Beginn unserer heutigen Sitzung kann ich Ihnen eine freudige Mitteilung machen, und zwar ist kurz vor Weihnachten des vergangenen Jahres unsere Kollegin Tanja Bestmann Mutter einer Tochter mit dem Namen SarahMarlen geworden. Im Namen des ganzen Hauses spreche ich Frau Bestmann und dem Familienzuwachs im Hause Bestmann die herzlichen Glückwünsche aus.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Der Präsident des Senats hat mir mit Schreiben vom 2. Januar 2007 mitgeteilt, dass Herr Senator Dr. Peiner mit Ablauf des 31. Dezember 2006 aus seinem Amt als Senator der Freien und Hansestadt Hamburg ausgeschieden ist. Der Senat habe mit Wirkung vom 1. Januar 2007 Herrn Senator Dr. Freytag mit dem Amt des Präses der Finanzbehörde betraut

(Beifall bei der CDU)

und ferner beschlossen, Herrn Senator Dr. Freytag zunächst weiterhin in der Verantwortung gemäß Artikel 42 Absatz 2 der Verfassung für die Bereiche Stadtentwicklung und Umwelt zu belassen.

Mit einem weiteren Schreiben vom 5. Januar 2007 hat der Präsident des Senats beantragt, den zwischenzeitlich von ihm gemäß Artikel 34 Absatz 2 zum Senator berufenen Axel Gedaschko am heutigen Tag durch die Bürgerschaft bestätigen zu lassen. Die entsprechende Drucksache 18/5564 ist Ihnen zugegangen. Die Fraktionen sind übereingekommen, das Verfahren zur Bestätigung der Berufung eines Senators im Anschluss an die Aktuelle Stunde durchzuführen.

Meine Damen und Herren! Abweichend von der Empfehlung des Ältestenrates sind die Fraktionen weiterhin übereingekommen, dass auch die Tagesordnungspunkte 16, 60 und 65 vertagt werden sollen. Es handelt sich dabei um die Große Anfrage der CDU-Fraktion aus der Drucksache 18/5322 sowie um die Anträge der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion aus den Drucksachen 18/5554 und 18/5563.

Des Weiteren teile ich Ihnen mit, dass zu Tagesordnungspunkt 61 unserer Tagesordnung die Antrag stellende Fraktion ihren Antrag aus der Drucksache 18/5555 zurückgezogen hat.

Wir kommen sodann zur

Aktuellen Stunde

Dazu sind drei Themen angemeldet worden, und zwar von der GAL-Fraktion

Uldalls Lächeln reicht nicht – Hamburg fordert Mindestlohn gegen Lohndumping

von der CDU-Fraktion

Hamburgs Wirtschaft auf Wachstumskurs

und von der SPD-Fraktion

Die Zeit der Appelle ist vorbei: Mindestlöhne jetzt gesetzlich regeln!

Die Fraktionen sind übereingekommen, das erste und das letzte Thema gemeinsam debattieren zu wollen. Ich rufe dann die Themen 1 und 3 auf. Wird das Wort gewünscht? – Frau Köncke, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! 2,60 Euro Stundenlohn für eine Reinigungskraft in einem Hamburger Hotel, das ist nicht nur empörend, nicht nur unsozial, das ist asozial,

(Beifall bei der GAL, der SPD und vereinzelt bei der CDU)

demütigend für den Einzelnen und schlicht gesellschaftsschädigend und das ist kein Einzelfall.

Die Meldungen beim "Hamburger Abendblatt" und bei der ver.di-Hotline zeigen, dass das die Spitze des Eisberges ist. Ausbeutung – und anders kann man das nicht nennen – kommt in Hamburg vielfältig und in unterschiedlichen Branchen vor, begründen Armut trotz Arbeit.

Welchen Sinn macht es, sozialen Zusammenhalt einzufordern, wenn Gerechtigkeit so mit Füßen getreten wird. Aber billiger, meine Damen und Herren, ohne soziale Gerechtigkeit ist ein Gemeinwesen nun mal nicht zu haben. Diese Praktiken schaden allen, wohlgemerkt ohne Not. Hier geht es nicht um Arbeitsplätze, die von Verlagerungen, Billiglohnländern bedroht sind, sondern das ist Dienstleistung vor Ort in Branchen, in denen gutes Geld verdient wird. In Zeiten der Massenarbeitslosigkeit wird die Notlage Einzelner schamlos ausgenutzt. Die viel beschworene Hand des Marktes kann es in diesen Fällen offensichtlich nicht richten und, Herr Uldall, freundliche Appelle reichen nicht aus.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Das bisschen "Schrödern", das Sie gezeigt haben, Ihr Krisengipfel als Chefsache, sind bestimmt gut gemeint, aber höchstens suboptimal. Dieses Problem lässt sich nicht mit guten Worten aus der Welt lächeln, sondern fordert vom Wirtschaftssenator klare Parteinahme für die betroffenen Geschädigten.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Deshalb fordern wir den branchenspezifischen Mindestlohn. Alles andere ist Heuchelei. Der Staat muss so wenig wie möglich regulieren und so viel wie nötig, und zwar unter Wahrung der Tarifautonomie mit staatlicher Flankierung, um Gerechtigkeit am Arbeitsmarkt zu begründen.

Der aufgedeckte Fall in der Gebäudereinigung zeigt, dass kleinteilige Lösungen, Regelungen nicht genügen. Ein Mindestlohn schafft mehr Transparenz und ein Mehr an Durchsetzbarkeit. Ein solcher, staatlich flankierter Mindestlohn wird beiden Seiten – Unternehmen und Arbeitnehmern – gerecht. Die freiwillige Vereinbarung bei den Gebäudereinigern zeigt, dass auch die Unternehmen ein Interesse daran haben, mit einer festgelegten Untergrenze zu arbeiten. Das schützt vor Schmutzkonkurrenz und ermöglicht echte Konkurrenz, nicht über Hungerlöhne, sondern über Qualität und Innovation. Davon profitieren dann gerade kleinere Unternehmen, die auf motivierte Mitarbeiter angewiesen sind. Die Weigerung von Senator Uldall, über einen Mindestlohn auch nur nachzudenken,

wendet sich auch gegen die Interessen der Hamburger Wirtschaft.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Gegen einen Strafbestand, gegen sittenwidrige Löhne, wie den genannten Fällen, muss dann allerdings auch der Staat vorgehen. In Hamburg ist für die Aufdeckung solcher Delikte die Zollfahndung zuständig. Diese muss ihre Aufgaben wahrnehmen und auch wahrnehmen können.