Herr Staatsrat, wie verbindlich ist die Umsetzung des Integrationskonzepts für die verschiedenen Behörden, die daran beteiligt sein sollen, und für die Bezirke?
Wenn das Handlungskonzept vom Senat beschlossen ist, wohnt ihm dieselbe Verbindlichkeit inne wie allen anderen Senatsbeschlüssen auch.
Gibt es denn irgendeine Möglichkeit der federführenden Behörde, sich hier einzubringen, Weisungen zu erteilen oder Ähnliches, um die Motivation der Behörden zu unterstützen?
Herr Staatsrat, welche mehrsprachigkeitsfördernden Maßnahmen beabsichtigt der Senat im Rahmen des Integrationskonzepts einzurichten?
Ich verweise zum einen auf den Entwurf des Handlungskonzepts und darauf, dass dieses Handlungskonzept erst in der endgültigen Form im Dezember vom Senat verabschiedet und dann der Bürgerschaft vorgelegt werden wird. Dann ergeben sich sicherlich auf der Basis des endgültigen Konzepts auch Möglichkeiten, die Fragen rückzukoppeln und zu klären.
In dem Konzept sind wahnsinnig viele Prüfaufträge vorgesehen. Ich wüsste gern, wann die Bürgerschaft und die Öffentlichkeit von den Ergebnissen dieser Prüfaufträge erfahren werden.
Wie ich vorhin dargestellt habe, haben wir es mit dem Referentenentwurf für das Handlungskonzept zu tun. Dieses Handlungskonzept wird im Dezember der Bürgerschaft vorgelegt und dann wird
Darüber hinaus ist geplant – das sehen Sie auch im Abschnitt Controlling –, weitergehende Zielkennziffern zu entwickeln. Ich möchte dazu noch eines sagen. Dieses Handlungskonzept ist durchaus nicht starr, das heißt, es wird auch weiter fortlaufend ergänzt und erweitert werden. So ist die Arbeit angelegt und deswegen wird auch diese Arbeit weiterhin vom Integrationsbeirat begleitet werden, aber auch mit den Initiativen aus anderen Bereichen.
Habe ich das richtig verstanden, dass die im Referentenentwurf genannten Prüfaufträge in dieser Vorstellung auch schon als Ergebnis vorgestellt werden?
Das haben Sie falsch verstanden, weil Sie ein völlig falsches Verständnis von Senatsbeschlüssen in diesem Zusammenhang haben. Noch einmal: Dieses Handlungskonzept ist ein Referentenentwurf und wird endgültig beschlossen und dann sind auch Prüfaufträge beschlossen.
Herr Präsident, Herr Staatsrat! Sie haben vorhin dargestellt, dass das schon im Vorfeld mit dem Integrationsbeirat rückgekoppelt wurde. Welche Kritik hat es denn aus den Reihen des Integrationsbeirats an diesem Handlungskonzept gegeben?
Ich bin im Grunde genommen sehr froh, dass es zu dem gesamten Vorgehen, sowohl im Vorfeld der Erarbeitung als auch zum Kongress, als auch jetzt überwiegend sehr positive Rückmeldungen gibt und betont wird, dass hier etwas Einmaliges gelungen ist, was wir in dieser Art und Weise in der Stadt überhaupt nicht hatten und was nur durch die engagierte Arbeit der Beteiligten in den vergangenen vier Jahren möglich war; das sind 99 Prozent der Rückmeldungen.
Herr Abgeordneter, ich bin noch bei der Antwort. Ich kann verstehen, dass Sie wissen wollen, was kritisch beleuchtet wurde. Aber ich wollte dem Parlament und der Öffentlichkeit nicht verschweigen, dass es über 99 Prozent Zustimmung gibt.
Es gibt den von Ihnen angesprochenen Punkt, dass es eine Diskussion darüber gibt, inwieweit humanitäre Fragen und Fragen der Bleiberechtsregelung Bestandteil eines Handlungskonzepts sein sollen. Es gibt darüber hinaus – das sehen Sie auch in den Broschüren und anderswo – Anregungen, die nicht primär etwas mit dem Thema Integration zu tun haben, das heißt, die sich auf andere Politikfelder erstrecken und deshalb in diesem Integrationskonzept nicht aufgeführt worden sind.
Bevor ich jetzt den Tagesordnungspunkt 59 aufrufe, tue ich das, was ich bereits angekündigt hatte. Ich beginne mit den Geburtstagsglückwünschen, die heute an unsere Kollegin Bettina Bliebenich gehen.
Im Namen des ganzen Hauses gratuliere ich Ihnen ganz herzlich zum heutigen Geburtstag und wünsche alles Gute für das neue Lebensjahr.
Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 59 auf, Drucksache 18/5143, Antrag der SPD-Fraktion: Geschlossene Unterbringung Feuerbergstraße durch neue Einrichtung ersetzen!
[Antrag der Fraktion der SPD: Geschlossene Unterbringung Feuerbergstraße durch neue Einrichtung ersetzen! – Drucksache 18/5143 –]
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf das Kaninchen warte ich noch. Ich habe es meiner Familie erzählt, die freut sich auf das Geschenk zu Weihnachten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute über die Feuerbergstraße und wir reden dabei eigentlich über zweierlei Dinge: einmal über das aktuelle Senatshandeln, aber auch über ein Positionspapier der Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, das uns zugegebenermaßen zu diesem Antrag inspiriert hat, den wir heute in die Bürgerschaft einbringen.
Noch einmal zwei, drei Bemerkungen zum aktuellen Senatshandeln im Zusammenhang mit der Feuerbergstraße: Im August dieses Jahres hat die Senatorin und Zweite Bürgermeisterin Frau Schnieber-Jastram gesagt, man wolle die Feuerbergstraße konzeptionell ausrichten, man wolle sich jetzt auch an jüngere Kinder richten. Viele von uns haben eigentlich geglaubt und gehofft, dass diese Pressekonferenz von Frau Schnieber-Jastram dazu genutzt würde, endlich einen Schlussstrich unter ein falsches Projekt von verfehlter Jugendpolitik in Hamburg zu ziehen.
Anstatt der Bankrotterklärung hat sich Frau SchnieberJastram zu etwas entschlossen, was man Insolvenz oder Konkursverschleppung nennt. Weil Sie sich zu diesem Schritt entschlossen hat, möchte ich noch einmal an drei Dinge im Zusammenhang mit der Feuerbergstraße erinnern.
Drei Jahre lang wurde diese Einrichtung betrieben, ohne dass aufgefallen ist, dass dort Kinder und Jugendliche ohne rechtsgültigen Beschluss freiheitsentziehend untergebracht worden sind. Erst ein Gutachten in Höhe von 150 000 Euro plus Mehrwertsteuer konnten die Behörde und die Senatorin auf den Pfad der Tugend und somit auch auf den Pfad der geltenden Gesetze zurückbringen
Drei Jahre lang gab es eine Einrichtung, in der sehr unverantwortlich auch mit Psychopharmaka umgegangen worden ist. Aus den Beratungen des PUA Feuerbergstraße wissen wir, dass nicht nur Pädagogen derartige Psychopillen verabreicht haben, sondern auch Männer des Wachdienstes Securitas; ein nicht hinnehmbarer Zustand, der von vornherein gar nicht hätte passieren dürfen.
Drittens nur eine Anekdote am Rande und dann möchte ich mich den eigentlich weiterführenden Überlegungen der CDU-Fraktion widmen. Letzten Freitag fragte der Vorsitzende im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, Dr. Manfred Jäger, den Leiter der Einrichtung, wie das denn gewesen sei mit den Sprachproblemen in der Einrichtung Feuerbergstraße. Die Antwort des Leiters: Das sei schwierig gewesen, man habe erst später festgestellt, dass der Lehrer kein Deutsch spreche. Wir alle hatten in dem Zusammenhang eigentlich die Kinder und Jugendlichen in der Feuerbergstraße gemeint, dem Heimleiter fiel als erstes ein polnischer Lehrer ein, der versuchte, diesen schwierigen Jugendlichen Unterricht zu geben. Auch in Sachen Beschulung funktionierte das in der Feuerbergstraße wirklich lange Zeit nicht und auch dafür trägt Frau Schnieber-Jastram die Verantwortung.
Soweit, so gut beziehungsweise so schlecht zur Frage der Politik von Frau Schnieber-Jastram. Aber ich will nicht verhehlen, dass es seitens der CDU-Fraktion und der Jugendpolitiker Ansätze gibt, die wir zu großen Teilen mittragen und deswegen unser heutiger Antrag.
Die Autoren des CDU-Positionspapiers werden unschwer feststellen, dass sich unser Antrag im Grunde genommen, bis auf eine kleine Ausnahme, an ihrem Positionspapier, das wohl unter der Federführung von Klaus-Peter Hesse geschrieben worden ist, orientiert. Ich erkläre für unsere Fraktion:
Erstens: Auch wir brauchen und wollen eine geschlossene Unterbringung, wir halten sie für notwendig.