Protocol of the Session on November 15, 2006

Der Bericht beschreibt, wie die soziale Herkunft über den Zugang der Bildung entscheidet und wie das Gutscheinsystem dazu beiträgt, dass in einzelnen Kitas Kinder aus einkommensschwachen Familien ausschließlich halbtags betreut werden. Er beschreibt weiter, wie sich dort soziale Milieus verfestigen und die Integration von Einwandererkindern erschwert wird. Die Lebenssituation der Eltern hat Vorrang vor den Bedürfnissen der Kinder.

In keinem anderen entwickelten Land haben es Kinder aus sozialschwachen Schichten so schwer, an Bildung zu kommen, wie bei uns. Bereits im Krippenalter entscheidet die soziale Herkunft über den Zugang zur Bildung. Das ist eine bedenkliche Entwicklung, die wir endlich stoppen müssen. Wir können es uns gar nicht leisten, auf die Talente von Kindern aus benachteiligten Familien oder aus Migrantenfamilien zu verzichten. Im Moment geht es hier nach der Devise: Wer arbeitet, hat einen Anspruch auf einen Kita-Platz und die Daheimgebliebenen müssen in die Röhre schauen. Mit dieser Benachteiligung muss endlich Schluss sein. Wir brauchen eine umfassende Reform, die das Kind in den Mittelpunkt stellt und nicht die Lebenssituation der Eltern.

Ich will der Senatorin Schnieber-Jastram gar nicht unterstellen, dass sie nicht auch das Problem sieht. Ich glaube sogar, dass, wenn ihr jemand Geld für eine verbindliche Betreuung ab dem ersten Lebensjahr in die Hand geben würde, sie damit auch einverstanden sein würde. Keine Sozialsenatorin findet es gut, wenn ein Teil der Kinder aus ihrem Betreuungssystem herausfällt.

Daher, verehrte Damen und Herren der CDU-Fraktion und auch des Senats, haben Sie hier und heute die Chance, eine Initiative zu starten und sich auf der Bundesebene für die Ausweitung des Rechtsanspruches für

die unter Dreijährigen einzusetzen. Eines ist klar: Eine solche Kraftanstrengung kann finanziell nicht allein aus dem Hamburger Haushalt geleistet werden. Das ist auch richtig, denn Kinderbetreuung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und wir sehen den Bund hier in der Mitverantwortung.

Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz, das man kurz "TAG" nennt und 2004 unter Rotgrün geschaffen wurde, ist bereits ein erster wichtiger Schritt getan worden, um das Betreuungsangebot für die unter Dreijährigen zu verbessern. Doch bereits jetzt gibt es Anlass zur Skepsis, ob die für das Jahr 2010 angestrebten Betreuungsplätze wirklich bis dahin ausgebaut sind. Grund dieser ungewissen Perspektive ist die Tatsache, dass das Gesetz seinerzeit nicht mit einem Rechtsanspruch versehen wurde.

Wir wollen doch nicht allen Ernstes bis 2010 warten, um dann festzustellen, dass sich die Skepsis erfüllt hat. Nein, genau das wollen wir nicht, denn es zeichnet sich bereits jetzt schon deutlich ab, dass wir eine über dieses "TAG" hinausgehende Regelung benötigen, um einer frühen Förderung gleiche Startchancen zu schaffen und vor allen Dingen rechtzeitig die Defizite in der Entwicklung auszugleichen. Wir wollen alle Talente fördern und alle Kinder mitnehmen, unabhängig von der Lebenssituation der Eltern.

Die Bundesfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat ein umfassendes Finanzierungskonzept für die Ausweitung dieses Rechtsanspruches vorgelegt. Bislang sind jegliche Vorschläge hier in Hamburg eigentlich an der Finanzierung gescheitert und wir mussten immer wieder hören, dass hierfür kein Geld vorhanden ist und man sich auf den Ausbau sowie auf die Vereinbarkeit Familie und Beruf konzentriert, was auch ein wichtiger Punkt ist, aber nicht der einzige.

Dieses Finanzierungskonzept sieht eine Umwandlung des Ehegattensplittings in eine sogenannte Individualbesteuerung mit einem übertragbaren Höchstbetrag von 10 000 Euro vor. Mit diesem Modell können wir zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen.

Zum einen profitiert Hamburg von der Abschmelzung des Ehegattensplittings und der Umwandlung in die Individualbesteuerung mit rund 100 Millionen Euro steuerlichen Mehreinnahmen, die komplett in den Ausbau der Kindertagesbetreuung fließen könnten.

Zum anderen, meine Herren, reagieren wir auf die heutigen gesellschaftlichen Erfordernisse. Das Ehegattensplitting ist 1958 entwickelt worden, als Ehe und Kinder noch eins waren. Heute aber leben rund ein Viertel aller Kinder bei alleinerziehenden oder unverheirateten Paaren und profitieren hiermit überhaupt nicht von den steuerlichen Vorteilen des Ehegattensplittings.

Im Gegenzug hierzu gibt es immer mehr Ehen ohne Kinder, die in den Genuss der Steuervorteile kommen. Es ist also auch gesellschaftlich an der Zeit, dieses Besteuerungsmodell an die heutige gesellschaftliche Situation anzupassen

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

und alle Eltern-Kind-Gemeinschaften unabhängig von der Ehe steuerlich profitieren zu lassen.

Heute haben Sie die Chance, sich nicht mit einem kleinen Reförmchen zu begnügen. Heute haben Sie die Chance, hier eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, die

eine wirklich große Reform anpackt und hier in Hamburg eine Lösung vieler Probleme wäre.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort erhält die Abgeordnete Strasburger.

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Frau Blömeke, eine wirklich gute Idee, die Sie haben oder vielleicht muss ich auch sagen, die Frau Sager im Bund gehabt hat: Rechtsanspruch ab einem Jahr für ganztägige Kinderbetreuung mit Qualitätsverbesserung und das Ganze für die Hamburger zum Nulltarif. Das klingt toll für alle Politiker, für alle Bürger in Hamburg. Oder ist es hier eher die Eier legende Wollmilchsau, die Sie dem Bürger mit Ihrem Antrag verkaufen wollen?

(Zuruf von Dirk Kienscherf SPD)

Bei genauerer Prüfung stellen wir nämlich Folgendes fest: Nach den Paragrafen 24 und 25, Achtes Sozialgesetzbuch, sind die Jugendhilfeträger bereits verpflichtet, bis 2010 bedarfsgerechte Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in den Kitas vorzuhalten. Der Mindestanspruch liegt hier bei den Kindern Berufstätiger und bei Kindern, bei denen dringend erforderlicher pädagogischer Bedarf festgestellt wird. Wie Sie alle wissen, haben wir diesen Anspruch auf Betreuung bereits seit August 2006 vorbildlich in Hamburg eingeführt.

(Beifall bei der CDU)

Ein dringender Handlungsbedarf, den Sie hier für die unter Dreijährigen fordern, Frau Blömeke, besteht definitiv in Hamburg nicht. Die Betreuung der unter dreijährigen Kinder muss unserer Meinung nach primär auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgerichtet sein. Dies bemerken Sie auch richtig in Ihrem Antrag.

(Zuruf von Dirk Kienscherf SPD)

Herr Kienscherf, Sie können sich auch gern zu Wort melden, wenn Sie etwas sagen wollen.

Ob es tatsächlich die Aufgabe des Staates ist, einen nicht unerheblichen Anteil der Kinderbetreuung den Eltern abzunehmen und die Erziehung in der Familie zumindest zeitweise zu ersetzen, wage ich sehr zu bezweifeln.

(Doris Mandel SPD: Das ist schade!)

Fakt ist: Kindererziehung bleibt Aufgabe der Eltern und die Gesellschaft muss Hilfestellung leisten, Stichwort "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" und "Erforderlicher pädagogischer Bedarf".

Zu Ihrer aller Information haben wir nicht nur in Hamburg den Bereich der Kinderbetreuung in den letzten Jahren erheblich ausgebaut, nein, auch auf Bundesebene ist dieser Ausbau erfolgt. Bis zum Jahr 2010 – das hat auch Frau Blömeke gesagt – sollen 230 000 neue Plätze entstehen. Die Kinderbetreuungskosten sind steuerlich absetzbar und zur Qualifizierung von Tagesmüttern stellt der Bund mindestens 10 Millionen Euro aus dem europäischen Sozialfonds zur Verfügung.

Frau Blömeke, damit das hier ganz klar ist: Sowohl für die regierende CDU-Fraktion hier in Hamburg als auch für den Bund haben die Kinder Priorität, und wir werden

darauf achten, dass unsere Kinder in dieser Stadt gut versorgt werden.

(Beifall bei der CDU – Dirk Kienscherf SPD: Nur bestimmte Kinder!)

Nun zu den Deckungsvorschlägen in Ihrem Antrag. Ungeachtet der etwaigen Deckungshöhe ist der Vorschlag, eine Änderung des Ehegattensplittings verfassungsrechtlich höchst umstritten. Eine Änderung des Splittingverfahrens ist, wenn überhaupt, nur in einem eng begrenzten Umfang für den Gesetzgeber möglich. Ich mache gar kein Hehl daraus, dass auch bei den Unionspolitikern das Splitting, so wie es im Moment ist, umstritten ist. Auch ich habe durchaus meine Probleme damit und dieses gibt momentan Anlass dazu, auch in der Union darüber zu diskutieren.

(Dr. Andrea Hilgers SPD: Im Ausschuss!)

Aber man darf auch nicht übersehen, dass das Ehegattensplitting vielen Familien und vor allem auch älteren Ehepaaren zugute kommt. Die profitieren wirklich davon.

(Zuruf von Doris Mandel SPD)

Warum Sie, liebe GAL, nun aber hier – und jetzt kommt der wirkliche Clou dieser Rede – in Hamburg einen Antrag Ihrer Bundestagsfraktion einbringen, stark gekürzt,

(Klaus-Peter Hesse CDU: Weil sie keine eigenen Ideen haben!)

ist mir allerdings ein Rätsel. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 16/1673: Kinder fördern und Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken, Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ausweiten, wurde schon im September dieses Jahres auf einer Sitzung des dafür zuständigen Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend behandelt. Mit Drucksache 16/3219 wurde der Antrag dann mit Stimmen der CDU/CSU, SPD und FDP abgelehnt. Ich kann mich wirklich des Eindrucks nicht erwehren, dass er nun durch die kalte Küche wieder aufgewärmt werden soll. Das ist mit uns in Hamburg nicht zu machen.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb sollte der Antrag dort bleiben, wo er hingehört, nämlich abgelehnt in Berlin.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort bekommt Frau Dr. Hilgers.

Verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der GAL-Fraktion! Frau Schnieber-Jastram sieht heute ein bisschen anders aus als sonst. Es wundert mich, dass sie nicht da ist.

(Wolfhard Ploog CDU: Sehr witzig! Sie sehen auch anders aus als sonst!)

Ihr Antrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der GAL, greift richtige Punkte für die Notwendigkeiten des Ausbaus und die Qualitätsverbesserung im Krippenbereich auf. Lassen Sie mich diese drei nennen.

Erstens: Durch das neu eingeführte Elterngeld wird die Nachfrage berufstätiger Eltern nach Krippenbetreuung in den nächsten Jahren ansteigen.

Zweitens: Über eine finanzielle Beteiligung des Bundes am Ausbau des Angebots für unter Dreijährige nachzudenken, macht Sinn. Auch Frau Strasburger findet die Idee nicht so schlecht.

Drittens – und das ist gravierend, Frau Blömeke hat darauf hingewiesen –: Der Hamburger Senat setzt den auch im Kinderbetreuungsgesetz formulierten individuellen Rechtsanspruch von unter dreijährigen Kindern auf Bildung, Erziehung und Betreuung, der unabhängig von der Berufstätigkeit ihrer Eltern Geltung hat, nicht um. Das hat fatale Folgen.