"Eine derart weitreichende Änderung wäre für mich sehr problematisch und nur schwer mit meinem Gewissen als Volksvertreterin zu vereinbaren."
Zum Beispiel auf der Landesliste, wo Sie sagen: Da ändert sich an der Stelle eigentlich gar nicht viel. Nur, wenn man dann sieht: vorher – nachher. Vorher: fünf Stimmen für die Landesliste, jetzt noch eine Stimme für die Landesliste. Was ist daran keine Änderung? Das müssen
Sie, das muss Frau Hochheim den Hamburgerinnen und Hamburgern durchaus einmal erklären. Insofern folgen Sie Ihrem Gewissen und stimmen Sie heute dagegen.
Sie wollen dazu ja wahrscheinlich noch das Wort ergreifen. In Ihrer Antwort steht übrigens noch, dass sich
Gehen wir weiter zum Kollegen Lafrenz. Der hat sich an dieser Stelle zwar nicht beteiligt, wurde aber von einem Bürger gefragt:
"… aus der MOPO erfuhr ich, dass Sie zu den demokratisch Eingestellten in der CDU-Fraktion gehören …"
"… – Sie achten und respektieren Volksentscheide. Das freut mich sehr, es macht Sie für mich wählbar."
"Nun meine Frage: Glauben Sie, dass Sie dem Druck, der sicher sich noch bis zum nächsten Änderungsversuch aufbauen wird, werden standhalten können?"
Eine Antwort findet sich an dieser Stelle nicht. Die können Sie heute geben. Aber Sie haben an anderer Stelle etwas dazu gesagt, nämlich in der "Hamburger Morgenpost", dass Sie sich die Frage stellen, ob die CDU
Ich finde, das ist eine sehr berechtigte Kernfrage. Unsere Antwort ist, wenn es um die Grundfesten der Demokratie geht, ein ganz klares Nein.
Dann haben Sie an einer anderen Stelle im "Hamburger Abendblatt" gesagt, dass die Wahlkreislisten nicht angetastet werden sollten.
Was ist nun, wenn man sich den Gesetzentwurf ansieht, über den wir heute entscheiden sollen? Da schlagen Sie eine Relevanzschwelle von 30 Prozent als Quorum vor, um sich auf der Liste nach vorne zu bewegen. Was das eigentlich bedeutet, ist schon von Wahlrechtsexperten von Wahlrecht.de untersucht worden.
Sie müssen an der Stelle nämlich sehen: Die haben für die Stadtratswahl in Hannover durchgerechnet, was Ihre Veränderung bedeuten würde. Was ist das Ergebnis? Sehr interessant, nicht an einer Stelle hätte sich die mandatsrelevante Listenreihenfolge verändert.
Sie belügen an der Stelle die Öffentlichkeit, wenn Sie sagen, es bleibt noch etwas vom Wahlrecht übrig.
(Beifall bei der SPD und der GAL – Bernd Reinert CDU: Sie können doch nicht den Parteien verbie- ten, die Wahllisten in die richtige Reihenfolge zu setzen!)
Sie machen aus einer echten Auswahl, die es für die Wahlkreise gab, eine Placebo-Liste, eine PseudoSpielwiese zum irrelevanten Kreuzchen-Machen. Mit Ihrer Relevanzschwelle von 30 Prozent wird von Kumulieren und Panaschieren nichts übrig bleiben. Deshalb sollten Sie diese Wahrheit hier heute auch einmal aussprechen, damit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt die Augen geöffnet werden.
Kommen wir zum Kollegen Langhein. Da bin ich auch sehr gespannt, was er hier heute noch zur Debatte beiträgt.
Ich finde vor allem interessant, was er heute in der "Hamburger Morgenpost" gesagt hat, dass er nämlich offenbar auf der Fraktionssitzung dafür plädiert hat – das können Sie nachher klarstellen –, beim jetzigen Wahlrecht zu bleiben. Dann, als Sie mit diesem Zitat noch einmal konfrontiert worden sind, haben Sie gesagt:
Die Gedanken sind frei, da kann man nur sagen: Nicht nur die Gedanken sind frei, sondern auch Ihr Mandat ist frei.
Aber es gibt noch einen weiteren Grund. Der Kollege Petersen hat einen wesentlichen Aspekt angesprochen, nämlich die Frage des moralischen Rechts, dieses Recht zu ändern. Er hat davon gesprochen, dass wir durchaus die Chance gehabt haben, als Volksparteien diese Veränderung herbeizuführen. Wir haben es nicht hinbekommen. Deshalb haben die Hamburgerinnen und Hamburger dieses Recht in die eigene Hand genommen. Deshalb ist es moralisch besonders verwerflich, den Bürgerinnen und Bürgern dieses Recht wieder aus der Hand zu schlagen.
Aber es gibt einen moralischen Grund, der gilt nicht für die beiden Volksparteien, sondern nur für Sie als CDU ganz alleine. Das ist Ihr schwieriges Verhältnis zum Wahlrecht