Protocol of the Session on September 14, 2006

Wird Besprechung beantragt? – Das ist der Fall. Dann wird die Besprechung für die nächste Sitzung vorgesehen.

Punkt 10, Große Anfrage der SPD-Fraktion: Geschwisterkindregelung – Übergangsfristen in der Kita.

[Große Anfrage der Fraktion der SPD: Geschwisterkindregelung – Übergangsfristen in der Kita – Drucksache 18/4673 –]

Diese Drucksache möchte die GAL-Fraktion an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss überweisen. Wer dem Überweisungsbegehren zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist abgelehnt.

Wird Besprechung beantragt? – Das wird unterstützt. Dann wird die Besprechung für die nächste Sitzung vorgesehen.

Punkt 22, Bericht des Umweltausschusses: Umstrukturierung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt insbesondere im Bereich Naturschutz.

[Bericht des Umweltausschusses: Umstrukturierung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt insbesondere im Bereich Naturschutz Selbstbefassungsangelegenheit gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft (GO) sowie über die Drucksache 18/4070: Gute Umweltpolitik nur mit einer starken Umweltbehörde (SPD-Antrag) – Drucksache 18/4838 –]

Wer der Ausschussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltun

gen? – Das ist bei geringer Teilnahme an der Abstimmung angenommen.

Punkt 23 der Tagesordnung, Bericht des Umweltausschusses: Haushaltsplan 2005/2006, hier Einzelplan 6 "Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt", Kapitel 6700 "Umweltschutz", hier: Einrichtung des neuen Titels 6700.787.72 "Sanierung Am Radeland" mit einem Ansatz von 2500 Tausend Euro sowie einer Verpflichtungsermächtigung von 7000 Tausend Euro.

[Bericht des Umweltausschusses über die Drucksache 18/4217: Haushaltsplan 2005/2006 Einzelplan 6 "Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt" Kapitel 6700 "Umweltschutz" hier: Einrichtung des neuen Titels 6700.787.72 "Sanierung Am Radeland" mit einem Ansatz von 2500 Tausend Euro sowie einer Verpflichtungsermächtigung von 7000 Tausend Euro (Senatsantrag) – Drucksache 18/4839 –]

Wer sich der Empfehlung des Umweltausschusses anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist angenommen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)

Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht. Wer den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss auch in zweiter Lesung fassen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

Punkt 24, Bericht des Umweltausschusses: Stellungnahme des Senats zu den Ersuchen der Bürgerschaft vom 24. November 2004, Anliegen des Volksbegehrens "Unser Wasser Hamburg" und Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand.

[Bericht des Umweltausschusses über die Drucksache 18/2157: Stellungnahme des Senats zu den Ersuchen der Bürgerschaft vom 24. November 2004 (Neufassung der Drucksache 18/1223) – Anliegen des Volksbegehrens "Unser Wasser Hamburg" – und Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand (Senatsantrag) – Drucksache 18/4883 –]

Wer sich Ziffer 1 der Ausschussempfehlung anschließt und das Gesetz zur Sicherstellung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand aus Drucksache 18/2157 mit der vom Ausschuss empfohlenen Änderung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig angenommen.

Es bedarf auch hier einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer das soeben in erster Lesung

A C

B D

beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig bei einigen Enthaltungen in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

Von Ziffer 2 der Ausschussempfehlung hat die Bürgerschaft Kenntnis genommen.

Punkt 27, Bericht des Gesundheitsausschusses: Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über eine gemeinsame Benennung von Überwachungsstellen nach dem Geräte- und Produktionssicherheitsgesetz.

[Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drucksache 18/3974: Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über eine gemeinsame Benennung von Überwachungsstellen nach dem Geräte- und Produktionssicherheitsgesetz (Senatsantrag) – Drucksache 18/4847 –]

Wer sich der Ausschussempfehlung anschließt und das Gesetz zum Abkommen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über eine gemeinsame Benennung von Überwachungsstellen nach dem Geräte- und Produktionssicherheitsgesetz aus Drucksache 18/3974 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig angenommen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht. Wer das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

Punkt 31, Bericht des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes.

[Bericht des Rechtsausschusses über die Drucksache 18/4777: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes (Senatsantrag) – Drucksache 18/4899 –]

Wer sich der Ausschussempfehlung anschließt und das Zweite Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes aus Drucksache 18/4777 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig angenommen.

Es bedarf auch hier einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. –

Enthaltungen? – Das ist in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

Punkt 33, Antrag der SPD-Fraktion: Das Informationsfreiheitsgesetz bürgerfreundlich anwenden!

Antrag der Fraktion der SPD: Das Informationsfreiheitsgesetz bürgerfreundlich anwenden! – Drucksache 18/4877 –]

Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Rechtsausschuss überweisen. Wer dem Überweisungsbegehren zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist abgelehnt.

Mir ist daraufhin mitgeteilt worden, dass aus den Rei- hen der SPD-Fraktion gemäß Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. Herr Dr. Dressel bekommt es und Sie haben das Wort für maximal fünf Minuten.

Das hätten wir uns ersparen können, wenn Sie der Überweisung zugestimmt hätten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In aller Kürze noch einmal zum Informationsfreiheitsgesetz, denn das ist insofern bemerkenswert, weil es eines der wenigen Gesetze ist, das tatsächlich die CDU-Fraktion selber eingebracht hat, und zwar gegen den erklärten Willen des CDU-Senats. Und wenn so etwas einmal passiert, hat das in der Tat Seltenheitswert.

Deshalb ist es für uns schon interessant, was eigentlich passiert ist, nachdem dieses Gesetz zum 1. August in Kraft getreten ist, nämlich genau gar nichts. Das Gesetz wird von Ihrem Senat totgeschwiegen, ein Gesetz, das den Bürgern dieser Stadt mehr Rechte geben soll. Kein Bürger weiß, an wen er sich wie und wo zur Umsetzung dieses Gesetzes wenden soll. Aktenpläne, die Voraussetzung dafür sind, dass die Leute ihr Akteneinsichtsrecht wahrnehmen können – Fehlanzeige. Das einzige, was der Senat hinbekommen hat, ist eine intransparente und überhöhte Gebührenordnung und das alles, obwohl Sie dem Senat vier Monate Zeit gegeben haben, sich auf dieses Gesetz vorzubereiten. Sie haben nämlich extra eine Einführungsfrist eingebaut. Die Wahrheit ist, dass dieser Senat sich nicht in die Karten schauen lassen will.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Das ist bei diesem Senat, bei seiner Informationspolitik, bei seinem zweifelhaften Verständnis von demokratischer Kontrolle – da konnten wir heute einige Kostproben erleben – in Wahrheit auch kein Wunder und deshalb muss das an dieser Stelle noch einmal angesprochen werden.

(Beifall bei der SPD und bei Jens Kerstan GAL)

Dass Sie als CDU-Fraktion aber erst ein Gesetz beschließen – wie gesagt, es hat Seltenheitswert, dass Sie hier einen solchen Antrag einbringen – und es Ihnen nachher schnurzegal ist, was aus diesem Gesetz wird, ist einfach nur noch peinlich und Sie haben damit gezeigt, dass Sie doch nur der Erfüllungsgehilfe dieses Senats sind. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der GAL – Uwe Grund SPD: So viel zum Thema Bürgerwille!)

Das Wort bekommt Frau Spethmann auch für maximal fünf Minuten.