Es geht Ihnen also im Grunde genommen um etwas ganz anderes. Sie wollen eine Öffnungsklausel für das Bundeskleingartengesetz haben, denn es ist nicht möglich – und das haben Sie schon ausgeführt –, im Zuge des Bundeskleingartengesetzes Kleingärten an die öffentliche Ver- und Entsorgung anzuschließen. Das ist ausdrücklich im Bundeskleingartengesetz ausgeschlossen und hier wollen Sie ran.
Aber ich frage mich, wie Sie im Bundesrat überhaupt eine Mehrheit erhalten können? Sie wissen vielleicht, dass es in den letzten 20 Jahren zweimal eine Novellierung des Bundeskleingartengesetzes gegeben hat, zum einen unter der Ära Kohl und zum anderen unter der Ära Schröder. Beide Male waren sich die jeweiligen Mehrheiten im Bundestag darüber einig, dass es keine Anschließung der Kleingärten an das öffentliche Siel geben darf.
Selbst das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mit diesem Thema auseinandergesetzt und hat auch die Zulässigkeit öffentlicher Sielanschlüsse von Gartenlauben ausgeschlossen. Der Gesetzgeber und auch die obersten Richter der Republik wollten nämlich damit dauerhaftes Wohnen in Kleingärten verhindern, um hiermit der schleichenden Umwandlung von Kleingartenanlagen in Baugebiete vorzubeugen.
Herr Niedmers, Sie wollen unter dem Vorwand, für mehr Umweltschutz in Kleingärten zu sorgen, versuchen, über die Erschließung von Kleingartenanlagen schleichend die
Es ist klar, Kleingärten und Lauben sind nun einmal keine kleinen Eigenheime und keine Wochenendhäuser. Planungsrechtlich ist es so, dass Kleingärten Grünanlagen sind und dadurch haben sie auch ein gewisses Privileg, nämlich, dass sie billig sind. Durch die Erschließungsmaßnahmen würden dann in der Tat auf die Stadt hohe Kosten zukommen. Diese Kosten würden Sie nicht bei der Stadt belassen, sondern auf die Pächter umlegen wollen. Hier hat bereits das Gutachten der Rostocker Universität klargestellt, dass der Sielanschluss eines Kleingartens, abgesehen von den Sielgebühren, mindestens 3600 Euro, wenn nicht sogar bis 4000 Euro kosten würde. Mit dem geringen Pachtzins wäre es dann vorbei und viele Kleingärtner müssten aufgeben.
Aber es geht auch noch weiter, denn durch den Anschluss der Kleingärten an das Sielnetz sind die Gärten keine Grünflächen mehr, die dort beackert und bewohnt oder bewirtschaftet werden, sondern sie würden langfristig zu Einfamilienhäusern werden, was Sie offensichtlich wollen. Es geht – und das pfeifen auch die Spatzen von den Dächern – ganz konkret um Wilhelmsburg, wo Sie offensichtlich im Zuge der Internationalen Gartenschau den Versuch unternehmen wollen, einzelne Objekte innerhalb dieses Schaugeländes, die ehemals Behelfsheime waren, in dauerhaft bewohnte Einfamilienhäuser umzuwandeln und die muss man natürlich an das Siel anschließen. Sobald einer angeschlossen ist, werden die anderen auch wollen und schwuppdiwupp ist der Kleingarten Bauland geworden. Diese schleichende Umwandlung machen wir nicht mit.
Frau Abgeordnete, ich möchte mal kurz für Ruhe sorgen. Das Gebrummel hier ist eigentlich unerträglich für eine Rednerin. Es wäre sehr nett, wenn Sie zuhören würden, was Frau Dr. Schaal sagt.
Wenn Sie jetzt Kleingärten für andere Zwecke verwenden, ist es nach dem Bundeskleingartengesetz so, dass Sie auch Ersatzland zur Verfügung stellen und einen Ausgleich zahlen müssen. Wenn sich aber sozusagen von selbst eine Kleingartenfläche in ein Einfamilienhausgebiet umwandelt, dann würde man sich natürlich auch von diesen Verpflichtungen irgendwann frei fühlen.
Der Bürgermeister selbst hatte schon einmal vor drei Jahren versucht, im Bundesrat die Ersatzlandpflicht zu kippen. Er hat dann die Finger davon gelassen, weil die Proteste zu groß gewesen wären. Es wäre gut, wenn der Bürgermeister jetzt auch eingreifen und seine Fraktion zurückhalten würde, denn der Bürgermeister ist 2007 der Schirmherr des Kleingartentages. Dann sollte er auch etwas für die Kleingärtner tun.
Aber es wäre vorteilhaft, wenn man künftig Anträge auf dem Tisch hat, bei denen man weiß, wohin die Reise geht und hier nicht mit gezinkten Karten gespielt wird. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Niedmers, kleine Gärten, große Rede, aber doch ein kleines Karo, möchte ich zu dem sagen, was Sie hier vorgetragen haben.
Ich würdige das durchaus, dass Sie sich jetzt auch dem Thema Kleingärten widmen, wobei ich immer auch ein bisschen unterschwellig das Gefühl habe, die CDUFraktion möchte jetzt unbedingt auch einmal etwas für die Kleingärtner unternehmen, was eher traditionell bisher die Klientel der SPD und der GAL gewesen ist.
Ich weiß aber nicht, ob das jetzt wirklich das richtige Thema ist, was Sie sich hier ausgesucht haben. Hier fallen mir durchaus auch noch andere Themen ein, gerade wenn ich an das Motto "Wachsende Stadt" denke. Dort könnten Sie vielleicht lieber fraktionsintern Lobbyarbeit machen, wenn Sie wirklich etwas für die Kleingärtner tun wollen.
Sie hatten uns vorgeworfen, dass wir hinsichtlich dieses Themas ein Wissens- und Informationsdefizit hätten. Ich glaube, dass kann ich guten Gewissens zurückweisen. Die Studie der Universität Rostock, die unlängst erschienen ist und die Sie bereits angesprochen haben, macht doch eigentlich deutlich, was auch unter der bestehenden Rechtslage eigentlich möglich ist, um Umweltschutz sowie Bodenschutz zu betreiben und gleichzeitig aber auch den Kleingärtnern in ihren Gärten natürlich ein gewisses Maß an Komfort zu bieten.
Ich bin der Meinung, dass wir auch innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens mit den Möglichkeiten, die detailliert in dieser Studie aufgezeigt sind, in Sachen Umweltschutz sehr viel weiterkommen können.
Wenn Sie uns vorwerfen, dass wir uns nicht genau festlegen würden, dann kann ich nur antworten, dass wir das bewusst nicht getan haben, weil es durchaus Fälle geben mag, in denen eine bestimmte Lösung die richtige ist und in anderen Kleingärten eine andere Lösung die vernünftige ist. Insofern ist es vollkommen in Ordnung, sich nicht von vornherein auf etwas festzulegen und zu erklären, nur diese oder jene Lösung für alle Kleingärten durch eine Rechtsänderung ermöglichen zu wollen, sondern hier sollte aus meiner Sicht immer noch die Vereinsautonomie der Kleingärtner gewahrt bleiben und dort auch jeweils eine passgenaue Lösung für die Kleingärten gewählt werden können.
Den gleichen Vorwurf, dass Ziel und Inhalte fehlen, ließe sich im Übrigen auch an Sie zurückwenden, denn Sie sagen auch nicht wirklich, was das genaue Ziel ist und was für eine genaue Gesetzesänderung Sie haben wollen. Sie erklären, dass das Bundeskleingartengesetz
geöffnet werden soll, aber welches Ziel genau dahinter steckt, bleibt tatsächlich aber noch im Unklaren.
Es gibt viele Möglichkeiten, auch mit dem bestehenden Recht etwas zu tun, um den Bodenschutz, Umweltschutz und Gewässerschutz in den Kleingärten voranzubringen. Uns geht es darum, auch zu schauen, was wir erst einmal an Verbesserungen mit der bestehenden Rechtslage erreichen können. Wenn wir dann nach einer wirklich guten Analyse feststellen, dass wir noch Veränderungsbedarf haben, dann können wir gern noch einmal darüber sprechen.
Auch wir werden – wie auch Frau Dr. Schaal soeben ausgeführt hat – hier keinen Blankoscheck für irgendwelche Bundesratsinitiativen unterschreiben, bei denen vollkommen unklar ist, ob sie wirklich erforderlich sind. – Ich danke Ihnen.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksachen 18/4792 und 18/4859 an den Umweltausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Zunächst zum CDU-Antrag aus der Drucksache 18/4792. Wer möchte diesen annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit so beschlossen.
Wer möchte dem GAL-Antrag aus der Drucksache 18/4859 zustimmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Dann kommen wir zum Punkt 73 der Tagesordnung, Drucksache 18/4609, Antrag der SPD-Fraktion: Menschliche Metropole: ein Seniorenplan für Hamburg
[Antrag der Fraktion der SPD: Menschliche Metropole: ein "Seniorenplan" für Hamburg – Drucksache 18/4609 –]
Diese Drucksache möchte die GAL-Fraktion federführend an den Sozialausschuss und mitberatend an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die demografische Entwicklung in Deutschland bewirkt, dass sich die Altersstruktur der Bevölkerung deutlich verändert.
Frau Abgeordnete, ich möchte Sie noch einmal unterbrechen. Es ist hier wirklich zu unruhig. Bitte seien Sie so nett und gehen Sie entweder hinaus oder setzen Sie sich hin. Für den Redner hier vorn ist das wirklich nicht schön. – Vielen Dank.
Sinkende Geburtenziffern und eine höhere Lebenserwartung führen dazu, dass der Anteil älterer Menschen in dieser Gesellschaft wächst.
Der demografische Wandel bringt es mit sich, dass die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zukunftsaufgaben von weniger und im Durchschnitt älteren Menschen bewältigt werden müssen. Um für diese Zukunft die richtigen politischen Entscheidungen zu treffen und die Potenziale älterer Menschen stärker nutzen zu können als bisher, muss man sehr genau wissen, wie der Anteil der Älteren wächst, wie ihre Interessen aussehen, was sie zum gesellschaftlichen Leben beitragen können und über welche finanziellen Ressourcen sie verfügen.