Allein bei den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in Hamburg, meine Damen und Herren, wird mehr als jedes dritte Beschäftigungsverhältnis von Einpendlern wahrgenommen. Umgekehrt haben im Jahre 2005 nahezu 100 000 Hamburgerinnen und Hamburger außerhalb der Stadt einen Arbeitsplatz gefunden. Für uns heißt das, dass auch im Umland angesiedelte Unternehmen potenziell und tatsächlich Arbeitsplätze für die Hamburger Bevölkerung bieten. Es stärkt die Branchenstruktur der Region, es generiert Kaufkraft und die fließt nicht zuletzt nach Hamburg.
Die letzten 30 Jahre waren davon geprägt, dass eine Kommune der anderen die Steuer zahlenden Bürger und Unternehmen neidete. Dieser Konflikt bestand nicht etwa nur zwischen Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, sondern auch zwischen den Landkreisen. Natürlich befinden wir uns alle in einem Wettbewerb. Das wird auch so bleiben, aber die Spielregeln haben sich dramatisch verändert, denn in Zeiten der Globalisierung ist das Gewerbesteuergefälle zwischen Hamburg und dem Umland in den Hintergrund getreten. Ausschlaggebend ist heutzutage eher das Kostengefälle zwischen Deutschland und den östlichen Anrainerstaaten oder den asiatischen Staaten. Auch in Zeiten der Globalisierung interessieren niemanden in den Vereinigten Staaten und niemanden in Japan die Grenzziehungen zwischen Bundesländern oder gar Kreisen und hieraus folgende Befindlichkeiten. Selbst die Entfernung zwischen Hamburg
und Kopenhagen ist für Investoren heute nur noch von untergeordneter Bedeutung. Global betrachtet bilden wir mit dem Öresund nämlich eine Region an der Ostsee und wir arbeiten deshalb zunehmend erfolgreich zusammen. Kein Investor bringt Verständnis dafür auf, wenn rund um Hamburg der zentrale Ansprechpartner fehlt, er sich aber mit 20 Wirtschaftsförderungsgesellschaften unterhalten muss, um ein Grundstück zu erhalten. Inzwischen zählt im internationalen Standortwettbewerb vor allen Dingen Größe und damit Sichtbarkeit, Präsenz.
Hamburg mit seinen gut 1,7 Millionen Einwohner ist nicht groß genug, um sich auf Dauer als Global Player behaupten zu können. Perspektivisch werden wir uns in nicht allzu ferner Zukunft mit Regionen wie dem Öresund gemeinsam präsentieren. Beginnen müssen wir jedoch im nahen Umfeld, in der Metropolregion. Die Metropolregion und die norddeutsche Zusammenarbeit vergrößern das Hamburger Gewicht nachhaltig. Der Unternehmensstandort wächst, der Wissenschaftsstandort wird bedeutender, der Arbeitsmarkt wird größer. Nicht zuletzt machen die weichen Standortfaktoren des Umlandes Hamburg attraktiver: die Nähe zum Meer, die vielfältigen Naherholungsmöglichkeiten und insbesondere die kreativen kulturellen Highlights. Angesichts begrenzter Flächen für die Ansiedlung von Unternehmen und naturschutzrechtlichem Ausgleich braucht Hamburg das Umland, wie natürlich auch das Umland auf den Standort Hamburg ausgerichtet ist.
Meine Damen und Herren! Die wachsende Stadt und die Politik für den Standort Norddeutschland beziehungsweise die Metropolregion bilden keine Gegensätze. Im Leitbild der wachsenden Stadt hat der Senat auch den Paradigmenwechsel in seiner Regionalpolitik auf den Weg gebracht und im Juni 2004 eine neue Strategie zur Metropolregion und zur norddeutschen Zusammenarbeit beschlossen. Dieser Senatsbeschluss dient im Weiteren als Grundlage für Verhandlungen mit dem Umland und den Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Das Ergebnis ist eine inhaltliche und strukturelle Neuausrichtung der grenzüberschreitenden Kooperation zum Jahresbeginn 2006.
Ich will einige Punkte, die besonders wichtig sind, hervorheben. Die Trägerschaft der Metropolregion ist erweitert worden. Seit dem 1. Januar sind neben Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein auch die 14 Landkreise der Metropolregion Träger und Finanzierer der Zusammenarbeit. Positive Beispiele sind der Staatsvertrag zur Sicherung der Finanzen der Metropolregion, der Beitritt zur europäischen Organisation der Metropolregion METREX. Im Süden und im Norden sind zwei regionale Wirtschaftsinitiativen gegründet worden, zunächst die Süderelbe AG und dann die Wachstums-initiative Norderelbe. Beide entwickeln sich erfolgreich und sorgen für Prosperität in der Region. Vorrang der neuen Zusammenarbeit der Metropolregion ist die gemeinsame Positionierung im internationalen Wettbewerb mit dem Ziel Stärkung der Kooperation im Bereich Marketing und Wirtschaftsförderung. Die 18 wichtigsten Wirtschaftsförderer der Region haben im Juni dieses Jahres einen Vertrag geschlossen, in dem Grundsätze der Zusammenarbeit festgelegt werden. Unter anderem der Verzicht auf Abwerbung und die gemeinsame Bewerbung zum Beispiel von Logistikflächen.
(Michael Neumann SPD: Sie können ja einen Logistikbeauftragten einstellen! Dann sind wir wie- der beim Thema!)
Das, meine Damen und Herren, war früher keine Selbstverständlichkeit, sondern das sind ganz konkrete Punkte, die die Metropolregion nach vorne bringen. Für die Bürgerschaft ist aus meiner Sicht folgende Neuerung besonders bedeutend: Die Regionalkonferenz soll in Richtung einer Parlamentarisierung aufgewertet werden. Für den 21. November ist in Stade die konstituierende Sitzung geplant. Statt wie früher je drei koordinierende Abgeordnete aus Landtagen und Bürgerschaft sollen nun alle Landtagsabgeordneten der Metropolregion und eine korrespondierende Anzahl von Mitgliedern der Bürgerschaft in dem Gremium Sitz und Stimme erhalten. Die Einzelheiten werden in Kürze mit den Obleuten der Fraktionen erörtert.
Meine Damen und Herren! Die Politik für und mit Norddeutschland bietet große Perspektiven. Ausgehend von einer Initiative Hamburgs in der Ministerpräsidentenkonferenz haben die Raumordnungsminister von Bund und Ländern Ende Juni dieses Jahres ein neues raumordnerisches Leitbild verabschiedet. Dieses Leitbild will ganz im Sinne einer europäischen Politik den Gegensatz zwischen den elf starken Metropolregionen und den strukturschwachen Regionen überbrücken. Dazu werden über die Grenzen der Bundesländer hinaus so genannte Verantwortungsgemeinschaften gebildet. Die Metropolregion Hamburg bekommt danach ganz Schleswig-Holstein und Mecklenburg Vorpommern bis nach Rügen zur Vernetzung mit dem starken Kern zugewiesen. Ab 2008 – auch das ist wichtig – sollen dafür Bundesmittel zur Verfügung stehen. Dieser neue, zunächst raumordnerische Prozess ist für Norddeutschland und für Hamburg von großer Bedeutung.
Meine Damen und Herren! Kooperation kann aber nur funktionieren Kooperation kann aber nur funktionieren, wenn alle Partner profitieren. Daran werden wir arbeiten. Wir laden die Bürgerschaft ein, gemeinsam mit dem Senat an der Gestaltung der norddeutschen Geografie zu arbeiten. Es lohnt sich für alle Beteiligten.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 18/4497 an den Wirtschaftsausschuss zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 86, Drucksache 18/4792, Antrag der CDU-Fraktion: Das Bundeskleingartengesetz modernisieren – Hamburg fordert Öffnung für Modellprojekte.
[Antrag der Fraktion der CDU: Das Bundeskleingartengesetz modernisieren – Hamburg fordert Öffnung für Modellprojekte – Drucksache 18/4792 –]
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nichts ist so beständig, wie der Wandel. Diesen Grundsatz kennen wir. Und dieser Grundsatz gilt uneingeschränkt auch für das Kleingartenwesen in Deutschland sowie in Hamburg. Wir wissen aber auch, dass es namhafte Protagonisten des Kleinkartenwesens gibt, die natürlich extreme Probleme damit haben, sich dem Wandel und dessen Zusammenhang zu stellen.
(Michael Neumann SPD: Wandel durch Annähe- rung! – Vizepräsidentin Bettina Bliebenich über- nimmt den Vorsitz.)
Daher denke ich, dass es Zeit ist, dass sich im Kleingartenwesen etwas ändern muss und insbesondere im Hamburger Kleinkartenwesen.
Die positiven Funktionen der Kleingärten in Großstädten wie Hamburg muss ich hier nicht weiter erläutern. Das ist allen Beteiligten klar. Wir haben das an anderer Stelle in der Bürgerschaft auch schon hinreichend vertieft.
Die ökologischen Aspekte, namentlich der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen, sind für mich und auch für die CDU-Fraktion eigentlich der entscheidende Ansatz, diesen Antrag hier zu stellen.
Nach Paragraph 4 des Bundeskleingartengesetzes ist der Anschluss von Lauben an das Sielnetz grundsätzlich unzulässig. Diese Regelung geht aber an der Lebenswirklichkeit völlig vorbei. Daher sind auch findige Kleingärtner in anderen Bundesländern zu der Entscheidung gekommen, dieses Problem anders zu lösen, indem sie nicht die Laube anschließen, sondern den Sammler. Das heißt, alle Lauben werden in den Sammler angeschlossen und der Sammler wiederum an die Kanalisation. Dass das in Deutschland funktioniert, zeigt nicht nur das Essener Modell und das ist gut so.
Es gibt – und hier möchte ich auch ein erstes Wort zu dem Zusatzantrag der GAL sagen – eine Studie der Universität Rostock aus dem Jahre 2006, die Herr Maaß später völlig zu Recht auch noch einmal zitieren wird. Diese Studie zeigt zweifelsfrei, dass die Wasserversorgung und -entsorgung bundesweit völlig uneinheitlich geregelt ist. Gerade diese Tatsache, die diese Studie ebenso zweifelsfrei belegt, bedeutet für die CDU, dass es unbedingt Modellprojekte zur Reform des Bundeskleingartengesetzes und eben auch zur Reform des Abwasserrechtes geben muss.
Ein weiterer Punkt, der mich sehr bedrückt – das möchte ich an dieser Stelle einmal klar sagen –, betrifft den Umgang mit diesen Abwassernotständen seitens des Landesbundes der Kleingärtner in Hamburg. Es gab im vergangenen Jahr – einigen von Ihnen sicherlich auch bekannt – den Versuch, eine einheitliche Satzung allen dreihundert Kleingartenvereinen seitens des Landes
bundes überzustülpen. Das geschah dann in der Regel so, dass Herr Kleist, Präsident des BDG und Vorsitzender des Landesbundes Hamburg – Ihnen allen auch be- kannt –, die Vorsitzenden dieser Vereine angeschrieben hat, ihnen die Mustersatzung übersandte und darauf hinwies, nur diese Mustersatzung sei dann auch freundlicherweise von den Vereinen anzunehmen. Von Privatautonomie beziehungsweise Vereinsautonomie war keine Spur.
Es gab natürlich auch ein paar aufrechte Vereine in Hamburg, die erklärt haben, dass sie das nicht akzeptieren und sie diese Mustersatzung des Landesbundes ein wenig modifizieren wollen. Das ist auch gut, wenn man eine modifizierte Satzung des Landesbundes dann so beschließt.
Einige Vereine haben das auch getan mit dem Ergebnis, dass es dann Briefe vom Landesbund und von Herrn Kleist gab, die diesen Vereinsvorsitzenden zweifelsfrei bedeuteten, dass, wenn sie nicht die Mustersatzung des Landesbundes 1 : 1 übernehmen, versucht werde, über mögliche Abwassermissstände diesen Vereinen die Gemeinnützigkeit zu entziehen und somit ihren Wirkungskreis einzuschränken. Das finde ich unanständig und solche Machenschaften gehören beseitigt. Wir müssen daher etwas unternehmen, dass solche Versuche, freie Vereine in Hamburg unter Druck zu setzen, in Zukunft nicht mehr stattfinden.
(Beifall bei der CDU – Rolf-Dieter Klooß SPD: Ver- einsautonomie, haben Sie davon schon mal was gehört?)
Wir haben hier einen Zusatzantrag von der GAL auf dem Tisch und das zeigt, dass man sich dort zu diesem Thema ernsthaft Gedanken macht. Das ehrt Sie, Herr Maaß, dass Sie sich so dezidiert mit dem Thema auseinandersetzen.
Nur meiner Meinung nach – und das ist hier auch ganz klar zu erkennen – haben Sie weder Ziele noch Inhalte definiert. Sie haben hier nichts weiter getan, als ein Berichtsersuchen an den Senat zu stellen. Das kann eigentlich auch nicht Sinn einer vertieften Behandlung sein. Wenn Sie zur Rechtslage und zu den Verhältnissen in Hamburg ein Wissens- oder Informationsdefizit haben, dann sollten Sie das in Form einer Schriftlichen Kleinen Anfrage klären oder andere Möglichkeiten der Informationsbeschaffung nutzen.
Ich bin der Meinung, dass Ihr Antrag hier heute nicht die Unterstützung der CDU finden kann, weil er weder Ziele noch Inhalte definiert. In diesem Sinne würde ich mich freuen, wenn wir heute einen kleinen Beitrag aus Hamburg zur Reform des Bundeskleingartengesetzes leisten können und möchte Ihnen empfehlen, den Antrag der CDU in großer Einheit zu unterstützen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Niedmers, das ist eine einmalige Sache: Es ist Ihnen tatsächlich gelungen, einen Antrag auf den Tisch des Hauses zu legen, dessen Intention und Zielrichtung kein Mensch vorher kennt. Das ist unglaublich.
Ich war bisher immer der Meinung, man formuliert Anträge, weil man etwas Bestimmtes will. Jetzt geht aus Ihrem Beitrag hervor, dass Sie sich hier in die Interna des Landesbundes der Kleingärtner einmischen und irgendwelche Racheakte planen.
Das finde ich ziemlich merkwürdig. Aber ich denke mal, dass hinter Ihrem Antrag noch viel mehr steckt.
Wenn Sie jetzt die GAL kritisieren, dass sie nicht Ziel und Inhalte nennt, dann ist das sicherlich richtig, aber man konnte nicht wissen, was Sie eigentlich mit Ihrem Antrag bezwecken wollten.
Es wäre natürlich das Beste, wenn man das, was Sie hier auf den Tisch legen, erst einmal zur Abklärung in den Ausschuss überweist, was sicherlich auch für den Antrag der GAL angebracht wäre, denn darin sind Fragen gestellt, die beantwortet werden müssen.
Aber da Sie das nicht vorhaben, sage ich Ihnen gleich, dass wir den hier vorgelegten Antrag nicht mittragen werden, denn Blankoschecks unterschreiben wir nicht.
Wenn Sie sagen, dass man sich um eine zeitgemäße Entsorgung von Abwasser und Fäkalien in Kleingartenanlagen kümmern muss, ist das sicherlich richtig. Wenn Sie aber dieses Problem lösen wollen, Herr Niedmers, müssen Sie den Senat nicht zum Bundesrat schicken. Das können Sie hier in Hamburg lösen, denn die Zuständigkeit für Abwasser liegt nun einmal bei den Bundesländern.
Es geht Ihnen also im Grunde genommen um etwas ganz anderes. Sie wollen eine Öffnungsklausel für das Bundeskleingartengesetz haben, denn es ist nicht möglich – und das haben Sie schon ausgeführt –, im Zuge des Bundeskleingartengesetzes Kleingärten an die öffentliche Ver- und Entsorgung anzuschließen. Das ist ausdrücklich im Bundeskleingartengesetz ausgeschlossen und hier wollen Sie ran.