Meine Damen und Herren, Herr Direktor, Herr Neumann, Herr Egloff, bitte nehmen Sie Platz! So meine Damen und Herren, Herr Beuß hat jetzt das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, da ich jetzt so durcheinander gebracht bin, werde ich noch mal ganz von vorne anfangen.
Aber den letzten Punkt würde ich doch gerne noch mal aufgreifen. Wir setzen uns dafür ein, dass Abiturienten aus einkommensschwachen Elternhäusern auch weiterhin der Weg zum Studium aus finanziellen Gründen nicht verwehrt wird und dass sie aus Angst vor unkalkulierbarer Verschuldung diesen Schritt nicht gehen können. Nun gibt es zwei Wege, so etwas zu machen. Man kann eine Kappungsgrenze einführen oder man kann bei der Rückzahlung die Berechnung der Einkommenshöhe des Gehaltes bei fälligen Rückzahlungen erhöhen. Meine Fraktion hat sich für den ersten Weg entschieden. Und ich freue mich, dass Senator Dräger diese Lösung mit trägt.
Herr Dräger hat bei der Diskussion darum das Wohl insbesondere der Verbesserung der Studienbedingungen ganz fest im Auge gehabt, was ja auch das eigentliche Ziel dieser Gesetzgebung gewesen ist. Meine Fraktion und ich haben letztlich durch die Anhörungen im Aus
schuss auch bemerkt, dass die sozialen Komponenten nicht so gegriffen haben, wie wir uns das letztlich vorgestellt haben.
Und deswegen haben wir uns für diese Kappungsgrenze entschieden und ich denke, der Mix aus Verbesserung der Studienbedingungen und gleichzeitig der Herausnahme von sozialen Schärfen ist entscheidend für die zukünftige Positionierung unserer Hochschulpolitik in Hamburg.
Weiterhin haben wir gefordert die Einrichtung eines so genannten Auswahlfonds. Das bedeutet, dass die Hochschulen sich finanziell nicht gegenseitig ausspielen können. Es kann nicht sein, dass die Technische Hochschule, die viele Studienabgänger hat, die gleich in eine gute berufliche Perspektive kommen, weitaus besser gestellt wird als die Kunsthochschule, die auch ihren Stellenwert und ihre Berechtigung in dieser Stadt hat, aber nicht damit rechnen kann, dass all ihre Absolventen auch in einem Bereich Arbeit finden, der es ihnen ermöglicht, diese Studiengebühren wieder zurückzuzahlen. Deswegen wird in einen Fonds eingezahlt, aus dem dann an die einzelnen Hochschulen verteilt wird. Und was uns mit einem Zusatzantrag, meine Damen und Herren, auch sehr sehr wichtig gewesen ist, das ist, wir wollen versuchen, die Studiengebühren ausschließlich der Verbesserung der Studienqualität zukommen zu lassen und nicht, dass wir einen zusätzlichen Verwaltungsapparat zur Verwaltung dieser Gebühren bilden. Deswegen sagen wir, der Senat möge bitte prüfen und uns berichten, inwieweit eine Zentralisierung der Bearbeitung all der mit der Einführung von Studiengebühren verbundenen Tätigkeiten hilfreich und günstig ist. Denn, ich wiederhole es noch mal, das Geld soll ausschließlich zur Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt werden.
Ich fasse zusammen. Die Gebühren müssen im Sinne der Studenten eingesetzt werden. Sie müssen möglichst gerecht verteilt werden und finanziell Schwächere dürfen nicht durch die Einführung von Studiengebühren von einem Studium abgehalten werden.
Aber ich werfe letztlich auch noch einen Blick über den Tellerrand hinaus. Meine Damen und Herren, wir müssen uns an neue Finanzierungsformen und Möglichkeiten im Bereich der Bildung heranwagen. Und ich denke, das was wir jetzt machen, um die Hochschulen finanziell besser auszustatten, muss irgendwann und -wo mittelfristig in den nächsten 15 bis 20 Jahren durch ein präventives Bildungssparen von der Wiege bis zum Schulabschluss auf den Weg gebracht werden. Das ist die eine Sache. Das heißt also, dass die, die es können, versuchen sich finanziell vernünftig durch ein Bildungssparen so auszustatten, dass sie einen derartigen Kredit gar nicht erst in Anspruch nehmen müssen, sondern dass sie dieses Studium durch das Angesparte finanzieren können. Aber, und ich mache daraus keinen Hehl und ich meine das sehr ernst, wir müssen auch die Wirtschaft in die Verantwortung nehmen.
Wir haben nicht nur in Hamburg, sondern in Deutschland ein relativ, ich sag’ mal insuffizientes Stipendiensystem. Da sind andere Länder uns weit voraus. Wir haben in Hamburg viele Studenten, die die Wirtschaft liebend gerne anschließend nach dem Studium in ihre Unternehmen holt. Und ich kann nicht einsehen, dass diese Unternehmen sich nicht auch durch Stipendiate, die sie zur Verfügung stellen, an der Finanzierung, an der Verbesserung der Ausbildung unserer Studenten beteiligen. Denn für die Bildung, meine Damen und Herren, und ich glaube, da sind wir uns einig, tragen wir alle eine Verantwortung in der Gesellschaft und wir müssen, und das muss unser oberstes Ziel sein, für ein gutes Ausbildungssystem in Deutschland sorgen und dieses ist mit dem Studienfinanzierungsgesetz, was Ihnen vorliegt, ein erster Meilenstein dazu. Ich danke Ihnen!
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, da oben ruhig zu sein. Ansonsten unterbreche ich die Sitzung und Sie erhalten eine Anzeige. Sie sind nicht ruhig.
Gut, meine Damen und Herren, nehmen Sie bitte wieder Platz, dass wir mit der Sitzung fortfahren können.
Ich hatte noch gar nicht angefangen, aber jetzt. Hören Sie gut zu! Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in diesem Hause wurde schon oft davon gesprochen, dass Deutschland mehr Studierende braucht, denn im Gegensatz zum OECDDurchschnitt von 51 Prozent nehmen in Deutschland nur 35 Prozent eines Altersjahrgangs ein Studium auf. Angesichts dieser Tatsache sind Studiengebühren das falsche Signal.
Und Sie wissen auch ganz genau, Sie schrecken ab und Sie motivieren nicht zum Studium. Studiengebühren sind darüber hinaus, auch wenn Sie es nicht hören wollen, unsozial, denn Sie verletzen den Gleichheitsgrundsatz.
Denn diejenigen Studierenden, deren Eltern die Gebühren im laufenden Semester bezahlen können, beginnen ein schuldenfreies Berufsleben. Die anderen müssen Kredite aufnehmen und zusätzlich noch Zinsen zahlen. Das heißt, wer also kein Geld hat, zahlt noch drauf. Meine Damen und Herren, nicht mit uns.
Herr Beuß, es ist ja anzuerkennen, dass Sie sich bemüht haben, die soziale Härte, die in diesem Gesetz ja nun wirklich fundamental angelegt ist, etwas abzumindern. Es tut mir sehr leid, dass Sie sich gegen den Senator nicht durchsetzen und die BAföG-Empfängerinnen und BAföGEmpfänger herausnehmen konnten.
Aber wir werden die zweite Lesung verweigern und Sie haben noch drei Wochen Zeit, das durchzusetzen, so eisern ist er nicht, der Senator.
Es geht noch mal in Ihre Richtung, Studiengebühren sind auch familienfeindlich. Wir wissen aus zahlreichen Statistiken, dass 40 Prozent der Akademikerinnen und Akademiker keine Kinder haben oder nicht haben wollen. Ein Schuldenberg nach dem Studium motiviert auch nicht zum Kinderkriegen. Da hilft auch kein Elterngeld aus Berlin. Da hilft nur eine kostenlose Uni.
Und ein Märchen aus den Ausschussberatungen möchte ich auch noch einmal aufgreifen. Nämlich das schöne Bild, dass Sie immer wieder bringen, dass der Arbeiter nun dem Studierenden das Studium bezahlt und dass Sie durch die Studiengebühren jetzt die soziale Schieflage ausgleichen wollen. Also eins ist auch klar, der Arbeiter bezahlt auch dem Senator das Gehalt und den Abgeordneten die Diäten, dafür sind dann Steuern da und Hochschulabsolventinnen und -absolventen zahlen höhere Steuern später. Das ist auch gut so und deswegen müssen Sie nicht noch zusätzlich Studiengebühren bezahlen.
Sie haben es schon gehört, ich will es an dieser Stelle noch mal sagen. Wir lehnen dass Studienfinanzierungsgesetz ab und auch Ihre Zusatzanträge sind ein Tropfen auf den heißen Stein, Sie verändern fundamental die soziale Härte dieses Gesetzes nicht.
Was wir sehr schade finden, ist, dass es künftig in der Bundesrepublik wahrscheinlich weniger Mobilität von Studierenden geben wird, wie es ja eigentlich von der Europäischen Union gefordert wird. Es gibt nämlich die deutsche Kleinstaaterei, Länder mit Studiengebühren, Länder ohne Studiengebühren, Länder mit einem Studienkontenmodell.
Und für mich ist es ganz besonders schlimm, dass jemand, der von der Uni in Hamburg, wo er jetzt künftig bezahlen muss, an die Uni in München wechselt, wo er vielleicht auch bezahlen muss, dann noch gar nicht weiß, wo er jetzt eigentlich seinen Kredit abbezahlen muss, in Hamburg, in München. Es gibt keinerlei Regelung. Und in dieser Situation ist es verantwortungslos, Studiengebühren einzuführen.