Was hier passiert, ist ein beispielloser Paradigmenwechsel. Sie arbeiten daran, die Ökologie konsequent dem Primat der Ökonomie unterzuordnen. Qualitatives Wachstum ist bei Ihnen leider nur ein Lippenbekenntnis, etwas Zierrat, den man dort macht, wo einem nichts anderes mehr einfällt. Ansonsten gilt: Äcker, Wiesen, Wälder, Grünflächen, Kleingärten und sogar die Hamburger Parks, alles potenzielles Bauland für die wuchernde Stadt.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie, dass ich Sie kurz unterbrechen muss. Es ist hier sehr unruhig, besonders an der Senatsbank.
Ein Beispiel ist das Hinsenfeld in Wandsbek, eine klassische Stadtrandbebauung – urban sprawl, suburbia –, das wird sogar für die Architekturolympiade benannt. Damit wird man versuchen, dieses hässliche Entlein aufzuhübschen. Eigentlich ist das ein abschreckendes Beispiel, wie man Stadtentwicklung nicht machen kann.
Diese Planung dient nur den Investoren und nicht der Natur. Seien es Wiesen – ich nenne Kirchdorf-Mitte, die Wohldorfer Wiesen oder den Immenhorstweg –, Landschaftsschutz, FFH-Naturschutzgebiete, Ihnen ist alles völlig egal. Einfamilienhäuser müssen gebaut werden für die wachsende Stadt, das ist Stadtentwicklung von gestern, meine Damen und Herren.
Auch die Kleingärten sind Ihnen nicht heilig, sei es Dieselstraße, Brookdeich, Rückersweg, alles potenzielles Bauland. Auch die Hamburger Parks sind gefährdet. Den Volkspark hatte mein Kollege Herr Maaß schon angesprochen. In das Bornmoor wird jetzt im Rahmen der
Sportparkplanung eifrig eine neue Driving Range geplant. Da wird jetzt drei Kilometer entfernt in der Osdorfer Feldmark auch schon eine Driving Range geplant. Ich verstehe im Übrigen beide nicht. Dazu kommt noch der Sportcampus, alles hinein in das Bornmoor. Das geht dem Volkspark an die Substand. Sie wollen sogar Teile des Schröders Elbpark verkaufen. Wo ist denn da der Aufschrei des Hamburger Stadtentwicklungssenators, wenn diese Perlen der Stadt von der Finanzbehörde verschachert werden? Das kann doch wirklich nicht sein.
Sie setzen auf eine systematische Schwächung des Naturschutzes. Meine Redezeit geht leider zu Ende, da wären noch zwei Minuten fällig.
Meine Damen und Herren, Herr Senator, mit Ihnen als Freund braucht die Hamburger Umwelt keine Feinde mehr. – Vielen Dank.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 41. Drucksache 18/4349, Bericht des Wissenschaftsausschusses: Entwurf eines Studienfinanzierungsgesetzes.
[Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Drucksache 18/3860 Entwurf eines Studienfinanzierungsgesetzes (Senatsantrag) – Drucksache 18/4349 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem heute zur Abstimmung stehenden Studienfinanzierungsgesetz in erster Lesung bringen wir einen Meilenstein in der Neuregulierung der Finanzierung von Hochschulen auf den Weg. Durch dieses Gesetz wird sich die finanzielle Situation der Hamburger Hochschulen nachhaltig und deutlich verbessern.
Nach Jahren des Sparens und der Einschränkungen an den Hochschulen selbst ist jetzt endlich, was die Verbesserung der Qualität des Studiums an den Hamburger Hochschulen angeht, Licht am Ende des Tunnels zu erkennen.
Nach heftigem politischen Streit und Auseinandersetzungen wird die CDU dieses Gesetz heute auf den Weg bringen. Die Opposition hat wie so oft keinerlei Alternativen zu diesen finanziellen Verbesserungen der Hochschulen aufgezeigt außer massiver Kritik, bei der die GAL durch schon fast peinliches Anbiedern bei den Studenten
(Vereinzelter Beifall bei der CDU – Michael Neumann SPD: Dürfen Sie das sagen? Was sagt der Bürgermeister dazu? – Gegenruf von Bernd Reinert CDU: Das ist anders als bei Ihnen!)
Uns ist dieser Schritt zur Einführung von Studiengebühren weiß Gott nicht leicht gefallen. Aber wir haben keine Alternative gesehen, außer den Haushalt weiter zu belasten, und das kann es allen Ernstes nicht sein. Deshalb war dieser Reformschritt dringend notwendig.
Und nebenbei gesagt, lieber Herr Neumann, ich glaube, dass sich das Prinzip der Studiengebühren in den nächsten Jahren bundesweit durchsetzen wird.
(Michael Neumann SPD: Ich habe sogar Geld be- kommen fürs Studium. Das ist bei mir der falsche Ansatz!)
Da bin ich ganz sicher. Ich bekenne noch mal heute hier ganz klar, wir sagen ja zu Studiengebühren, weil wir damit die Bedingungen an den Hochschulen nachhaltig verbessern wollen.
Damit dieses Geld nicht verwendungsfremd eingesetzt wird, schreiben wir einen Verwendungszweck fest. Wir sagen, wir wollen investieren in die Ausstattung der Hochschulen, in die Betreuung der Studenten und wir wollen in die Gebäudesanierung auch investieren. Studiengebühren, meine Damen und Herren, sollen genutzt werden, um die Bedingungen an den Hamburger Hochschulen nachhaltig zu verbessern. Studiengebühren sind nicht per se, wie immer wieder behauptet wird, sozial ungerecht. Wir bieten mit den Studiengebühren ein Studiendarlehen an und wir haben soziale Härtefälle definiert, die dazu führen werden, dass diese Gebühren nicht diesen Personenkreis belastet.
(Dr. Monika Schaal SPD: Neu definiert, ist gut! – Dr. Barbara Brüning SPD: Das sind ja nur ganz wenige Härtefälle!)
Unser Credo ist, lassen Sie uns die Chancen für Studiengebühren nutzen, Risiken und Nachteile aber ausschalten. Aber meine Damen und Herren, wir nehmen auch Sorgen ernst, die bei der Anhörung zu Kritikpunkten an diesem Gesetz geäußert worden sind. So werden wir eine Rechenschaftspflicht einführen, um dadurch mehr Transparenz bei der Vergabe der Mittel zu erreichen und um insbesondere Missbrauch zu verhindern. Wichtig ist uns auch, dass es keine sozialen Ungerechtigkeiten zwischen Fachbereichen erster und meinetwegen zweiter Klasse geben darf. Sondern wir brauchen hier ein transparentes Verfahren und deshalb diese Rechenschaftspflicht. Und, Frau Brüning, hören Sie gut zu! Weil das immer wieder behauptet wird, wir werden auch die Aufnahmekapazitäten dahingehend begrenzen, dass wir sagen, nicht dadurch, dass die Hochschulen mehr Geld haben, müssen sie jetzt automatisch auch ihre Stellen, die sie an Studienplätzen zur Verfügung stellen, erhöhen, sondern wir wollen die Studienbedingungen verbessern
Eine generelle Befreiung von Studiengebühren lehnen wir für BAföG-Studenten ab. Aber, meine Damen und Herren, wir haben uns entschieden, eine Kappungsgrenze einzuführen,
um Studenten nicht ohne Ende mit Schulden in ihre Zukunft laufen zu lassen. Es muss also möglich sein, dass Abiturienten aus einkommensschwachen Elternhäusern, wie zum Beispiel das Kind eines Feuerwehrbeamten im mittleren Dienst, dass diese Personengruppe auf Grund des geringen Einkommens auch weiterhin die Möglichkeit hat, ein Studium aufzunehmen.