Genau diesen Ansprüchen, die wir an den Senat, die Verwaltung, an die Mitarbeiter haben, könnte ein neues Personalvertretungsgesetz gerecht werden. Was macht der Senat und was kommt mit diesem Gesetz zum Ausdruck? Es ist das blanke Misstrauen den Mitarbeitern
Auf einer Podiumsdiskussion hat Staatsrat Schön ausdrücklich gesagt, für ihn bedeute Mitbestimmung zuvorderst, dass dadurch Entscheidungen verzögert und blockiert werden.
Das ist seine Wahrnehmung von Mitbestimmung. Die Kappung und die Heruntersetzung des Personalvertretungsgesetzes fügt sich damit für mich in ein quasi Gesamtkonzept des Senats, das immer bedeutet: Der Staat bin ich. In eine gewohnheitsmäßige Praxis, sich über Bürgerentscheide hinwegzusetzen, fügt sich so auch dieses Personalvertretungsgesetz, das mit dem Willen des Personals, mit dem Willen der Mitarbeiter letztendlich nichts zu tun haben will.
Das Personalvertretungsgesetz in Schleswig-Holstein, an das der SPD-Vorschlag anknüpft, hat gezeigt, dass dem Bundesverfassungsgericht mit einer Erweiterung der Mitbestimmung durchaus Genüge getan werden kann. Ich möchte allerdings auch darauf hinweisen, dass dann vielleicht ein weiterer Novellierungsbedarf besteht, wenn die bisher in der Öffentlichkeit diskutierte Schulreform ihre Umsetzung findet. Es wird geguckt werden müssen, ob wir der Personalhoheit, die dann in den Schulen besteht, mit einer Novellierung des Personalvertretungsgesetzes begegnen müssen. Das bedeutet allerdings auch, dass wir weiterhin zentrale Personalräte brauchen, aber ergänzt durch Personalräte vor Ort.
Grundsätzlich gebe ich damit natürlich Herrn Staatsrat Schön, der heute leider nicht da ist, Recht. Mitbestimmung ist im Zweifelsfall langwierig und mühevoll, mag die eine oder andere Entscheidung auch verzögern, aber es ist das Recht und die andere Seite der Demokratie.
Unter diesen Voraussetzungen – nicht in dem naiven Glauben, der SPD-Antrag bekäme tatsächlich die Mehrheit – unterstützen wir den SPD-Antrag auch, um eine Perspektive zu geben und Verantwortung zu zeigen für Zeiten, in denen sich die Mehrheiten in diesem Hause vielleicht ändern könnten, um damit an die Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung ein Zeichen zu geben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Frau Dräger, Sie haben mich nicht enttäuscht. Ich sagte vorhin zum Kollegen Kusch, ich freue mich auf die Diskussion mit Frau Dräger, weil es immer eine besonders sachliche Diskussionen ist, aber ich sage jetzt schon, wie sie beginnen wird. Sie wird sagen, das Ganze reiht sich ein in die große Linie der Entrechtung der Bürger und Mitarbeiter,
Und ich werde sagen, liebe Frau Dräger – ich habe es schon bei der letzten Debatte gesagt –, Sie wissen, dass das nicht zutrifft. Spätestens bei dem Thema Verwaltungsreform wissen Sie, dass wir gerade das Gegenteil tun. Wir werden nach vielen Jahren Demokratie stärken, nämlich auf der Ebene der Bezirke, wo es für viele Jahre keine Zustimmung der örtlichen Ebenen gegeben hat.
Das zeigt, dass wir es mit der unmittelbaren Mitbestimmung der Bürger und der entsprechenden Gremien ernst meinen.
Dann haben Sie gesagt, Frau Dräger, es gibt harte Einschnitte in der Mitbestimmung und es entsteht Schaden für die Stadt. Sie wissen wie wir, dass das ein bisschen starker Tobak ist und nahtlos in die Linie der Argumentation hineinpasst, aber dass es ein bisschen "mit Kanonen auf Spatzen schießen" ist. Wir sollten in diesem Punkte wieder auf eine vernünftige Diskussionsebene kommen.
Wir sollten uns auch darüber klar sein, dass der Senat die Grundsätze der Mitbestimmung nicht nur nicht infrage stellt, sondern ausdrücklich sagt, dass die Formen der Mitbestimmung, wie wir sie grundsätzlich in Deutschland, in Hamburg und auch in der Hamburger Verwaltung haben, dringend notwendig sind, um die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und die Motivation ihrer Mitarbeiter zu erhalten und auszubauen. Darüber, meine Damen und Herren, gibt es keinen Dissens mit irgendeinem in diesem Hause.
Aber, es ist unsere Aufgabe, immer wieder darauf zu achten, dass in der Verwaltung effizient gearbeitet wird und dass wir vor allen Dingen auch verfassungsrechtliche Vorgaben beachten und uns deswegen zu Gesetzen verständigen, die verfassungskonform sind, die Rechtsklarheit schaffen, die handhabbar sind und die vor allen Dingen auch dem ganzen Prozess der Beschleunigung dienen.
Frau Dräger, es ist schon ein gewisser Widerspruch, wenn Sie sagen, bei dem Thema der Letztentscheidungsbefugnis würden wir die Rechte von Einigungsstellen einschränken. Es geht dem Verfassungsgericht darum, die Rechte dessen zu stärken, der die Letztentscheidungsbefugnis hat. Und das ist der Senat. Warum? Der Senat muss entscheiden können, weil er – und nur er – der Kontrolle dieses Parlaments unterliegt und eben nicht die Einigungsstelle. Das ist der Grund, warum die Letztentscheidungsbefugnis nicht bei Einigungsstellen liegen kann, sondern beim Senat. Das sagt das Verfassungsgericht, das ist auch richtig, denn hier besteht die Kontrolle durch das Parlament. Dass man vom Abbau von Rechten spricht, wenn man die Kontrollrechte des Parlaments stärkt, kann ich beim besten Willen nicht erkennen.
Dieses Gesetz ist deswegen erforderlich, weil wir die Dinge etwas schlanker gestalten. Das Gruppenprinzip wird modifiziert, das hatte Herr Ploog schon erläutert. Der Turnus der Personalversammlungen wird geändert, aber mit mehr Möglichkeiten für Teilversammlungen. Ich denke, das ist praktisch. Das Mitbestimmungsverfahren wird durch die Zustimmungsfiktion beschleunigt, auch das ist
vernünftig. Wir bekommen insgesamt straffere Fristen. Die Mitbestimmungstatbestände werden klargestellt und modifiziert, auch das ist vernünftig.
Nicht zuletzt haben Sie das Thema des Versagungskatalogs angesprochen. Ich sehe nicht, wo Ihr Problem liegen kann. Der Bund hat diesen Versagungskatalog seit vielen Jahren und in den letzten sieben Jahren ist mir aus dem Bund kein Signal bekannt geworden, dass man mit dem vorliegenden Versagungskatalog nicht vernünftig hätte arbeiten können. Es gibt fünf deutsche Länder, die das auch haben. Auch hier ist für mich nicht erkennbar, wo es in der Hinsicht irgendein Problem gegeben hat.
Deswegen glaube ich, Herr Ploog hat das eben auch gesagt, ist der Versagungskatalog eher sinnvoll, damit wir insgesamt zu einer Beschleunigung der Verfahren kommen. Wir haben – das möchte ich ausdrücklich sagen – kein Misstrauen gegenüber den Mitarbeitern. Im Gegenteil. Wir haben volles Vertrauen in die Mitarbeiter dieser Stadt und wir sind auch davon überzeugt – Herr Ploog hat das eben deutlich gemacht –, dass die, die hier vernünftig arbeiten, gar keine Probleme damit haben. Wo es gut läuft, ändert sich nichts, und wo es zu lange dauert, wird es sich in Zukunft beschleunigen. Das ist im Interesse aller, die in dieser Stadt konstruktiv mit den Gremien, mit den Personalräten zusammenarbeiten. Das haben wir in der Vergangenheit getan. Dieses Gesetz ermöglicht es, dieses auch in Zukunft zu tun. Es ist kein Einschnitt in die Mitbestimmung, es dient der Rechtsklarheit, es dient der Handhabbarkeit, es dient der Beschleunigung. Diese Ziele sollten wir alle gemeinsam unterstützen.
Ich will nur kurz einigen Missverständnissen vorbeugen. Das Gesetz, wie wir es vorlegen, berücksichtigt natürlich in vollem Umfange die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Aber es bleibt nach der Rechtsprechung ein Spielraum, wie man die Mitbestimmung in einer Verwaltung aufzieht. Man kann es so machen wie Sie, dass man das Minimum nimmt und dass man sagt, weil wir wissen, dass in bestimmten Bereichen nach dem Urteil das Bundesverfassungsgerichts Entscheidungen keinen Bestand haben, nehmen wir diese Bereiche komplett aus der Mitbestimmung heraus. Oder man kann es so machen wie wir, rechtsklar, verfassungsgerichtskonform. Man sagt, man nimmt das Maximum an Mitbestimmung, und fragt dann, wenn eine weitestgehende Einigung – das ist ja eigentlich das Ziel, das man hat – nicht möglich ist, ob dieser verfassungsgerichtlich geschützte Bereich, in dem der demokratisch gewählte Senat, kontrolliert durch die demokratisch gewählte Bürgerschaft, die Letztentscheidungsbefugnis hat, und nimmt dann die Bindungswirkung auf. Wir wollen das Maximum Mitbestimmung und Sie wollen das Minimum. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es entspricht der Natur des Menschen, dass man allem, was neu ist, erst einmal relativ skeptisch und ablehnend gegenübersteht. Das mag auch die Reaktion der SPD zur Novellierung erklären.
Aber die beiden Gründe, warum wir das machen, sind schon genannt: das Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahre 1995 zum Mitbestimmungsgesetz für SchleswigHolstein – da sind wir uns einig – und auch die Bundesverwaltungsgerichtsbeschlüsse zum Hamburgischen Personalvertretungsgesetz aus dem Jahre 2002.
Die Reaktionen der SPD zeigen jedoch, dass diese Aufwärmphase – so will ich das einmal nennen – scheinbar spurlos an der SPD-Fraktion vorübergegangen ist. Herr Ploog das gesagt. Erst ganz am Ende der Ausschussberatungen ist die SPD aus ihrem Tiefschlaf erwacht und hat erst auf Druck der Gewerkschaften – in der Anhörung wurde Hilfe angeboten – einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht.
Unser Entwurf setzt genau die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Es wird die Letztentscheidungsbefugnis des Senats gestärkt, durch welche sich die SPD jetzt auf einmal wachgerüttelt fühlt und darin eine Beschneidung der Mitbestimmungsrechte der Bediensteten und sogar das Demokratieprinzip verletzt sieht.
Mir bleibt es nur dabei zu sagen, das stimmt nicht. Reiben Sie sich endlich den Sand aus den Augen und wachen Sie auf. Was bedeutet denn Demokratie? Demokratie bedeutet doch, dass das Volk als Souverän seine Vertreter durch Wahlen legitimiert. Deshalb verlangt das Demokratieprinzip gerade die Letztentscheidung durch eine uneingeschränkt demokratisch legitimierte Stelle. Der Finanzsenator hat das eben gesagt. Es ist auch dort verbindlich, wo amtliche Aufgabenerledigungen zugleich Beschäftigungsinteressen berühren. An dieser Stelle geht das Hamburgische Personalvertretungsgesetz einen nicht mehr gangbaren Weg, indem es der Personalvertretung teilweise Entscheidungsbefugnisse eingeräumt hat, die weit über die eigentlich verfassungsrechtlich nur gebotenen Empfehlungs- und Mitwirkungsrechte hinausgehen. Das hat das Verfassungsgericht klargestellt.
Wir glauben – erfolgreiches Erwachen aus dem Tiefschlag bei Ihnen vorausgesetzt –, dass bei näherem Hinsehen das Demokratieprinzip nicht eingeschränkt, sondern gestärkt wird.
Wir glauben, dass Ihr Vorschlag einer flexiblen Fristenlösung nicht sinnvoll ist. Es wurde mehrfach angesprochen, auf Bundesebene haben wir dieses schon seit sieben Jahren. Sie hatten sieben rotgrüne Jahre Zeit – viel zu lange – und haben nichts daran geändert. Da darf man sich doch fragen, warum Sie es dort nicht getan haben, hier aber einfordern. Das erschließt sich mir nicht.
Dass uns ein gewisser Gegenwind entgegenweht, haben wir erwartet. Trotzdem – der Kollege Ploog hat es klargestellt –, wir schätzen die Arbeit der Personalräte, der Personalvertretungen in unserer Stadt sehr, die als Katalysatoren Probleme lösen und für eine gute und vernünftige Verwaltung stehen.