dann lassen Sie uns doch einmal richtig „Butter bei die Fische“ geben und über den Verkehrsentwicklungsplan als Ganzes parlamentarisch diskutieren. Auch dafür können Sie den Ausschuss mehrfach beteiligen. Der Verkehrsentwicklungsplan 2000 ist damals übrigens mit weniger Scheu vor parlamentarischen Ausschüssen bearbeitet und verabschiedet worden. Ich wäre sehr froh, wenn Sie jetzt so weit wären, Ihre Scheu vor dem zu verlieren, was eigentlich dieses Hauses würdig wäre. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 17/87 an den Stadtentwicklungsausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit angenommen.
Die Drucksache 18/159 möchte die CDU-Fraktion an den Sozialausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Frau Gregersen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bereits 1995 sollten die Kreditinstitute zur Eröffnung des freiwilligen Girokontos für jedermann gesetzlich verpflichtet werden. Aber ein dahin gehender Antrag wurde von der konservativen Mehrheit im Deutschen Bundestag abgelehnt.
Eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft sollte dann die Lösung bringen, dass allen Bevölkerungsschichten der bargeldlose Zahlungsverkehr ermöglicht wird.
Im Juni 1996 beschloss der unter Druck gesetzte Zentrale Kreditausschuss der Banken und Sparkassen die dahingehenden Empfehlungen, wenigstens auf Guthabenbasis Girokonten zu ermöglichen. Es zeigten sich auch erste Verbesserungen.
Im Jahr 2000 erneuerten die Kreditinstitute dann noch einmal ihren Beschluss. Sie sagten gegenüber der Bundesregierung zu, Konten selbst bei negativer SchufaAuskunft oder bei Pfändung auf Guthabenbasis führen zu wollen. Doch die Realität sieht total anders aus. Trotz dieser Zusage bleibt noch immer eine ganz große Gruppe außen vor. Die Verbraucher-Zentrale Hamburg spricht von 12 500 Personen. Meine Kleine Anfrage ergab, dass im letzten Jahr monatlich durchschnittlich 11 244 Menschen Sozialhilfe oder eine Grundsicherung als Barauszahlung erhielten, weil sie über kein Girokonto verfügten. Die Dunkelziffer wird aber noch viel höher sein, denn im
Banken und Sparkassen haben bisher auch leider keine verwertbaren Daten und Zahlen geliefert, die erkennen lassen, was überhaupt zur Ablehnung oder Kündigung des Kontos geführt hat. Banken und Sparkassen geben den Betroffenen auch überhaupt keine oder nur äußerst selten Hinweise, dass ihnen Beschwerdemöglichkeiten zustehen. Schriftliche Ablehnungen gibt es auch sehr selten, denn somit würde die Bank ja Anhaltspunkte liefern und so könnte man auf ihr Fehlverhalten hinweisen. Die Banken und Sparkassen stellen auch nicht sicher, dass die Beschwerden von Kunden über eine Ablehnung der Konten oder die Kündigung bei den Schlichterstellen entgegengenommen werden und dann von unabhängiger Seite überprüft werden können. Auch werden die Schlichtersprüche nicht anonymisiert und in geeigneter Form veröffentlicht. Hier herrscht noch sehr großer Nachholbedarf.
Bei einer Kontoeröffnung nur auf Guthabenbasis ist überhaupt keine SCHUFA-Auskunft erforderlich. Eine gegenteilige Praxis ist nach Ansicht des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen auch datenschutzrechtlich sehr bedenklich. Auch bei negativer SCHUFA-Auskunft muss ein Konto eröffnet werden, aber das passiert nicht oder sehr selten. 90 Prozent der Kontoverweigerungen erfolgt zu Unrecht, hat die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände herausgefunden. Viele Betroffene werden trotz der Selbstverpflichtung also weiterhin abgewimmelt. Ich finde, das ist ein Skandal. Das geht so nicht weiter.
Im Zusammenhang mit den Privatinsolvenzen steigt bundesweit auch die Zahl der Kontokündigungen. Wir werden uns in Hamburg demnächst auch mit Kontokündigungen und nicht nur mit Kontoverweigerungen beschäftigen.
Aber, meine Damen und Herren, was bedeutet es eigentlich im Einzelnen für den Menschen, kein Konto zu haben? Es bedeutet, dass die Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit nur auf Verrechnung ausbezahlt werden können, aber das natürlich dann noch die anfallenden Gebühren abgezogen werden. Das bedeutet ferner, dass die Betroffenen kaum Zugang zu einer Wohnung oder zu einem Arbeitsplatz haben, denn ohne Konto ist das für die Menschen, die das gewähren sollen, sehr schwierig. Miete, Strom, Telefon, das Geld für die günstigere Monatskarte oder die Gasrechnung werden nämlich normalerweise vom Konto abgebucht.
Aber was macht man, wenn man kein Konto hat? Man geht zur Bank und man muss das Geld jedes Mal in bar einzahlen. Was passiert dabei? Es fallen immense Gebühren an. Eine Bareinzahlung alleine bei der Haspa kostet 5,00 Euro. Bei der Hamburger Bank sind es 5,11 Euro, bei der Postbank 5,90 Euro. Die Commerzbank nimmt 6,00 Euro, CC-, HypoVereinsbank und die Dresdner Bank nehmen 8,00 Euro und das für jede einzelne Bareinzahlung. So wird den Menschen, denen es jetzt unheimlich schlecht geht, noch einmal in die Tasche gelangt. Das geht so nicht weiter. Monatlich kommen da locker 50 Euro oder mehr zusammen. An Mitgliedsbeiträge für Sportvereine – wie wir uns das wünschen würden – oder an Abos oder vielleicht die Überweisung der Ferien
Der Bürgermeister sprach in seiner Regierungserklärung davon, dass er diejenigen, die durch den Rost gefallen sind, nicht vergessen möchte. Dann fordere ich ihn auch auf, hier Taten folgen zu lassen und sich endlich bei den Sparkassen und den Banken für die Umsetzung der Verpflichtung und für die Armen in dieser Stadt einzusetzen.
In acht Bundesländern wurde über die Sparkassenverordnung der Kontrahierungszwang festgelegt. Ich finde, so weit muss es in Hamburg nicht kommen. Es gibt auch andere Wege, dass die Menschen zu ihrem Girokonto kommen.
Noch ein Wort zum SPD-Antrag: Die Fragen der SPD verstehen wir, halten sie aber für sehr kleinteilig. Wir glauben, dass das umfangreiche Berichtswesen sehr schwierig wird.
Wir wissen alle, dass ein Girokonto nötig ist. Von daher bitten wir, nach vorne zu gucken. Wir fordern den Senat auf, alles zu tun, um diese Umsetzung zu schaffen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Gregersen! Es gibt eine Drucksache vom 11. Februar dieses Jahres aus dem Deutschen Bundestag. Da unterrichtet die Bundesregierung in einem Bericht zur Umsetzung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann. Ich gehe darauf gleich einmal ein.
Ich wollte einfach nur sagen, dass ich Ihren Vortrag in Gänze schon sachlich fand. Wir werden uns sicherlich im Sozialausschuss näher kennen lernen.
Für uns ist die freiwillige Selbstverpflichtung der Sparkassen und Banken weiterhin ein wichtiges Gut und wird von uns unterstützt. Insbesondere unterstützen wir auch ein paar Punkte der Bundesregierung, die nämlich empfohlen hat, zum Zentralen Kreditausschuss, zum Girokonto für jedermann auch künftig an der Selbstverpflichtung festzuhalten und für eine weitere konsequente und flächendeckende Anwendung bei allen angeschlossenen Banken zu sorgen. Auch bei der Kündigung von Girokonten und bei der Ablehnung eines beantragten Girokontos sind die
Gründe schriftlich mitzuteilen, ist auf die Möglichkeit einer kostenlosen Inanspruchnahme der Schlichtungsstellen hinzuweisen und auch sicherzustellen, dass bei den Schlichtungsstellen sämtliche Beschwerden von Kunden über die Ablehnung oder Kündigung von Girokonten entgegengenommen und von unabhängigen Personen zeitnah geprüft werden. Die Schlichtersprüche sind in geeigneter Form zu veröffentlichen und zum Schluss ist sicherzustellen, dass für den nächsten Bericht der Bundesregierung verwertbare Daten vorgelegt werden können, insbesondere Strukturdaten zu den Kontoinhabern und Daten zu den Gründen für die Ablehnung oder Kündigung eines Girokontos.
Frau Gregersen, Rotgrün regiert in Berlin. Es ist natürlich immer einfach, etwas hier auf Hamburg herunterzubrechen und von einem Skandal zu sprechen. Diese vier Punkte, die ich eben erwähnte, tragen wir inhaltlich mit. Wir würden gerne Ihrem Anliegen insofern entsprechen, als dass wir Ihr Anliegen im Sozialausschuss diskutieren wollen. Den Zusatzantrag der SPD halten wir für unsachlich und lehnen ihn daher jetzt ab. Wir freuen uns auf die Diskussion mit Ihnen zusammen im Sozialausschuss.
Ja, Kollegin Gregersen, es stimmt schon, das Thema ist nicht ganz neu. Dieses Haus hatte sich schon mehrfach bemüht, sich mit dem Thema Girokonto für alle auseinander zu setzen. Ich selbst war Vorsitzender des Sozialausschusses und bin mit Frau Roth, damals Sozialsenatorin, von Bankchef zu Bankchef in Hamburg gelaufen und wir haben Klinken geputzt, um dafür zu sorgen, dass die Lage in Hamburg besser wird. Man muss sagen, sie ist besser geworden. Aber um ein bisschen Inhalt hier einzubringen und auch noch einmal zu sagen, warum sie besser geworden ist: Besser geworden ist es vor allem deshalb, weil einige wenige Kreditinstitute ihren Verpflichtungen nachkommen. Da ist an allererster Stelle die Haspa zu nennen, die Postbank und natürlich auch die Volks- und Raiffeisenbanken. Die großen Privatbanken drücken sich unverändert, auch in dieser Stadt.
Das ist die Realität, meine Damen und Herren, und zwar in erheblichem Umfange und widerrechtlich, jedenfalls widerrechtlich, wenn man als Banker die Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses des Kreditgewerbes wirklich ernst und als Verpflichtung nähme. Das kritisieren wir.
Meine Damen und Herren, es ist etwas Grundsätzliches zu sagen. Früher war es wichtig, dass man an Wasser herankam, dass man öffentliche Verkehrsmittel nutzen konnte. Heute ist es vielleicht noch wichtiger als manch anderes, dass man ein Konto hat. Sie dürfen ja gerne einmal den Versuch machen, wenn Sie arbeitslos sind, reguläre Arbeit zu bekommen, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber nicht sagen können, welches Konto Sie haben, oder den Versuch machen, eine Wohnung anzumieten, ohne dem Vermieter ein Konto angeben zu können, und sehen, welche Folgen das hat. In der Regel führt das dazu, dass die ganze Angelegenheit scheitert.
In dem schon von Ihnen, Herr Schira, genannten Bericht der Bundesregierung ist seitens der Verbraucherverbände auf ein weiteres Problem aufmerksam gemacht worden, das unserer besonderen Aufmerksamkeit bedarf. Ich möchte dem auch gerne mit Ihrer Unterstützung nachgehen, nämlich der Tatsache, dass wir ganz oft das Problem haben, dass es sogar Menschen gibt, die Konten haben, aber mit diesen Konten nichts mehr anfangen können, vor allem deshalb nicht, weil auf diesen Konten gleich mehrere Pfändungen laufen und es im Ergebnis so ist, dass die Kontennutzung nur extrem teuer ist, aber kaum mehr funktioniert. Insoweit gibt es dort auch bundespolitischen Handlungsbedarf, dem Thema nachzugehen.