Liebe Frau Kollegin Mandel! Ich verstehe Ihre künstliche Aufregung nicht und halte den Begriff „frauenfeindlich“ für sehr überzogen.
Aber eines werden wir in unserer Fraktion nicht tun: Wir werden keine Abgeordnete und keinen Abgeordneten zwingen, ein Mandat anzunehmen. Die erste Priorität hat für uns das Wohl der Stadt und das Wohl seiner Bürgerinnen und Bürger. Wir entsenden die am besten geeigneten Abgeordneten in diesen Beirat.
Ich gehe davon aus, dass dies auch in Ihrer Fraktion der Fall sein wird. Dabei ist das Geschlecht nicht entscheidend, Frau Mandel.
Im Übrigen bin ich davon überzeugt, dass die Arbeit im Beirat nicht besser oder schlechter wird, wenn dort eine Frau oder zwei Frauen einen männlichen oder mehrere männliche Bewerber ersetzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Thema höre ich oft, dass die Frauen, die wir in dieses Gremium setzen könnten, nicht auf den Bäumen wachsen. Damit wird sich oft herausgeredet. In Wahrheit ist es natürlich so, dass auch Männer nicht auf den Bäumen wachsen,
Sie können natürlich Verfassungstreue nicht durch wohlklingende Worte wie „zum Wohle der Stadt“ oder Ähnliches ersetzen. Es geht hier um Verfassungstreue; das sollten Sie ernst nehmen. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie das in Zukunft auch tun. – Danke.
Die Fraktionen haben vereinbart, dass diese in einem Wahlgang durchgeführt werden sollen. Die Stimmzettel liegen Ihnen vor. Sie enthalten bei den Namen je ein Feld für Ja-Stimmen, für Nein-Stimmen und für Enthaltungen. Sie dürfen auf den Stimmzetteln bei jedem Namen nur ein Kreuz machen. Mehrere Kreuze bei einem Namen beziehungsweise weitere Eintragungen oder Bemerkungen machen den Stimmzettel ungültig. Auch unausgefüll
te Zettel gelten als ungültig. Bitte nehmen Sie nun Ihre Wahlentscheidung vor. Mit dem Einsammeln werden wir etwas warten.
Sind alle Stimmzettel abgegeben? – Dann schließe ich die Wahlhandlung. Die Wahlergebnisse werden jetzt ermittelt. Ich gehe von Ihrem Einverständnis aus, dass diese zu Protokoll gegeben werden.
Ich rufe den Punkt 13 auf, Drucksache 18/87, Antrag der SPD-Fraktion: Kein Ausbau des Ring 3 zwischen Rahlstedt und der A 1.
[Antrag der Fraktion der SPD: Kein Ausbau des Ring 3 zwischen Rahlstedt und der A 1 – Drucksache 18/87 –]
Diese Drucksache möchte die CDU-Fraktion an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Frau Timmermann.
Frau Präsidentin, Herr Senator Freytag, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Diskussion um den Ausbau des Ring 3 zwischen Rahlstedt und der A 1 ist nicht neu.
Die Hamburger Bürgerschaft hat darüber zuletzt am 25. Februar im Rahmen der Vorlage des Verkehrsentwicklungsplans 2004 debattiert. Auch in dieser Diskussion wurde allen Anwesenden deutlich, dass sich selbst die CDU bezüglich des Ausbaus völlig uneinig war.
In diesem Zusammenhang möchte ich an eine Äußerung von Herrn Warnholz erinnern, der sich auf einer Veranstaltung zum Ring 3 äußerte – ich zitiere:
Auch die Abgeordneten der CDU in der Bezirksversammlung Wandsbek haben sich öffentlich dagegen ausgesprochen.
Umso überraschter waren wir, dass der Lückenschluss des Ring 3 Teil des Regierungsprogramms ist. Dieses Ziel ist aus unserer Sicht ein überzogener Schnellschuss und wird die Stadt nur unnötig viel Geld kosten.
Denn an den Tatsachen kommen auch Sie nicht vorbei. Laut vorgelegtem Gutachten wird das Verkehrsaufkommen in den nächsten zehn bis 15 Jahren konstant bleiben. Der Ausbau des Ring 3 steht daher angesichts der enormen Kosten, die bisher mit 16 Millionen Euro veranschlagt wurden, dazu in keinem Verhältnis. Das Einzige, was mit einer derartigen Maßnahme erreicht würde, wäre eine Fahrzeitersparnis zwischen Höltigbaum und der zukünftigen Anschlussstelle Barsbüttel von circa drei Minuten. Ich bin sehr gespannt, wie Sie – ganz abgesehen vom Lärm und den Abgasimmissionen für die angrenzenden Wohngebiete – den betroffenen Bürgern ______________ * Ergebnisse siehe Seiten 159 – 161
diesen für nichts und wieder nichts schwerwiegenden Eingriff in das Naturschutzgebiet Stapelfelder Moor erklären wollen.
Noch in der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Frank hat sich der Senat dahingehend geäußert, dass er die Umsetzung dieser Maßnahme von den Ergebnissen eines externen Gutachtens abhängig machen will. Wie ich bereits ausführte, geht aus dem Gutachten vor allem hervor, dass dieser Ausbau aus verkehrsplanerischer Sicht vollkommen unverhältnismäßig, wenn nicht sogar unnötig ist und zu erheblichen Beeinträchtigungen für Mensch und Natur führt.
Sollten Sie dennoch an den Planungen festhalten, würde sich mir – und mit Sicherheit auch den Betroffenen vor Ort – der Verdacht aufdrängen, dass dieses Gutachten nur eine Alibifunktion hatte
und ihr Entschluss zur Umsetzung dieser Maßnahme unabhängig von dem Ergebnis des Gutachtens feststand.
Zur Verbesserung der Verkehrssituation in diesem Bereich ist der vierspurige Ausbau der Sieker Landstraße/Alte Landstraße bis zur Anschlussstelle Stapelfeld – wie von uns vorgeschlagen – viel nahe liegender. Diese Maßnahme würde nicht nur die Anbindung an die Bundesautobahn A 1 verbessern, sondern auch dem prognostizierten Verkehrsaufkommen in ausreichendem Maße gerecht werden; zum anderen würden die Wohngebiete als auch die Naturschutzgebiete nicht tangiert. Letztendlich würden sehr viele Steuergelder gespart werden.