Protocol of the Session on June 23, 2005

Bei der Betriebskostenbeteiligung sind wir nicht auf Ihrer Seite, aber in den anderen Punkten. Ansonsten hoffe ich, dass der Senat doch noch ein Einsehen hat, ein bisschen innehält und sich Gedanken darüber macht, wie man den Breitensport in Hamburg tatsächlich sinnvoll fördern kann.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Wenn keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, kommen wir zur Abstimmung. Die GAL-Fraktion hat eine ziffernweise Abstimmung beantragt.

Wer Ziffer 1 des Antrages aus der Drucksache 18/2403 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wer Ziffer 2 des Antrages zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das ist mit Mehrheit abgelehnt.

Wer Ziffer 3 annimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch Ziffer 3 ist mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wer Ziffer 4 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch Ziffer 4 ist mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zum Punkt 24 der Tagesordnung, der Drucksache 18/2385 in der Neufassung, dem Bericht des Haushaltsausschusses zum Haushaltsplan 2005/2006, dem Sonderinvestitionsprogramm "Hamburg 2010", Neugestaltung des Spielbudenplatzes einschließlich Sanierung der Tiefgarage Spielbudenplatz und Umgestaltung der Reeperbahn.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 18/2340: Haushaltsplan 2005/2006 Sonderinvestitionsprogramm "Hamburg 2010" (SIP) Neugestaltung des Spielbudenplatzes einschließlich Sanierung der Tiefgarage Spielbudenplatz und Umgestaltung der Reeperbahn Einzelplan 6 "Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt" Kapitel 6300 "Verkehr und Straßenwesen" hier: Bereitstellung eines Ansatzes von 3110 Tsd. Euro sowie einer Verpflichtungsermächtigung von 4810 Tsd. Euro in 2005 und eines Ansatzes von 4810 Tsd. Euro in 2006 beim Titel 6300.750.01 "Neugestaltung des Spielbudenplatzes" (Senatsvorlage) – Drucksache 18/2385 (Neufassung) –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 18/2479 ein Antrag der SPD-Fraktion und der GAL-Fraktion vor.

[Antrag der Fraktionen der SPD und der GAL: Neugestaltung des Spielbudenplatzes unter Einhaltung der Landeshaushaltsordnung – Drucksache 18/2479 –]

Wer wünscht das Wort? – Herr Lieven, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich voranstellen, dass wir die Neugestaltung des Spielbudenplatzes sehr begrüßen. Es ist aber ein Unding, dass der Senat bei einer insge

samt 9,7 Millionen Euro teuren Maßnahme noch kein Konzept für den Betrieb der Bühnen dort vorlegen kann.

(Beifall bei der GAL und der SPD – Michael Neumann SPD: Richtig!)

Es ist doch klar, wer die Musik bestellt, der muss auch wissen, was sie kostet.

(Wolfhard Ploog CDU: Der muss sie bezahlen!)

Aber darüber hat sich der Senat offensichtlich bei seiner heutigen Vorlage noch keine Gedanken gemacht.

Lassen wir einmal die dreißigjährige Vorgeschichte weitgehend beiseite. Ich glaube, dass Einigkeit darüber herrscht, dass wir alle gerne das Konzept von Niki de Saint Phalle realisiert gesehen hätten und es herrscht auch Einigkeit darüber, dass wir alle froh sind, dass uns die Kräne von Herrn Koons erspart geblieben sind.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Der Wettbewerb, der diesem Desaster nachfolgte, hatte fünf Preisträger und die, die dabei gewesen sind, werden mir zustimmen, wenn ich sage, dass es nicht einfach war, die fünf besten unter den 300 eingereichten Entwürfen herauszufinden. Wir reden ja heute auch über den dritten Preis, der bei einigen – da ist besonders der Bezirk Mitte zu nennen – von Anfang an der Favorit gewesen ist.

Dieser Entwurf besticht in erster Linie durch seinen praktischen Charme. Er nimmt den Platz gleichsam beim Wort und bestückt ihn mit zwei großen mobilen Spielbuden. Die Objekte sind immerhin 19 mal 19 Meter groß, also so groß wie ein drei- bis vierstöckiges Gebäude und prägen damit den Charakter des Platzes, der von nun an vor allem durch seine universelle Nutzbarkeit bestechen soll.

Etwas zu kurz gekommen ist dabei die künstlerische Gestaltung des Platzes. Nicht, dass ich sagen würde, dass der Entwurf hässlich ist, ganz und gar nicht. Der Platz ist solide gestaltet, gut organisiert und in eine ansprechende visuelle Gestaltung dieser 19 mal 19 Meter großen Bühnen wird viel Mühe investiert.

Klar ist aber doch, dass die Kunst künftig auf den Bühnen stattfinden muss. Der Platz bildet den Rahmen dazu. Ich sage ganz klar: Wir wollen, dass die Bühnen kommen. Der Senat muss aber auch sagen, was dort stattfinden soll und wie viel es kosten wird.

Paragraph 24 der Landeshaushaltsordnung schreibt vor, dass bei größeren öffentlichen Investitionen eine Berechnung der jährlichen Folgekosten erforderlich ist. Der Senat beantragt jetzt von der Bürgerschaft die Freigabe der Investitionsmittel für den Umbau des Spielbudenplatzes, obwohl er die Folgekosten nicht beziffern kann und der Drucksache dazu auch keine Unterlagen beigefügt sind.

Die Notwendigkeit einer Ausnahme von dieser Regel in Paragraph 24 ist zu begründen. Das tut der Senat aber nicht und das ist ein eklatanter Mangel, der dem Senat mit Sicherheit auch bekannt ist, denn am 7. Dezember letzten Jahres hat er beschlossen – ich zitiere –:

"Die Behörde für Stadtentwicklung wird beauftragt, in Abstimmung mit anderen Behörden nach Vorliegen eines Betriebskonzeptes und Auswahl eines Betreibers eine Drucksache zur Finanzierung der Maßnahme für die Bürgerschaft vorzulegen."

Ich stelle fest, dass die Finanzierung heute beantragt wird, aber ein Betriebskonzept liegt nicht vor.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

GAL und SPD beantragen daher, einen Teil der Mittel nach Paragraph 22 Landeshaushaltsordnung zu sperren, bis der Senat ein tragfähiges Betriebskonzept vorgelegt hat. Tragfähige und nachhaltige Berechnungen der Folgekosten verlangen Sie im Übrigen auch von Volksinitiativen, die Anträge stellen, die Finanzierungsauswirkungen haben. Diese Anforderungen, die Sie dort an andere stellen, sollten Sie auch an Ihren eigenen Senat stellen, dass die Folgekosten präzisiert werden.

(Beifall bei der GAL – Vizepräsidentin Dr. Verena Lappe übernimmt den Vorsitz.)

Die übrigen Mittel, die für die Umgestaltung des Umfeldes notwendig sind, werden durch unseren Zusatzantrag heute nicht gesperrt. Die Maßnahme kann sofort beginnen, damit die WM hoffentlich noch erreicht werden kann, denn ein Jahr ist für den Umbau sehr knapp kalkuliert. Diese Sperre ist haushaltsrechtlich erforderlich. Sie dient der haushaltsrechtlichen Klarheit und die Landeshaushaltsordnung ist ein Gesetz, an das Sie sich halten müssen. Diese Sperre zwingt die BSU auch dazu, endlich mit dem Betriebskonzept in die Hufe zu kommen, denn das hat sie bisher nicht geleistet. Seit Anfang des Jahres, seit dem Beschluss im Senat, sucht die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt nach einem Betreiber. Bis zum März sollte die Ausschreibung stattgefunden haben. Bis heute steht aber noch nicht einmal fest, ob ein privater Betreiber überhaupt gesucht werden soll oder ob nicht vielleicht die öffentliche Hand den Betrieb übernimmt.

Meine Damen und Herren! Vor der Entscheidung für die Platzgestaltung mit diesen zwei vorinstallierten verschiebbaren Bühnen hat es der Senat offenbar versäumt, darüber nachzudenken, ob es für dieses Konzept überhaupt einen privaten Betreiber gibt, ob ein privater Betreiber überhaupt Interesse daran hat.

Mittlerweile haben Senatsvertreter bei mehreren Gelegenheiten erklärt, dass sie es für sehr unwahrscheinlich halten, dass durch den Betrieb der Bühnen Einnahmengewinne zu erzielen sind. Hinzu kommt, dass die Finanzierung für die Platzgestaltung 1,2 Millionen Euro enthält, die um 50 Prozent reduziert werden müssten, wenn dort ein kommerzieller Betreiber agiert. Das heißt, das Finanzierungskonzept der Stadt würde nicht mehr funktionieren, wenn dort ein gewinnorientierter Betrieb tatsächlich funktionsfähig wäre.

Außerdem sind Dauer, Häufigkeit und Lautstärke von Veranstaltungen durch ein Nutzungskonzept begrenzt, damit die Lärmbelastung von Anwohnern und auch Anliegern, den Hotels, innerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens bleibt. Das muss auch so sein. Das sind die Rahmenbedingungen, unter denen eine Ausschreibung stattfindet und diese Rahmenbedingungen begrenzen das Interesse privater, kommerzieller Betreiber.

Ganz klar: Der Spielbudenplatz ist öffentlicher Raum und die Bühne ist für die Öffentlichkeit konzipiert. Dies kollidiert mit der Absicht eines kommerziellen Betriebskonzeptes. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Mir scheint, dass sich der Bezirk Hamburg-Mitte intensiver mit dem Konzept beschäftigt hat als der Senat

(Beifall bei Gesine Dräger SPD)

und daher auch den zielführenderen Vorschlag für den Betrieb der Bühnen gemacht hat. Nach unserer Ansicht liegt eine Lösungsmöglichkeit darin, eine öffentliche Betriebsgesellschaft zu bilden, die den Betrieb der Bühnen in Partnerschaft mit lokalen Organisationen aus dem Veranstaltungs- und Musikbereich gewährleistet, ohne dabei einen einzelnen Betreiber im Umfeld zu begünstigen – da gibt es ja Interessen.

Ansprechpartner für solch eine öffentlich-private Kooperation wären beispielsweise die IG St. Pauli, das Clubkombinat oder RockCity Hamburg, die sich in der Musikszene Hamburgs ausgewiesen sehr gut auskennen. In solch einem Konzept zur Neugestaltung des Spielbudenplatzes und seines Betriebes steckt eine große Chance für den Stadtteil St. Pauli, für Hamburg und für die Lifemusikkultur in Hamburg.

Es ist wichtig, dass dort nach dem WM ein attraktives und nach St. Pauli passendes Programm angeboten wird und dafür sollte man die Quellen nutzen, die Hamburg und speziell St. Pauli dort unmittelbar zu bieten haben. Ich hoffe, dass der Senat dies bei der Gestaltung des Betriebskonzeptes beherzigt. Dann steht dem Vergnügen – auch von unserer Seite – nichts mehr im Wege. – Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Das Wort hat jetzt Herr Hamann.

(Uwe Grund SPD: Da kann man nur zustimmen!)

Selbstverständlich können Sie dem Antrag zustimmen. Das ist gar keine Frage. Der Senatsantrag ist gut und überzeugend und die Rede des Kollegen Lieven, den ich schon einige Zeit kenne, habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen. Ich denke, sowohl diese Rede als auch die eine oder andere Rede heute ist wohl eher dem heraufziehenden Wahlkampf geschuldet gewesen.

(Uwe Grund SPD: Was für ein Blödsinn!)

Es war wohl sehr schwierig, gegen die Entwicklung und den Vorschlag des Senats mit der Neugestaltung des Spielbudenplatzes überhaupt einen Ansatzpunkt zu finden, um noch ein klein wenig zu bekritteln und noch ein klein wenig Kritik zu üben

(Michael Neumann SPD: Gar nicht! Es gibt nur Gesetze in diesem Land!)