Protocol of the Session on April 27, 2005

Sie sind doch nicht bereit und in der Lage, hier einmal zu sagen, dass Sie eine Straßensperrung für stark rußende Diesel-LKWs oder temporäre Sperrungen aussprechen und für Temporeduzierungen sorgen werden. Das ist alles Fehlanzeige. Überall werden die Leute von Ihnen regelrecht verschaukelt, was sie sich nicht länger gefallen lassen werden. – Danke.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung.

Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 18/2097 an den Umweltausschuss zu? – Das ist einstimmig erfolgt.

Dann rufe ich auf den Punkt 35 der Tagesordnung, Drucksache 18/2093, ein Antrag der CDU-Fraktion: Einrichtung eines zentralen Katasters über die Lage von Versorgungsleitungen auf dem Gebiet der FHH.

[Antrag der Fraktion der CDU: Einrichtung eines zentralen Katasters über die Lage von Versorgungsleitungen auf dem Gebiet der FHH – Drucksache 18/2093 –]

Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Umweltausschuss überweisen.

Die GAL-Fraktion hat eine Überweisung an den Stadtentwicklungsausschuss beantragt.

Wer wünscht das Wort? – Herr Böttcher, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In zwei europäischen Ländern gab es im letzten Jahr aufgrund explodierter Öl- und Gaspipelines Dutzende von Toten und Verletzten zu beklagen. Ursache für diese verheerenden Explosionen in den Pipelines waren Beschädigungen durch Bauarbeiten. In beiden Ländern war den ausführenden Bauarbeitern die genaue Lage der Leitungen nicht bekannt, weshalb sie für diese Unfälle nur eine Teilschuld trifft.

Eine Archivierung über die Lage der Öl- und Gaspipelines fehlte in diesen Ländern mit der Konsequenz, dass ihre Lage im Gelände lediglich den betroffenen Grundstückseigentümern bekannt war. Diese fehlende Kartierung birgt eine eminente Gefahr, dass die Lage der Leitungen in Vergessenheit gerät, beispielsweise durch Generationswechsel oder auch durch den Umstand, dass Pipelines zuerst errichtet werden und dann im Laufe der Zeit die Wohn- und Gewerbegebiete folgen.

Es ist wichtig, die größtmögliche Sicherheit der Pipelines gerade auch für Deutschland zu garantieren, gerade vor dem Hintergrund, dass zwei Drittel des gesamten Ener

giebedarfes des Landes derzeit mit Energiequellen aus dem Ausland gedeckt wird. Dabei wird Öl zu 98 Prozent und Erdgas zu 80 Prozent importiert.

In unserer Hansestadt hingegen ist eine derartige Gefahr aufgrund der fortgeschrittenen Kartierung der Leitungen nahezu ausgeschlossen. Die in Hamburg tätigen Ver- und Entsorgungs- sowie Telekommunikationsunternehmen unterhalten in eigener Verantwortung eigene Leitungskataster für ihren jeweiligen Geschäftsbereich. Die entsprechenden Datenbestände werden von den einzelnen Leitungsunternehmen fortlaufend gepflegt und auf dem aktuellen Stand gehalten. Die Kosten werden von den einzelnen Unternehmen selbst getragen.

Darüber hinaus gilt seit 1996/1997 für neu verlegte Leitungen die Verpflichtung zur digitalen Dokumentation. Auch Altbestände werden nach und nach digitalisiert. Die Leitungsunternehmen sind bezüglich der jeweiligen Lage ihrer Leitungen auskunftspflichtig. Diese Auskunftspflicht entspricht auch im besonderen der eigenen Interessenlage der Unternehmen, um die Möglichkeit von Schäden der eigenen Leitungen zu minimieren beziehungsweise auszuschließen.

Der Kenntnisstand über die Lage des Vorhandenseins von Leitungen im öffentlichen Straßengrund befindet sich daher durch langfristige Praxis und Datenpflege auf höchstem Niveau.

Der einzige Risikofaktor besteht darin, dass ein Bauherr bei der Vielzahl von Ver- und Entsorgungsbetrieben einen vergisst und eine Auskunft zu wenig einholt. Diese letzte Sicherheitslücke wird geschlossen, wenn alle vorhandenen Daten in einem zentralen Server zusammengefasst werden. Hier kann der Bauträger über die Grundstücksangaben alle vorhandenen Leitungen angezeigt bekommen und muss nicht jeden einzelnen Ver- oder Entsorger um Auskunft fragen.

Die mit diesem Antrag geforderte Einrichtung einer zentralen Auskunftsstelle entspricht den Interessenlagen der jeweiligen an einem Bauvorhaben beteiligten Personen und Institutionen. Die jeweiligen Unternehmen bleiben in der Verantwortung für die Aktualität ihrer Leitungsdaten. Die Kostenträgerschaft bleibt weiterhin klar bestimmbar. Gleichzeitig werden Geschäftsabläufe sowohl auf privater als auch auf öffentlicher Seite optimiert.

Nicht nur für die privaten Bauherren bedeutet die Einrichtung einer zentralen Auskunftsstelle für alle Leitungen einen unschätzbaren Vorteil. Im Bundesland Hessen ist es bereits möglich, Katasterauszüge und Daten rund um die Uhr online abzurufen und bietet schon jetzt den von Bürgern und Unternehmen gewünschten Service an. Dem sollte Hamburg als wachsende Stadt nicht nachstehen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Frau Vogt-Deppe hat jetzt das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Böttcher, Sie haben jetzt anhand der Unglücke in Portugal und Belgien klar gemacht, wie schwierig es ist und wie gefährlich es sein kann, im Boden zu buddeln. Schäden haben wir auch hier in Hamburg und in Deutschland zu verzeichnen, wenn auch, Gott sei Dank, nicht mit diesem Ausmaß. Aus diesem

Grunde gibt es die Pflicht, sich vorher zu informieren, wenn man mit Erdarbeiten beginnt. Das muss ich nicht jetzt alles wiederholen.

Natürlich wäre es schön, wenn wir eine solche zentrale Stelle hätten. Meine Fraktion hat dazu noch einige Fragen. Daher würden wir dieses Thema gern in den Umweltausschuss verweisen, meinetwegen auch in den Stadtentwicklungsausschuss. Aber dieses Thema hier heute Abend schnell durchzustimmen, fände ich ein bisschen schade. Fraglich ist immer noch, wer diese Informationen sammelt und wo sie zusammengestellt werden.

Sie haben hier einen Versuch in Hessen angesprochen, der uns allen vielleicht nicht gegenwärtig ist, da bin ich mir nicht ganz sicher. Es ist ein spannendes Thema, weil es auch die Frage aufwirft, ob es eine behördlich oder vielleicht private Regelung werden soll und wer die Haftung übernimmt.

Wenn jetzt ein Kataster zusammengestellt worden ist und trotz bestem menschlichen Bemühens eine Leitung vergessen wird – was in Hamburg nicht völlig undenkbar ist –, haftet dann die Stadt oder dieser Träger? Ich denke, hier sind noch eine Menge Fragen offen. Bevor ich hier länger unsere kostbare Zeit strapaziere, bedanke ich mich und bitte um eine Überweisung in einen der beiden Ausschüsse.

(Beifall bei der SPD und bei Gudrun Köncke GAL)

Jetzt hat Herr Lieven das Wort.

Meine Damen und Herren! Herr Böttcher, ich habe mich schon sehr gewundert, als ich Ihren Antrag gelesen habe, weil ich mich nämlich gefragt habe, ob dieser überhaupt notwendig ist. Als Sie den Antrag dann zur Debatte angemeldet haben, habe ich mich noch mehr gewundert und konnte mir das nur dadurch erklären, dass die CDU nichts anderes zur Debatte anzumelden hat.

(Klaus-Peter Hesse CDU: Frau Vogt-Deppe hat gesagt, das ist gut!)

Nein, das ist wirklich traurig. Als Fachthema für einen Ausschuss ist dieser Antrag vielleicht noch brauchbar, aber eigentlich nicht geeignet, ihn hier in der Bürgerschaft zu debattieren.

Herr Böttcher, Sie haben gerade auch hervorragend begründet, warum man diesen Antrag nicht braucht. Seit 1994 werden bereits alle Versorgungsleitungen digital erfasst. Es besteht eine Pflicht, sich zu informieren. Das ist absolut gängig und wird auch so praktiziert.

Wenn man im Übrigen Ihren Antrag anschaut, wird dort geschrieben, dass es im Sommer diesen Jahres in Belgien und Portugal zu Unglücken kam. Das heißt, Ihr Antrag ist offensichtlich schon letztes Jahr geschrieben worden und lag wahrscheinlich so lange schmorend in der Schublade,

(Vereinzelter Beifall bei der GAL und der SPD)

bis bei Ihnen dieses Defizit an anmeldefähigen Anträgen aufgetreten ist und Sie diesen Antrag jetzt aus der Schublade gezogen haben.

Die Lage von Pipelines ist generell bekannt. Es kann nicht passieren, dass irgendwo eine Baugenehmigung

erteilt wird und eine Pipeline, also eine Hauptversorgungsleitung, dabei übersehen wird und irgendjemand kommt mit dem Bagger und bricht sie dann auf. Das passiert in Deutschland zum Glück nicht.

Es gibt auch ein Telekommunikationsleitungskataster. Sämtliche Versorgungsunternehmen verfügen über die Daten und die werden bei Erteilung einer Baugenehmigung abgefragt oder sie sind im Baulastenkataster verzeichnet. Jeder, der baut, hat die Pflicht, sich entsprechend zu informieren. Sie schreiben auch:

"Die ungenügende Beachtung der Sorgfaltspflicht birgt Risiken."

In der Tat, die ungenügende Beachtung der Sorgfaltspflicht birgt überall Risiken. Hier kann auch ein Kataster nichts daran ändern, wenn sich die Leute nicht daran halten und es einfach übersehen oder es in irgendeiner Eile nicht beherzigen. Insofern ist Ihr Antrag wirklich überflüssig.

Was mir hier jetzt aufgestoßen ist, ist, dass Sie ein Kataster fordern und verlieren dabei kein Wort darüber, wie hoch die Kosten dafür sind. Ich erinnere mich, dass wir hier vor ungefähr sechs Wochen über die erforderlichen Lärmmessungen diskutiert haben.

(Unruhe im Hause – Glocke)

Das Interesse an diesem Thema gerade auf der von mir aus gesehen rechten Seite des Parlaments scheint nicht besonders groß zu sein. Sie unterhalten sich eindeutig über andere Dinge. Ich bitte Sie, zur parlamentarischen Ruhe zurückzukehren und Herrn Lieven sprechen zu lassen.

Meine Damen und Herren von der CDU, Sie haben uns diese Debatte eingehandelt. Sie sind dafür verantwortlich, dass ich hier jetzt über das Versorgungsleitungskataster reden muss.

(Beifall bei der GAL und der SPD – Dr. Andrea Hilgers SPD: Dann mach' doch Schluss!)

Ich kann an diesem Antrag immerhin noch eine positive Richtung erkennen. Wir haben eine Entwicklung, die immer mehr die Geo-Informationsdaten digital zur Verfügung stellt, auch in Hamburg und in der ganzen Bundesrepublik. Hier gibt es viele Daten, die miteinander vernetzt werden können und leichter abzurufen sind. Es gibt das Hamburger Umweltinformationssystem und das digitale Planungsinformationssystem. Das wären Bereiche, über die man hinsichtlich der Fortschritte im Ausschuss reden sollte, denn hier sind die Sachstände in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt äußerst ungenügend. Dann könnten wir auch sehen, inwieweit es notwendig ist, dieses Versorgungsleitungskataster damit einzubeziehen. Und damit sollte man es dann belassen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung.

Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 18/2093 an den Umweltausschuss zu? – Gegenprobe? – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt.

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