Protocol of the Session on April 27, 2005

(Beifall bei der GAL)

Das Wort erhält die Abgeordnete Ernst.

Frau Präsidentin! Ich möchte diesen Gedanken auch noch einmal aufgreifen. Ich teile ausdrücklich das, was Frau Goetsch sagte. Im Fall Jessica hätte die veränderte gesetzliche Grundlage nichts bewirkt. Der einzige Unterschied ist, dass anstatt Mitarbeiter von REBUS Lehrer von der Schule vor der Haustür gestanden hätten, die durch jemanden, der eine Erlaubnis zum Richteramt hat, dazu ermächtigt gewesen wären. Das wäre der einzige Unterschied gewesen.

Deswegen möchte ich für meine Fraktion sagen: Wir stimmen diesem Gesetz nicht zu, weil wir es in diesem Fall für richtig halten. Ich glaube, dass der Schulzwang für andere Fälle des Schulschwänzens, wenn Schüler immer einmal wieder für gewisse Zeiträume die Schule schwänzen, ein flexibles Instrument sein kann. Das hat uns dazu bewogen, zuzustimmen. In diesem konkreten Fall bin ich der Meinung, dass hier Augenwischerei betrieben wird.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält der Abgeordnete Heinemann.

Frau Präsidentin! Frau Goetsch, ich glaube, Sie haben zwei Punkte nicht verstanden.

(Bernd Reinert CDU: Mindestens!)

Erstens: Jede Schnittstelle, die es zusätzlich gibt und an der Menschen sitzen, macht derartige Entscheidungsprozesse nicht unbedingt sicherer, sondern eher unsicherer. Von daher ist es gut, wenn die Bildungsbehörde eigenständig handeln kann.

Zweitens: In diesem Bereich besteht natürlich auch eine gewisse Abhängigkeit der Jugendämter von der Familiengerichtsbarkeit. Auch hier geht es immer um eine Frage der Einschätzung einer Situation durch Menschen. Wir wollen hier eben keine Einschätzung mehr, sondern die Möglichkeit haben – wenn von einer bestimmten Sachlage ausgegangen werden kann –, dass die Bildungsbehörde in die Wohnung hineingeht.

Wir haben doch gemerkt, wie unterschiedlich Menschen bestimmte Fälle einschätzen. Gerade das hat uns der Fall Jessica gezeigt. Von daher müssen wir genau das abschaffen.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Ich stelle zunächst fest, dass die Bürgerschaft von dem Bericht des Schulausschusses, Drucksache 28/2083, Kenntnis genommen hat.

Wir kommen dann zur Drucksache 18/1962.

In Ziffer 1 des Senatsantrages wird um eine Kenntnisnahme gebeten. Diese ist erfolgt.

Wer schließt sich Ziffer 2 an und möchte das Sechste Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)

Das ist der Fall.

Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit angenommen. Damit ist das Gesetz in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

Wer möchte Ziffer 3 des Senatsantrags annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist bei einigen Enthaltungen einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren! Mir liegen jetzt die Wahlergebnisse vor.

Bei der Wahl eines Mitglieds für den Beirat für politische Bildung sind 107 Stimmzettel abgegeben worden. Alle 107 Stimmzettel waren gültig. Frau Karen Koop erhielt 91 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen. Damit ist Frau Koop gewählt worden.

Bei einer weiteren Wahl eines Mitglieds für den Beirat für politische Bildung sind 107 Stimmzettel abgegeben worden, davon waren alle Stimmzettel gültig. Herr Wolfhard Ploog erhielt 90 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen. Damit ist Herr Ploog gewählt worden.

(Beifall bei der CDU)

Nun kommen wir zu Tagesordnungspunkt 36, Drucksache 18/2094: Antrag der CDU-Fraktion zum Thema Drogen im Strafvollzug der JVA Fuhlsbüttel.

[Antrag der Fraktion der CDU: Drogen im Strafvollzug der JVA Fuhlsbüttel – Drucksache 18/2094 –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 18/2145 ein Antrag der GAL-Fraktion vor.

[Antrag der Fraktion der GAL: Drogen im Strafvollzug – Drucksache 18/2145 –]

Wer wünscht das Wort? – Herr Trepoll.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU-Bürgerschaftsfraktion will mit dem vorgelegten Antrag nach dem notwendigen Kurswechsel eine Bilanz ziehen, den wir im Bereich Drogen im Strafvollzug nach dem Regierungswechsel 2001 vollzogen haben.

Wir haben die ungeprüfte Dauersubstitution drogenabhängiger Gefangener konsequent beendet. Wir haben die Spritzenautomaten abgebaut und den Spritzentausch in den Strafvollzugsanstalten gestoppt. Wir haben die Kontrollmaßnahmen in den Anstalten intensiviert. Wir sorgen dafür, dass die Drogenfunde in den Haftanstalten jetzt

ausnahmslos strafrechtlich verfolgt werden. Wir garantieren dafür, dass Besucher strenger kontrolliert werden und dass eine verbesserte Überwachung des Besuches stattfindet.

Wir haben eine Überprüfung der Sicherheitsstandards in den Vollzugsanstalten durchgeführt und eine stärkere Überwachung der Außenkontakte von Gefangenen des geschlossenen Vollzugs durchgesetzt. Wir setzen Drogenschnelltests ein, die es ermöglichen, die Einnahme von Drogen und den Kontakt mit ihnen in kürzester Zeit festzustellen. Die Häufigkeit von Urinkontrollen wurde erhöht. Vor der Verlegung in den offenen Vollzug und der Gewährung von Ausgang oder Urlaub aus der Haft müssen die Gefangenen mit negativen Urinkontrollen nachweisen, dass kein Drogenmissbrauch vorliegt.

Allein im zweiten Halbjahr 2004 wurden in der JVA Fuhlsbüttel insgesamt 1164 Urinkontrollen durchgeführt. Außerdem sorgen wir für eine differenziertere Verteilung von Gefangenen, welche mögliche Drogengeschäfte noch stärker unterbinden soll.

All diese Maßnahmen zur Sicherung eines weitgehend drogenfreien Strafvollzuges stellen aber nur die eine Seite unseres drogenpolitischen Konzeptes für den Strafvollzug da. Auf der anderen Seite steht die verstärkte Unterstützung drogenabhängiger Straftäter beim Ausstieg aus der Sucht. Die Vorbereitung auf ein dauerhaft suchtfreies Leben nach der Haft ist eine wesentliche Voraussetzung einer erfolgreichen Resozialisierung.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb haben wir ein neues therapeutisches Betreuungsangebot zur Vermeidung von Rückfällen eingeführt. Die erzielte Drogenfreiheit wird durch neu eingeführte Hilfsangebote stabilisiert. In den Vollzugsanstalten Fuhlsbüttel und Billwerder wird durch externe Fachkräfte ein Beratungsangebot praktiziert, das darauf abzielt, Rückfälle zu vermeiden und vorzubeugen. Zu den Programminhalten gehören das Erkennen von drogenspezifischen Risikosituationen und die besondere Hilfestellung bei der Bewältigung von Konflikten im Anstaltsalltag.

Wurden am 1. August 2002 noch 336 Gefangene im Hamburger Vollzugsanstalten mit einer Dauersubstitution behandelt, waren es vor vier Wochen nur noch ganze 43, von denen über 30 eine HIV-Infektion beziehungsweise eine Aids-Erkrankung aufwiesen. Das sind beeindruckende Zahlen.

(Beifall bei der CDU)

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion wird den entschlossenen Kurs ihres Justizsenators in diesem Bereich nachhaltig unterstützen. Wir werden diesen Kurz weiter gehen. Die Justizdeputation hat in ihrer Sitzung am 5. April 2005 beschlossen, dass die JVA Vierlande nach Inbetriebnahme des zweiten Bauabschnitts der JVA Billwerder geschlossen und ihre Zuständigkeit als Anstalt des geschlossenen Vollzugs von den Justizvollzugsanstalten Billwerder und Fuhlsbüttel übernommen wird.

Anstelle der in Vierlande befindlichen drogenfreien Stationen, die wir auch um weitere elf Plätze aufgestockt haben, sollen die Anstalten Billwerder und Fuhlsbüttel diese Funktion übernehmen. In den Vollzugsanstalten Billwerder, Fuhlsbüttel, Hahnöfersand, Vierlande und der Untersuchungshaftanstalt werden drogenabhängige Ge

fangene durch externe Fachkräfte beraten und auf eine Therapie nach der Entlassung vorbereitet.

Die Justizbehörde und die Behörde für Wissenschaft und Gesundheit sind mit der Beantwortung des bürgerschaftlichen Ersuchens der CDU-Fraktion zur externen Drogenberatung im Strafvollzug vom 29. November 2004 befasst. Unser Antrag zielt darauf, durch haushaltsneutrale Umschichtungen zusätzliche Mittel für die Ausweitung der externen Drogenberatung im Strafvollzug bereitzustellen. Die Ausweitung der Drogenberatung könnte für Drogenabhängige im Jugendvollzug oder für drogenabhängige Erstinhaftierte genutzt werden.

Ich habe Ihnen deutlich gemacht, dass wir diesen Kurs weiter gehen wollen, dass wir nicht nur dabei sind, in den Haftanstalten ganz konsequent und hart gegen Drogen vorzugehen, sondern dass wir auch die Hilfe für die Suchtkranken verstärken wollen. Das Leitmotiv, die Haft zu nutzen, um die Sucht zu überwinden, bestimmt unser politisches Handeln.

(Beifall bei der CDU)

Ein Hamburger Strafvollzug ganz ohne Drogen ist sicherlich noch nicht realistisch, aber wir wollen – so wie es unter Ihrer Regierung der Fall war – kein ideologisch motivierten Wellness-Strafvollzug mehr, der Gefangene nur tiefer in ihre Drogensucht führt.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb haben wir gehandelt und diese Ergebnisse wollen wir nun auch überprüfen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)