Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wirklich überraschend kommt dieser Antrag der SPD nicht. Er enthält aber leider auch gar nichts Neues und ist deshalb wenig zielführend in der eigentlichen Sache.
Es steht außer Zweifel, dass es beim Landesbetrieb Krankenhäuser zu deutlichen Veränderungen kommen muss und dass Geld von außen gebraucht wird, um dringend erforderliche Investitionen zu tätigen.
Zur Erinnerung: Wir reden hier über einen Landesbetrieb, der in den letzten Jahren jeweils um die 90 Millionen Euro und mehr von der Landeshauptkasse erhalten musste. Wir reden dabei aber leider nicht von Schuldenabbau oder gar Investitionen, um die Krankenhäuser für eine veränderte Gesundheitslandschaft zukunftsfit zu machen. Und wie sich die Einnahmesituation in Zeiten neuer Abrechnungsmaßstäbe entwickeln wird, ist noch gar nicht abzusehen. Ich verkenne nicht die Anstrengungen, die der LBK, sein Vorstand und seine Mitarbeiter bereits geleistet haben, aber dies alleine reicht nun einmal nicht aus. Die wirtschaftliche Situation, in der sich der LBK befindet, ist in einer Zeit begründet worden, in der der heutige und auch der letzte Senat nun wirklich unverdächtig sind, die Verantwortung getragen zu haben.
Ganz im Gegenteil, die Sicherung des Landesbetriebs genießt hohe Priorität und bedeutet für den Senat vor allem auch die Sicherung der Krankenhäuser und damit das Eintreten für eine möglichst gute medizinische Versorgung der Hamburger und auch vieler Menschen in dieser Region.
Ich will hier gar nicht auf die Frage eingehen, inwieweit der Volksentscheid denn überhaupt bindend ist. Die Beteiligung der Wähler daran und sicher auch das Ergebnis belegen aber unbestritten, dass verlässliche ärztliche und pflegerische Versorgung im Bewusstsein der Menschen ein hohes Gut sind. Gerade deshalb ist es sehr schade, dass die Antragsteller vor genau drei Wochen offenbar nicht so recht aufgepasst haben. Der Erste Bürgermeister hat sehr deutlich in seiner Regierungserklärung betont – ich darf es wiederholen:
(Beifall bei der CDU – Michael Neumann SPD: Na, super! – Gesine Dräger SPD: Und was soll das bedeuten?)
Er hat dann weiter ausgeführt, dass der Weg, wie es mit dem Landesbetrieb Krankenhäuser nun weitergehen soll, gründlich ohne Vorfestlegung, aber auch ohne Aufgeregtheiten geprüft wird. Das sollte genau die Weise sein, mit der Wichtigkeit dieser Frage angemessen umzugehen. Genau deshalb soll es heute keine Beschlüsse geben, die ohnehin noch gar nicht anstehen. Nach Vorlage dieser Prüfungsergebnisse wird der ganz normale, völlig übliche Weg der parlamentarischen Befassung erfolgen und dann ist Gelegenheit für Diskussionen und Beschlüsse.
Meine Damen und Herren! Die Prüfung des Weges, den der Landesbetrieb künftig gehen wird, soll im Laufe dieses Sommers abgeschlossen sein. Auch das ist in der Regierungserklärung deutlich gesagt worden. Es gibt gar keine Not, innerhalb von acht Wochen eine Lösung übers Knie zu brechen und auch dabei sind Sie als Antragsteller leider wenig hilfreich. Immer wieder ist suggeriert worden, es gebe auch Investoren, die sich mit einer Minderheits
beteiligung zufrieden geben würden. Sie wissen sehr genau, dass es in der Bundesrepublik mittlerweile eine ganze Reihe von städtischen oder kommunalen Krankenhäusern gibt, die erfolgreich und überdies ganz und gar ohne Qualitätsverlust privatisiert worden sind. Ich denke dabei beispielsweise an das Medizinische Zentrum Schwerin mit immerhin über 1400 Betten und fast 50 000 Patienten jährlich, das gerade zum Jahresanfang 2004 sogar zu 94,9 Prozent privatisiert worden ist.
Die SPD-Fraktion, also Ihre Kollegen in der Schweriner Stadtverwaltung, haben dies sehr nachdrücklich befördert. Sie hatten es sogar so eilig, das rückwirkend zu machen, das heißt, der Beschluss ist Mitte Februar gefällt, der Übergang aber rückwirkend zum 1. Januar abgewickelt worden. Vielleicht unterhalten Sie sich einmal mit Ihren Schweriner Kollegen.
(Beifall bei der CDU – Erhard Pumm SPD: Berich- ten Sie mal über andere Beispiele! – Farid Müller GAL: Die haben schlecht verhandelt!)
Ich kenne aber keinen Fall in der ganzen Bundesrepublik, bei dem es gelungen ist, einen Investoren für öffentliche Krankenhäuser zu finden, der sich mit Minderheitsanteilen zufrieden gegeben hat. Investoren sind bekanntermaßen oft wie ein scheues Reh, sie verlangen nach Sicherheit und es liegt in der Natur der Sache, dass kaum jemand bereit ist, sein Geld in ein Unternehmen zu stecken, das sich in einer schwierigen Lage befindet, ohne anschließend Einfluss nehmen zu können; das gilt auch für Krankenhäuser. Deshalb hätte der Sache hier vielleicht geholfen, wenn Sie vermeintliche Investoren, die genau hierzu bereit wären, auch benannt hätten. Aber ganz offensichtlich kennen auch Sie keine solchen Geldgeber.
Wir waren deshalb sehr froh, dass der Senat bereits einen seriösen Verhandlungspartner für den LBK gefunden hatte.
Es ist nun wichtig, alle Möglichkeiten noch einmal sehr genau zu prüfen, um genau die Lösung zu finden, die dem Wunsch der Hamburgerinnen und Hamburger nach einer sicheren Krankenhausversorgung und den unbedingten wirtschaftlichen Notwendigkeiten für eine leistungsstarke zukunftsfähige Medizin in dieser Stadt entspricht.
Präjudizierende Entscheidungen, die übrigens sogar noch über den Volksentscheid hinausgehen, wären in dieser Situation unverantwortlich. Sie können sicher sein, dass wir dies nicht tun werden. Schon der jetzige Zeitrahmen bis zum Sommer ist recht eng. Nach den vielen Jahren, in denen wenig für die Stabilisierung des LBK getan wurde, werden Sie jetzt bitte die Geduld für einige Wochen aufbringen, damit der Senat seiner Verantwortung nachkommen kann.
Dies gilt natürlich auch für das so genannte KPMG-Papier. Wie Sie wissen, ist dieses Papier im Aufsichtsrat des LBK verteilt worden. In das Aufsichts- und
Kontrollgremium eines Unternehmens gehört es zunächst auch hinein. Das ist beim Landesbetrieb Krankenhäuser nicht anders als bei jedem anderen Unternehmen. Hier wird es geprüft, diskutiert, angenommen oder ergänzt, kommentiert oder verworfen und erst dann kann man darüber entscheiden, wie damit weiter umgegangen wird.
Auszugsweise aus dem Kontext gerissene Veröffentlichungen helfen hier nun wirklich nicht weiter, ganz im Gegenteil. Sie führen zu widersprüchlichen Spekulationen, gefährden die Wettbewerbsinteressen – schließlich hat der LBK ein berechtigtes Interesse daran, dass seine Daten vor Wettbewerbern geschützt werden – und verunsichern die Mitarbeiter des LBK.
Eine Veröffentlichung zur Unzeit ist kontraproduktiv und erschwert die Lösung der Zukunftsfragen des Landesbetriebs, die Ihnen nach dem Antrag doch so wichtig scheint, aber vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit. Meine Bitte an den Senat wäre, die aktuellen wirtschaftlichen Kennzahlen des LBK an geeigneter Stelle im vertraulichen Rahmen zu prüfen – ich denke da vielleicht an den Unterausschuss für Vermögen und öffentliche Unternehmen –
Bedauerlich – das möchte ich hier ausdrücklich feststellen – finde ich bei all diesen Diskussionen, dass das Wichtigste, das Vertrauen der Menschen in die Verlässlichkeit der Krankenhausversorgung, von Ihnen, meine lieben Kollegen von der SPD, eher erschüttert wird. Auch ein unter welchen Mehrheitsverhältnissen immer befindliches privatisiertes Krankenhaus schickt die Kranken ja nicht weg und behandelt nur Privatpatienten.
So etwas gibt es unter anderen Vorzeichen eher im staatlichen Gesundheitssystem. Wer in England eine neue Hüfte haben möchte, der darf sich auf ein paar Jahre Wartezeit bis zur Operation einstellen, es sei denn, er geht an ein privates Krankenhaus und bezahlt bar. In Deutschland rechnen natürlich auch privatwirtschaftlich geführte Krankenhäuser mit den Krankenkassen ab.
Die Verlässlichkeit einer guten medizinischen Versorgung, gerade ihre Weiterentwicklung und die Standortsicherung, stehen völlig außer Frage. Sie sind genau das Ziel bei all unseren Überlegungen zur Zukunft des Landesbetriebs Krankenhäuser. Wir möchten nämlich, dass in Hamburg in Gesundheit investiert wird. Sie werden daher verstehen, dass wir Ihren Antrag natürlich nicht annehmen können. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Redebeiträge – gerade vonseiten der CDU – zeigen doch sehr deutlich, dass der Umgang mit dem Volksbegehren in diesem Hause ein Lehrbeispiel für
Sehr spannend finde ich die Definition von Herrn Krüger. Herr Kretschmann hatte den Wortlaut schon deutlich vorgelesen, dass die Bürger dem Souverän den Auftrag gegeben haben, sicherzustellen, dass die Mehrheit des LBK bei der Stadt bleibt. Herr Krüger hatte dann ausgeführt, wie das die CDU versteht: Sie nehmen das ganz ernst und weil Sie es so ernst nehmen, können Sie das jetzt nicht einfach so zusagen. Sie prüfen jetzt alle Möglichkeiten und irgendeine werden Sie nehmen. Meine Damen und Herren, gerade damit haben Sie bewiesen, dass Sie diesen Volksentscheid mit Sicherheit nicht ernst nehmen, sondern genau das Gegenteil ist der Fall. Dieser Volksentscheid lässt keine Prüfung mit offenem Ausgang zu.
Letztendlich befinden Sie sich damit natürlich auch in einem recht diffizilen Problem der Legitimation, denn dieser Volksentscheid hat nicht in einem leeren Raum, sondern zeitgleich mit einer Bürgerschaftswahl stattgefunden.
Wir alle, die wir hier sitzen, und gerade die parlamentarische Mehrheit, beziehen Legitimation aus der Mehrheit der Stimmen bei der Bürgerschaftswahl. Am selben Tag hat derselbe Bürger zehn Sekunden später angekreuzt, welchen Auftrag er dieser Regierung bei einer ganz konkreten Sachfrage gegeben hat. Wenn Sie jetzt die erste Stimme als Legitimation dafür nehmen, in dieser Stadt zu bestimmen, wo es langgeht, dann haben Sie wirklich ein ziemlich großes Problem mit dem Kreuz, das zehn Sekunden später erfolgt ist, wenn Sie sagen, das gilt jetzt aber nicht. Dann müssten Sie praktisch unterstellen, in den zehn Sekunden sei die geistige Umnachtung bei den Bürgern ausgebrochen, das konnten die gar nicht so richtig beurteilen.
Wenn Sie das tatsächlich sagen, dann muss man wirklich sagen, dass die Bürger allerdings auch nicht wussten, was sie taten, als sie der CDU die absolute Mehrheit gegeben haben, und dann wären alle Ihre anderen Entscheidungen ja auch null und nichtig.
Letztendlich wissen Sie ganz genau, dass Bürgerentscheide verbindlich sind. Beim Kita-Bereich haben Sie dann auch reagiert und versucht, dort eine Niederlage zu vermeiden. Ich kann Sie wirklich nur auffordern: Nehmen Sie diesen vollzogenen Bürgerentscheid genauso ernst. Wenn man jetzt allerdings den Ausführungen Ihrer Senatoren Glauben schenkt, dann liegt das Problem gar nicht so sehr daran, dass Sie das gar nicht machen wollen. Herr Peiner hat in seinem Brief dargestellt, dass Sie, obwohl Sie jetzt die absolute Mehrheit haben, gar nicht wissen, was Sie machen müssen. Sie sind da ganz offenkundig überfordert.