Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Steffen hat vorhin beim Thema Insolvenzen gesagt, dass man sich Debatten, wo es nichts zu debattieren gebe und wo man sich nicht streiten würde, eigentlich sparen könnte. Darüber kann man geteilter Meinung sein, aber wenn man diese Meinung hat, hätte man sich diese Debatte auch sparen können. Denn ich glaube, es besteht Einigkeit,
Wir wollen – wie es Herr Dr. Dressel gesagt hat – hier auch die Möglichkeiten ausnutzen, die uns als Landesgesetzgeber gegeben sind. Aber wir hätten uns diese Debatte eigentlich schenken können, wenn wir doch alle der gleichen Meinung sind. Dann würde Herr Dr. Dressel vielleicht schneller zu seinem Junggesellenabend kommen.
Die CDU-Fraktion ist jedenfalls erfreut darüber, dass der Bundestag mit großer Mehrheit Mitte März das Versammlungsrecht verschärft und den Straftatbestand der Volksverhetzung ausgeweitet hat. Dies ist ein weiterer Schritt
in die richtige Richtung, um politischem Extremismus, den wir auch in Hamburg nicht wollen, in seine Schranken zu weisen.
Der Novelle zufolge können beispielsweise Aufmärsche von Rechtsextremen an NS-Gedenkstätten – wie dem Holocaust-Mahnmal in Berlin – leichter verboten werden. Schade nur, dass sich Rotgrün nicht durchringen konnte, das auch für das Brandenburger Tor so festzulegen.
Weiterhin begeht jeder zukünftig eine Straftat, der die NSGewalt- und Willkürherrschaft öffentlich oder in einer Versammlung billigt, verherrlicht oder rechtfertigt und damit die Würde der Opfer in verletzender Weise stört. Dem Staat und uns stehen damit weitere Werkzeuge im Kampf gegen politischen Extremismus zur Verfügung. Zwar ist ein schärferes Recht kein Patentrezept, jedoch ist es auch für uns in Hamburg ein wichtiger Baustein zur Unterbindung von braunem Unfug auf unseren Straßen und Plätzen.
Uns obliegt es jetzt, für Hamburg die infrage kommenden Orte und deren Abgrenzung zu bestimmen. Dabei steht es außer Frage, dass es sich bei der KZ-Gedenkstätte Neuengamme um einen solchen schützenswerten Ort handelt. Diese Aufgabe will und wird die CDU-Fraktion nachkommen. Ich gehe davon aus, dass sich im Ausschuss zeigen wird, dass bei der Umsetzung des entsprechenden Landesgesetzes ein überparteilicher Konsens bestehen wird.
Es sind aber – dessen müssen wir uns alle bewusst sein; Herr Dr. Dressel hat auch darauf hingewiesen – im Umgang mit dem Rechtsextremismus, Neonazismus, aber auch anderem politischen Extremismus weiterhin Zivilcourage und eine intensive und beherzte Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit gefragt. Diese Verantwortung obliegt uns allen, als Politiker, als Bürger und als Demokraten. Als engagierte Demokraten müssen wir auch die Möglichkeit haben zu sagen: Bis hierher und nicht weiter. Das gilt für das Polizeigesetz und das gilt auch für das Versammlungsgesetz. So werden wir auch handeln. – Vielen Dank und schöne Hochzeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich gönne Herrn Ahlhaus und Herrn Dr. Dressel andere Termine als wir sie jetzt haben, aber ich finde es trotzdem bitter, auf welche Art und Weise Sie auf die Debatte reagiert haben, die auf den Antrag der SPD hin in diesem Parlament geführt wird.
(Christoph Ahlhaus CDU: Man kann es Ihnen nicht recht machen! – Präsident Berndt Röder über- nimmt den Vorsitz.)
Sie müssen es mir auch nicht recht machen, Herr Ahlhaus. Aber wenn wir über die Einschränkung der Grundrechte und die politische Auseinandersetzung mit Rechtsradikalen reden, müssen Sie das Thema ernsthaft angehen.
Tatsächlich hat es im Bundestag weitgehend Einigkeit über die Änderung des Versammlungs- und des Strafrechtes gegeben. Tatsächlich ist aber auch dort – und die Debatte lohnt es sich wirklich nachzulesen – sehr deutlich gesagt worden, dass man sich über die Gefahr, die jede Einschränkung des Versammlungsrechtes mit sich bringt, im Klaren ist. Eben deshalb hat dort auch eine Anhörung stattgefunden und es hat einen intensiven, langen Diskussionsprozess innerhalb der Fraktionen und der Koalition gegeben. Die jetzige Formulierung ist eine, die tatsächlich einen weitgehenden, breiten Konsens gefunden hat. Sie gilt für das tatsächlich einzigartige HolocaustMahnmal in Berlin. Dafür ist diese einschränkende Regelung explizit aufgenommen worden. Dann kommt der Nachsatz, mit dem wir uns heute zu beschäftigen haben, nämlich dass die Länder durch Ländergesetze eigene Orte benennen.
Ich möchte auch noch einmal deutlich machen, dass es einen Auslöser für die Debatte in Berlin um diese Einschränkung des Versammlungsrechtes gab und einen Anlass, nämlich die Anmeldung der NPD und anderer, am 8. Mai im Bereich des Brandenburger Tors und eben auch vor diesem Mahnmal zu demonstrieren. Nun legt die SPD einen Antrag vor, nach dem einerseits das KZ Neuengamme zu einem schützenswerten Ort erklärt werden soll und der andererseits formuliert, dass weitere Orte benannt werden sollen, die für diesen besonderen Schutz infrage kommen.
Ich glaube, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, am meisten stören meine Fraktion die Begriffe "schnellstmöglich" und "unverzüglich" in diesem Antrag.
Wenn schon Herr Beckstein in der Debatte im Bundestag darüber philosophiert, dass der Begriff "historisch herausragend" als ein Beispiel, ja ein nicht sonderlich konkreter Begriff sei, und Herr Beckstein sich im Bundestag fragt, ob das Dokumentationszentrum auf dem Reichsparteitagsgelände in Nürnberg zum Beispiel dazu gehören könnte, und dann folgert, dass die Beantwortung der schwierigen Fragen bei dieser Einschränkung des Grundrechtes den Ländern überlassen wurde, dann hat Herr Beckstein Recht.
(Beifall bei der GAL – Bernd Reinert CDU: Meine Güte, was für ein Tag, Sie geben Herrn Beckstein Recht!)
Wir haben nämlich als Bundesland genau diese Verpflichtung, die Einschränkung des Grundrechtes immer neu zu bedenken. Sie kennen alle – das hoffe ich jedenfalls – diese Dokumentation, die im Mai, glaube ich, 2003 im Auftrag der Bürgerschaft und des Senates erstellt wurde. Sie enthält eine Zusammenstellung der Gedenkstätten in Hamburg, einen Wegweiser zu Stätten der Erinnerung an die Jahre 1933 bis 1945. Aufgelistet sind 65 unterschiedliche Gedenkstätten. Diese alle werden, wenn Sie diese Gedenkstätten besuchen, täglich an ihnen vorbeikommen oder – sagen wir einmal – mit einem ganz besonderen Empfinden sie erleben, in ihrer besonderen Bedeutung für alle von uns unterschiedlich sein. Sie sind vor allem auch in ihrer besonderen Bedeutung für die jeweiligen Nachkommen der Verfolgten und Ermordeten unterschiedlich, ganz natürlich unterschiedlich. Allein schon deshalb darf auf keinen Fall "schnellstmöglich" und
Um diese geht es nämlich, und nicht darum, dass wir uns hier gegenseitig beweisen, wer eigentlich am pathetischsten über den Opferschutz reden kann.
Der Schutz der Würde der Opfer. Deswegen haben wir uns die Aufgabe auferlegt, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einzuschränken und darüber müssen wir hier in Hamburg entscheiden. Ich finde, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass das Thema in den Ausschuss muss. Wir müssen im Ausschuss einen Weg dazu finden, dieser schwierigen Abwägung gerecht zu werden. Ich weiß noch nicht, wie das gehen soll, wenn ich Herrn Ahlhaus noch einmal zitieren darf, der eben gesagt hat:
Eine inflationäre Unterschutzstellung von Orten, vielleicht auch, um Entscheidungen aus dem Weg zu gehen, denn wer will schon mal eben das eine gegen das andere Mahnmal, Denkmal, die Erinnerungsstätte abwägen? Das wäre eine völlige Fehlinterpretation der Intention dieser Änderung des Versammlungsrechtes. Genau das wurde in der Anhörung – im Übrigen auch in Berlin – deutlich gemacht, dass das nicht gemeint ist.
Was mir – Herr Dr. Dressel hat es angesprochen – in dieser Debatte insgesamt zu diesen Einschränkungen des Versammlungsrechts tatsächlich fehlt, ist die Auseinandersetzung mit den Aktivitäten der Nazis und anderen rechten Extremisten in Hamburg. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es in Berlin einen Anlass für die Einschränkung des Versammlungsrechtes gab. Wir müssen die Zivilgesellschaft und ihren Widerstand dagegen unterstützen und wir müssen uns auch darüber im Klaren sein, wie eigentlich die Situation in Hamburg ist. In Hamburg finden Naziaufmärsche in Harburg oder Bramfeld statt oder aus Anlass der Wehrmachtsausstellung dann auch in Winterhude. Das KZ Neuengamme hat meines Wissens nie als Demonstrationsort von Rechten herhalten sollen.
Dazu soll es auch nicht kommen, um das einmal ganz deutlich zu sagen. Aber entscheidend scheint mir hierbei auch zu sein, die Sensibilität für rechte Aktivitäten, für Störungen von Veranstaltungen oder Aufmärschen in der Stadt zu stärken. Im Bezirk Harburg wurde doch ein guter Anfang gemacht. Dass zum Beispiel Herr Krüger von der CDU – er wird sich erinnern –, Manuel Sarrazin und ich in der Wahrnehmung unseres Mandats einmal mit der gleichen Abscheu vor einer Nazikundgebung gemeinsam stehen würden, hätte ich mir nicht unbedingt vorstellen können.
Auch wenn die Aktivitäten der Nazis in Hamburg eher gering scheinen, so ist in der Metropolregion insgesamt deren Präsenz wesentlich stärker zu spüren. Hier ist überparteiliche Zusammenarbeit, öffentliche Stellungnahme und natürlich politische Auseinandersetzung mit den Parolen dringend geboten.
Um es einmal ganz deutlich zu sagen: Die Demokratie und der Rechtsstaat müssen selbstverständlich auch die extreme politische Debatte aushalten