Ich ziehe daraus folgenden Schluss: Die HWP ist politisch nicht gewollt und muss deshalb anderen Mini-Hochschulen weichen.
Die Auflösung der HWP haben SPD und GAL im Ausschuss nicht verhindern können. Dennoch haben wir im Ausschuss gemeinsam mit der CDU versucht – Herrn Beuß sehe ich da –, das Schlimmste zu verhindern. Erwähnen möchte ich vor allem die Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes, in das wir gemeinsam eine Klausel aufgenommen haben, die den Bewerberinnen und Bewerbern ohne Abitur künftig einen Hochschulzugang erleichtern soll. Dies ist zwar nur ein Tropfen auf den heißen Stein,
Die SPD-Fraktion wird in der Übergangsphase in den nächsten drei Jahren mit Argusaugen darauf achten, dass Berufstätige ohne Abitur an der neuen Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ihre Chance erhalten, und ich hoffe, Herr Beuß, Sie auch.
Aus einer Studie des Hochschulinformationszentrums in Hannover, die im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung durchgeführt wurde, geht hervor, dass 90 Prozent von 13 000 befragten Hochschulabsolventinnen und -absolventen nach dem Studium eine wissenschaftliche Weiterbildung absolvieren, allerdings nur 5 Prozent an einer Hochschule. Deshalb ist es aus Sicht der SPD-Fraktion dringend notwendig, die Weiterbildungsangebote an den Hochschulen auszubauen. Die HWP hat mit dem Institut für Weiterbildung eine Institution geschaffen, an der bisher erfolgreiche Bachelor- und Masterstudiengänge berufsbegleitend durchgeführt wurden. Deshalb haben wir heute zusammen mit der GAL einen Antrag eingebracht, der das Ziel verfolgt, diese Weiterbildungsstudiengänge auch an der neuen Fakultät fortzuführen und weiterhin vom Institut für Weiterbildung durchführen zu lassen. Die organisatorische
Umsetzung obliegt selbstverständlich der neuen Fakultätsleitung. Ich habe nun vernommen, dass die CDU diesen Antrag an den Ausschuss überweisen will. Ich hoffe, dass Sie Ihren Worten, die Sie, Herr Beuß, im Ausschuss verlauten ließen – Sie wollen das Institut für Weiterbildung an die Fakultät anbinden –, Taten folgen lassen und diesem Antrag letztendlich zustimmen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem heutigen Tag geht eine erfolgreiche Ära der Hamburger Hochschullandschaft zu Ende. Die SPDFraktion bedauert dies, wird aber den Blick nach vorne richten und – das verspreche ich Ihnen – in zahlreichen Anträgen darauf hinwirken, den Hochschulzugang in Hamburg auch für Berufstätige weiterhin offen zu halten und noch auszubauen.
In diesem Sinne werden wir es Ihnen nicht durchgehen lassen, die HWP still und leise abzuwickeln. Wir werden die neue Fakultät genau beobachten. Ich wiederhole es noch einmal: Es ist uns sehr wichtig, den Hochschulzugang weiterhin zu öffnen. Es darf nicht nur die Geldelite, sondern es müssen die klügsten Köpfe studieren.
"Die zukünftige Entwicklung Hamburgs wird in besonderem Maße von der Nutzung des geistigen Potenzials in der Stadt abhängen. Die Hamburger Hochschulen sollen daher in Zukunft ihre Chancen verstärkt nutzen können, wichtige Impulse für neue Entwicklungen in Wissenschaft, Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft zu geben."
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Leitsatz handelt es sich um ein Zitat, das als Präambel in der "Leitlinie für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen des Hamburger Senats" steht.
Was mit dieser Senatsmitteilung im Juni 2003 den Anfang nahm, wird heute zumindest für die HWP erfolgreich abgeschlossen.
Kernpunkt des vorliegenden Gesetzes ist die Gründung der neuen Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Universität Hamburg, bestehend aus den bisherigen Fachbereichen Wirtschaftswissenschaften und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg und der HWP. Nach einem breit angelegten Diskussionsprozess, der unter Beteiligung aller Betroffenen stattgefunden hat, schafft der vorliegende Gesetzentwurf die rechtlichen Grundlagen für die Bildung dieser neuen Fakultät.
Mit der neuen Organisationsstruktur, bestehend aus den drei Departments einer eigenen Verwaltung, des Gründungsdekanats und des Gründungsfakultätsrats, wird die
Voraussetzung geschaffen, die genannten Bereiche mit der HWP zusammenzuführen. Hierdurch kann Hamburg in den genannten Bereichen ein praxisorientiertes und exzellentes Studienangebot anbieten und somit die Attraktivität des Wissenschafts-, aber auch des Wirtschaftsstandorts Hamburg für die Zukunft sichern.
Ich teile nicht die Auffassung der Opposition, dass die Integration der HWP die Beerdigung eines Erfolgsmodells sei. Ich bin der festen Überzeugung, dass durch die Integration der HWP und die damit einhergehende Vermeidung der bisher existierenden Doppelangebote die Ressourcen besser und effektiver eingesetzt werden können. Dies wird der Qualität von Forschung und Lehre und damit den zukünftigen Studierenden zugute kommen.
Ich bin auch zuversichtlich, dass die positiven Elemente der HWP, Frau Dr. Brüning, in der neuen Fakultät überleben und eigene Akzente setzen wird.
Sicherlich können Sie, liebe Opposition, dem Senat und auch meiner Fraktion vorwerfen, dass wir es nicht geschafft haben, jeden Einwand aus dem Moderationsverfahren zu einem Konsens zu bringen. Jedoch war und ist uns sehr wichtig, wir wollen das besondere und vorbildliche Profil der HWP auch in der neuen Fakultät bewahren und sogar verbessern.
Diese Zielformulierung ist ausdrücklich in Paragraph 3 Absatz 3 geregelt, der die Gewähr dafür bietet, dass sich das spezifische Profil der ehemaligen HWP auch in der neuen Fakultät wiederfindet.
So wird das bereits in der HWP vorhandene Know-how im Umgang mit modularen Studiengängen in der neuen Fakultät eingebracht und nutzbar gemacht.
Besonders am Herzen liegt unserer Fraktion, dass auch an der neuen Fakultät Berufserfahrene ohne Abitur ihr Studium aufnehmen können,
wenn sie die entsprechende Eignungsprüfung zuvor erfolgreich absolviert haben. Auch die Übernahme dieses Teilprofils der HWP wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf gewährleistet.
Meine Damen und Herren, getreu dem Motto "Wo Licht ist, da ist auch Schatten", möchte ich an dieser Stelle nicht verhehlen, dass auch unsere Fraktion nach der erfolgten Expertenanhörung zum ursprünglichen Gesetzentwurf Änderungswünsche eingebracht hat. Das hatten Sie bereits erwähnt.
So haben wir im Ausschuss unsere Bedenken hinsichtlich der nicht ausreichend ausgestalteten Vertrauensschutz- und Vertretungsregelung zum Ausdruck gebracht. Im Rahmen des Komplexes Vertrauensschutz sehen wir es als unerlässlich an, dass HWP-Studierende Rechtssicherheit darüber erlangen, dass sie ihr begonnenes Studium nach den bisher für die HWP geltenden Regelungen an der Universität beenden können.
Die von uns vorgeschlagene Ergänzung des Paragraphen 10 stellt daher klar, dass alle HWP-Studierenden sicher sein können, ihr Studium zu den ursprünglichen
Zudem hat die Expertenanhörung verdeutlicht, dass es zur Sicherstellung einer angemessenen Repräsentanz von Vertretern der HWP-Studierenden in den Gremien der Universität weiterer Regelungen bedarf. Auch hierzu haben wir gesetzliche Konkretisierungen vorgeschlagen.
Sehr geehrte Damen und Herren der Opposition! Wie Sie sehen, haben auch wir uns mit der Expertenanhörung kritisch auseinander gesetzt und in unsere Politik einfließen lassen.
Erlauben Sie mir zum Abschluss kurz auf zwei Dinge hinzuweisen, die von Frau Dr. Brüning schon erwähnt worden sind und über die wir meines Wissens eine einheitliche Meinung haben.
Wir halten zumindest für den Anfang eine Anbindung auf Fakultätsebene für sinnvoll. Zwischen dem Dekanat und dem Präsidium sollte eine sinnvolle Regelung getroffen werden. Daher wollen wir den SPD-Antrag an den Wissenschaftsausschuss überweisen und konstruktiv diskutieren.
Zweitens: Seien Sie gewiss, Frau Dr. Brüning – und ich meine auch die allgemeine Opposition –, es ist ein besonderes Anliegen und Versprechen unserer Fraktion, dass wir insbesondere in den nächsten Jahren ein strenges Auge darauf haben werden, wie sich das Bildungsprofil der HWP in der neu geschaffenen Fakultät entwickeln wird.
Die CDU-Fraktion ist davon überzeugt, dass sich die HWP mit ihrem Lehrkörper ihr positives Image auch innerhalb der neuen Fakultät erhält. Sie wird daher gegen die Universität bestehen und mithin als Motor für anstehende Veränderungen in der Universitätslandschaft wirken können. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden durch den vorliegenden Gesetzentwurf geschaffen. – Herzlichen Dank.