Im Gegensatz zur CDU und zum Senat wissen wir jetzt schon, was wir wollen. Deshalb können wir den Bürgerinnen und Bürgern heute schon sagen, wo es zukünftig langgehen soll. Sie machen Ankündigungen am laufenden Band, ein bisschen zelebriert als Polizeirechtsshow und auch als Ablenkungsmanöver zu den Sparprotesten, und wir machen einen mit Rechtsexperten und Praktikern abgestimmten Gesetzentwurf.
Lieber Kollege Ahlhaus, falls Sie gleich wieder äußern, wir würden mit unserem Gesetzentwurf bei Ihnen abschreiben, kann ich Sie nur fragen, wie wir denn von
Insofern sollten Sie sich diese Polemik sparen und den Hamburgerinnen und Hamburgern lieber erklären, warum die Hamburger auf das schärfste, modernste und knackigste Polizeigesetz der Bundesrepublik nun schon seit Monaten warten müssen. Kann es sein, dass Ihr Innensenator vom Bürgermeister in Sachen mangelnder Liberalität der Eckpunkte dieses Gesetzentwurfs hier zurückgepfiffen wurde? Das ist die eine Frage.
Die zweite Frage ist, ob es sein kann, dass Sie sich von vielen betroffenen Berufsgruppen Nachhilfe in Sachen Rechtsstaatlichkeit geben lassen mussten. Wir sind jedenfalls gespannt, wann und wie gerupft Ihre Vorschläge hier wieder auf die Tagesordnung kommen. Gerne geben wir Ihnen, Herr Senator, und Ihnen, Herr Kollege Ahlhaus, als Neuhamburger ein paar Tipps, wie sich die besondere Liberalität dieser Metropole auch bei der Novellierung des Polizeigesetzes berücksichtigen lässt. Die Weltoffenheit dieser Stadt sollte nicht auf dem Altar eines Verschärfungswettlaufs beim Polizeirecht zwischen den CDULändern geopfert werden. Dafür stehen wir nicht zur Verfügung.
Wir stehen aber zur Verfügung für wirklich notwendige Veränderungen beim Polizeirecht, denn ein völlig neues Polizeirecht braucht unsere Stadt nicht, aber Novellierungen an einzelnen Stellen. Wir sind uns sicher, dass angesichts der Tragweite des Themas – immerhin geht es um fundamentale Freiheitsrechte – ein möglichst breiter Konsens in diesem Hause und in unserer Stadt notwendig ist. Dieser Gesetzentwurf stellt unser Angebot für einen solchen Konsens dar.
Um welche Punkte geht es? Ich will nur ganz wenige Punkte an dieser Stelle herausgreifen, Stichwort Aufenthaltsverbot. Hier bleiben wir in dem Rahmen, den das Verwaltungsgericht vorgegeben hat: maximal drei Monate für ein Gebiet innerhalb Hamburgs. Wie Aufenthaltsverbote für ganz Hamburg über ein ganzes Jahr mit dem Freizügigkeitsrecht des Grundgesetzes vereinbar sein sollen, das, liebe CDU-Kollegen, können Sie uns an dieser Stelle gleich noch einmal erklären.
Stichwort verdachtsunabhängige Kontrollen: Diese wollen wir an Bahnhöfen, Verkehrsknotenpunkten, Kriminalitätsbrennpunkten, im Hafen und am Flughafen zulassen. Für immer und überall sehen wir keine hinreichende Notwendigkeit.
Der nächste Punkt wird ein bisschen kleinteilig, aber das ist diesem Thema auch angemessen, die Videoüberwachung: An Kriminalitätsbrennpunkten kann es Sinn machen, aber wirklich nur im Rahmen eines polizeilichen Gesamtkonzepts. Nur so macht es Sinn, nicht in der Weise, dass man durch die Hintertür vielleicht doch an weiteren Stellen beobachten kann. Ihre Eckpunkte sind an dieser Stelle viel zu weitgehend und viel zu schwammig.
Ich will einen Punkt ein bisschen ausführlicher ansprechen, nämlich den finalen Rettungsschuss. Das ist einer der zentralen Punkte, die wir hier auch zu diskutieren und
zu bewegen haben. Ich glaube, hier ist eine Einigung zwischen SPD und CDU möglich. Immerhin haben wir eine Konsensformulierung in unseren Entwurf hineingeschrieben, die aus Bremen kommt und dort zwischen SPD und CDU vereinbart worden ist. Deshalb wende ich mich an dieser Stelle besonders an die GAL. Gerade an dieser Stelle brauchen wir eine große Einigkeit in diesem Haus bei dem schwersten aller denkbaren polizeilichen Eingriffe, von dem wir alle hoffen, dass er nie zum Einsatz kommt. Trotzdem gibt es Situationen, wo dieser finale Rettungsschuss tatsächlich vorkommt, wenn zum Beispiel eine unmittelbare Lebensgefahr für eine Geisel besteht. Und wenn wir uns darüber einig sind, dass der zuständige Polizeibeamte in dieser Situation auch handeln können muss, dann geht es uns doch darum, wie wir dieses rechtsstaatlich sauber in ein Polizeigesetz hineinbringen können. Das ist doch bei diesem Punkt die Kernfrage, um die es gehen muss.
Deshalb meinen wir, dass die Gesetzeskrücke über das Jedermann-Nothilferecht eine absolut unzureichende Rechtsgrundlage ist, denn wir können doch nicht dem Polizisten jede Einzelmaßnahme präzise ins Gesetz schreiben, aber beim schwersten denkbaren Einsatz kneifen. Es ist rechtsstaatlich erforderlich, dass wir als parlamentarischer Gesetzgeber für diese spezielle Situation eine präzise, begrenzte Rechtsgrundlage schaffen, die auch Klarheit schafft für die betroffenen Polizisten. Dies können wir als Parlament nicht einfach einer Dienstvorschrift überlassen.
Hier haben wir Sozialdemokraten durchaus einen Erkenntnisprozess durchgemacht und ich würde mir im Sinne unserer Hamburger Polizei wünschen, dass sich insbesondere die Kollegen von der GAL in den weiteren Gesetzesberatungen noch überzeugen lassen.
In diesem Sinne sollten wir im Ausschuss weiterdiskutieren, weitere Fachleute hören und schauen, wie weit die Einigkeit an dieser Stelle in diesem Hause erreichbar ist. Den Bürgern dieser Stadt, der Polizei dieser Stadt ist ein möglichst breiter Konsens in dieser Frage sehr zu wünschen.
Unser Entwurf ist ein Angebot, mit dem wir das Notwendige tun und die Liberalität dieser Stadt wahren. Unser Angebot liegt auf dem Tisch, jetzt sind Sie am Zug.
Es fällt Mitgliedern aller Fraktionen schwer, nach dieser etwas aufgeheizten Debatte diesem wichtigen Thema zu folgen. Aber auch wenn es schwer fällt, bei manchen populistischen und bösen Worten, die heute Nachmittag in diesem Hause gefallen sind,
zur Sachlichkeit zurückzukehren, tut es dieser Sache gut. Deswegen ist es auch angebracht, von dieser Stelle festzustellen, dass der Beitrag des Kollegen Dressel und
auch der von der SPD vorgelegte Gesetzentwurf schon zeigen, dass die Sozialdemokraten in Hamburg bei allem populistischen Schlachtgeheul, das vor allem zu Beginn mal wieder ein bisschen aufgeblitzt ist, es ernst meinen mit ihrem Richtungswechsel bei der Inneren Sicherheit.
Auch das Angebot zur konstruktiven Zusammenarbeit auf diesem Gebiet, das hier immer mal wieder kommt, Herr Kollege Dressel, ist bei uns angekommen, genauso wie Ihr mutiges Eingeständnis von schweren Versäumnissen in Ihrer eigenen Regierungszeit. Für beides zollt Ihnen die CDU-Fraktion ausdrücklich Respekt und Anerkennung.
Ich würde mich deshalb sehr freuen, wenn wir bei allen Unterschieden im Detail nun in einen konstruktiven Dialog treten könnten, an dessen Ende eine, wie Sie gesagt haben, Herr Kollege Dressel, möglichst breite Zustimmung für die dringend notwendigen Veränderungen steht. Deshalb werden wir heute den Gesetzentwurf, wie von der GAL beantragt, an den Innenausschuss überweisen und dort gemeinsam mit dem Entwurf aus der Innenbehörde beraten.
Ein Wort zum Entwurf der Innenbehörde, zu den bösartigen Bemerkungen, die vorhin gefallen sind, kann ich mir natürlich nicht nehmen lassen. Es wird kein Polizeigesetz am Ende herauskommen, das in irgendeiner Weise gerupft wird, und wir bleiben dabei, dass wir ein Polizeigesetz in Hamburg auf den Weg bringen wollen, das Maßstäbe für andere Bundesländer setzt. Sie sind auf dem richtigen Weg. Bei manchen Punkten werden wir diskutieren, ob wir an Ihrem Entwurf noch ein bisschen nachbessern können. Dann kommt er nämlich an den Entwurf, der auf unserem Eckpunktepapier basiert, heran.
Insofern werden wir da konstruktiv zusammenkommen, denn die Bürger dieser Stadt, vor allem auch die Hamburger Polizei, erwarten zu Recht eine breite Unterstützung für ihre Arbeit und kein Parteiengezänk. Das müsste Ihnen doch aus der Seele sprechen, Herr Neumann. Das Polizeirecht ist eine wichtige rechtliche Basis für ihren täglichen engagierten Einsatz. Deshalb sollten wir als Hamburgische Bürgerschaft – da bin ich mit Herrn Dressel völlig einer Meinung – der Polizei Rechtssicherheit und auch eine breite Rückendeckung geben, indem wir gemeinsam Verantwortung für die politisch zu treffenden Entscheidungen übernehmen.
Das gilt vor allem für das wahrscheinlich sensibelste Thema des neuen Polizeirechts, nämlich den finalen Rettungsschuss. Wer sich hier wegduckt, verehrte Kollegen von der GAL, schiebt politische Verantwortung auf den handelnden Beamten ab. Das dürfen wir der Hamburger Polizei nicht länger zumuten.
Doch für die GAL stellt sich diese Frage offensichtlich nicht, denn sie sagt komplett zu allem Nein, weil Hamburg offensichtlich auch jetzt schon optimale Sicherheit bietet und alles – Zitat Frau Möller –
Heißt das, Frau Möller, dass unsere Polizei ihren Job nicht richtig macht, wenn Hamburg in der Kriminalitätsstatistik immer noch ziemlich oben steht? Ich glaube, das Gegenteil ist der Fall. Deshalb fordere ich die GAL auf: Lassen Sie die Beamten bei ihren schwierigen Aufgaben nicht im Regen stehen, sondern werden Sie endlich Ihrer politischen Verantwortung gerecht.
Geben Sie sich einen Ruck und machen Sie mit, wenn es darum geht, optimale Rahmenbedingungen für die Sicherheit der Menschen in unserer Stadt zu schaffen. Wenn Sie einen besonders guten Beitrag zur Debatte um ein neues Polizeirecht leisten wollen, machen Sie es einfach wie die SPD – Herr Dressler hat Recht, es kommt auch heute wieder –, schreiben Sie vom CDU-Papier ab.
Eines kann ich auch heute den Genossen nicht ganz ersparen: Normalerweise gibt es für das Abschreiben eine Sechs. Für die Fleißarbeit, aus den von uns abgeschriebenen Eckpunkten einen sechsundvierzigseitigen Entwurf zu erarbeiten, muss man wohl aber etwas großzügig sein.