Protocol of the Session on November 10, 2004

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Opferschutz gehört zu den Themen, bei denen es ein erfreulich großes Maß an Gemeinsamkeit aller drei Fraktionen in der Bürgerschaft gibt.

(Michael Neumann SPD: Das ist falsch. Der ist falsch der Satz, es gibt keine Gemeinsamkeiten!)

Herr Neumann, dass Sie ausgerechnet bei dem ersten, sehr versöhnlich gemeinten Satz das Wort "falsch" dazwischen rufen, spricht eher gegen Sie als gegen meine Äußerung.

(Beifall bei der CDU)

Wie es so Ihre Art ist, waren Sie ein bisschen voreilig. Erstens war ich mit meinem Gedankengang noch gar nicht zu Ende und wollte sagen – vielleicht könnten Sie dem ja im Nachhinein zustimmen –, dass vernünftige Politiker sich auf die Fahne schreiben, Opfer zu schützen.

(Michael Neumann SPD: Schreiben nützt nichts. Sie schreiben ja sowieso nichts. Sie machen lieber Bodybuilding!)

Die Unterschiede beginnen dann dort, wo es um den Weg geht. Ich will Ihnen zwei Beispiele zeigen, wie der Senat meint, den Weg gehen zu können und zu sollen, mit Unterstützung der CDU-Bürgerschaftsfraktion.

Im Jahr 2003 sind in den Amtsgerichten Wandsbek, St. Georg und Bergedorf Zeugenbetreuungszimmer eingerichtet worden. Das ist keine Großtat, aber es ist ein Zeichen, dass mit den wenigen und knappen Mitteln, die die Justiz hat, wir auch an dieser Stelle investieren, weil die Rolle eines Zeugen bei Gericht oftmals identisch ist mit der Rolle des Opfers und weil es für viele Opfer eine zusätzliche Belastung zu ihrem Schicksal überhaupt ist, vor Gericht als Zeuge aussagen zu müssen. Deshalb verstehen wir unter der Einrichtung der Zeugenbetreuungszimmer und auch einer effektiven Zeugenbetreuung durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen wichtigen Beitrag zum Opferschutz.

(Beifall bei der CDU)

Die Innenbehörde wird im Rahmen ihres neuen Konzepts der Verbrechensbekämpfung ein eigenständiges Opferschutzkommissariat einrichten, das sich weniger der Aufgabe widmet, einzelne Opfer zu betreuen, sondern in einer Form der Supervision die Polizeidienststellen insgesamt in die Lage versetzt, noch besser als bisher schon möglich auf die Belange von Opfern einzugehen.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Das hat aber lange gedauert!)

Interessant ist bei der SPD und ihrer Großen Anfrage, wonach sie nicht gefragt hat. Ich habe in der ganzen Großen Anfrage keine einzige Frage und damit auch kein Interesse entdeckt – übrigens auch eben in der Debatte nicht –, wie es um die Arbeit der Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde steht. Aus Sicht der CDU ist nämlich die Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde das wichtigste Organ zu effektivem Opferschutz,

(Dr. Till Steffen GAL: Deswegen wird es auch weggekürzt!)

denn effektive Strafverfolgung ist das, was wir uns unter Opferschutz vorstellen.

(Beifall bei der CDU)

Gerade aus der Sicht von Opfern ist es ein wesentliches Anliegen, ein Interesse der Opfer – meistens sogar ein persönlicher Wunsch –, dass der Täter verurteilt und seiner gerechten Strafe zugeführt wird. Deshalb ist effektive Strafverfolgung ein sehr wichtiges Element des Opferschutzes. Auf diesem Sektor hätten wir Ihnen gern geantwortet. Weil Sie die Frage nicht gestellt habe, erzähle ich es Ihnen, ohne dass Sie gefragt haben.

(Michael Neumann SPD: Warum geben Sie nicht die Antwort auf die Frage, die wir gestellt haben!)

Bei der Staatsanwaltschaft waren Ende 2000 30 000 unerledigte Verfahren anhängig. Bei derselben Staatsanwaltschaft waren Ende 2003 14 000 Strafverfahren unerledigt. Das heißt, in der Zeit haben wir die Zahl unerledigter Verfahren bei der Staatsanwaltschaft mehr als halbiert. Das ist effektiver Opferschutz.

(Beifall bei der CDU)

Lassen Sie mich noch ein paar Gedanken zum Thema Stalking äußern.

(Michael Neumann SPD: Warum geben Sie nicht die Antwort auf die Frage, die wir gestellt haben!)

Für diejenigen, die nicht von morgens bis abends englisch sprechen, will ich kurz erläutern, dass Stalking ein Vorgang ist, bei dem Täter andere Menschen ausspionieren, verfolgen, belästigen, manchmal sogar körperlich bedrohen.

(Dr. Andrea Hilgers SPD: Das hat Frau Boedding- haus schon gesagt!)

Ich glaube, nicht ganz so in dieser Deutlichkeit.

Das alles sind Verhaltensweisen, die schon heute weitgehend unter die Normen des Strafgesetzbuches fallen. Die Vorstellung, dass Stalking deshalb eines neuen Straftatbestandes bedarf, weil bisher die Täter straflos ausgehen, haben Sie selbst in Ihrem Beispiel widerlegt. Der Täter, über den in der Hamburger Presse berichtet wurde, ist ja verurteilt worden, obwohl es den Straftatbestand des Stalking noch nicht gibt.

Interessant ist bei dem Antrag der SPD, mit dem wir uns hier zu befassen haben, dass sich der in der Funktion des Fraktionsvorsitzenden möglicherweise nicht mehr ganz ausgelastete Herr Neumann an die Spitze der Bewegung gestellt hat. Möglicherweise will er das Amt des rechtspolitischen Sprechers im Nebenberuf ergreifen. Er fordert Dinge, bei denen ich empfehlen könnte, sich vielleicht des Rates seiner Juristen zu bedienen. Dann wäre der Antrag vielleicht ein bisschen qualifizierter formuliert worden.

(Beifall bei der CDU)

Er wirft dem Senat Desinteresse und Untätigkeit vor.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Dann lesen Sie mal Ih- re Kleine Anfrage!)

Es ist nicht so ganz originell, dass die Opposition der jeweiligen Regierung Desinteresse und Untätigkeit vorwirft. Es ist ein Vorwurf, der zu 100 Prozent falsch und geradezu absurd ist. Die Polizei befasst sich seit Jahren intensiv mit Fällen des Stalkings.

(Michael Neumann SPD: Seit drei Jahren!)

Im Landeskriminalamt sind allein in den ersten neun Monaten dieses Jahres 130 telefonische Beratungsgespräche zum Thema Stalking geführt worden. Und da werfen Sie uns Untätigkeit vor.

(Beifall bei der CDU)

Wenn Sie dem Senat in Sachen Gesetzgebung Untätigkeit vorwerfen, dann empfehle ich Ihnen, sich wenigstens, bevor Sie solche Vorwürfe erheben, bei den SPDJustizministern der Bundesrepublik Deutschland zu erkundigen. Vielleicht können die Ihnen erzählen, wie aus SPD-Sicht anderer Bundesländer dieser Senat arbeitet. Ich habe mich am Freitag mit Justizminister Wagner aus Hessen ausführlich über seinen Antrag zum Thema Stalking, den Sie in Ihrer Drucksache erwähnen, unterhalten. Wir waren uns einig, dass der Antrag in der Formulierung, wie er derzeit im Bundesrat vorliegt, noch nicht der Weisheit letzter Schluss ist, denn es gibt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, ob alle im Antrag aufgeführten Merkmale einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten. Da war ich mir mit dem Antragsteller Wagner einig und aus diesem Grund, lieber Herr Neumann,

(Michael Neumann SPD: Ihr lieber Herr Neumann lieber nicht!)

wird sich übrigens der Bundesrat nicht damit beschäftigen, sondern er hat sich beschäftigt, nämlich heute morgen. Raten Sie, wie sich der Bundesrat im Rechtsausschuss damit beschäftigt hat: 16 : 0 ist der hessische Antrag vertagt worden

(Beifall bei der CDU)

und Sie belästigen uns hier mit einem Unsinn, der einfach niveaulos ist. Anders kann man das nicht sagen.

(Beifall bei der CDU – Michael Neumann SPD: Wer hier wen belästigt, wird noch rauskommen!)

Wenn Sie einen Stalking-Beauftragten auf allen Polizeikommissariaten führen, dann kann ich Ihnen nur sagen, dieser Senat, die CDU-Bürgerschaftsfraktion und alle Leute, die uns in der Stadt unterstützen, sind froh darüber, dass wir mit dazu beigetragen, dass die Polizei dieser Stadt noch besser als früher ihren Ruf als "Freund und Helfer" verteidigt und ausbaut. Gerade auf diesem Sektor ist die Polizei Freund und Helfer und wir wollen, dass alle Polizisten Freund und Helfer sind und nicht einzelne Beauftragte sich mit Fachfragen beschäftigen.

(Beifall bei der CDU – Michael Neumann SPD: Auch die, die Sie gerade abbauen!)

Das früher von den Sozialdemokraten gehegte und gepflegte Beauftragtenwesen scheint, wie Sie an dem Wahlergebnis des 29. Februar feststellen, nicht ganz der Mentalität dieser Stadt zu entsprechen.

(Beifall bei der CDU)

Es ist gut, dass Opferschutz und der Kampf gegen Stalking in der Hand dieser Fraktion und von uns liegt.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort bekommt Frau Brinkmann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst zu Frau Marita Meyer-Kainer. Ihre letzten Sätze mögen für Ihren inneren Frieden gut gewe

sen sein, aber können Sie mir vielleicht einmal erzählen, was sich Frauen, die dieser Tage mit ihren Kindern ein Frauenhaus verlassen müssen, dafür kaufen können, dass sie von Ihnen ein paar Allgemeinheiten hören und sonst nichts?

(Beifall bei der SPD und der GAL)