Protocol of the Session on September 8, 2004

(Beifall bei der GAL)

Deswegen unser Appell: Halten Sie nicht länger an einer hochriskanten Strategie fest, die auf Enteignungen setzt. Lassen Sie uns gemeinsam mit dem Unternehmen nach Alternativen suchen, die ohne Enteignungen auskommen und daher eine rechtstaatliche Planungssicherheit für alle gewährleisten. Wir brauchen keine Grundgesetzänderung

und schon gar keine Vogel-Strauß-Politik, wie sie der Senat derzeit praktiziert. Es würde schon reichen, wenn der Senat einfach seine Arbeit machen würde, nämlich die vorhandenen Möglichkeiten für die Sicherung des Luftstandorts auf der Basis des geltenden Rechts auszunutzen. Deswegen müssen endlich Möglichkeiten ausgelotet werden, was mit der vorhandenen Landebahn machbar ist. Es muss noch einmal überprüft werden, ob für die Frachtversion des A380 nicht tatsächlich ein geringeres Abfluggewicht festgesetzt werden könnte. Die Gegenargumente, die Airbus auch im Ausschuss vorgebracht hat, überzeugen nicht nur uns nicht, sondern offenbar auch das Gericht nicht.

Damit bin ich beim zweiten Punkt, der geprüft werden muss. Das Gericht hat auch einen deutlichen Hinweis gegeben, dass zum Beispiel die Beibehaltung des Landewinkels von 3,5 Grad über 200 Meter Landebahn sparen könnte. Auch diese Möglichkeit muss ausgenutzt und ein entsprechender Antrag bei den Bundesluftfahrtbehörden gestellt werden. Falls das denn alles nicht reichen sollte, was ich nicht glaube, dann muss der Senat auch endlich Vorbereitungen treffen, um notfalls die wenigen Flugzeuge des A380 in der Frachtversion, um die es hier geht, auch mit einer Zwischenlandung in Fuhlsbüttel ausliefern zu können, denn das ist für ein Unternehmen allemal zumutbar.

(Beifall bei der GAL)

Es gibt also Wege, die gewährleisten, dass Hamburg gegenüber Toulouse nicht weiter ins Hintertreffen geraten muss. Nur müssen diese Wege tatsächlich auch gegangen werden. Der Senat sollte deswegen aufhören zu pokern. Lassen Sie uns keine weiteren, hohen rechtlichen Risiken mit den Enteignungen eingehen, fangen wir endlich gemeinsam an, pragmatische und rechtssichere Lösungen für die Sicherung der Arbeitsplätze in Hamburg und für den Bestand des Alten Landes zu finden. – Ich danke Ihnen.

(Anhaltender Beifall bei der GAL)

Das Wort bekommt Dr. Mattner.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wer Selbstverantwortung für die Airbus-Verfahren trägt und trotzdem seit dem Regierungsverlust einen Kurswechsel um 180 Grad vollzieht,

(Jens Kerstan GAL: Sie müssen mal zuhören!)

das wollen Sie nicht hören, aber Sie müssen es hier hören –, wer diesen Meinungswechsel auch noch wortreich zu kaschieren versucht, indem er dem Senat Versagen vorwirft, für den gilt und ganz besonders für Sie: Reden ist Silber und Schweigen ist Gold.

(Beifall bei der CDU)

So hätte die GAL dann auch besser schweigen

(Christian Maaß GAL: Sie auch, Sie sind befan- gen!)

und uns hier nicht einen schulmeisterlichen Antrag vorlegen sollen, der mit vielen Worten und viel Rechthaberei versucht, ein Problem zu lösen, für das leise Worte gefordert sind.

Herr Maaß, Sie haben eben selbst zugegeben, dass uns die gesamte damalige rotgrüne Koalition die Landebahnverlängerung mit in den Schoß gelegt hat.

(Christian Maaß GAL: Das hat Herr Peiner bestrit- ten!)

Ein Zitat:

"Für die wirtschaftliche Entwicklung und den Arbeitsmarkt ist das Airbus-Projekt von herausragender Bedeutung."

Das ist nicht von mir, sondern das stand im Abendblatt 2001 und war von Ihrem Senator Porschke.

(Glocke)

Herr Mattner, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kerstan?

Nein, jetzt nicht. Es ist keine Zeit mehr.

Nur allzu gut habe ich noch die Bilder des GAL-Senators Porschke mit Bauhelm als Symbol für Einklang von Industrie und Umwelt auf der Airbusstelle vor Augen. Wenn also heute die Wendegeneration der GAL mit Herrn Maaß an der Spitze in den Zeitungen erklärt, ich sehe unsere Argumentation durch das Verwaltungsgericht bestätigt, dann frage ich mich: Welche, die von damals oder die von heute? Im Juni sagte Herr Maaß noch, es bestehe kein Bedarf für die Landebahnverlängerung. Jetzt steht im Antrag unter der Variante 1. b), aber die Hälfte könne er sich schon vorstellen, mal eben so. An die Aussage in Ihrem heutigen Antrag, Herr Maaß, dass Sie sich immerhin die Hälfte vorstellen können, werden wir Sie im laufenden Verfahren noch erinnern.

Der GAL-Antrag ist im Übrigen auch symptomatisch für den Überregelungsanspruch der Politik. Airbus solle doch dann mal bitte mit geringeren Start- und Landegewichten operieren oder mit einem anderen Standardgleitwinkel landen. Wenn das alles nicht funktioniert, dann möge man doch bitte von Fuhlsbüttel aus starten. Was kommt denn dann noch? Vielleicht soll man ohne Piloten starten, wenn der so schwer wäre wie ich, wäre das Flugzeug dann vielleicht ultraleicht, aber helfen tut es uns nicht.

Ein weiterer Zwischenstepp über Fuhlsbüttel bedeutete doppeltes Equipment – als Investition undenkbar. Die Airline-Vertreter würden bei der Abnahme an zwei Orten im Grunde zu City-Hoppern, das macht keiner mit. Nicht ein einziger Flug in Finkenwerder würde gespart, aber die viel geschmähten Flugbewegungen von Airbus würden zusätzlich auch noch über Fuhlsbüttel donnern.

Welches global gesteuerte Unternehmen setzt bei solchen Vorschlägen noch auf Hamburg, wenn man tatsächlich in Toulouse alles bekommen könnte? Mit der modernsten Flugzeugfamilie der Welt ist Airbus im zivilen Flugzeugbau Marktführer. In einer sonst eher verhaltenen Wirtschaftslandschaft weist Airbus hervorragende Werte beim Wachstum der Arbeitsplätze auf. Dieses Wachstum besteht auf unternehmerischen Entscheidungen und unternehmen heißt auch, die Bereitschaft zu haben, Risiken einzugehen. Aus diesem Grund muss das Unternehmen auch Handlungsspielraum bekommen, ohne dass der Bedarf bis Ultimo nachweisbar sein muss.

(Antje Möller GAL: Das gehört ins Protokoll!)

Ich darf darauf hinweisen, dass das Gericht in seinem Urteil nur die aktuelle Faktenlage berücksichtigt hat, ohne Rücksichtnahme auf erkennbare zukünftige Entwicklungen.

(Antje Möller GAL: So verfügen Sie über die Leute, die dort leben!)

Ein Flugzeug hat einen Produktionszyklus von 50 Jahren. Das Konkurrenzmodell zum A380 etwa, die Boing 747, fliegt bereits seit 35 Jahren. Es gibt schon 18 verschiedene Versionen, auf die wir uns vielleicht auch beim Airbus einstellen müssten.

Mir ist bekannt, dass das OVG an diesem Punkt anders argumentiert hat, aber es gibt auch nur die vom OVG selbst erkannte, an dieser Stelle aktuelle Rechtslage wieder. Wenn es diese Rechtslage und zu komplizierte Verfahren allerdings nur in Deutschland gibt und gleichzeitig Deutschland im Hinblick auf das Wirtschaftswachstum in Europa inzwischen die rote Laterne hält, dann muss man an dieser Stelle auch über Änderungen nachdenken.

Wir müssen unsere Planfeststellungsverfahren wieder gerichtsfester machen. Kriterien wie Bedarf oder Gemeinnützigkeit müssen als Gesetz gelten, wenn eine Landesregierung, oder wie bei uns sogar noch zusätzlich, ein Landesparlament dies für richtig erkennt.

(Christian Maaß GAL: Schon mal was von der Ver- fassung gehört?)

Herr Maaß, darauf komme ich gern zu sprechen.

Selbstverständlich muss ein Gericht grundgesetzliche Abwägungen überprüfen

(Antje Möller GAL: Das denn doch!)

oder auch grobe Verfahrensfehler kritisieren und aufheben dürfen. Politische Entscheidungen aber müssen wieder stärker zum Parlament kommen, Gerichte sind keine Superpolitikrevisionsinstanzen. Nach meinem Dafürhalten wäre deswegen eine Bundesratsinitiative angesagt mit dem Ziel, Planfeststellungsverfahren wieder gerichtsfester zu machen.

Nach alledem verwundert also der GAL-Antrag nicht. Dies ist nicht die Zeit der lauten Töne, sondern der soliden Verhandlungen. Wir brauchen das Fingerspitzengefühl von Senator Uldall, wir brauchen den Chefeinsatz von Bürgermeister Ole von Beust.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 10. August ist zweifelsohne ein Rückschlag für Airbus und den Wirtschaftsstandort zugleich. Dies bedeutet aber nicht – nur in dem Punkt bin ich mit Herrn Maaß einig – das Aus für das weitere Fortkommen und schon gar nicht für die Landebahn, denn es handelt sich hierbei nur um eine Eilentscheidung, in der es darum ging, ob ab sofort mit dem Bau begonnen werden darf oder nicht. Ich bin davon überzeugt, auch wenn es jetzt einige Wochen länger dauern mag, dass wir am Ende mit Airbus zusammen eine gute Lösung finden werden, die gut ist für den Luftfahrtstandort Hamburg, die gut ist für Hamburg insgesamt.

Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der GAL, dient diesem Ziel jedenfalls nicht und deswegen lehnen wir ihn auch ab. Wir werden ihn auch nicht überweisen, weil er ein völlig falsches Signal an die Arbeitnehmer von Airbus und die Firma wäre. – Schönen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort bekommt der Abgeordnete Egloff.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst einige grundsätzliche Ausführungen zu der Problematik nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts machen.

Erstens: Natürlich hat diese Entscheidung dazu geführt, dass das gesamte Projekt A380 in ein schwierigeres Fahrwasser gebracht worden ist. Aber wir als Sozialdemokraten – das sage ich hier sehr deutlich – stehen nach wie vor zu diesem Projekt, wie wir seit den Siebzigerjahren dafür gestanden haben, dass Flugzeugbau hier in Hamburg stattfindet. Wir stehen auch zu unserer Entscheidung vom Februar, als hier das Enteignungsgesetz gemeinsam mit der Koalition verabschiedet worden ist.

(Christian Maaß GAL: Nix gelernt!)

Wir gehen allerdings auch davon aus, dass Airbus die Zusagen, die sie der Stadt gemacht haben, nämlich auch das Auslieferungszentrum in Hamburg zu bauen, auch einhalten wird. Das fordern wir angesichts der Investitionen ein, die die Stadt Hamburg in dieses Projekt bisher getätigt hat.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

In der Anhörung im Wirtschaftsausschuss in der letzten Legislaturperiode ist von mir und auch von anderen betont worden, dass das Enteignungsgesetz Voraussetzung ist und die Abwägung im Rahmen des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens beziehungsweise der dann nachfolgenden gerichtlichen Überprüfung stattfindet. Das ist in der Ausschusssitzung bestritten worden, das ist auch öffentlich bestritten worden, aber dieses Gerichtsverfahren zeigt, dass genau der Weg, den wir eingeschlagen haben, unter rechtlichen Gesichtspunkten der richtige gewesen ist und dass niemandem sein Rechtsschutzbedürfnis durch dieses Vorgehen abgeschnitten worden ist, sondern die Sache der vollen Überprüfung durch die Gerichte nach wie vor zugänglich gewesen ist, wie wir es von Anfang an gesagt haben.