Einer dieser Ansätze kann sein, Pädagogen an Schulen einzusetzen, und zwar früher als das bisher passiert.
Warum denn nicht in verstärktem Maße auch an Grundschulen? Warum nicht zum Beispiel regelmäßige Konferenzen einzelner Schulformen in den Bezirken? Das sind alles Dinge, die diesen Problemen auch Herr werden können. Warum nicht Schulen mit einer Grundausstattung da ausstatten, wo besondere Probleme auftreten, und zum Beispiel in stärkerem Ausmaß den Sozialindexschlüssel anzuwenden. Das sind alles Dinge, die bei der Diskussion eine Rolle spielen und die wir mit der Änderung des Schulgesetzes, mit Paragraph 49, auch diskutiert haben.
Ich denke, um zum Schluss zu kommen, meine Damen und Herren, dass der Bereich Gewalt in Schulen selbstverständlich in den letzten Jahren im Mittelpunkt generell in Hamburg, in Deutschland, mit Erfurt, ohne Erfurt, gestanden hat. Da gibt es noch viele Dinge zu verbessern, aber ich glaube, dass die bloße Einführung oder Verbesserung der Meldepflicht von Straftaten an Schulen, wie es Ihr Antrag fordert, die Situation per se nicht verändert. Ich denke, dass deswegen kein hektisches, übertriebenes, kurzzeitig gedachtes Handeln erforderlich ist, sondern überlegtes und kontrolliertes Entscheiden mit allen Betroffenen, mit den Schulen, selbstverständlich auch in Zusammenarbeit mit der Polizei vor Ort.
Dieser Antrag kann eine gute Diskussionsgrundlage liefern, in der nächsten Legislaturperiode dieses Thema Gewalt an Schulen generell im Schulausschuss zu behandeln. Aber bitte vergessen Sie nicht all die anderen Aspekte, die zu der Problemlösung, die ich erwähnt habe, beigetragen haben. Von daher sehen wir den Antrag sehr dezidiert und können dem so heute nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Solch eine differenzierte Rede ist wirklich nicht schlecht. Ich fand es großartig, dass Sie den Antrag letztendlich für obsolet erklärt haben und wünsche mir – Frau Hilgers kann ich in ihren Ausführungen voll zustimmen –, dass wir dann im Ausschuss wirklich einmal fachlich über das Thema reden. Ich wünsche mir neben Fachleuten aus dem Bereich REBUS dann auch noch solche Experten, wie zum Beispiel den Kriminologen Professor Wetzel oder Herrn Pfeiffer. Dann können wir darüber sprechen, was noch alles zu tun ist, um zum Beispiel das Schulschwänzen zu verhindern. Vielleicht kommen wir dann in
einer Koalition der Vernunft zusammen zu dem Schluss, dass Prävention sich lohnt. Danke, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich teile die Einschätzung von Herrn Drews und Frau Goetsch, dass dieser Antrag so nicht beschlussfähig ist. Ich will das aber noch einmal an einzelnen Punkten ausführen.
Zunächst einmal ist die Aufzählung der Straftatbestände, die Sie da vornehmen, unvollständig. Wollen Sie etwa den Schutz der Religionsfreiheit, Paragraph 166 Strafgesetzbuch, oder die Verletzung des Briefgeheimnisses, Paragraph 202, oder das unerlaubte Glücksspiel durch Schüler, aber auch durch andere hereingetragen, nicht schützen beziehungsweise nicht melden?
Das strenge Legalitätsprinzip passt nicht zum Erziehungsauftrag der Schulen. Selbst die Staatsanwaltschaft, meine Damen und Herren, kann nach Paragraph 153 der Strafprozessordnung das Strafverfahren einstellen. Soll etwa die Schule stärker und schärfer herangenommen werden als die Staatsanwaltschaft, dass sie immer dort weitermachen muss? Das kann doch nicht ernsthaft in Ihrem Sinne sein.
Meine Damen und Herren! Fast alle Täter, um die es hier geht, sind Jugendliche. Das heißt, auch im Strafrecht dominiert der Erziehungsgedanke. Es sind bewusst nicht die Heranwachsenden, sondern Jugendliche bis 18 Jahre. Der Erziehungsgedanke dominiert. Wer kann am besten erziehen? Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft? Nein, es ist die Schule.
Das heißt, gerade wenn es um Erziehung geht, ist die Schule wesentlich besser geeignet, hier einzugreifen als die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. Nur wenn sie nicht weiterkommt, dann ist es natürlich richtig, die Polizei einzuschalten.
Der wichtigste Punkt ist in der Tat ein unangebrachtes Misstrauen gegenüber der Schule. Wir reden in allen Schuldiskussionen immer darüber, dass wir der Schule mehr Autonomie als eine der Konsequenzen aus PISA geben wollen. Hier wollen Sie Autonomie zurücknehmen. Auch das finde ich falsch.
Wenn Sie schon Paragraph 49 zitieren – das haben Sie ja richtig gemacht –, müssen Sie auch mal genau zitieren. Hier steht, dass die Schulen jetzt schon melden müssen, sofern nicht gewichtige Gründe im Einzelfall dagegensprechen. Ich habe selten das Ermessen einer Behörde – hier der Schule – so stark eingeschränkt gesehen, wie durch diese Formulierung. Die Schule muss rechtfertigen, wenn sie im Einzelfall nicht meldet. Das ist, wie ich finde, eine sehr scharfe Formulierung. Die ist durchaus noch okay, aber daraus zu machen, sie muss immer melden, sie darf nie ablehnen, das kann doch nicht richtig sein.
Schließlich sollten Sie auch erwähnen, dass in Paragraph 49 des Hamburger Schulgesetzes nun wirklich ein sehr umfangreiches Instrumentarium der Schule selber anhand gegeben ist. Ich sage nur Ausschluss von der Schule, Verpflichtung zu angemessenen sozialen Aufgaben und so weiter. Die Schule ist keineswegs wehr- oder hilflos. Die Schule ist voller kompetenter Leute, nämlich voller Pädagogen, und die kann das in aller Regel wesentlich besser machen, zumindest muss es ihr nach pädagogischer Entscheidung möglich sein, gerade nicht die Polizei einzuschalten.
Für mich ist dieser Antrag ein klassischer Fall, ein Ruf nach schärferen Gesetzen, statt vernünftiger Anwendung der vorhandenen Gesetze. Aus meiner Sicht können wir den Antrag auch sofort ablehnen, aber wenn Sie es gerne im Ausschuss noch einmal beraten wollen, haben wir natürlich auch nichts dagegen. Sachkunde kann nie schaden. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt zwar schon viele Projekte in Hamburg, die von uns eingeführt wurden, da das in der Vergangenheit sehr vernachlässigt wurde, dass die Kriminalität an Schulen gesenkt werden muss. Ich erwähne hier nur einmal den FutureBus, den Cop4U, den wir jetzt schon ausreichend hatten oder das Projekt „Faustlos“, um dir, lieber Wolfgang Drews, auch zu sagen, dass an den Grundschulen etwas getan wird, und zwar im pädagogischen Rahmen. Das hast du vielleicht verschlafen, weil es nicht von euch kommt, aber es wird ein Projekt an Grundschulen durchgeführt.
Es gibt also schon viele Projekte, die aber leider noch nicht hinreichend dafür sorgen, dass die Kriminalität an Schulen sinkt, denn die Schriftliche Kleine Anfrage von Herrn Hesse hat gezeigt, dass die Straftaten leider im Jahre 2003 gestiegen sind. Deswegen ist es natürlich für uns ein Grund, noch mehr zu tun. Die Meldepflicht dieser verschiedenen aufgeführten Straftaten, denke ich, ist ein erster Schritt, dass die Polizei hier noch gezielter eingreifen kann.
Wir sprechen uns also dafür aus, dass die Straftaten gemeldet werden müssen, damit endlich eine verlässliche Statistik entsteht und – noch viel wichtiger – damit gezielt an diesen Schulen noch mehr vonseiten der Polizei getan werden kann. Dann hat auch endlich das Verschweigen einiger Schulleiter, die den guten Ruf ihrer Schule nicht gefährden möchten, ein Ende, denn das ist leider heutzutage immer noch der Fall.
Der Paragraph 49, der eigentlich komplett aus meiner Feder stammte, sollte grundsätzlich schon dazu beitragen, dass die Kriminalität an Hamburgs Schulen sinkt, aber es ist nicht …
Meine Damen und Herren! Bitte verlegen Sie Ihre Unterhaltung nach draußen, damit man die Rednerin auch verstehen kann. Fahren Sie bitte fort.
Der Paragraph 49 gibt den Lehrern und Schulleitungen schon eine ganze Menge von Mitteln anhand, die Schüler rechtzeitig und frühzeitig zu mäßigen und auch störende Schüler rechtzeitig aus dem Unterricht zu verweisen oder auch in schwerwiegenden Fällen zeitweise von der Schule zu verweisen. Aber es ist eben noch nicht genug. Ich denke, dass diese Meldepflicht eine gute Idee ist. Das Schulgesetz ist so komprimiert gefasst worden, dass es das gut verstehen oder vertragen kann, denn diese Sachen sind so präzise ausformuliert, dass ich da eigentlich nichts hinzufügen möchte. Wir stimmen dafür, dass dieser Antrag abgesegnet und eingeführt wird. – Danke.
Herr Präsident! Ich muss feststellen – das überrascht mich nicht sehr –, dass die so genannten etablierten Parteien, wenn es um Kriminalität geht, natürlich den Ruf nach den Pädagogen erschallen lassen.
Herr Drews, niemand hat hier behauptet, dass diese Gesetzesänderung die Gewalt an den Schulen eindämmen wird, aber sie ist ein zusätzliches Instrument, um hier ganz klare Rechtssicherheit zu schaffen und möglicherweise kriminelle Karrieren im Keim zu ersticken. Dass Herr Schinnenburg als Jurist uns dann vorträgt, Glücksspiele und solche Dinge fehlten ja noch, ist nicht anders zu erwarten. Die FDP hat sich seit zweieinhalb Jahren gegen Gesetze gesträubt, die für mehr Sicherheit, in welchen Bereichen auch immer, sind. Deswegen überrascht uns das auch nicht.
Machen Sie bitte nicht den Fehler und denken Sie, wir möchten mit diesem Antrag erreichen, dass sämtliche Kinder kriminalisiert werden, von einem Tag auf den anderen Gewalt oder Kriminalität an Schulen eingeschränkt ist, aber ein zusätzliches Instrument sollte hier geschaffen werden. Ganz unabhängig davon haben sich alle an dem Gesetz zu orientieren und so, wie es da im Augenblick steht, auch in der Handlungsleitlinie, ist es möglich, dass es der einen oder anderen Willkür zum Opfer fällt und das möchten wir vermeiden. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Müller, es zieht jetzt nicht auf Dauer, bei jeder Debatte zu sagen, wir und die etablierten Parteien. Das ist ein sachliches Thema. Hier hat jeder gleichviel beizutragen und ich unterstelle jedem, der sich zu dieser Debatte meldet, dass er an der Problemlösung dieses Themas ernsthaft interessiert ist.
Das hat nichts damit zu tun, ob Sie am 29. Februar noch hier sind oder nicht mehr hier sind oder hier sein wollen oder nicht hier sein wollen. Es dreht sich einzig und allein darum, dass ich deutlich gemacht habe, dass dieses Thema ein Thema ist, das wir anpacken und anpacken müssen, was eine Frage der Ausstattung und der Unter
Die bloße Einführung von sieben oder neun weiteren Spiegelstrichen, von Meldetatbestandsteilen, eines Paragraphen, der schon Gültigkeit hat und der angewendet wird, wird die Gewalt an Schulen nicht beseitigen. Wir müssen uns darüber im Klaren sein – und da haben Sie mich sofort an Ihrer Seite –, wie wir mit weiteren Themen in der Praktikabilität im Alltag diese Themen anpacken. Dafür bin ich sofort und dafür habe ich drei Beispiele genannt. Ich kann noch drei weitere nennen. Aber deswegen habe ich gesagt, dass das Thema zu ernst ist, um es vier Tage vor der Wahl im Hauruckverfahren mit einem Meldebestandsteil abzufeiern. Es gehört in den Ausschuss und da muss es in aller Ruhe und Seriosität beraten werden.