Wir wollen uns in der Historie richtig erinnern, wie das mit den 200 Plätzen in der Feuerbergstraße war. Es war mitnichten Schill alleine, es war auch sein ehemaliger Koalitionspartner Justizsenator Dr. Kusch, und gemeinsam haben sie die Sozialsenatorin getrieben, endlich eine Senatsdrucksache auf den Weg zu bringen, weil sie sonst selber aktiv geworden wären. So haben es die Spatzen von den Dächern gepfiffen. Sie haben gemeinsam darauf hingewiesen, dass es an dieser Stelle ein Umsetzungsproblem gegeben hat.
Der letzte Punkt betrifft die Entweichquoten. Das ist etwas für Feinschmecker. Richtig ist, dass aus der ersten Phase niemand mehr herauskommt. Aber im Herbst letzten Jahres sind die Leute in der zweiten Phase weggelaufen. Diese Tatsache unterschlagen Sie der Öffentlichkeit. In der Tat, sie laufen da nicht weg, sie gehen ihres Weges. Da muss ich ausnahmsweise dem Kollegen Schill zustimmen. – Danke.
(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL – Burkhardt Müller-Sönksen FDP: Das steht jetzt im Protokoll!)
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 17/4259 federführend an den Rechtsausschuss und mitberatend an den Jugend- und Sportausschuss zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dies ist mit Mehrheit abgelehnt.
Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Wer möchte den Antrag aus der Drucksache 17/4259 annehmen? – Gegenprobe. – Das Erstere ist die Mehrheit. Damit ist der Antrag angenommen.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der Wahl – Drucksache 17/4174 – bekannt. Es wurden 102 Stimmzettel abgegeben, davon waren 101 gültig und einer ungültig. Für Herrn Uwe Voss gab es 90 Ja-Stimmen, acht Nein-Stimmen und drei Enthaltungen. Damit ist Herr Voss gewählt.
Tagesordnungspunkt 44, Drucksache 17/4254, Antrag der Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Meldung von Straftaten an Schulen.
[Antrag der Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Meldung von Straftaten an Schulen – Drucksache 17/4254 –]
Diese Drucksache möchte die CDU-Fraktion an den Schulausschuss überweisen. Wer begehrt das Wort? – Stephan Müller begehrt es und bekommt es.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In den letzten Wochen und Monaten sind uns über die Presse einige Fälle von Straftaten an Schulen in den zum Teil skurrilsten Formen bekannt geworden.
In der Handelsschule Berliner Tor wird ein Schüler niedergeschossen, in der Schule Hegholt wird eine Schulklasse durch eine Bande gestürmt und ein Schüler herausgezerrt. Versuchte Vergewaltigung, Raub, Erpressung, Nötigung, alles geisterte durch die Presselandschaft. Zwischenzeitlich sind fast alle Delikte, die eine polizeiliche Kriminalitätsstatik füllen, auch an unseren Schulen zu finden.
Eine Untersuchung der Uni Erlangen-Nürnberg ergab, dass jeder dritte Schüler in der ersten Jahreshälfte 2003 einen anderen Schüler geschlagen oder auch getreten hat. Zwar sind Delikte an den Schulen nicht übermäßig mehr geworden, allerdings hat sich die Qualität der Delikte erheblich verändert. Nach Einschätzung des niedersächsischen Elternrats ist das Thema Gewalt an Schulen zu lange verharmlost worden und nur die Spitze des Eisberges erkennbar.
Was sollte uns nun veranlassen anzunehmen, dass es in Hamburg besser ist, und wieso eigentlich wird hier von der Spitze des Eisberges gesprochen? Gibt es tatsächlich Anlass anzunehmen, dass an manchen Schulen Straftaten nicht immer gemeldet werden, damit eine Schule möglicherweise nicht den guten Ruf verliert? Sollte es tatsächlich möglich sein, dass unsere Kinder, unsere Schutzbefohlenen, wenn sie Opfer einer Straftat werden, nicht immer den Schutz und die Fürsorge erhalten, die sie in einer solchen Situation brauchen?
Senator Soltau hat in einem Interview mit dem „Hamburger Abendblatt“ zu dem Thema Gewalt an Schulen von
„bedauerlichen Einzelfällen“ gesprochen. Frau Goetsch wird uns sicherlich auch gleich versichern, dass es eben nur Einzelfälle sind,
Gesetze nichts nützen und im Übrigen nur Prävention helfen wird. Gut so. Ein Stück weit ist es auch richtig, es war ja schließlich unsere Fraktion, die dafür gesorgt hat, dass mit dem Gewaltpräventionsprogramm „Faustlos“ an 14 Hamburger Grundschulen hier Abhilfe geschaffen wird.
Aber ist der Kontakt mit der Polizei nicht auch eine Art der Prävention? Natürlich auch, deswegen haben wir den Cop4U, der im Jahr 2003 immerhin 3000 Anzeigen und Berichte verfasst hat. Nun stellen wir uns die Frage, wann und wie Straftaten überhaupt der Polizei gemeldet werden. Ein Blick in das Schulgesetz hilft. Dort steht:
„Sind von Schülerinnen und Schülern an der Schule Handlungen im Sinne strafrechtlicher Bestimmungen von einiger Bedeutung begangen worden, informiert die Schulleitung die Polizei, sofern nicht gewichtige pädagogische Gründe im Einzelfall entgegenstehen.“
Demnach obliegt es den Schulen, nach Ermessensspielraum zu entscheiden, wann der Polizei eine Straftat gemeldet wird. Wir wollten etwas genauer wissen, was man unter „gewichtige pädagogische Gründe“ versteht. Man antwortete uns in der Kleinen Anfrage 17/3653: Sollte ein Schüler schwarzgefahren sein und in einem Normen verdeutlichenden Eltern-Schüler-Gespräch ein deutliches Bewusstsein für die Problematik solchen Verhaltens geweckt haben, sollte von einer Meldung an die Polizei abgesehen werden. Meine Damen und Herren, was soll denn so etwas? Wer redet denn hier vom Schwarzfahren? Hier wird das wirklich niedrig gehalten. Erst nach wiederholtem Schwarzfahren wird ein Strafverfahren eröffnet. Wir reden von echter, von wirklicher, fassbarer Kriminalität, von Opfern mit physischem und psychischem Schmerz.
In der vorgenannten Anfrage erfahren wir allerdings auch, dass es eine Dienstanweisung gibt, die das genauere Vorgehen bei Straftaten an Schulen regelt. Wir bekommen Klarheit, denn dort steht:
„Als Vorkommnisse, die eine Hinzuziehung der Polizei erfordern, werden hier genannt: – Bedrohungen der Schülerinnen und Schüler durch schulfremde Personen (Schulweg, Schulhof), – Delikte wie Diebstahl, Raub, Erpressung, Körperverletzung mit/ohne Waffen, sexuelle Nötigung/Vergewaltigung, Sachbeschädigung schweren Ausmaßes, – Begründeter Verdacht auf oder nachgewiesener Waffenbesitz, – Cliquen- bzw. Bandenbildung mit kriminellem Charakter.“
Hier ist uns sofort aufgefallen, dass dort etwas fehlt. Was ist eigentlich mit Unterschlagungsdelikten im Wiederholungsfall, Straftaten im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, Bedrohung eben nicht nur durch schulfremde Personen und schwere Beleidigung zum Beispiel gegen Geschlecht und Religion?
Meine Damen und Herren, was möchten wir mit unserem Antrag? Was möchten wir mit dieser Gesetzesänderung erreichen? Das ist ganz einfach gesagt: Rechtssicherheit,
und zwar Rechtssicherheit für die Schulleitungen, Rechtssicherheit für die Lehrer, aber vor allem und das ist das Wichtigste: Rechtssicherheit für die Opfer.
Niedersachsen hat dieses vor kurzem geregelt und diese Regelung diente uns auch als Vorlage zu unserer Gesetzesänderung. Am Rande sei erwähnt: Der Hamburger Polizeipräsident Udo Nagel hat ebenfalls kürzlich gefordert, dass die Schulen verpflichtet werden, Straftaten grundsätzlich der Polizei zu melden. Ich bitte Sie deshalb heute, denken Sie bitte bei Ihrem Abstimmverhalten in erster Linie an die Opfer und stimmen Sie unserer Vorlage zu. Kriminelle Karrieren können in der Schule beginnen und der frühzeitige Kontakt mit der Polizei hat aber auch einen pädagogischen Effekt und kann auch Kriminalität frühzeitig verhindern, ohne Kinder pauschal kriminalisieren zu wollen. Was wir an den Hamburger Schulen brauchen, ist eine breite Ächtung von Gewalt und Kriminalität. Es nützt hier nichts, in einer weich gespülten Fassung oder Version an dieses Thema heranzugehen. Es ist zu ernst, diese Thematik braucht eine deutliche Sprache und deswegen gehört es auch in ein Hamburger Gesetz hineingeschrieben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Müller, Sie haben eben Paragraph 49 Absatz 1 des Schulgesetzes zitiert und darauf hingewiesen, dass Sie den letzten Halbsatz streichen und durch eine Meldepflicht und die Aufzählung eines Straftatenkatalogs ergänzen wollen. Nur so, lautet es in der Begründung, könne die Entstehung von kriminellen Karrieren verhindert werden.
Der Straftatenkatalog erscheint zum Teil willkürlich: Warum zum Beispiel Diebstahlsdelikte erst im Wiederholungsfall, aber Bedrohung immer? Wir zweifeln daran, dass diese Änderung des Schulgesetzes und die Begründung dem Problem gerecht werden. Es steckt hinter Ihrem Antrag vor allen Dingen Misstrauen. Das haben Sie in Ihrer Rede deutlich gemacht. Als würden die Schulleitungen Straftaten vertuschen – zum Schaden der Opfer.
Wir glauben, dass sich seit einigen Jahren ein positives Klima der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Polizei entwickelt hat. Das ist notwendig und muss weiterhin gestärkt werden. Es ist allerdings nicht sinnvoll, dass für das Projekt Cop4U fast nur bürgernahe Beamte herangezogen werden, die dann anderenorts fehlen. Notwendig zum Vermeiden und zum Erkennen von Straftaten ist vor allen Dingen die fachlich geschulte Sensibilität und Menschenkenntnis von Lehrerinnen und Lehrern, die Aufmerksamkeit von Eltern, Mitschülerinnen und Mitschülern. Wichtig ist auch, dass die Schülerinnen und Schüler wissen, an wen sie sich vertrauensvoll wenden können, wenn sie Kenntnis von einer geplanten oder durchgeführten Straftat haben. Was ich aus der Berichterstattung über die aktuellen Fälle von Gewalt und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung an Schulen und aus der Forschung entnehme, ist eben nicht die Tatsache, dass die Schulleitungen es versäumt haben, eine Straftat zu melden. Das Problem war zu erkennen, dass diese Straftaten stattgefunden haben. Das war das zentrale Problem. Erst dadurch, dass zum Beispiel Mitschüler/-innen den Mut hatten zu berichten,
den Mut hatten zu berichten, wovon sie Kenntnis haben, führte zur Aufdeckung von schwerwiegenden Übergriffen.
Nun billigt das Schulgesetz in diesem Halbsatz den Schulleitungen einen gewissen Spielraum bei der Meldepflicht zu. Ich würde gerne im Ausschuss darüber reden und dann vermutlich in der nächsten Legislaturperiode, ob die Schulleitungen Polizeikräfte aus dem Jugendbereich und die Eltern und Schüler/-innen oder auch Vertreter/-innen von REBUS diesen Spielraum als zu vage empfinden oder ob sie meinen, dass es auf weitere Anstrengungen zur Stützung der Aufmerksamkeitskultur, wie ich das einmal nennen will, ankommt, und wenn ja, was man zur Beförderung dieser Kultur weiter unternehmen kann. Dies sollten wir uns vornehmen und auf die Agenda setzen im Interesse und zum Schutze der Schülerinnen und Schüler vor gewalttätigen Übergriffen durch Mitschüler/-innen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Müller hat schon einiges dazu gesagt, welche Vorschriften es in Hamburg zu dem Thema gibt; seit 1991 zum Beispiel die Verwaltungsvorschrift über besondere Vorkommnisse an Schulen, in denen die Kriterien für die Meldepflicht von Vorfällen genannt sind. Darüber hinaus gibt es ein Melderaster für diese Vorfälle, das entwickelt wurde, um die Meldungen an die Schulaufsicht zu standardisieren und für die Schulen zu vereinfachen. Darüber hinaus gibt es eine weitere Verwaltungsvorschrift, die heißt: Hinweise zu Gewaltvorfällen in Schulen. Hier wurden im Jahre 2000 Einzelheiten hinsichtlich der Meldung von Straftaten geregelt. Die Schulen sind verpflichtet, bei entsprechenden Delikten die Polizei einzuschalten. Die Schulaufsicht wird sowieso in jedem Fall eingeschaltet. Das heißt, dieses gibt es in Hamburg bereits seit vier Jahren.
Als Konsequenz aus den besorgniserregenden Vorfällen – zum Beispiel Erfurt – hat die Behörde für Bildung und Sport im Frühjahr 2002 den Arbeitskreis Gewaltprävention eingerichtet und schon im August 2002 wurde eine Handreichung zum Thema Gewalt in der Schule erarbeitet. Was ist zu tun? Das heißt, auch hier wurde in Hamburg in kurzer Zeit etwas im Konsens erarbeitet – ich sage ausdrücklich aus meiner Wahrnehmung –, politisch nicht umstritten, sondern einheitlich vorangebracht. Neben diesen neu entwickelten Handlungsvorschlägen liegt ein Schwerpunkt dieser Handreichung vor allem im Umgang mit schwerwiegenden Konflikten und Gewaltvorfällen, für die es auch einzelne Checklisten gibt, um Einzelfälle zu erfassen.
Jetzt kommt der entscheidende Punkt, Herr Müller, da waren Sie in der Diskussion mit der Schulbehörde noch nicht dabei. Mit der Novellierung des hamburgischen Schulgesetzes haben wir uns gerade mit Paragraph 49 sehr viel Mühe gegeben in der Frage, bis wo es welche Grenzen gibt, die sinnvoll sind, an Schulen, mit Schulen, in Kollegien, und was in der Praktikabilität im Alltag Sinn macht und was nicht. Die Frage der Meldepflicht gegenüber der Polizei spielte auch eine Rolle und so wurden die Handlungen im Sinne strafrechtlicher Bestimmungen von einiger Bedeutung, wie es so schön im Gesetzestext
heißt, erstmalig in das Gesetz aufgenommen. Aber wir glauben auch, dass das, was wir diskussionsmäßig mit dem Paragraph 49 im Schulgesetz gefunden haben, etwas ist, was mit Augenmaß diese Debatte gesetzesmäßig, wo es notwendig ist, auch erschlägt. Das heißt nicht, Probleme nicht zu diskutieren, nicht zu handeln, aber ich stelle hier die Frage, ob wir immer weitergehende Kataloge mit sieben, acht, neun, zwölf, 14 Spiegelstrichen brauchen, die dem einen weit genug gehen, dem anderen nicht, um das Problem als solches zu diskutieren. Ich meine, das brauchen wir nicht im Gesetz. Wenn dieses so ist, dann ist die Frage, ob der Antrag sinnvoll ist, zumindest statthaft. Ich habe da meine Zweifel.
Ich wollte mit der Chronologie aufzeigen, dass in den letzten Jahren in Hamburg, und zwar in den zweieinhalb Jahren mit unserer Koalition, aber auch davor – das sage ich ausdrücklich –, bezüglich der reinen Meldung von Straftaten in Hamburg viel verbessert und auch verbindlicher gestaltet wurde.
Die zweite Frage ist jetzt, ob es mit den Meldepflichten getan ist. Aber das ist nur die eine Seite der Medaille, die Ihr Antrag heute behandelt. Ich denke, die andere Seite ist viel interessanter, nämlich welche praktikablen Handlungsmöglichkeiten, welche Alternativen in den Schulen, mit den Kollegien, mit der Polizei, mit den Eltern, mit den Elternvereinen, mit den Kammern, mit den Schülern haben wir denn insgesamt? Das sind viele Betroffene, aber die werden von dem Antrag nicht erfasst. Aber das ist die Seite der Medaille, über die ich viel mehr reden möchte, denn das sind letzten Endes die Probleme des Alltags.
Wir haben zum Beispiel seit Herbst 2002 das Programm Cop4U, flächendeckender Standard, Kooperation zwischen Schulen und Polizei. Klasse Geschichte, aber auch das reicht noch nicht. Vertrauensvolle Zusammenarbeit, polizeiliche Präsenz vor Ort, um den Schulen einen festen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen.
Von der Seite der Innenbehörde kann man sagen, dass dieses Programm Erfolgsgeschichte geschrieben hat. Allein im letzten Jahr wurden über 3000 Anzeigen und Berichte gefertigt, darunter 846 Strafanzeigen. Die Polizei sagt, dass sie ein genaues Bild vor Ort hat. Aber ich bin Schulpolitiker. Mich interessiert die Situation an der Schule. Ich möchte, dass die Lehrer, die Kollegien etwas haben, womit sie nicht überfordert werden, was die Probleme auch löst und einen menschlichen, fairen, gesellschaftlich-ordentlichen erzieherischen Umgang mit den Schülern und Jugendlichen ermöglicht. Ich habe meine Zweifel, ob es da mit der reinen Befassung der Seite von der polizeilichen Sicht, von der Seite der Innenbehörde getan ist.
Wir müssen darauf achten, dass wir mit diesen Problemen fertig werden. Diese Probleme sind tiefergehender Natur als zu sagen, heute diskutiere ich mal Videokameras an Schulen, morgen ein neues Programm mit der Innenbehörde. Das ist alles wichtig und richtig, aber die Probleme, die dahinter stecken, sind vielfältiger Natur und die haben – und das wissen wir alle auch ganz genau – ihre Ursachen streckenweise in zerrütteten Familien, in allein erziehenden Elternhäusern, in Schulen mit Standorten mit schweren sozialen Belastungen, wo wir darüber nachdenken müssen, ob es uns zum Beispiel gelingt, die Schulen auch nach dem Sozialindexschlüssel auszustat
ten, weil die Schulstandorte besondere Probleme haben. Man muss bei dieser Diskussion sehr stark aufpassen, dass man nicht nur von hier bis zum 29. Februar denkt, sondern das Problem wirklich in der Vielschichtigkeit erfasst. Ich denke, dass es hierfür – einen Punkt hatte ich eben genannt – noch weitere Ansätze gibt.
Einer dieser Ansätze kann sein, Pädagogen an Schulen einzusetzen, und zwar früher als das bisher passiert.