Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Hesse, ich glaube, von Verteidigung kann hier nicht die Rede sein. Ich bin aber doch etwas verwundert: Sie haben ja in Ihrer Rede einleitend aufgegriffen, dass Inspiration für Ihren Antrag die Senatorin SchnieberJastram gewesen sei.
Insofern bin ich verwundert, da mir bekannt ist, dass der Staatsrat, Herr Meister, Volljurist ist – vielleicht hätten Sie sich da absprechen sollen –, dass Sie überhaupt zu so einem Antrag gekommen sind.
Frau Kasdepke hat ja eben nicht direkt über den Antrag gesprochen. Insofern will ich darauf dann auch nicht weiter eingehen. Nur ist dieser Antrag natürlich an und für sich überflüssig, wenn man sich einmal anguckt, was Sie da überhaupt fordern. Das auch gleich als Hinweis an die Kollegen von der SPD: Eine Ausschussüberweisung erübrigt sich damit nämlich auch, weil man eigentlich über nichts Sinniges auch im Ausschuss nicht sinnig beraten kann,
abgesehen davon, dass er ja gar nicht mehr stattfindet und jeder Antrag, der hier heute gestellt wird, ohnehin der Diskontinuität unterliegt und damit dann jede neue Regierung, jedes neue Parlament das wieder aufgreifen müsste.
Herr Hesse, zu Ihrem Antrag: Sie fordern, dass eine Genehmigung des Familiengerichts auf Einweisung in eine geschlossene Unterbringung künftig nicht zwingend – das ist der springende Punkt bei Ihnen – das Angebot oder die Inanspruchnahme von Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen voraussetzen muss. Dies fordert das Gesetz auch gar nicht. Insofern ist der Antrag an und für sich obsolet. Wenn Sie sich nämlich den Paragraphen 1631 b BGB ansehen, dann besagt der ganz eindeutig,
„eine Unterbringung des Kindes, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur mit Genehmigung des Familiengerichts zulässig. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen“,
„Das Gericht hat die Genehmigung zurückzunehmen, wenn das Wohl des Kindes die Unterbringung nicht mehr erfordert.“
Das ist das, was der Paragraph 1631 b sagt. Wenn Sie sich jetzt dazu den Kommentar angesehen hätten, was Sie vielleicht nicht gemacht haben – das würde natürlich auch noch Ihren Antrag erklären, obwohl ich finde, dass der Paragraph auch so schon eindeutig ist –, dann ist
„eine Unterbringung des Kindes, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, nur mit Genehmigung deshalb nicht zulässig, weil die mit Freiheitsentziehung verbundene Maßnahme“,
„für das Kind eine besonders harte und einschneidende Maßnahme darstellt, die auch von den Eltern nicht ohne gerichtliche Kontrolle getroffen werden kann.“
Sie müssen ja bei der Frage von Jugendhilfemaßnahmen auch immer mit berücksichtigen, dass normalerweise die Eltern Jugendhilfemaßnahmen auch beantragen können, also auch solche beantragen könnten. Da Freiheitsentziehung für das Kind so einschneidend ist, soll das nicht ohne gerichtliche Kontrolle erfolgen. Vermieden werden soll, dass Eltern ein Kind in eine geschlossene Einrichtung bringen, wenn bei sinnvoller Wahrnehmung – ich betone sinnvoll – des Erziehungsrechtes eine Problemlösung auf weniger schwerwiegende Weise erreicht werden kann. Wenn die Problemlösung nicht auf weniger schwerwiegende Weise erreicht werden kann – und damit bin ich wieder bei Ihrem Antrag, Herr Hesse –, ist es auch jetzt schon nach Paragraph 1631 b möglich, dass das Gericht genau diese Genehmigung der Einweisung vornehmen könnte. Das heißt, Ihre Bundesratsinitiative läuft vollkommen ins Leere, weil das nämlich jetzt schon möglich ist.
In der Begründung zu Ihrem Antrag wird allerdings dann genau der Casus knacksus deutlich, der Sie wahrscheinlich dazu verleitet hat. Sie haben es ja eben in Ihrer Rede auch noch einmal ausgeführt. Da sagen Sie, es sei den Familienrichtern nicht möglich gewesen, wenn nicht vorher andere Maßnahmen der Jugendhilfe stattgefunden hätten. Das ist eine Interpretation, die Sie immer gerne hätten. Den Familienrichtern ist es, wie gesagt, aufgrund des BGBs möglich, das zu machen. Nur, wenn die Familienrichter in der Begutachtung und in der Bewertung des Falles dazu kommen, dass sie sagen, aus ihrer Sicht des Problems sei noch nicht alles ausgeschöpft und die schwerwiegende Maßnahme Freiheitsentzug deshalb auch noch nicht angezeigt, dann bewerten die Familienrichter das in ihrer ureigenen Sache als Richter, wo sie sagen, Freiheitsentzug solle nur dann sein, wenn das als Mittel angezeigt ist und die Problemlösung nicht ohne andere Mittel erfolgen kann. Das heißt, Ihr Antrag geht in die Richtung, dass Sie wieder den Richtern unterstellen, sie würden nicht Ihrem politischen Tenor folgen und sagen, alle, die irgendetwas auf dem Kerbholz haben, seien irgendwo einzuweisen, in die Feuerbergstraße oder in eine geschlossene Unterbringung. Ich finde es sehr vernünftig, wenn Richter in ihrer Unabhängigkeit sagen, sie bewerteten den Fall für sich und wiesen auch ein – Sie haben ja auch zum Teil Einweisungen in die Feuerbergstraße gehabt –, aber nur dann, wenn der schwerwiegende Fall auch da sei. Wenn der nicht da sei, müssten vorher andere Problemlösungen gesucht werden.
Es geht also in die Richtung, dass ich die Vermutung habe, dass Sie wieder einmal auf die richterliche Unabhängigkeit zielen. Glücklicherweise, denke ich, wird auch der Bundesrat schlau genug sein, einem Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit nicht zu folgen, selbst, wenn Sie diesen Antrag wieder aufleben lassen würden, falls Sie Gelegenheit dazu hätten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Heim in der Feuerbergstraße hat sich nach Anfangsschwierigkeiten als fortschrittliche Einrichtung verbindlicher Unterbringung delinquenter Jugendlicher gezeigt. Diese Umsteuerung in der Jugendhilfepolitik hat sich auch aus Sicht der FDP gelohnt.
Die pädagogische Betreuung und die Einbindung der Jugendlichen in einen festen Tagesablauf dienen dem Wohl der Bewohner wie auch der Gemeinschaft. Sie leben dort innerhalb festgesteckter Eckpfeiler, die ihnen auch Halt geben. Das ist eine adäquate Hilfe zur Erziehung. Das Aufzeigen von Perspektiven außerhalb der Delinquenz und außerhalb von sonst früher oder später zu befürchtender Untersuchungshaft oder Hahnöfersand ist etwas, auf das die dort wohnenden Kinder und Jugendlichen auch ein Recht haben, meine Damen und Herren.
Bei meinen Besuchen der Einrichtung machte ich die Bekanntschaft mit Jugendlichen, die eine intensivst delinquente Vergangenheit haben, aus zerrütteten familiären Verhältnissen kommen und aus einer schlicht von ihnen überforderten Umgebung. Ohne Maß für Recht und Unrecht gefährden die betroffenen Jugendlichen andere und damit sich auch selbst. Dennoch wird ihnen und uns als Gesellschaft nicht sofort die Möglichkeit geboten, im Einzelfall auch einmal früher verbindliche sozialpädagogische Maßnahmen anzunehmen. Sie müssen zunächst eine regelrechte Karriere der Jugendhilfe mit wenig bis zweifelhaften Erfolgen durchlaufen, ehe Familienrichter in Hamburg die geschlossene Unterbringung anordnen können.
Habe ich das richtig verstanden, dass Sie anlässlich Ihrer Besuche in der Feuerbergstraße mit Jugendlichen direkten Kontakt hatten?
– Selbstverständlich hatten wir als Abgeordnete dort die Möglichkeit, kurze Gespräche mit Jugendlichen zu führen.
Ich weiß nicht, welche Vorstellungen Sie sich davon machen. Es ist dort keineswegs ein Gefängnis. Es ist eine Einrichtung, in der die Jugendlichen ganz normal wohnen und in der die Jugendlichen auch ihre Zimmer verlassen.
Meine Damen und Herren, das Risiko, das beim Durchlaufen dieser Jugendhilfekarrieren besteht, liegt daran – sofern niedrigschwellige Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe eben nicht den erwünschten Erfolg tragen –, dass die Betroffenen bis dahin weiter sozial abstürzen,
Straftaten begehen und sich und ihr Umfeld gefährden. Genau das erschwert dann auch den späteren Zugang zu den Jugendlichen, den pädagogischen Ansatz, wenn sie dann letztendlich doch nach gesetzlich angeordneter Ausschöpfung der Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe in die geschlossene Unterbringung kommen. So wurde seit Einführung der geschlossenen Unterbringung im Rahmen der Krisenintervention des Jugendamtes – das sogenannte FIT – sowie in Fällen elterlicher Initiierung und nach Abwägung aller Umstände für 23 Minderjährige Antrag auf Unterbringungsanordnung bei den Familiengerichten gestellt. Doch in acht Fällen wurde aufgrund formalrechtlicher Hindernisse befunden, nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit mildere Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe anzuwenden, obwohl objektiv für genau diese Fälle bereits schon eine Unterbringung in der geschlossenen Unterbringung opportun und rechtzeitig adäquate Hilfe, also angebracht gewesen wäre. Auch die Experten der Jugendhilfe haben es so eingeschätzt, dass hier eine rechtzeitige Unterbringung geboten gewesen wäre.
Der Paragraph 1631 b im BGB sieht momentan noch vor, dass der geschlossenen Unterbringung als ultima ratio möglichst andere Jugendhilfeangebote vorangegangen sein sollen. Aus unserer Sicht ist es allerdings sinnentleert, wenn man aufgrund dessen eine Unterbringung nur deshalb ablehnen muss, weil die Jugendhilfe bei mehrfach- und schwerstdelinquenten Minderjährigen bislang überhaupt nicht tätig war oder weil schlicht und einfach bisher keine geeigneten Maßnahmen angeordnet werden konnten, weil das ja auch in vielen Fällen gar nicht der Wille der Vorgängerregierung gewesen ist und die Jugendhilfe da auch häufig unter Rotgrün konzeptionell versagt hat.
Der vorliegende Antrag erwächst also aus der Praxis. Eine entsprechende Bundesratsinitiative ist aus Sicht der FDP zu begrüßen. Uns liegt die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit auch in diesen Fällen am Herzen. Deswegen finden wir es auch richtig, dass nach wie vor den Familienrichtern vorbehalten ist, die Entscheidung über die Unterbringung in der geschlossenen Unterbringung zu verfügen. Doch sollen ihnen nun nicht mehr qua Gesetz die Hände gebunden sein, erst im Einzelfall inadäquate Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe als Etappe zur eigentlichen Hilfe für die betroffenen Jugendlichen anordnen zu müssen. Die richterliche Kontrolle bleibt hingegen gewährleistet und der Spielraum für behördliche und richterliche Entscheidungen wird im Interesse der Betroffenen erweitert, um die Minderjährigen vor sich selbst und letztlich auch die Bürgerinnen und Bürger vor ihren Taten zu schützen. Nicht die absehbar fehlgeschlagenen Versuche mit erlebnispädagogischen Reisen oder die vermeintlich gegebene Selbsteinschätzungsmöglichkeit delinquenter Kinder und Jugendlicher führen zu sichtbaren Erfolgen, liest man die letztwöchige Presse und analysiert man die Erfahrungen der Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe.
Vor der Notwendigkeit, verbindliche Betreuungsformen in einer geschlossenen Unterbringung zu schaffen und im Einzelfall auch rechtzeitig zu ermöglichen, darf sich niemand drücken, meine Damen und Herren. Dieser Senat hat sich nicht davor gedrückt, hat die Konsequenzen gezogen und eine solche Einrichtung geschaffen.
Ich möchte ein paar Punkten widersprechen, die im Wesentlichen von der SPD hier vorgebracht worden sind, die sich ja immer noch nicht richtig entschlossen zu haben scheint, ob sie so etwas nun fortführen mag oder ob sie so etwas nicht fortführen mag: Die Nachsorge der beiden Jugendlichen, die jetzt demnächst aus der geschlossenen Unterbringung entlassen werden, ist selbstverständlich sichergestellt, meine Damen und Herren. Die Entweichungsquote ist auf null zurückgeführt worden. Die Verbesserungen in der geschlossenen Unterbringung sind soweit vorangeschritten, dass andere Bundesländer wie auch Niedersachsen beispielsweise das Hamburger Konzept jetzt übernehmen wollen. Wir sehen in dem Antrag der CDU hier einen weiteren Schritt auf dem Weg der Verbesserung im Konzept „geschlossene Unterbringung“ als Hilfeangebot an die Jugendlichen und werden ihm zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es handelt sich bei der hier vorliegenden Gesetzesinitiative der CDU um den ausgesprochen durchsichtigen Versuch, vom Versagen der Sozialsenatorin Schnieber-Jastram auf dem Gebiet der Schaffung einer gesicherten Unterbringung abzulenken.
(Dr. Monika Schaal SPD: Das hätten Sie ihr doch sagen können, als Sie noch mit ihr zusammensa- ßen!)
Es soll offenbar hier der Eindruck erweckt werden, es sei am Bruch des Wahlversprechens der CDU nicht die Sozialsenatorin schuld, sondern unzureichende Gesetze. Im CDU-Wahlprogramm, genauso wie auch im Wahlprogramm der von mir gegründeten Partei, ist im Jahre 2001 die Rede davon: Über 200 Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 und 21 Jahren sind in Hamburg als so genannte Intensivtäter registriert. Wir werden für diesen Personenkreis eine gesicherte Unterbringung schaffen, also für 200. Es ist durchaus eine realistische Einschätzung gewesen, hier von 200 Intensivgewalttätern zu sprechen, die teilweise zulasten ihrer Mitmenschen, insbesondere der Schwächeren, meistens ihrer Mitschüler, jeden Tag zum Beispiel fünf bis zehn Straftaten begehen, zum Beispiel räuberische Erpressung, Raubüberfälle, die von Jugendrichtern gemeinhin verniedlichend als Abziehdelikte bezeichnet werden. Um letztendlich diese Opfer zu vermeiden, war es das gemeinsame Anliegen der damals beteiligten Parteien, hier eine gesicherte Unterbringung zu schaffen und zwar in der Größenordnung – wie gesagt – ausweislich des CDU-Parteiprogrammes von 200. Das hat auch Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden, in dem steht,
„für Intensivtäter … wird die erforderliche Zahl von Plätzen in geschlossenen Einrichtungen bereitgestellt.“
Meine Damen und Herren, was ist aus diesen 200 dringend benötigten Plätzen hier in Hamburg geworden? Ganze zwölf nach über zwei Jahren. Nun spricht Frau Schnieber-Jastram davon, diese Zahl auf 18 erhöhen zu wollen. Das ist absolut lächerlich. Das ist ein absoluter Tropfen auf den heißen Stein, der nichts Wesentliches
bewirkt außer eine riesige Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Polizei, die natürlich aufgefordert war, an das Familieninterventionsteam entsprechende Meldung zu machen.
Die Polizei ist dieser Aufforderung natürlich nachgekommen und hat sage und schreibe 1991 Fälle, also fast 2000 Fälle dem Familieninterventionsteam gemeldet, Fälle von Jugendlichen, die durch schwerste Gewalttaten als Intensivtäter aufgefallen sind. Das Familieninterventionsteam hat von diesen 2000 Fällen nur ganze 26 Anträge an die Gerichte gestellt. 2000 Meldungen, 26 Anträge – da ist eine Arbeit der Polizei einmal wieder für den Papierkorb gewesen. Aus diesen 26 Anträgen, meine Damen und Herren, sind dann 16 Einweisungen geworden. Das heißt, die Schwachstelle ist hier augenscheinlich gar nicht das Gericht – die haben ja immerhin mehr als 50 Prozent der vom Familieninterventionsteam gemeldeten Fälle eingewiesen –, sondern die Schwachstelle ist hier das Familieninterventionsteam, welches von 2000 gemeldeten Fällen nur 26 Anträge letztendlich weiterleitet. Mehr hätte möglicherweise die Anstalt in der Feuerbergstraße gar nicht vertragen, zumal es nur zwölf Plätze waren. Wenn es wenigstens noch zwölf gesicherte Plätze gewesen wären, dann hätte man nur von einer teilweisen Erfüllung des Wahlprogramms und des Koalitionsvertrages sprechen können. Aber es waren keine gesicherten Plätze, sondern Frau Schnieber-Jastram hat im ersten Jahr überhaupt nichts getan.
Ich habe sie alle zwei Wochen aufgefordert, endlich diesen wichtigen Bereich in der Verbrechensbekämpfung zu schließen. Sie hat mich immer wieder hingehalten. Im zweiten Jahr hat sie dann das größte Haus der offenen Tür Hamburgs geschaffen, denn es war nicht mehr als ein Haus der offenen Tür, was letztendlich über Hamburgs Stadtgrenzen hinaus Furore gemacht hat. Es hat Jugendliche gegeben, die nicht einmal, sondern viermal geflüchtet sind, wobei man von Flüchten rein semantisch gar nicht sprechen kann, wenn die Leute einfach nichts weiter tun, als ihres Weges zu gehen. Die Sprecherin der Behörde für Jugend und Familie hat am 12. März 2003 auch etwas sehr Bezeichnendes über das Selbstverständnis der Sozialbehörde gesagt: Unsere Mitarbeiter sind keine Wachleute, sondern Pädagogen und Pädagogen sind viel zu schade dafür, Jugendliche daran zu hindern, dieses angeblich geschlossene Heim jederzeit zu verlassen. Deswegen wurde es verlassen. Irgendwann, nachdem ich wieder einmal im Senat interveniert hatte, habe ich dann nach vier Wochen beruhigt festgestellt, dass es aus der Feuerbergstraße keine Fluchten mehr gegeben hat. Da habe ich mich schon gefreut und mir gedacht, jetzt haben sie endlich Türen eingebaut, bis ich feststellte, in den letzten vier Wochen war gar keiner mehr drin. Das heißt, diese ganze Geschichte hat nur Unsummen Geld gekostet, aber effektiv sehr, sehr wenig gebracht, und zwar deswegen, weil Frau SchnieberJastram es sich natürlich in ihrer Sozialbehörde, die sie übernommen hat, mit niemandem verscherzen wollte. Sie hat alles so gelassen, wie es war, sie hat sogar den als „Meister des Filzes“ gebrandmarkten Herrn Riez befördert und zum Amtsleiter gemacht, der letztendlich jetzt auch wieder für diese angeblich geschlossenen Heime zuständig ist. Gleichzeitig ist ein SPD-Mann zum Staatsrat gemacht worden.