Es ist also ein fabelhaftes Gesetz mit vielen Soll- und Kann-Vorschriften, es trägt nicht einmal zur weiteren Entbürokratisierung bei, denn alles, was es vorschlägt, kann man machen, aber man kann es auch lassen. Das Gesetz ist völlig unverbindlich und hat vielleicht ein kleines ökologi-sches Problem, weil es Papier und Druckerschwärze verbraucht. Das hätte man sich besser sparen können. Denn das Gesetz, so wie es formuliert ist, brauchen wir nicht. Es bewirkt in der Sache nichts, ist weiße Salbe und viel Wahlkampfpopulismus. Ob wir es ablehnen oder an den Ausschuss überweisen, ist ziemlich egal. Aber des Themas sollte man sich in der nächsten Legislaturperiode annehmen. Dafür bin ich auch.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass die Förderung des Mittelstandes in Hamburg durch den Senat höchste Priorität genießen muss.
Für die Beseitigung der Arbeitslosigkeit hat der Mittelstand größte Bedeutung, denn er beschäftigt mehr als zwei Drittel aller Hamburger. Die Förderung des Mittelstandes bedeutet die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Deswegen unterstützt die Ronald-Schill-Fraktion grundsätzlich die Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes, das aus dem Jahre 1977 stammt und zuletzt durch das Zweite Änderungsgesetz im Dezember 2002 erweitert wurde.
Gerade die verpflichtende Einbeziehung der öffentlichen Auftraggeber, bei Ausschreibungen kleinere und mittlere Unternehmen zu berücksichtigen, stellte eine positive Signalwirkung für den Mittelstand dar. Wir alle wissen, dass trotz aller Bemühungen, den Mittelstand zu fördern, die konkreten Ergebnisse zu wünschen übrig lassen. In der letzten Sitzung hatte ich bereits darauf hingewiesen.
Bei allen vollmundigen Versprechungen des Senats sind die Ergebnisse doch etwas hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Ein Nachhelfen auch von gesetzlicher Seite kann deswegen nicht schaden. Wir sollten uns aber davor hüten, aus gut gemeinter Absicht legislative Schnellschüsse abzugeben. Gut gemeint ist bekanntlich das Gegenteil von gut gemacht. Die Berücksichtigung der EU-Erweiterung, die Förderung von Existenzgründungen und der Einbau der Mittelstandsförderungspolitik als festen Bestandteil der Senatspolitik ist richtig. Auch die Verbesserung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung gerade für die Regelung von Unternehmensnachfolgen oder auch die jährliche Berichterstattung in diesem Hause sind zu begrüßen.
Wir sind aber der Meinung, dass es bei einem so bedeutenden Thema wie der Mittelstandsförderungspolitik etwas mehr der parlamentarischen Diskussion bedarf. Sind wirklich alle im Novellierungsgesetz aufgeführten neuen Regelungen nötig? Ist vielleicht ein wichtiger Bestandteil vergessen worden? Deswegen plädieren wir für eine Überweisung an den Wirtschaftsausschuss und mitberatend an den Rechtsausschuss. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Pauly, mit diesem Gesetz wird alles andere als Wahlkampf gemacht. Es liegt seit Anfang 2002 vor. Sie haben es versäumt, sich in den letzten zwei Jahren damit auch nur zu befassen.
Sie haben zwei Jahre Zeit gehabt, die Dinge durchzugehen. Die Wirtschaftsbehörde hat sich die Mühe gemacht und alle Kammern haben sich damit auseinander gesetzt. Was jetzt auf dem Tisch liegt, ist letztlich das Ergebnis dieser Abstimmung. Dieses Gesetz ist ganz klar ein SollGesetz, es ist eine Richtlinie für staatliches Handeln. Wir haben hart mit der Wirtschaftsbehörde und mit den Kammern gekämpft, die mehr wollten. Die Wirtschaftsbehörde wollte natürlich gar nichts,
sie möchte sich nicht zu irgendetwas verpflichten. Wenn man „soll“ sagt, dann ist das sehr wohl auch eine praktikable Aufforderung an die Aufstellung von Bebauungsplänen, möglichst Gewerbeflächen in einer Größenordnung von 15 Prozent zu berücksichtigen. Genau das ist die Forderung der Handwerkskammer seit über zehn Jahren. Das Sie diese noch nie gehört haben, ist bedauerlich, spricht aber nicht für Ihre Kompetenz.
(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive – Rose-Felicitas Pauly FDP: Das habe ich doch nicht gesagt!)
Meine Damen und Herren! Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Thema. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Wer einer Überweisung der Drucksache 17/4255 an den Wirtschaftsausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Enthaltungen gab es nicht. Die Überweisung ist mit sehr großer Mehrheit beschlossen.
Wer nun noch einer Überweisung der Drucksache 17/4255 mitberatend an den Rechtsausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Keine Enthaltung. Auch dies ist mit großer Mehrheit so beschlossen. Damit ist die Drucksache an zwei Ausschüsse überwiesen.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 35, Neufassung der Drucksache 17/4220, Antrag der Ronald-Schill-Fraktion: Wiedereinführung der kostenlosen Sperrmüllabholung.
[Antrag der Ronald-Schill-Fraktion: Wiedereinführung der kostenlosen SperrmüllAbholung – Drucksache 17/4220 (Neufassung) –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Seit April 2002 wird von der Stadtreinigung Hamburg für das Abholen des Sperrmülls erstmalig eine Gebühr von privaten Haushalten erhoben. Für eine Menge von bis zu acht Kubikmetern beträgt die so genannte Fallgebühr mindestens 35 Euro beziehungsweise 41 Euro. Für jeden weiteren Kubikmeter müssen je 5 Euro bezahlt werden.
Um Ihnen die Auswirkungen und die Entwicklung der Sperrmüllentsorgung in Hamburg seit Einführung der
kostenpflichtigen Abholung vor Augen zu führen, nenne ich Ihnen einige Zahlen. Diese beziehen sich auf das Jahr 2002, weil die Zahlen für das Jahr 2003 noch nicht vorliegen.
Sie sind aber nach derzeitiger Auskunft der Stadtreinigung mit geringen Abweichungen auch für 2003 zutreffend.
Danach hat sich mit der Einführung der Abholgebühr das Sperrmüllaufkommen im Vergleich zu 2001, als die Abholung noch gebührenfrei war, vom April 2002 an die Anlieferung bei den Recyclinghöfen im Monatsdurchschnitt um nur 480 Tonnen erhöht. Nun wird es interessant: Gleichzeitig hat sich aber die Sperrmüllmenge bei der Abholung im Monatsdurchschnitt um 1870 Tonnen verringert. Das heißt, das gesamte Sperrmüllaufkommen ist seit Einführung der gebührenpflichtigen Abholung um 1380 Tonnen monatlich gesunken. Um es noch deutlicher zu machen, nenne ich Ihnen eine andere interessante Vergleichszahl: Die Abholbestellungen sind im gleichen Zeitraum im Monatsdurchschnitt um 5360 Tonnen, nämlich von 9600 Tonnen auf 4240 Tonnen, zurückgegangen.
Ich frage Sie: Wo bleibt der Sperrmüll? Ich gebe Ihnen die Antwort. Viele ältere Menschen und Bürger mit geringem Einkommen scheuen den Aufwand für die eigene Entsorgung bei den Recyclinghöfen beziehungsweise können sich die gebührenpflichtige Abholung nicht leisten.
Das hat zur Folge, dass sich in den Kellern und auf den Dachböden das Gerümpel stapelt und sich immer mehr ansammelt, sodass dieses bei Ausbruch eines Brandes zur zusätzlichen Gefahr wird. Es wird eine zusätzliche Brandlast geschaffen, die die Schadenausbreitungswahrscheinlichkeit erhöht.
Ein Weiteres. Die Gebührenerhebung fördert die wilde Entsorgung. Dies kann und darf kein dauerhafter Zustand bleiben. Deshalb fordert die Ronald-Schill-Fraktion wieder die gebührenfreie Abholung – und zwar zweimal im Jahr – des Sperrmülls.
Dann könnten sich zum einen finanziell schlechter gestellte Familien und Haushalte wieder ihres Sperrmülls entledigen und zum anderen würde die Umwelt geschont werden, weil davon ausgegangen werden kann, dass weniger wild entsorgt wird. Hamburgs Müllverbrennungsanlagen hätten auch wieder mehr Futter für ihre Öfen und müssten nicht anderweitig dafür betteln gehen. Zudem sollte Hamburg seinen Bürgern diesen Service auch im Hinblick auf die politische Zielsetzung einer wachsenden Stadt bieten, zumal im Umland – in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen – der Sperrmüll auch weiterhin mehrmals im Jahr gebührenfrei eingesammelt wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie haben mit Ihrer Analyse sicher Recht. Wir wollen aber nicht den Sperrmüll auf die Straße stellen. Wenn Sie meinen, dass der Müll zweimal im Jahr – so wie es vor einiger Zeit noch der Fall war – kostenlos bei den Bürgerinnen und Bürgern abgeholt wird, dann stimmen wir zu, sonst nicht. – Danke.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Adolphi, ich möchte Sie nur daran erinnern, dass der Wegfall der kostenlosen Sperrmüllabholung damals eine gemeinsame Maßnahme war. Die Bedenken, die Sie heute vorgetragen haben, habe ich von Ihnen damals nicht gehört. Insofern, Herr Adolphi, scheint es sich hierbei lediglich um eine Wahlkampferscheinung zu handeln.
Gerade weil Sie den Gesichtspunkt Umwelt und Sauberkeit der Stadt nennen, frage ich Sie: Können Sie sich eigentlich noch daran erinnern, als es die berühmten festen Abholtermine gab? Das hat wochenlang zur Verwahrlosung ganzer Stadtteile geführt.
Der Sperrmülltag galt damals als Feiertag. Der Sperrmüll wurde durchwühlt und alle möglichen Park- und Grünanlagen und so weiter – was die Sauberkeit und die Akzeptanz unserer Stadt betraf – mit den Restbeständen siechten dahin.