Zum einen, weil ich damit nicht der Einzige bin, der nicht vorhat, seine Abschiedsrede hier zu halten,
und zum anderen, weil sie tatsächlich so einen kleinen Dissens hineingebracht hat, auf den man dann auch eingehen kann.
Frau Möller, so ganz nachvollziehen kann ich das nicht. Diese Info-Box ist auch, wenn man die HafenCity per pedes, per Boot, per Fahrrad oder per Auto erkundet,
ein Plus an Information, das abzulehnen nicht sinnvoll ist. Ganz im Gegenteil: Gerade, wenn ich hinterher oder vorher die Erfahrung selbst machen kann, ist es für den Gesamteindruck eines so großen Projekts doch durchaus sinnvoll, sich das Ganze noch einmal komprimiert anschauen zu können, vielleicht auch durch Computergrafiken oder dergleichen. Von daher verstehe ich Ihre Ablehnung dieses Antrages nicht. Man muss die Bürger mitnehmen. Das ist ein Antrag, der dies versucht und das ist gerade bei der HafenCity besonders wichtig.
Was die Philharmonie angeht, das hat Herr Christier schon gesagt: Wir haben es schon beschlossen. Wir stehen auch unangefochten hinter diesem Projekt. Es ist ein architektonischer Leuchtturm, den die HafenCity braucht und von daher werden auch wir beiden Anträgen zustimmen. – Danke.
(Beifall bei der FDP, vereinzelt bei der CDU und bei Jens Pramann Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die HafenCity ist zurzeit das größte städtebauliche Entwicklungsprojekt in Europa. Sie liegt noch nicht einmal einen Kilometer vom Stadtkern entfernt. Was dies kulturell und wirtschaftlich für unsere Stadt bedeutet, ist durch die intensive Medienbegleitung inzwischen auch der breiten Öffentlichkeit bekannt. Jedes der einzelnen Projekte, die dort in Pla
nung und zum Teil in Umsetzung sind, ist ein wichtiger Baustein in der Architektonischen Komposition unserer HafenCity. Die Philharmonie auf dem Kaispeicher A hätte den Rang einer Siegesfanfare in diesem Zusammenspiel der Kunstwerke, die in der HafenCity entstehen werden. Eine Konzerthalle garantiert eine hohe Besucherfrequenz, den Einzug hochrangiger Events und Kultur pur in der Hafenlandschaft, nicht zu vergessen das in der Entwicklung stehende internationale Schifffahrts- und Meeresmuseum von Peter Tamm. Eine Spende von 1,5 Millionen Euro zeigt bereits das große Interesse der Hanseaten.
Die Aussichtsplattform mit unserem berühmten und sich rasant entwickelnden Hafen als Kulisse wäre hier ebenfalls ein ganz besonderes Highlight. Hier können sich Menschen treffen, eine Ruhe- und Inspirationspause einlegen und sich der Kontemplation dieser Weltbühne hingeben. Das hieran angegliederte Dokumentationszentrum über die sukzessive Entwicklung der HafenCity würde dieses Projekt sinnvoll abrunden.
Die im Antrag erwähnte Info-Box am Potsdamer Platz ist mir persönlich bekannt. Anlässlich des Musicals „Der Glöckner von Notre Dame“ hatte ich damals die Chance genutzt, diese Info-Box aufzusuchen, die auf Stelzen stand und in zwei Ebenen gegliedert war. Eine gelungene Idee, die die Bausituation vor Ort und den Menschen nicht nur Nähe vermittelte, sondern auch Verständnis und Bewunderung erzeugte. Begleitet wurde es mit einer Filmvorführung. In einem Shop konnten Souvenirs gekauft werden und Werbematerial wurde zugänglich gemacht. Eine beeindruckende Idee.
Wir sind stolz darauf, mit welch einem Ideenreichtum, mit wie viel Hingabe und Kreativität an der Vollendung dieses wunderbaren Projektes gearbeitet wird. Hamburg wird hiermit kulturell in der ersten Weltrangliste spielen. Die HafenCity verkörpert, wofür Hamburg steht: Weltoffenheit und Hanseatentum. Die Ronald-Schill-Fraktion stimmt einer Überweisung beider Anträge an den Kulturausschuss zu. – Danke.
Meine Damen und Herren, gibt es weitere Wortmeldungen? – Die gibt es nicht. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer stimmt einer Überweisung der Drucksachen 17/4257 und 17/4256 an den Kulturausschuss zu? – Vielen Dank. Die Gegenprobe, bitte. – Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es nicht. Die Überweisung ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Dann lasse ich jetzt in der Sache abstimmen. Wer den Antrag aus der Drucksache 17/4257 annehmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Wer möchte diesen Antrag ablehnen? – Danke schön. Enthaltungen? – Wiederum keine Enthaltungen. Mit sehr großer Mehrheit ist dieser Antrag beschlossen.
Wer möchte den Antrag aus der Drucksache 17/4256 beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Diesen Antrag hat die Bürgerschaft einstimmig beschlossen.
Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 45 auf, das ist die Drucksache 17/4255, der Antrag der Fraktion der Partei
[Antrag der Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes – Drucksache 17/4255 –]
Diese Drucksache möchte die CDU-Fraktion an den Wirtschaftsausschuss überweisen. Die Ronald-Schill-Fraktion hat zusätzlich eine Überweisung mitberatend an den Rechtsausschuss beantragt. Herr Hardenberg wünscht das Wort und er bekommt es.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dass die Mittelstandspolitik bei der Koalition in guten Händen war, braucht eigentlich gar nicht weiter erwähnt zu werden. Wir führen, anders als die SPD, den Begriff „Mittelstand“ nicht nur im Mund, sondern haben Konkretes auf den Weg gebracht. Zwei Beispiele: Wir haben kleinen und mittelständischen Unternehmen ein Beteiligungskapital in Höhe von 5 Millionen Euro bereitgestellt, mit den Sonderinvestitionsprogrammen werden insbesondere KMUZulieferungsbetriebe massiv gefördert. Mit dem Mittelstandspakt vom Dezember 2002 ist dem Senat gemeinsam mit den Kammern ein großer Wurf zur Zukunftssicherung des Hamburger Mittelstandes gelungen, wobei die Umsetzung der dort ins Auge gefassten Maßnahmen und Initiativen noch längst nicht in allen Bereichen gelungen ist. Es hat sich wohl auch herumgesprochen, dass unsere Fraktion darüber hinaus die Gründung eines Landesförderinstitutes fordert, welches unter anderem Kredite, Beteiligungen und Bürgschaften aus den jeweiligen Förderprogrammen von EU, Bund und Land bereitstellen soll. Dabei ist die Beratung und Finanzierung ausdrücklich als Ergänzung zu den Hausbanken zu verstehen. Für diesen Bereich liegt es aus verschiedenen Gründen nahe, mit der Landesinvestitionsbank in Schleswig-Holstein zu kooperieren.
Mit Erstaunen nehme ich übrigens zur Kenntnis, dass die SPD dieses nun auch fordert. Warum nicht schon früher? Das müssen Sie sich auch in diesem Bereich fragen lassen. Aber Herr Dr. Mirow sah als Wirtschaftssenator nur die Großprojekte und nicht den Mittelstand.
Kommen wir nun zum Mittelstandsförderungsgesetz. Wir haben zu Beginn dieser Legislaturperiode die erste Novellierung des aus dem Jahre 1977 stammenden Gesetzes überzeugt mitgetragen. Durch die Veränderung des Paragraphen 15 a sind Wettbewerbsnachteile, die durch die Größe des jeweiligen Betriebes bedingt sind, ausgeglichen worden. Konkret heißt das, die Chancen von KMU im Rahmen des öffentlichen Auftragswesens wurden verbessert. Diese Teilnovellierung war notwendig geworden, um das Gesetz überall überhaupt wieder für den Mittelstand attraktiv zu machen. Wir hielten aber schon damals, genau wie unsere Koalitionspartner, eine viel weitergehende Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes für notwendig. Das unterstreichen wir jetzt mit unserem Gesetzesentwurf. Wir sind der Auffassung, dass das alte Gesetz sprachlich und inhaltlich nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit entspricht. Es ist doch zu fragen, warum das, was für andere Bundesländer gut ist, ausgerechnet in Hamburg keine Anwendung finden soll. Insbesondere in den neuen Bundesländern wurden moderne Mittelstandsförderungsgesetze formuliert. In Schleswig-Holstein wurde mit den Stimmen aller
Fraktionen erst im Sommer letzten Jahres ein komplett überarbeitetes Gesetz verabschiedet. Tatsache ist, die Bedingungen für den Mittelstand, auch in Hamburg, haben sich in den letzten 25 Jahren durch den europäischen Binnenmarkt, die Globalisierung und durch spezifische inländische Entwicklungen stark verändert.
Grundsätzlich sollen durch unseren Entwurf privates Engagement gestärkt und staatliche Aktivitäten im ökonomischen Bereich weiter eingeschränkt werden. Die Botschaft an alle Akteure im politischen und wirtschaftlichen Raum lautet: KMU sind das Rückgrat und der Jobmotor der Wirtschaft in Hamburg. Bürgerschaft und Senat sollen zukünftig angehalten werden, alte und neue Vorschriften im Hinblick auf ihre Mittelstandsverträglichkeit zu überprüfen.
Lassen Sie mich noch ein paar spezifische Regelungen unseres Gesetzesentwurfs nennen. Die gute Zusammenarbeit zwischen der Stadt und den Kammern soll festgeschrieben werden. Ihnen soll in Zukunft auch ein Anhörungsrecht gewährt werden. Die Förderung und Einrichtung privat betriebener Gewerbehöfe wird fixiert. Das Produzierende Gewerbe wird bei den Bebauungsplänen mit berücksichtigt. Eine Unterstützung durch die Stadt bei Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen und Management-BuyOut-Übernahmen wird festgelegt. Der finanziellen Förderung von KMU, auch bei schwieriger Haushaltslage, wird Priorität verliehen. Schließlich soll der Bürgerschaft in regelmäßigen Abständen ein Mittelstandsbericht vorgelegt werden.
Lassen Sie mich am Schluss noch einen Einwand zerstreuen: Es wird immer gesagt: Wir wollen doch nicht mehr, sondern weniger gesetzliche Regelungen – wozu also diesen Entwurf? Wir haben uns nun die Mühe gemacht, ein bereits bestehendes Gesetz auf den neuesten Stand zu bringen und damit für den Mittelstand attraktiv zu machen. Was spricht – so frage ich Sie – dagegen? Jeder, der es wirklich ernst meint mit der Mittelstandsförderung, wird nicht umhin kommen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, da dies nach kurzer Legislaturperiode auch für mich in diesem Haus meine letzte Rede war, möchte ich mich von dieser Stelle aus bei allen Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, mit denen ich in den Ausschüssen zusammengearbeitet habe, für die weitgehend konstruktive und gute Zusammenarbeit bedanken.
(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und vereinzelt bei der CDU, der FDP, der SPD, der GAL und der Ronald-Schill-Fraktion)
(Norbert Frühauf Partei Rechtsstaatlicher Offensi- ve: Falsch, seit eineinhalb Jahren liegt es schon vor!)
was die Partei Rechtsstaatlicher Offensive abgeliefert hat. Immerhin, Sie werden erstaunt sein, ich hoffe, auch erfreut sein: Wir stimmen Ihnen prinzipiell zu. Es ist eine sinnvolle Idee, dieses Gesetz zu novellieren. Es ist immerhin 27 Jahre alt und es hat sich in der Wirtschaft eine Menge getan. Es spricht nichts dagegen, das Mittelstandsförderungsgesetz einer gründlichen Überprüfung zu unterziehen. Gestatten Sie mir aber die Bemerkung, irgendwie schlanker, unbürokratischer und knapper ist es nicht geworden, zunächst einmal ganz allgemein.
Trotzdem, in vielen Punkten stimmen wir mit Ihnen überein. Wir sollen uns also des Themas annehmen. Sie wissen, dass es mehrere Initiativen der SPD-Fraktion in den letzten Monaten gegeben hat, um das Thema Mittelstandsförderung nach vorne zu bringen. Richtig ist allerdings, dass man eben neben einem solchen Fördergesetz vor allem die Förderprogramme, die existieren, und die Voraussetzungen, unter denen sie durchgeführt werden, überprüfen muss.
Einen prinzipiellen Dissens – wie könnte es anders sein – gibt es natürlich zwischen den Antragstellern und der SPD-Fraktion in der grundsätzlichen Frage, wie das denn mit den öffentlichen Unternehmen aussehe. Ihre – wie ich finde – ideologische These ist, dass prinzipiell erst einmal alles gut sei, was privatwirtschaftlich gemacht wird, und, was öffentlich-wirtschaftlich erfolgreich gemacht wird, nachrangig sei. Diese Ansicht teilen wir nicht, wie Sie wissen.
Sie können in Hamburg ganz viele Unternehmen sehen, die öffentlich-rechtlich sehr erfolgreich, Herr Ehlers, für diese Stadt tätig sind. Es gibt Beispiele dafür. Nehmen Sie die HHA, nehmen Sie die Flughafen-GmbH, um ein weiteres Beispiel zu nennen. Es ließe sich fortsetzen, durchaus auch mit privatwirtschaftlicher Beteiligung, aber eben doch öffentlich-rechtliche Unternehmen, die eine sehr zentrale Funktion für die Dienstleistungsfähigkeit, für die Lebensfähigkeit, für die Lebensnerven in dieser Stadt haben.
Zweiter Punkt: Wir stimmen mit Ihnen sehr überein, dass Sie sagen, die Unternehmen, die rechtskräftig gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstoßen haben, sollten für angemessene Zeit von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Das haben Sie so formuliert. Das halten wir für richtig. Notwendig wäre hier eine Abstimmung mit den gerade jüngst von uns gemeinsam beschlossenen Gesetzen, also etwa dem Vergabegesetz und dem Korruptionsregister.
Meine Damen und Herren, ich möchte auf einige Prinzipien eingehen, die uns in diesem Zusammenhang besonders wichtig sind: Die SPD setzt sich für eine Zusammenfassung der Verfahrenswege und Anträge ein. Sie alle kennen das: „One face to the customer“ ist das Stichwort. Für uns in Hamburg soll das heißen, wir wollen, fördern und verlangen, dass ein Haus der Wirtschaft geschaffen wird, in dem das Institut für Mittelstandsförderung einerseits und die Investitionsbank andererseits einen gemeinsamen Sitz haben. Beratung und Förderung aus einer und erster Hand. Das wäre der richtige Weg. Dazu gehört die Bündelung der Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau der Deutschen Ausgleichsbank mit anderen Landesförderinstrumenten. Eine solche Bündelung von Kräften, von Kompetenz für die Wirtschaft ist also ein