Herr Kusch kann von Glück reden, dass ihn die Neuwahlen zunächst vor weiteren Ermittlungen bewahren.
Kommen wir zum Fall Dr. Städtler. Im Fall Dr. Städtler haben die Ermittlungen drei Dinge ergeben. Zunächst wurde festgestellt, dass der ehemalige Büroleiter von Senator Kusch eine ungewöhnliche und mit vielen Sonderleistungen versehene Besoldung erhalten hat, obwohl es in der Justizbehörde und im Personalamt hiergegen erhebliche Bedenken gab, die auch geäußert wurden. Es gab massive Bedenken bei dem zuständigen Mitarbeiter in der Justizbehörde und bei der zuständigen Mitarbeiterin im Personalamt. Herr Kusch hat dann, das haben wir auch heute schon gehört, dafür gesorgt, dass sich andere Sachbearbeiter und die Vorgesetzten einschalten. Es verwundert nicht, dass diese Mitarbeiter zu einem positiven Prüfergebnis gekommen sind, denn wenn ein Senator sich so an die Vorgesetzten wendet und ihnen telefonisch erklärt, ich interessiere mich nicht dafür, was nicht geht, sondern ich möchte, dass meine Wünsche durchgesetzt werden, dann ist es nicht besonders verwunderlich, dass dann die Rechtsauffassung der zuständigen Mitarbeiter schlicht ausgebootet wird.
Zweitens wurde festgestellt, dass das Personalamt diesen Vertrag entgegen den Vorschriften nie genehmigt hat. Aber rechtliche Vorschriften sind in der Justizbehörde anscheinend dazu da, um gebrochen zu werden.
Drittens wurde deutlich, dass Herrn Dr. Städtler Leistungen in Höhe von mehreren 1000 Euro ausgezahlt wur
den, auf die er schlicht keinen Anspruch hatte. Es ist wirklich nicht unser Problem, dass wir in Hamburg zu viel Geld haben, dass wir auf Zuruf Mitarbeitern von Senatoren Geld ausbezahlen, das Ihnen überhaupt nicht zusteht.
Im Abschlussbericht ist zu lesen, das hat Herr Lüdemann auch zitiert, dass Herrn Kusch – da hat er allerdings ein Wort weggelassen – keine persönliche Schuld trifft. Aber ihn trifft doch die politische Verantwortung dafür, dass seinem engsten Mitarbeiter die Zuwendung hinterhergeworfen wurde, auf die er überhaupt keinen Anspruch hatte. Hier wurde auf Zuruf Geld im rechtsfreien Raum ausbezahlt und dieser rechtsfreie Raum sitzt im Zentrum der Justizbehörde. Das ist die Realität.
Und das alles, während tausenden Beamten mit der Stimme von Herrn Kusch im Senat das Weihnachtsgeld gekürzt und die Arbeitszeit erhöht wird. Diese politische Verantwortung haben Sie zu tragen, Herr Senator Kusch. Wenn Sie schon nicht die Kontrolle in Ihrer Behörde haben, dann übernehmen Sie wenigstens die Verantwortung.
Zum Fall Dreyer. Hier hat der Untersuchungsausschuss ans Licht gebracht, dass Senator Kusch die loyale, wie sich aus meiner Sicht herausgestellt hat, aber kritische ehemalige Anstaltsleiterin mehrfach ungeheuerlich behandelt und aus politischen Motiven ihre bereits beschlossene Beförderung rechtswidrig verhindert hat. Was ist Frau Dreyer nun eigentlich zum Verhängnis geworden?
Es hat damit angefangen, dass Frau Dreyer im Smalltalk oder in einem Hintergrundgespräch gegenüber einer Journalistin die bekannte kritische Bemerkung zum Spritzentausch gemacht hat, die in der "Bergedorfer Zeitung" gedruckt worden ist. Als Politiker kennen wir es alle, dass wir in der Zeitung etwas lesen, was wir eigentlich so gar nicht haben gedruckt sehen wollen. Die Dienstvorgesetzten von Frau Dreyer wollten deswegen erst einmal ein klärendes Gespräch mit ihr suchen. Das ist ja zunächst auch nahe liegend und wäre sicherlich eine angemessene Reaktion gewesen, um zu hören, was vorgefallen ist. Jetzt kommt aber Senator Kusch aufgebracht zu seinen Amtsleitern, zu seinen engsten und höchsten Mitarbeitern, und will Frau Dreyer sofort aus dem Vollzugsdienst entfernen, noch bevor sich Frau Dreyer überhaupt zu dem Vorwurf äußern konnte. Nur mühsam – da gibt es die entsprechende Aussage – konnten die Amtsleiter Herrn Kusch hiervon abhalten. Allein das ist bereits ein bedenklicher Vorgang, denn ein Jurist, dem das Grundrecht auf rechtliches Gehör offenbar fremd ist, der hat auf dem Stuhl des Justizsenators aus meiner Sicht nicht viel zu suchen,
und noch weniger ein Jurist, der seinen Amtsleitern Disziplinarmaßnahmen vorschlägt, die jedem halbwegs besonnenen Menschen auf den ersten Blick unhaltbar überzogen und rechtswidrig erscheinen. Aber so ist es nun einmal, wir haben einen Justizsenator, der nicht nur seine Behörde nicht unter Kontrolle hat, sondern auch sich selbst nicht.
Ein weiterer Kontrollverlust von Herrn Kusch wurde dann auch von einem Gerücht ausgelöst, und zwar Frau Dreyer habe ihrer Anstalt das Ende der Anstalt im MoritzLiebmann-Haus verkündet. Der CDU-Abgeordnete und Personalrat Ploog war es anscheinend – das war nicht abschließend feststellbar –, der es dem Senator zugetragen hat, dass das so gewesen sein soll. Wiederum war es allein auf der Grundlage dieses Gerüchts, dass Herr Kusch Frau Dreyer angerufen und mit ihr dieses unsägliche Telefonat geführt hat, in dem er sie lautstark des Quatschens bezichtigt und ihr gesagt hat, er lasse sich von ihr den Hamburger Strafvollzug nicht kaputtmachen.
Er hat Frau Dreyer in einer Weise abgekanzelt, die eines Senators nicht nur unwürdig ist, sondern die ich schlicht ungezogen finde. Das ist ein weiteres Mal, wo Herr Kusch sich bei seiner Amtsführung schlicht nicht unter Kontrolle gehabt hat.
Der Ausschuss hat nachher auch ermittelt, dass Frau Dreyer nichts anderes gemacht hat als andere Anstaltsleiter. Die haben ihren Mitarbeitern selbstverständlich auch über anstehende Personalentscheidungen berichtet und das alles mit der ausdrücklichen Billigung des zuständigen Vorgesetzten, des Amtsleiters für Strafvollzugsfragen.
Bisher konnten sich hamburgische Beamte auf das Wort ihrer Vorgesetzten verlassen. Aber unter der Regie von Senator Kusch ist es anscheinend so, dass eine Anstaltsleiterin trotz Erlaubnis seines Vorgesetzten für alltägliches Routinehandeln – nämlich die Information seiner eigenen Mitarbeiter – damit rechnen muss, dass der Senator sie höchstpersönlich anruft und wie ein Schulmädchen abkanzelt. Das ist ein Unding.
Der endgültige Anlass für das vorläufige Karriereende von Frau Dreyer im hamburgischen Strafvollzug war dann dieser besagte Brief an Herrn Kusch, von dem wir schon gehört haben, nachdem dieses unsägliche Telefonat geführt wurde. Frau Dreyer kündigt darin nicht mehr und nicht weniger an, als dass sie ihre Mitarbeiter auch weiterhin so frühzeitig wie möglich und so spät wie nötig informieren möchte. Es wurde heute wieder gesagt, wie unerhört das eigentlich sei und wie man so etwas schreiben könne. Aber der Justizsenator hat dieses zum Anlass genommen, es in einer Weise auszulegen, die schlicht böswillig ist. Er wirft Frau Dreyer eine Renitenz vor. Herr Lüdemann hat gesagt, er hätte ihr doch klare Vorgaben gemacht, wie er die Kommunikation verstehe. Wann hat er das denn gemacht, Herr Lüdemann? Alles, was bisher an Kommunikation zwischen Herrn Kusch und Frau Dreyer gelaufen war, war dieses unsägliche Telefonat, in dem Herr Kusch lautstark auf Frau Dreyer eingebrüllt hat, sie möge nicht so herumquatschen. Das nennen Sie politische Vorgaben machen, wie man mit seinen Mitarbeitern zu kommunizieren hat? Dass ich nicht lache, Herr Lüdemann.
Alles das, was Frau Dreyer mit dem Satz gesagt hat, dass sie ihre Mitarbeiter auch weiterhin so frühzeitig wie möglich und so spät wie nötig informieren werde, ist nichts weiter als ein banaler und grundlegender Lehrsatz in Personalführung, den sich jede Führungskraft hinter die Ohren schreiben sollte, und zwar auch die Führungskräfte, die ganz oben in den Behörden sitzen.
Es ist grotesker Vorgang, dass die Ankündigung eines Mindestmaßes an Transparenz gegenüber Bediensteten in der Justizbehörde – das alles auch noch mit Billigung der direkten Vorgesetzten – zu einer Bestrafungsaktion führen soll. Es ist unglaublich, dass diese Koalition das auch noch billigt, meine Damen und Herren.
Wir brauchen mehr von dieser Kultur der Transparenz – gerade in den Behördenspitzen – und nicht eine Kultur von Angst, Strafe und Verheimlichung bei der Mitarbeiterführung. Wohin ein Führungsstil führt, der sich auf Bestrafung, Beleidigung und Geheimnistuerei stützt, der kann das heute in der Justizbehörde erleben, in der die Mitarbeiter für den Leiter der Behörde, die vollkommen außer Kontrolle geraten ist, nur noch Spott übrig haben.
Dieser PUA war erfolgreich, er war ein erfolgreiches Kontrollinstrument gegen Filz und wir werden auch künftig nicht scheuen, hier weiter kontrollierend einzugreifen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei der Bewertung der Ergebnisse des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, dessen langen Namen ich Ihnen jetzt ersparen möchte, muss man zwischen der juristischen und der menschlichen Bewertung trennen.
Fangen wir mit der juristischen Bewertung an und da wiederum mit dem Entwurf des Arbeitsstabes für einen Zwischenbericht. Es fällt auf, dass es eine ganze Reihe von Dingen gibt, die der Opposition unangenehm sind, die dieser Entwurf aber überhaupt nicht erwähnt oder ganz stark verkürzt. Schauen wir uns das einmal an.
Es gibt zum Beispiel in der Vernehmung von Frau Dreyer die Frage, warum sie gegen ihre Umsetzung keine Rechtsmittel eingelegt habe, da sie doch den Verdacht hätte, das ginge so nicht. Sie können das im Wortprotokoll Nummer fünf, Seite 28, nachlesen. Sie sagt, sie habe sich von ihrem Rechtsanwalt beraten lassen, er habe gesagt, die Erfolgsaussichten seien nicht besonders groß, weil Beamte bei Umsetzungen wenig Möglichkeiten hätten. Davon findet sich nichts im Entwurf des Zwischenberichts. Das gehörte doch da hinein.
Ein zweites Beispiel. Der Leiter des Strafvollzugsamtes, Herr Düwel – soweit ich weiß, der SPD wenigstens nahe stehend –, hat bei seiner Vernehmung – im Wortprotokoll Nummer acht, Seite 67 – gesagt, er halte die Umsetzung in die Untersuchungshaftanstalt für rechtmäßig. Auch
hiervon findet sich nichts im Entwurf des Arbeitsstabes für den Zwischenbericht. Auch das ist auffällig.
Drittes Beispiel. Der Entwurf des Arbeitsstabes führt aus, es wäre unklar, ob bei Frau Dreyer erst ein Brief ankam – nämlich die Mitteilung, dass sie wahrscheinlich in die Nesselstraße umgesetzt würde – oder erst der bewusste Telefonanruf. Im Entwurf des Zwischenberichts steht, das wäre noch nicht so ganz klar. Dabei habe ich mir persönlich erlaubt, Frau Dreyer danach zu fragen. Sie können auch das nachlesen im Wortprotokoll Nummer fünf, Seite 29. Sie hat ausdrücklich gesagt, es gab erst das Telefongespräch und dann kam der Brief. Das ist nicht etwa eine unbedeutende Mitteilung, sondern die Frage, ob sie vor Eingang des Briefes vielleicht bösgläubig gemacht wurde. Auch hiervon findet sich in dem Entwurf des Zwischenberichts eine Mitteilung, die aber falsch oder ungenau ist.
Nächstes Beispiel. Die leitenden Beamten des Personalamts, Dr. Bonorden und Hinsch – wir durften ja nicht nach dem Parteibuch fragen, mein persönliches Gefühl sagt mir, dass sie nicht unbedingt FDP- oder CDU-Mitglieder waren –, haben bekundet, dass der Sonderarbeitsvertrag von Herrn Dr. Städtler eine sehr komplexe Materie ist, die sie nicht einmal selber, die sie selber langjährig mit solchen Fragen beschäftigt sind, alleine lösen könnten. Sie brauchten vier weitere Mitarbeiter, die die Problematik prüfen konnten. Das können Sie auch nachlesen im Wortprotokoll Nummer zwölf, Seite 38, im Wortprotokoll Nummer zehn, Seite 86 folgende.
Wenn der Leiter des Personalamts und einer seiner leitenden Beamten nicht alleine beurteilen konnten, ob ein Sonderarbeitsvertrag rechtmäßig oder rechtswidrig ist, wie soll dann ein armer Senator,
der in der Tat ganz andere Dinge zu tun hat, das herausfinden. Darüber kann man streiten, nur diese Mitteilung ist auch nicht im Entwurf des Zwischenberichts enthalten gewesen.
Nächstes Beispiel. Wir hatten eine Rüge des Vorsitzenden wegen der Beeinträchtigung der Ermittlungen, weil er nämlich Fragen nach der Parteizugehörigkeit nicht zugelassen hat. Der Arbeitsstab ist mit seinem Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass es unzulässig war, diese Fragen zu verbieten. Der Arbeitsstab hat es nicht für notwendig gehalten, das Ergebnis seines eigenen Gutachtens im Entwurf für den Zwischenbericht auch nur zu erwähnen. Auch dieses fiel auf.
Nächstes Beispiel. Es gibt ein Gutachten des Arbeitsstabes zur Frage, ob die Ausschussmehrheit die Reihenfolge der Zeugenvernehmung festlegen darf oder nicht. Dieses wird im Entwurf des Arbeitsstabes für einen Zwischenbericht tatsächlich erwähnt, aber sehr verkürzt. Er erwähnt nämlich nicht, dass es um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht, in dem es um Minderheitenrechte in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen ging, und zwar nur um die Frage, ob beim Ende der Legislaturperiode, wenn also der PUA durch Diskontinuität zu enden droht, die Mehrheit befugt ist, eine Zeugenvernehmung zu verhindern. Das darf sie natürlich nicht, aber auch das hat der Arbeitsstab in seinem Entwurf nicht richtig berichtet.
Das waren jetzt sechs Beispiele, wie rein zufällig der Arbeitsstab Dinge, die der Opposition unangenehm sind, im Entwurf für den Zwischenbericht nicht erwähnt. Bei sehr wohlwollender Beurteilung kann man eine solche Arbeit des Arbeitsstabes als nachlässig bezeichnen. Bei weniger wohlwollender Beurteilung könnte man es auch tendenziös nennen.
Bei so einer unzureichenden Aufbereitung der Fakten ist es kein Wunder, dass am Ende ein teilweise falsches Ergebnis herauskommt.