Verehrter Präsident, meine Damen und Herren! Der Kollege Schira hat Recht, das Amt des Vizepräsidenten erfordert eine gewisse Würde. Der Erste Bürgermeister hat nach zweieinhalb Jahren festgestellt, dass Herr Schill charakterlich nicht geeignet ist,...
Frau Abgeordnete, ich habe gerade eben dem Abgeordneten Schill mitgeteilt, dass persönliche Bemerkungen dieser Art nach Paragraph 38 Absatz 5 nicht zulässig sind; das gilt auch für Sie.
Jedenfalls hält meine Fraktion Herrn Schill für dieses Amt für nicht geeignet. Wir werden diese Farce für vier Wochen nicht mitmachen. Es geht für Abgeordnete um Rechte und Pflichten. Diese haben sie mit Maß und Vernunft wahrzunehmen. Hier liegt ein Vorschlag vor; wir, die SPD-Fraktion, werden ihn nicht wählen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Tat sieht die Geschäftsordnung vor, dass ein Vizepräsident gewählt werden kann. Aber die Geschäftsordnung sieht nicht vor, dass der einzelne Abgeordnete verpflichtet ist, denjenigen zu wählen, der sich zur Wahl stellt. Die FDP-Fraktion hat, ähnlich wie andere es hier erklärt haben, diese Abstimmung freigegeben und jedem einzelnen Abgeordneten das Recht eingeräumt, den Kandidaten auf charakterliche Eignung hin zu prüfen und entsprechend zu wählen oder eben nicht.
Auch in meiner Fraktion ist das Wahlverhalten freigestellt worden. Wir bestreiten nicht grundsätzlich das Recht der Ronald-Schill-Fraktion, einen Vizepräsidenten in das Präsidium zu entsenden. Auch wir haben jedoch Zweifel an der persönlichen und charakterlichen Eignung des vorgeschlagenen Kandidaten.
Dann haben wir keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Wahlhandlung. Die Wahl findet in Wahlkabinen statt. Wir verfahren so, dass Herr Farid Müller, Frau Pauly und Frau Pawlowski abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Gehen Sie bitte zur Kanzleibank und nehmen Sie von Frau Cornell den Stimmzettel entgegen.
Meine Damen und Herren! Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Stimmabgabe abgeschlossen. Ich erkläre die Wahlhandlung für geschlossen. Ich bitte, das Wahlergebnis zu ermitteln. Für die Dauer der Auszählung ist die Sitzung kurzfristig unterbrochen.
Meine Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, die Plätze wieder einnehmen zu wollen. Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe das Wahlergebnis bekannt. Es sind 112 Stimmzettel abgegeben worden, davon waren alle 112 Stimmzettel gültig. Von den gültigen Stimmzetteln waren Ja-Stimmen 15, Nein-Stimmen 96 bei keiner Enthaltung. Damit ist Herr Schill nicht gewählt worden.
Wir werden für die nächste Sitzung erneut die Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten vorsehen.
Ich rufe sodann den Tagesordnungspunkt 2 auf, Drucksache 17/3696: Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts.
[Senatsmitteilung: Wahl eines vertretenden Mitgliedes des Hamburgischen Verfassungsgerichts – Drucksache 17/3696 –]
Da das Gesetz über das Hamburgische Verfassungsgericht in seinem Paragraphen 4 eine geheime Wahl vorschreibt, findet die Wahl in Wahlkabinen statt. Wir verfahren so, dass Herr Farid Müller, Frau Pauly und Frau Pawlowski wieder abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Ich bitte Sie dann, zur Kanzleibank zu gehen und dort den Stimmzettel entgegenzunehmen. Er enthält die Felder für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. Ich darf Sie bitten, nunmehr mit dem Namensaufruf beginnen zu wollen.
Bei der Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts sind 107 Stimmzettel abgegeben worden, davon waren alle Stimmzettel gültig. Herr Dr. Michael Ruppelt erhielt 85 Ja-Stimmen bei elf NeinStimmen und elf Enthaltungen. Damit ist Herr Dr. Ruppelt zum vertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt worden.
Herr Dr. Ruppelt, die Bürgerschaft hat Sie soeben zum vertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt. Hierzu beglückwünsche ich Sie im Namen des ganzen Hauses. Ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen?
Nach Paragraph 7 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht haben die Mitglieder des Verfassungsgerichts vor Antritt ihres Amtes vor der Bürgerschaft einen Eid zu leisten. Ich lese Ihnen den Wortlaut des Eides vor und bitte Sie, bei erhobener rechter Hand, die Beteuerungsformel „Ich schwöre es“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ nachzusprechen.
„Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter alle Zeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung und die Gesetze getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde.“
Sie haben damit den erforderlichen Eid vor der Bürgerschaft geleistet. Im Namen des ganzen Hauses wünsche ich Ihnen eine glückliche Hand in Ihrer Amtsführung und alles Gute, Glück und Befriedigung für Ihre neuen Aufgaben.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es besteht Zweifel, ob das Wahlergebnis für eine Vizepräsidentin/einen Vizepräsidenten von allen korrekt vernommen worden ist. Deshalb wiederhole ich es vorsorglich noch einmal:
Der Stimmzettel liegt Ihnen vor. Er enthält je ein Feld für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. Sie dürfen ein Kreuz machen. Weitere Eintragungen oder Bemerkungen würden zur Ungültigkeit führen. Auch unausgefüllte Zettel gelten als ungültig. Bitte nehmen Sie jetzt Ihre Wahlentscheidung vor.
Sind alle Stimmzettel abgegeben worden? – Dann schließe ich die Wahlhandlung. Das Wahlergebnis wird ermittelt. Ich werde es Ihnen im Laufe der Sitzung bekannt geben.
Ich rufe Punkt 35 auf, Drucksache 17/3622: Bericht des Haushaltsausschusses zur Gründung einer Marketing/Wachsende Stadt GmbH, Haushaltsplan 2003, Nachbewilligung gemäß Paragraph 33 LHO, Haushaltsplan-Entwurf 2004, Ergänzung gemäß Paragraph 32 LHO.
[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache: 17/3456: Gründung einer Marketing/ Wachsende Stadt GmbH Haushaltsplan 2003: Nachbewilligung gemäß § 33 LHO Haushaltsplan-Entwurf 2004: Ergänzung gemäß § 32 LHO (Senatsvorlage) – Drucksache 17/3622 –)