Mit dem Projekt HafenCity hat sich Hamburg eine Perspektive geschaffen, die diese maritime Tradition ehrt, indem sie sie weiterführt und sie zugleich zukunftsweisend erneuert, denn die HafenCity bietet einmalige Chancen für die Wirtschaft und Kultur, die wir in der Konkurrenz mit anderen europäischen Städten dringend brauchen. Die HafenCity wird das Profil dieser Stadt stärken.
Natürlich gibt es bereits viele Einrichtungen, die unsere Vergangenheit dokumentieren und lebendig werden lassen. Das Museum für Hamburgische Geschichte, das Museum der Arbeit, die Rickmer Rickmers und natürlich zählt dazu auch Peter Tamms „Wissenschaftliches Institut für Schifffahrts- und Marinegeschichte“, ein Institut mit einer großartigen Sammlung. Allein die Quantität ist beeindruckend. Von der Qualität konnten wir uns in zahlreichen Sonderausstellungen überzeugen. Denken Sie an die Ausstellung „Piraten“, an „Lord Nelson“, die Ausstellung „Auf der Elbe nach Helgoland“ oder an die „art maritim“, die alljährlich mit der Hanseboot veranstaltet wird. Nun hat Professor Tamm seine wertvolle Sammlung in die „Peter Tamm sen. Stiftung“ eingebracht. Das bedeutet, er hat sie aus seinem Eigentum gegeben und damit die Voraussetzung für das Entstehen eines internationalen Museums geschaffen. Das ist eine überaus großzügige Geste und dafür sind wir Peter Tamm dankbar.
Ich denke, wir sind uns hier alle einig, dass der Kaispeicher B ein idealer Ort für das Museum ist, denn dieser Kaispeicher B, ein denkmalgeschütztes Gebäude, steht am Tor zur HafenCity, also dort, wo sich Hamburgs Geschichte und Zukunft, die Tradition und die Vision treffen, wo die Besucher, die in immer größerer Zahl in unsere Stadt kommen, das maritime Flair dieser Stadt suchen und erleben wollen. Die Planungen haben ergeben, Sie haben das gehört, dass für die Umwandlung dieses Speichers in ein Museum 30 Millionen Euro benötigt werden. Diese Investition unterstützen wir. Das ist der Anteil der Stadt. Mehr Geld wird es nicht geben. Im Übrigen ist der Wert der Sammlung ein Vielfacher.
Was die Betriebskosten betrifft, will die Tamm-Stiftung private Gelder in Höhe von 15 Millionen einwerben und aus den Zinsen einen Teil der Betriebskosten decken. Ich bin froh, Ihnen mitteilen zu können, dass laut der Stiftung
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der Ronald-Schill-Fraktion – Vize- präsident Farid Müller übernimmt den Vorsitz.)
Das ist vorbildlich. Das ist ein Beweis dafür, wie überzeugend diese Idee ist. Das ist gelungen, obwohl der Staat sich bis jetzt noch nicht verpflichtet hat und etliche andere Sponsoren auf dieses Zeichen warten.
Noch ein klärendes Wort zu den Betriebskosten. Die Stadt wird diese Kosten mit keinem Cent subventionieren. Das steht fest. Die nötigen Betriebsmittel müssen durch das Tamm-Museum allein erwirtschaftet werden. Sollte auf der Erlösseite ein Fehlbetrag entstehen, will die Stiftung ihn selbst decken, denn das ist ihr klares Ziel.
Meine Damen und Herren, lassen wir nicht zu, dass eine andere Stadt triumphiert und uns die Sammlung Peter Tamm wegschnappt. Das drohte bereits bei der Sammlung Gundlach. Das konnten wir im letzten Augenblick verhindern, indem wir das „Haus der Fotografie“ errichtet haben. Im Übrigen, seit dem Direktorenwechsel vor einem halben Jahr sind die Besucherzahlen um 18 Prozent gestiegen.
Ich will gern noch eines betonen. Es ist bereits gesagt worden, dass das Tamm-Museum eines der drei kulturellen Hochburgen der HafenCity sein wird, zusammen mit der Elbphilharmonie und mit dem Zentrum für maritime Erlebniswelt. Aber diese drei Hochburgen werden nicht einsam dastehen, sondern sie werden nur ein Teil einer hanseatischen Perlenkette von Galerien, Buch-Shops, Theatern und Antiquitätenläden sein, denn wir müssen verhindern, dass hier ein reines Arbeitsquartier entsteht, das nach Büroschluss leer und verwaist daliegt.
Unser Ziel ist es, die HafenCity als eine attraktive Kulturlandschaft und als eine Stadt mit einer lebendigen Nachbarschaft zu gestalten, die Wärme und Charme ausstrahlt.
Hamburg wächst auch kulturell. Die HafenCity stärkt Hamburgs Ruf als vitale, faszinierende Kulturmetropole und Hamburg hat nicht nur den Mut, sondern Hamburg ist auch wirtschaftlich stark genug, die 30 Millionen Euro für ein neues Museum aufzubringen. Also investieren wir gemeinsam, denn das ist eine Investition in die Zukunft. Was mich ganz besonders freut, ist die Tatsache, dass es möglich ist, dieses für Hamburg so wichtige Projekt parteiübergreifend zu realisieren. – Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der FDP und der Ronald-Schill- Fraktion)
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 17/3986 und 17/4121 an den Haushaltsausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Somit einstimmig beschlossen.
Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 59, Antrag der Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher Offensive,
[Antrag der Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Hamburgisches Gesetz zur Einrichtung und Führung eines Korruptionsregisters – Drucksache 17/4032 (Neufassung) –]
[Antrag der Fraktion der GAL: Hamburgisches Gesetz zur Einrichtung und Führung eines Korruptionsregisters – Drucksache 17/4133 –]
Beide Drucksachen möchte die CDU-Fraktion federführend an den Rechtsausschuss und mitberatend an den Wirtschaftsausschuss überweisen. Die GAL-Fraktion wiederum möchte diese Drucksachen nur an den Wirtschaftsausschuss überweisen. Wer begehrt das Wort? – Herr Schaube.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher Offensive hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Kampf gegen die Korruption zu verstärken. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung und Führung eines Korruptionsregisters legen wir der Bürgerschaft heute eine bundesweit einmalige Initiative vor.
Künftig werden Firmen, denen Korruptionsfälle wie Bestechung, Vorteilsgewährung, aber auch Unterschlagung, Erpressung, Geldwäsche oder Betrugstatbestände nachgewiesen werden, in dieses Register aufgenommen werden.
Für öffentliche Stellen besteht die Pflicht zur Anfrage ab einem Auftragsvolumen von 10 000 Euro. Ein Unternehmen, in dem durch einen verantwortlich Handelnden einer der genannten Tatbestände erfüllt wird, kann bis zu fünf Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Allerdings sieht unser Gesetzesentwurf auch eine vorzeitige Löschung des Eintrages vor, wenn in dem betroffenen Betrieb wirksame Management- und Controlling-Instrumente etabliert wurden, die geeignet sind, die Korruption auszuschließen.
Ein solches Register fordern seit vielen Jahren bundesweit bekannte Kämpfer gegen Korruption, wie zum Beispiel der Frankfurter Oberstaatsanwalt Wolfgang Schaupensteiner. Ein Hamburger Antikorruptionsregister wäre zugleich eine effektive, präventive und abschreckende Maßnahme. Die Bundesländer Hessen, NordrheinWestfalen und Baden-Württemberg haben bereits ein Korruptionsregister eingerichtet und damit nach eigenem Bekunden gute Erfolge erzielt. Diese Register haben jedoch keine gesetzliche Grundlage, sondern wurden auf dem Erlasswege eingerichtet. Ein Erlass ist unserer Ansicht nach jedoch eine rechtsstaatlich unzureichende Grundlage.
Wenn Unternehmen, denen Korruption nachgewiesen wurde, keine öffentlichen Aufträge mehr bekommen sollen, dann werden einige grundgesetzlich verankerte Rechte betroffen. Ich denke hier an das verbriefte Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder an die Berufsfreiheit nach Artikel 12. Unter Umständen können Ein
Da von diesen Grundrechtseingriffen nicht nur juristische, sondern auch natürliche Personen betroffen sind, spricht alles für eine gesetzliche Grundlage.
Unser Antrag ist in Zusammenarbeit mit einer Reihe namhafter Experten, insbesondere mit dem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, erarbeitet worden. Die Initiative ist kein Schnellschuss, sondern ein wohl abgewogener und gut begründeter Gesetzesentwurf, der mehr Rechtssicherheit und Transparenz in diesem sensiblen Bereich schafft.
Korruption ist ein Standortnachteil. Sauberes und transparentes Verwaltungshandeln, das Beachten rechtsstaatlicher Regeln und der Kampf gegen kriminelle Strukturen sind ein Standortvorteil. Wir wollen diesen Standortvorteil nutzen und alles dafür tun, dass überall in Hamburg Chancengleichheit und freier Wettbewerb gilt.
Dabei wollen wir alle Illusionen über Bord werfen, dass Korruption nur ein Problem in Entwicklungsländern sei. Die Korruption ist leider auch unter uns. Lassen Sie mich dieses mit ein paar Zahlen belegen.
In den zurückliegenden Jahren sind die bekannt gewordenen Fälle von Korruption bedrohlich gestiegen. Im Jahre 2001 wurden bei der Staatsanwaltschaft Hamburg 144 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Jahre 2002 stieg die Zahl auf 204. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen. Hamburg ist hier kein Einzelfall. Die weltweit führende Nicht-Regierungsorganisation „Transparency International“ erhebt jedes Jahr mittlerweile für 102 Länder die bekannt gewordenen Fälle von Korruption und überträgt diese in einen Korruptionswahrnehmungs-Index. Auf einer Skala von 0 (äußerst korrupt) bis 10 (nicht korrupt) erreichen dabei 70 Länder weniger als fünf Punkte. Deutschland landete in diesem Jahr auf Platz 18 mit einem Indexwert von 7,3 Punkten. Damit wird ein sich seit 1996 abzeichnender Abwärtstrend bestätigt. 1996 lag der Wert für Deutschland noch bei 8,3 Punkten, im vergangenen Jahr bei 7,4 Punkten. Dieses macht deutlich, dass auch bundesweit Handlungsbedarf besteht.
Der jüngste und nicht verabschiedete Bundesgesetzentwurf war jedoch nicht ausgereift. Er sah auch keine volle gesetzliche Regelung vor, sondern nur eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung. Lassen Sie uns daher nicht auf den Bundesgesetzgeber warten, sondern in Hamburg einen Anfang machen. Ich möchte Sie bitten, schreiben Sie mit uns Rechtsgeschichte. Gehen Sie diesen Schritt im Kampf gegen die Korruption mit uns und stimmen Sie unserem Antrag zu. – Vielen Dank.
(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und bei Doris Mandel SPD – Erhard Pumm SPD: Sie können es ja schon mal mit Herrn Dreyer be- sprechen!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion begrüßt den Entwurf eines Hamburgischen Gesetzes zur Einrichtung und Einführung eines Korruptionsregisters.
Hier gilt das Gleiche, wie bei dem eben hier behandelten Vergabegesetz zur Sicherung der Tariftreue. Nicht derjenige darf belohnt werden, der gegen Gesetze verstößt, und nicht derjenige darf daraus Vorteile ziehen, der sich gesetzeswidrig verhält. Daher ist es richtig, wenn die im Gesetz normierten Verstöße dazu führen, dass dann Firmen im Register eingetragen werden und dieses bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt wird, indem sie dann an dieser Auftragsvergabe nicht teilnehmen.
Nachdem in den letzten Jahren – und darauf ist eben schon hingewiesen worden – wiederholt in der Öffentlichkeit deutlich wurde, dass in erheblichem Maße gegen Gesetze verstoßen wurde, um öffentliche Aufträge zu erhalten, ist es auch an der Zeit, hier Klarheit zu schaffen. Jeder, der meint, er muss mit unlauteren Mitteln Vorteile ziehen, muss auch die Konsequenzen kennen. Dazu dient dieses Gesetz und das halten wir für richtig.
Lassen Sie mich zu dem Änderungsantrag der GAL etwas sagen. Die Ausweitung auf den privaten Bereich, die dort angeführt ist, halte ich für problematisch. Ob dieses rechtlich zulässig ist, ist für mich fraglich. Bei der Meldung von Privaten sehe ich deutlich die Gefahr, dass hier auch Missbrauch betrieben werden kann. Daher denke ich, dass wir in diesem Bereich sehr zurückhaltend sein sollten.
Des Weiteren halte ich es für problematisch, wenn ein Bieter generell für immer ausgeschlossen wird, weil sich hier die Problematik des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit stellt. Und was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, ist, dass im Paragraph 3 die Nummern 4, 5 und 6 gestrichen werden sollen. Für mich ist nicht zu verstehen, dass jemand, der zum Beispiel bewusst keine Sozialversicherungsbeiträge abführt oder die Bestimmungen über tarifvertragliche Entlohnung unterläuft, sich somit rechtswidrige Vorteile verschafft, am Ende belohnt wird. Diese Verstöße wiegen meines Erachtens genauso schwer wie der direkte Versuch der Bestechung oder der Vorteilsgewährung. Daher sollten wir hier mit aller Klarheit dem Rechtsstaat Geltung verschaffen. Die SPD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Die Korruption ist ein weltweites Übel und leider ist Deutschland davon auch nicht ausgenommen. Die Hamburger Gerichte sind immer wieder mit diesen Korruptions- und Bestechungsskandalen beschäftigt.
Der Kampf gegen die Korruption muss von allen politischen Parteien und Kräften entschlossen geführt werden. Das zeichnet sich hier unter uns allen eigentlich auch ab. Die CDU begrüßt daher ausdrücklich die Initiative der Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher Offensive zur Errichtung eines Korruptionsregisters. Allerdings dürfen wir bei diesem wichtigen Thema nicht den Fehler machen, aus reinem Aktionismus ein Gesetz zur Korruptionsbekämpfung im Eilverfahren zu verabschieden. Vielmehr sollten wir das Thema und vor allem den vorliegenden Gesetzentwurf umfassend beraten. Wenn wir einerseits Korrup
tion wirkungsvoll bekämpfen wollen, dann müssen wir andererseits auch ein Gesetz verabschieden, das absolut wasserdicht, also ohne handwerkliche Fehler ist.