Aktenvorlage gemäß Art. 30 der Verfassung – Nebentätigkeiten von Senatsmitgliedern – Drs. 17/3498 – 2886 A
Abweichend von der Empfehlung des Ältestenrats sind die Fraktionen übereingekommen, auch den Tagesordnungspunkt 2 zu vertagen. Es handelt sich um die Drs. 17/2978: Wahl einer ständigen Vertreterin oder eines ständigen Vertreters des Hamburgischen Verfassungsgerichts.
Außerdem haben die Fraktionen vereinbart, dass die Tagesordnung um einen Punkt ergänzt werden soll. Es handelt sich um die Drs. 17/3546: Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Wissenschaft und Forschung. Diese wurde als Tagesordnungspunkt 5a nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen.
Jetzt sind wir schon eine Weile dabei und deswegen bitte ich Sie ganz herzlich, Ihre Gespräche einzustellen und allmählich zur Ruhe zu kommen, bevor wir dann richtig einsteigen.
Letzter Punkt zu den Bemerkungen, bevor wir zur Aktuellen Stunde kommen. Die Sammelübersicht liegt Ihnen heute in einer Neufassung vor. Die SPD-Fraktion hat darum gebeten, den Tagesordnungspunkt 43 gesondert aufzurufen, weil es dazu einen Beitrag gemäß Paragraph 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung geben soll.
Wir kommen jetzt zum ersten, von der SPD angemeldeten Thema. Herr Polle wünscht das Wort und bekommt es.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dieser Rechtssenat feiert seine hohen Abschiebezahlen in diversen Presseerklärungen, als ob es Exporterfolge wären. Er ignoriert das vielfältige Leid, das sich in erbarmungswürdigen Einzelschicksalen hinter der großen Zahl verbirgt, und dieses Leid hat viele Namen.
Ich erinnere an die Familie Yilmaz, die Eltern, die mit ihren fünf Kindern bei Nacht und Nebel aus ihren Betten gerissen, zum Flughafen geschleppt und in die Türkei verfrachtet wurden.
Ich erinnere an das Schicksal der Familie Ejupi, über das wir hier auch diskutiert haben, die mit ihren Kindern in Volksdorf völlig integriert war und die gegen den Willen ihrer vielen Freunde und der gesamten Nachbarschaft ins Elend nach Belgrad abgeschoben wurde.
Und ich erinnere an die drei kleinen Kinder aus Schnelsen, Roland, Svetlana und Sanela, die dort von einer deutschen Familie betreut werden, deren Eingabe abgelehnt wurde und die immer noch angstvoll darauf warten, ob sie irgendwann vom Abschiebekommando abgeholt, bei Nacht und Nebel aus ihrer Umgebung gerissen und in Belgrad ausgesetzt werden.
Und jetzt erinnere ich an die beiden Mädchen aus Ghana, die uns heute zusammen mit ihrer Mutter besucht haben, Gifty und Sylvia Oppong. Die Mutter verschlug es vor Jahren zu uns nach Hamburg. Sie hat inzwischen ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht und bestreitet ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen. In Ghana ließ sie ihre Kinder zurück. Sie wurden dort von einer Tante betreut, offenbar unzulänglich, denn sie kamen in ein Heim, das einer Schule angeschlossen war.
Als die Mutter es verantworten konnte, wollte sie ihre Kinder zu sich holen, aber die Hamburger Ausländerbehörde verweigerte die Zustimmung zum Visum. Die Kinder blieben erst dort, dann brach jedoch das Schulgebäude unter Regenfällen zusammen, die Kinder überlebten glücklicherweise diese Katastrophe und flüchteten nach Hamburg zu ihrer Mutter. Wer will ihnen das verwehren? Ist das das Happy End? Nein. Zwar haben sich Herr Ploog und andere CDU-Abgeordnete intensiv darum bemüht, für die Kinder ein Bleiberecht zu erreichen – das schätzen wir und halten es für gut –, aber die Ausländerbehörde blieb hart und unerbittlich. Immer wieder wurde die Behandlung der Eingabe im Eingabenausschuss verschoben, weil die CDU-Abgeordneten sich gegenüber der Ausländerbehörde nicht durchsetzen konnten.
Und dann am letzten Montag dieses seltsame Votum. Erst "nicht abhilfefähig" und dann die Protokollerklärung,
noch nicht einmal ein Ersuchen, das die Koalition in das Protokoll brachte und das bis zum letzten Moment immer wieder stilistisch verändert wurde: "Nicht abhilfefähig" mit einem Zusatz zur Beruhigung des persönlichen Gewissens. Ich verzichte im Moment darauf, das zu zitieren. Sie haben diese Protokollerklärung vor sich auf den Tischen liegen und können sie nachlesen. Es ist kein Ersuchen, ich weiß nicht, warum das nicht gemacht wurde. Wenn diese Protokollerklärung ernst genommen würde, hätte
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der CDU! Im Moment ist Martin Luther wieder sehr in der öffentlichen Beachtung, nicht nur im Film, wir haben demnächst den Reformationstag. Etwas mehr lutherische Grundsatzfestigkeit hätte ich mir von Ihnen auch gewünscht.
Die beiden Mädchen sollen also erst einmal ausreisen. Wann und ob sie überhaupt wieder einreisen dürfen, darüber gibt es nebulöse Stellungnahmen der Ausländerbehörde sowohl im Ausschuss als auch in der Presse. Sie lässt sich nicht festlegen, sie will erst nachdenken, wenn die Mädchen draußen sind. Dann ist es zu spät, denn die Hoffnung "aus den Augen, aus dem Sinn" machen wir nicht mit.
Wenn schon eine vorübergehende Ausreise nach dem Ausländerrecht notwendig ist, woran wir überhaupt nicht glauben,
dann wäre doch, wie schon vielfach unter Rotgrün praktiziert, eine Ausreise in den nächsten großen Ferien in Form eines dreiwöchigen Urlaubs in das benachbarte europäische Ausland möglich. Eine Vorabzustimmung, eine Vorbereitung über die Konsulate, die wir in Hamburg reichlich haben, und über die Botschaften, zu denen engste Beziehungen bestehen, wäre möglich, und in solchen humanitären Fällen haben die Nachbarländer Hamburgs und Deutschlands schon immer und gerne geholfen. Warum dieses alles nicht? Die Erklärungen der Innenbehörde lassen erkennen, dass wohl gar nicht beabsichtigt ist, die Kinder wieder hereinzulassen.
Herr Senator Nockemann, Sie sind heute anwesend und ich bitte Sie darum, hier und heute zu klären, dass die beiden Kinder bei ihrer Mutter bleiben können,
wie sich das für eine Familie gehört, wie wir es in unserer christlich-abendländischen Tradition erwarten.