Auch ich habe eine Nachfrage an den Senat. Wie soll das Parlament beurteilen, ob eine Nebentätigkeit vorgelegen hat, wenn hier nicht der Name der Patentverwertungsgesellschaft in Liechtenstein angegeben wird?
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Das Nebentätigkeitsrecht anzuwenden, ist zunächst Aufgabe des jeweiligen Vorgesetzten. Dieses ist geschehen, indem die Senatskanzlei das Nebentätigkeitsrecht und die infrage stehenden Tätigkeiten überprüft hat und zu dem entsprechenden Ergebnis gekommen ist. Insofern muss diese Prüfung nicht in jedem Einzelfall, meine ich, auch vom Gesetzgeber übrigens nicht gewollt, vom Parlament nachvollzogen werden, was die juristische Beurteilung angeht.
Herr Staatsrat, ich komme noch einmal auf die Frage der Nebentätigkeit zurück. Halten Sie es erstens für eine präzise Frage, wenn jemand aus dem Parlament Sie fragt, ob weitere Nebentätigen der Senatoren vorhanden sind? Zweitens: Halten Sie Ihre Antwort, die Sie dazu abgegeben haben, für wahrheitsgemäß?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Die Frage ist präzise im ersten Teil, im zweiten Teil arbeitet sie mit einer Unterstellung, die ich hier in Respekt vor dem Parlament in höflicher, sachlicher Form zurückweise.
Vor dem Hintergrund, was jetzt hier dargelegt wurde, dass dem Senat bereits zum Amtsantritt von Senator Rehaag seine Tätigkeiten angezeigt wurden, meine zweite Frage: Aus welchen Gründen hat die Senatskanzlei damals darauf verzichtet, hierfür eine Nebentätigkeitsgenehmigung einzufordern?
Nebentätigkeitsrechts für Beamte, denn der Senator, das wissen Sie, unterliegt dem Senatorengesetz, auf das rein juristisch formal das Nebentätigkeitsrecht nicht anwendbar ist. Es ist nur auf Beamte anwendbar Für Senatoren gilt Artikel 40 der Verfassung. Aber die Grundsätze gelten selbstverständlich auch hierfür. In diesen Fällen genügt eine Anzeige, nachdem das ausführlich durch die Juristen aus der Senatskanzlei geprüft worden ist.
Wenn Sie sagen, die Grundsätze des Nebentätigkeitsrechts seien anwendbar, wäre denn eine Nebentätigkeitsgenehmigung erteilt worden, wenn es unmittelbar anwendbar gewesen wäre? War das das Ergebnis der Rechtsprüfung, die Sie ansprechen?
Ich hatte doch bereits gesagt, dass diese hypothetischen Fragen nicht weiterführen. Es ist geprüft worden. Eine Anzeige hat stattgefunden. Der wesentliche Kerngedanke des Nebentätigkeitsrechts ist es, durch Genehmigung von Ausnahmen sicherzustellen, dass sich der Beamte mit voller Hingabe seinem Beruf widmet. Wenn er das durch irgendwelche anderen Tätigkeiten nicht kann, dann hat das Nebentätigkeitsrecht eine Ausnahme geschaffen. Das heißt: Grundsätzlich eine Genehmigung und in bestimmten Fällen oder in zahlreichen Fällen, je nach Land unterschiedlich, genügt eine Anzeige, die eine Genehmigung ersetzt. Dieses Verfahren ist hier ordnungsgemäß eingehalten worden. Der Dienstherr, der Vorgesetzte, wusste, welche Tätigkeiten in welchem Umfang – übrigens ohne jede Vergütung – hier ausgeübt wurden, sodass auch nicht die Gefahr bestand, in irgendeiner Form durch Vergütungen hier eine weitergehende Genehmigung aussprechen zu müssen.
Welche Gründe hat die nicht genannte Patentverwertungsgesellschaft aus Vaduz dafür angegeben, dass ihr Name nicht genannt werden darf?
Ich habe bereits ausgeführt, dass der Name der Gesellschaft für die Prüfung einer Nebentätigkeit und den Umfang der Nebentätigkeit keinerlei Einfluss hat.
Können Sie ausschließen, dass es Interessenkonflikte bezüglich dieser Firma mit dem Senatorenamt gab oder gibt?
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Wie bereits gesagt, ist die Tätigkeit ordnungsgemäß angezeigt worden und es ist auch der Umfang ordnungsgemäß genannt worden.
Meine Damen und Herren! Der Senat hat jetzt auf die Frage zu antworten. Dafür brauchen wir auch etwas mehr Aufmerksamkeit.
Herr Staatsrat, Abgeordnete sind verpflichtet, ihre Engagements ehrenamtlicher oder bezahlter Art offen zu legen, auch mit Namen der Einrichtung, um eine Transparenz herzustellen und um mögliche Interessenkonflikte auszuschließen. Wie kommen Sie zu der Auffassung, dass diese Grundsätze bei Regierungsmitgliedern nicht gelten sollten?
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Sie unterstellen mir schon wieder etwas, nämlich dass ich glaube, dass irgendwelche Grundsätze nicht anwendbar sind. Ich habe lediglich gesagt, für die Prüfung war es nicht erforderlich, den Namen der Gesellschaft zu kennen. Im Übrigen hatte die Senatskanzlei für die Prüfung die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Hierauf habe ich eingangs auch schon hingewiesen, dass die Prüfung dem Vorgesetzten beziehungsweise hier dem Senat obliegt. Nur diese Unterlagen werden nicht in jedem Fall veröffentlicht. Ich hatte bereits gesagt, dass nicht in jedem Fall von Verwaltungsentscheidungen
Ich glaube, das Interesse an der Antwort ist wohl nicht mehr da. Dann beende ich hiermit meine Ausführungen.
(Ingo Egloff SPD: Das ist unverschämt! – und Bei- fall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP – Uwe Grund SPD: Wie gehen Sie mit dem Parlament um? – Ingo Egloff SPD: Das ist wirklich arrogant und unverschämt!)
Meine Damen und Herren, ich kann als Präsidentin nicht darauf einwirken, wie der Senat antwortet. Ich kann darauf einwirken, dass er antwortet. Ich bitte Sie, an anderer Stelle die parlamentarischen Rechte, die Sie haben, zu nutzen, um in dieser Sache weiterzufahren. Jetzt bitte ich Frau Dr. Lappe um ihre Frage und dann wird der Staatsrat weiter antworten.
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Die Tätigkeiten, die Herr Rehaag nach seinem Amtsantritt durchgeführt hat, habe ich anfangs bewusst wörtlich auch verlesen und sind der Presseerklärung zu entnehmen. Daraus ist nicht zu ersehen, dass er weiter operativ im Geschäft tätig war, bis auf die genannten Tätigkeiten, nämlich Nachfolger zu suchen. Insofern muss ich Ihre Frage verneinen.
Darf ich aufgrund dessen, was Sie jetzt sagen, auch davon ausgehen, dass der Senator an der Erstellung von Jahresabschlüssen, Bilanzen und Ähnlichem für diese Patentverwaltungsgesellschaft in Vaduz auch nicht beteiligt war?
Ich habe eingangs ja nicht die Presseerklärung vorgelesen, um Sie zu langweilen, sondern um den Wortlaut in Bezug zu nehmen. Damit ist meiner Meinung nach alles das gesagt,