die diese Unternehmen über viele Jahrzehnte durch Zahlung ihrer Steuern und durch Arbeit, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dort geleistet haben, geschaffen haben.
Im Großen und Ganzen sind wir damit gut gefahren. Die Hamburger Senate und auch dieser Senat haben durch diese öffentlichen Unternehmen einen Gestaltungsspielraum, der ohne diese Unternehmen nicht so vorhanden wäre. Deswegen bin ich ein Verfechter dafür, wichtige staatliche Unternehmen auch im Mehrheitsbesitz der Stadt zu erhalten.
Der vom Senat vorgelegte Katalog enthält viele Kategorien, die Sie beschrieben haben. Aber dieser Katalog hat auch bei vielen Menschen Ängste und Verunsicherungen ausgelöst, die so nicht sein müssen. Deswegen muss vonseiten des Senats schnell Klarheit geschaffen werden.
Die Sozialdemokraten können sich nicht vorstellen, dass öffentliche Unternehmen von großer strategischer Bedeutung für die Stadt mehrheitlich verkauft werden.
die HHLA und den LBK. Der LBK ist für die Gesundheitsvorsorge dieser Stadt ein wichtiges strategisches Unternehmen.
Bei der SAGA und der GWG war der Senat schon vorsichtig, indem er diese Unternehmen in die Kategorie 1 eingestuft hat. Aber es stand auch dort ein Hinweis, dass einzelne Wohnungen durchaus verkauft werden könnten. Vor einer Entwicklung, die viele Füße bekommen könnte, kann ich nur warnen. Für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die sich hohe Mieten nicht leisten können, haben die SAGA und die GWG ganz wichtige Funktionen. Außerdem haben sie eine wichtige Bedeutung für den Mietenspiegel in Hamburg.
Dass gute Kultur – das haben Sie, Frau Pauly, dankenswerterweise auch erwähnt – ohne Zuschüsse voraussichtlich nicht auskommen kann, ist für uns klar. Wir brauchen in dieser Stadt eine hervorragende Kulturlandschaft, zu der eine erstklassige Staatsoper und ein Thalia-Theater gehören. Von daher kommt für die Sozialdemokraten ein Verkauf dieser Unternehmen nicht infrage.
Es gibt aber auch Verkaufsabsichten des Senats in Bereichen, die für viele nicht so deutlich erkennbar sind. Ich nenne Ihnen einmal als Beispiel das Berufsförderungswerk – BFW –, in dem Behinderte für den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt qualifiziert werden. Die Hamburger Einrichtung ist sehr groß, sie ist die zweitgrößte in der Bundesrepublik. Der Senat hat jetzt die Idee, diese Ein
richtung auf die Bundesanstalt für Arbeit zu übertragen. Herr Peiner, ich glaube, das geht schief. Die Bundesanstalt für Arbeit wird dort wahrscheinlich nicht einsteigen wollen. Ich vermute auch, dass die Rentenversicherungsträger dies auch nicht machen werden. Sollten sie dort einsteigen, wäre dieses eine Lösung, über die wir uns unterhalten könnten, denn das BFW wäre dann in guten Händen. Die Stadt selbst ist auch eigentlich gar nicht der richtige Inhaber dieses Unternehmens. Es gibt ein Stammkapital in Höhe von 250 000 DM und die Gebäude wurden überwiegend von der Bundesanstalt für Arbeit und von den Rentenversicherungsträgern finanziert. Insofern hat der Senat zwar offiziell die Hoheit über dieses Unternehmen, aber wir sollten auf keinen Fall den Weg beschreiten, dass sich Private an diesem Unternehmen beteiligen, denn diese wollen nur eines: Sie wollen damit Geld verdienen.
Die Sozialdemokraten werden diese Politik des Hamburger Senats genau beobachten und nicht nur als Verweigerer auftreten, sondern konstruktiv zusammenarbeiten. Wir wollen, dass in diesen Unternehmen die Arbeitsplätze gesichert werden und dass der Senat weiterhin die strategische Führung bei den städtischen Unternehmen behält. Insofern wünsche ich dem Senat eine glückliche Hand bei diesem durchaus schwierigen Geschäft. Herr Peiner, wir werden im Gespräch bleiben.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Herr Pumm, bei Ihnen sind wieder das alte Lied und die alten Ideologien hochgekommen. Es gibt doch überhaupt keinen Grund, dass der Staat Busse, Bahnen, Fähren oder Kindergärten selbst bauen oder betreiben muss. Sie kommen immer wieder damit.
(Vereinzelter Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Erhard Pumm SPD: Das sieht Herr Peiner anders!)
Der Glaube daran, dies tun zu müssen, ist nicht neu. Das Preußische Eisenbahngesetz von 1883 sah vor, dass die Eisenbahnen in Preußen privat betrieben werden. Aber weil diese Gesellschaft mit Gewinn gearbeitet hat, wurde sie nach 40 Jahren vom Staat vereinnahmt. Wir stehen aber heute in Hamburg an einem ganz entscheidenden Wendepunkt. Das haben Sie gesehen und werden dies auch verstehen können.
Über Jahrzehnte haben die SPD-geführten Senate einen Wirtschaftskonzern Hamburg mit über 400 mittelbaren und unmittelbaren Unternehmensbeteiligungen geformt, der sich nicht an die strengen Veröffentlichungsregelungen einer Aktiengesellschaft oder der öffentlichen Hand halten musste. Er wurde so konstruiert, dass er jederzeit Gewinne aus profitablen Konzerntöchtern mit den Verlusten der leistungsschwachen Töchter – natürlich an der Steuer vorbei – aufrechnen konnte. Es gab öffentliche Handwerksbetriebe, die in Konkurrenz zu den privaten seit über 20 Jahren keinen Gewinn gemacht haben; jedes private Unternehmen wäre längst vom Markt verschwunden.
Die politische Richtung und die katastrophale Haushaltslage zwangen endlich auch die Vorgängersenate in Hamburg in den Neunzigerjahren zum Handeln. Doch anstatt eine konsequente Aufgabenkritik zu betreiben und Aufgaben und Dienstleistungen zu privatisieren, wuchs die Zahl der öffentlichen Unternehmen. Unter dem Deckmantel privater Gesellschaften erweiterte Hamburg kontinuierlich seinen Tätigkeitskreis, erschloss neue Geschäftsfelder und verlor dabei die eigentliche Aufgabe völlig aus dem Auge, nämlich nur die Daseinsvorsorge der Bevölkerung sicherzustellen.
Nicht nur ordnungspolitisch war diese Beteiligungspolitik grundsätzlich falsch, sondern sie war auch verheerend für die Privatwirtschaft in der Stadt. Die Unternehmen hatten kein wirtschaftliches Risiko, denn sie hatten als Vollkaskoversicherung die Stadt Hamburg im Hintergrund. Dadurch wurden diese Firmen günstiger refinanziert, teilweise mit erheblichen Steuervorteilen ausgestattet und oftmals auch noch bei der Vergabe von Aufträgen bevorzugt.
Ich hatte heute Abend schon einmal Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass sich die Zeitung draußen viel besser liest als im Plenarsaal. Frau Abgeordnete, fahren Sie bitte fort.
Die Bürger und Steuerzahler auf der einen und leere öffentliche Kassen auf der anderen Seite zwingen Hamburg zu mehr Wirtschaftlichkeit und Kostenbewusstsein. Die Konsequenz kann nur lauten: Die Stadt muss sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und mit schlanken Verwaltungsstrukturen kostengünstig und leistungsfähig für die Hamburger Bürger als kundenfreundlicher Dienstleister arbeiten.
Wenn wir heute einen Blick auf die Zahl der Unternehmensbeteiligungen werfen, dann wird deutlich, dass der Senat bereits einen wesentlichen Schritt nach vorn getan hat. Von den einst 400 Unternehmensbeteiligungen sind heute noch insgesamt 63 unmittelbare und 154 mittelbare Beteiligungen geblieben. Diese wurden hinsichtlich der weiteren Vorbereitung auf Privatisierungen in der vorliegenden Senatsdrucksache in vier Kategorien aufgeteilt.
Wir begrüßen nachdrücklich die vom Senat formulierten Grundsätze zur Durchführung der Privatisierung. Unbestritten gibt es Unternehmensbeteiligungen, auf die Hamburg aus strategischen und ordnungspolitischen Erwägungen einen weiterhin lenkenden Einfluss haben sollte. Diese sind den Kategorien 1 und 2 zugeordnet. Ferner hat der Senat in der Kategorie 3 die Unternehmen ausgewiesen, die aus fachspezifischen und politischer Sicht von Bedeutung sind, sodass an diesen zumindest weiterhin eine Minderheitsbeteiligung gehalten werden sollte. Unter die Kategorie 4 fallen die Unternehmen, die letztendlich sofort und ohne Vorbehalt privatisiert werden könnten.
Die vorgelegte Kategorisierung ist ein wichtiger Schritt. Sie schafft Klarheit und Transparenz, die wir bei Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD, immer vermisst haben. Allerdings sollte die Bürgerschaft den Blick auf die Kategorie 3 gerichtet halten. In dieser Kategorie befinden sich einige Grenzfälle, die von der weiteren Entwicklung abhängig sind und sehr wohl Kandidaten für eine vollständige Privatisierung – also für die Kategorie 4 – sein könnten.
Geprüft werden muss auch, ob die gleiche Zielsetzung nicht vertraglich vereinbart werden und damit sowieso überflüssig sein könnte. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass auf der Basis der vorliegenden Senatsdrucksache die Privatisierungskampagne zwar ohne Zeitdruck, aber dafür mit Konsequenz fortgesetzt wird und die entsprechenden Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
Die Privatisierung öffentlicher Unternehmen ist aber nur ein Schritt. Im zweiten Schritt müssen wir prüfen, welche Aufgaben, die derzeit noch von den Fachbehörden wahrgenommen werden, ebenfalls von privaten Unternehmern übernommen werden können. Alle nicht ministeriellen Aufgaben müssen einmal jährlich ohne Wenn und Aber auf den Prüfstand.
Dazu zählt auch der Wandel im Denken der Behördenmitarbeiter. Personalbestand, Haushaltsmittel und Aufgabenvolumen definieren nicht länger das Aussehen eines Fachamtes und seiner Leitung. Die Devise muss lauten: Weniger ist mehr. Aber wir werden diesen Themenkomplex ausführlich in den Haushaltsberatungen beraten. Die Privatisierung wird uns sicherlich noch viele Jahre beschäftigen.