Wer stimmt einer Überweisung der Drs. 17/3322 federführend an den Wirtschaftsausschuss und mitberatend an den Sozialausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Die Überweisung ist mehrheitlich abgelehnt.
Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Wer den Antrag aus der Drs. 17/3322 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei zahlreichen Enthaltungen ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 26, Senatsantrag, Drs. 17/3280: Kategorisierung der unmittelbaren Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg und der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung mbH; Beantwortung des bürgerschaftlichen Ersuchens aus der Drs. 17/1894 "Privatisierung öffentlicher Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen".
[Senatsantrag: Kategorisierung der unmittelbaren Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg und der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung mbH; Beantwortung des Bürgerschaftlichen Ersuchens aus der Drs. 17/1894 "Privatisierung öffentlicher Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen" – Drs. 17/3280 –]
Diese Drucksache möchte die GAL-Fraktion an den Haushaltsausschuss überweisen. Wer begehrt das Wort? – Frau Pauly, Sie haben es.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! 63 öffentliche Unternehmen, die direkten Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg und der HGV, der Beteiligungsgesellschaft, befinden sich im Visier einer ordnungspolitischen Überprüfung. Die wirtschaftliche Betätigung des Staates ist eine der beliebtesten Spielwiesen des staatlichen Führungspersonals, unabhängig von der politischen Farbe. Kein Wunder, denn abseits der direkten parlamentarischen Kontrolle lässt es sich fein mauscheln. Da gibt es schöne Pöstchen, auf die man verdiente oder lästige Kollegen abschieben kann. Gar mancher hat sich dort als Wirtschaftskapitän aufgespielt und die Steuerzahler durften hinterher die Scherben zusammenkehren.
Auch Hamburg kennt solche Beispiele. Sie liegen zwar lange zurück, aber der eine oder andere Kollege hier im Raum wird sich erinnern: Persienpleite, Hadag-Affären oder was es sonst noch alles gab.
Die Stadt hat damals insoweit gelernt, als die gesamte Beteiligungsverwaltung reorganisiert wurde. Es wurden den Unternehmen Ziele vorgegeben und doppelte Kontrollen eingeführt. Zusätzlich zur Fachbehörde bekam die Finanzbehörde die finanzielle Aufsicht über jedes öffentliche Unternehmen.
Naturgemäß entwickelte sich aus doppelter Zuständigkeit auch doppelte Unternehmensverwaltung in der Finanz- und in jeweils anderen Fachbehörden. Heute, wo Verwaltungsverschlankung angesagt ist, wird das zurückgedreht.
Ich will das eigentlich nicht kritisieren, wohl aber auf die Gefahr hinweisen, die damit verbunden ist. Natürlich lebt es sich leichter mit der staatlichen Garantie, die den Konkurs ausschließt. Umso wichtiger ist es, eine verantwortliche Aufsicht sicherzustellen. Dagegen wird gern mit der Selbstständigkeit der öffentlichen Unternehmen argumentiert. Mir geht es darum, die Rechte der Eigentümer, der Hamburger Bürger, zu wahren, denn wenn es schief läuft, können sie nicht an der Börse verkaufen, sondern bleiben auf ihren Anteilen sitzen.
Schon deshalb bedarf es auch einer eingehenden parlamentarischen Kontrolle. Uns Liberalen – das ist ja bekannt – waren die öffentlichen Unternehmen immer ein Dorn im ordnungspolitischen Auge, treten sie doch vielfach in Wettbewerb zu den privaten. Dieser Wettbewerb ist alles andere als fair, denn Privatunternehmen tragen das Risiko des Scheiterns, bei öffentlichen ist der Konkurs ausgeschlossen. Nun frage ich Sie: Wie wollen Sie Wettbewerb mit einem Unternehmen machen, das nicht Pleite gehen kann?
Deshalb bleiben Staatsunternehmen ein notwendiges Übel. Sie sind nur soweit akzeptabel, als sie staatliche Aufgaben erfüllen, die nicht durch eigene Einnahmen gedeckt werden und die private Unternehmen nicht besser erledigen können. Die immer wieder gern zitierte Daseinsvorsorge ist für uns kein Kriterium. Dieser Begriff ist dehnbarer als jedes Gummiband. Alles, was der Mensch braucht, kann man unter Daseinsvorsorge schön subsumieren: Versorgung mit Energie, Versorgung mit Wasser, mit Wohnung, Krankenbetten, Alterspflege, Konzert, Theater. Es fehlen nur noch Brot, Kartoffeln und
Nudeln. Das Schicksal der DDR hat uns gezeigt, wohin der Weg führt, wenn der Staat sich um alles kümmert.
Andere Kriterien für die Notwendigkeit von öffentlichen Unternehmen sind denkbar und werden vom Senat formuliert: Erhalt und Ausbau der Infrastruktur, langfristige Sicherung des Wirtschaftsstandorts Hamburg und die strategische Unterstützung fachpolitischer Ziele. Das unterstützen wir vor allem, weil in der Regel eine Beteiligung zwischen 26 Prozent und 51 Prozent ausreicht, also keine 100 Prozent notwendig sind.
Für die ohne HGV 62 unmittelbaren Beteiligungen hat der Senat uns nun eine Kategorisierung nach den obigen Kriterien vorgelegt. Es wird im Fachausschuss zu diskutieren sein, inwieweit wir dieser Einteilung folgen können. Zum Beispiel sind für mich die Staatstheater ein bedeutender Standortfaktor, gehören also eher in die Kategorie 2 als in die Kategorie 3. Andererseits halte ich die P + R-Betriebsgesellschaft für voll privatisierbar, also eher Kategorie 4 und nicht 3.
Was wirklich in diesem Konzept fehlt, ist eine Beurteilung hinsichtlich der mittelbaren Beteiligungen, denn gerade dort verbirgt sich nach unserer Ansicht das große Privatisierungspotenzial weniger finanziell als ordnungspolitisch. Busgesellschaften der Verkehrsbetriebe, Fahrzeugwerkstätten, Gebäudereinigung befinden sich beispielsweise im direkten Wettbewerb mit vielen Privatunternehmen und hängen trotzdem an der finanziellen Nabelschnur der Steuerzahler. Insbesondere, wenn es sich um Töchter solcher öffentlichen Unternehmen handelt, die Hamburg zu 100 Prozent gehören, verlangen wir den ordnungspolitischen Durchgriff in Richtung verkaufen.
Privatisierung ist durch die FDP schon lange ein Thema in Deutschland. Gerade auf Bundesebene haben wir viel zur Privatisierung und zur Deregulierung monopolistischer Märkte beigetragen: Telekommunikation, Post und Bahn. Die staatlichen Monopolisten mussten sich dem Wettbewerb mit privaten Anbietern stellen. Das Ergebnis war: höhere Angebotsvielfalt, bessere Leistung, niedrigere Preise und eine Ausweitung der Beschäftigung im jeweiligen Sektor und nicht im öffentlichen Unternehmen.
Problematisch ist die durch Finanznot inspirierte Privatisierung. Dann geschieht das, was Hamburg seit Mitte der Neunzigerjahre wiederfuhr. Öffentliches Vermögen wurde nach Kassenlage veräußert, der Umfang der Privatisierung entwickelte sich – das ist eine interessante Aufstellung – parallel zum Umfang des Defizits im Betriebshaushalt. Die daraus resultierenden Erlöse verschwanden auch dort, nämlich im Betriebshaushalt.
Die Geldgier war so groß, dass standortpolitische Sicherungen nicht einbezogen wurden. So ging der HEW-Firmensitz verloren. Bei Hein Gas konnte unser Finanzsenator den Firmensitz für die Stadt zwar auch nicht mehr retten,
aber immerhin für die Metropolregion – das ist ein wichtiger Punkt –, und er konnte viele Hamburger Arbeitsplätze auf Jahre hinaus sichern.
Glücklicherweise geraten die Staatsunternehmen, insbesondere die Monopolisten, zunehmend ins Visier der EUWettbewerbshüter. So wächst aus Brüssel auch der Privatisierungsdruck. Der Wettbewerb bekommt in vielen Bereichen und sogar im ÖPNV eine Chance.
Wenn der Finanzsenator darüber hinaus weitere Bedingungen oder Ziele mit der Privatisierung verknüpfen kann, umso besser für die Interessen unserer Stadt: Sicherung der Produktqualität zum Beispiel im Bereich Gesundheit, Garantien für Beschäftigung und Steuerkraft, Nutzung innovativer Wachstumspotenziale, Steigerung der Zentralität im Sinne unseres Zieles der wachsenden Stadt, das heißt, Hauptverwaltung in Entscheidungszentralen in Hamburg zu konzentrieren, Förderung selbstständigen Unternehmertums durch Management buy out oder buy in, breite Streuung des Vermögens durch Börsengang oder institutionelle Anlage, Förderung des Wettbewerbs und Erhalt von Aufträgen für die mittelständische Wirtschaft.
Ziel des bürgerschaftlichen Ersuchens war es, die öffentlichen Unternehmen herauszufiltern, die man getrost in die Privatwirtschaft entlassen kann und dies aus ordnungspolitischen Gründen auch tun sollte, die Erlöse tunlichst in Zukunftsinvestitionen stecken, wozu für mich eindeutig der Bildungsbereich gehört, wenn er auch nicht im betriebswirtschaftlich strengen Sinne eine Investition ist.
Mit dem hier vorliegenden Senatsbericht ist ein Anfang gemacht, die öffentlichen Unternehmen hinsichtlich ihres Privatisierungspotenzials zu bewerten und daraus die entsprechenden Schlüsse zu ziehen. Wir von der FDP bleiben am Ball.
Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Herr Ehlers, Sie sind jetzt ausgemacht worden, Sie sind also in diesem Hause das notwendige Übel.
Ich muss Sie da in Schutz nehmen. Ich finde, Sie machen Ihre Aufgabe hervorragend und alle, die bisher in diesem Parlament waren, waren auch immer stolz darauf, dass wir eine so gute Sprinkenhof AG hatten.
Frau Pauly, Sie sollten sich mit Herrn Ehlers einmal darüber unterhalten und vielleicht würden Sie dann auch Ihre Meinung ändern.
Auf der anderen Seite denke ich, Frau Pauly, Sie haben eigentlich gar nicht die Karten der FDP ausgereizt,
denn für die FDP war der Verkauf öffentlicher Unternehmen immer so etwas wie ein Leib- und Magengericht. Insofern war Ihre Rede im Vergleich zu vieler Ihrer Kolleginnen und Kollegen, insbesondere auf der Bundesebene, relativ wohltuend. Ich habe daraus entnommen, dass auch die FDP ein Interesse daran hat, in dieser Stadt öffentliche Unternehmen zu haben, zu behalten und nicht alles zu verkaufen. Das ist schon ein großer Fortschritt.
Wir Sozialdemokraten sagen genauso wie Sie, die öffentlichen Unternehmen sind Eigentum der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt,
die diese Unternehmen über viele Jahrzehnte durch Zahlung ihrer Steuern und durch Arbeit, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dort geleistet haben, geschaffen haben.