Schule wird also immer öfter zur sozialen Einrichtung und das ist an vielen Stellen auch gut so. Die Lehrerinnen und Lehrer in Hamburg leisten hier jenseits von Unterricht oft Unglaubliches und wir versuchen, sie gerade – auch mit der Schulgesetznovellierung – an dieser Stelle zu unterstützen. Wir haben in der Schulgesetznovelle gerade das
gestärkt, was Frau Goetsch ansprach und was aus ihrer Sicht so wichtig ist: Die Vernetzung von Informationen. Es gibt mehr Informationsrechte, mehr Austauschmöglichkeiten zwischen all denen, die an Schule beteiligt sind, zwischen den Lehrerinnen und Lehrern, zwischen den Eltern und eben auch mit den Schülern. Und im Schulgesetz steht eben auch der hier schon angesprochene Paragraph 49.
Die Änderung des Paragraphen 49, die Sie uns in Ihrer Antragsbegründung beinahe madig machen wollen, gibt den Lehrern doch gerade zusätzliche Möglichkeiten der Sanktionierung. Der Neunundvierziger wird nicht daran gemessen werden, wie oft er angewandt wird, sondern wie es ihm gelingt, Lehrer zu unterstützen, die eben den Rückhalt dieses Schulgesetzes brauchen, wenn sie diese schwierigen Situationen zu meistern haben.
Sie alle kennen den Fall der Lehrerin, die einen Schüler, der massiv den Unterricht beeinträchtigt hatte, von einer Klassenfahrt ausschließen wollte. Sie hatte nicht den Rückhalt des alten Schulgesetzes. Sie hatte nicht einmal den Rückhalt der Behörde, damals noch unter der Leitung von Frau Raab. Sie musste erst vor Gericht ziehen, um diese Erziehungsmaßnahme anwenden zu können. Sie haben richtig gehört: Sie musste vor Gericht gegen ihren Arbeitgeber, gegen die rote Behörde klagen. So stellen wir uns das nicht mit der Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer vor, die in schwierigen Situationen ihren Kopf hinhalten, Kinder bei Karstadt rausholen, Mutterersatz sind, Konfliktschlichter und so weiter.
Sie werden mit mir der Meinung sein, Herr Buss, dass wir Lehrer stärken müssen, dass wir ihnen Hilfe geben müssen. Insofern finde ich es richtig, ihnen Partner an die Hand zu geben, und das können, Frau Goetsch, Jugendhilfe und Polizei sein. Ich kann das beim besten Willen nicht aus Ihrem Antrag herauslesen. Es ist ja einer der seltenen Anträge, bei denen das Petitum sehr schmal ist und mir als Abgeordnetem die Begründung darunter gereicht wird, um daraus herauszulesen, was eigentlich Inhalt dieses Pilotprojektes sein soll. Da steht immer nur Projekt, Projekt und Pilotprojekt und hier noch einmal 50 Schulen, aber was tatsächlich Inhalt dieses Projektes ist, darf ich mir offensichtlich aus Ihrem Antrag selbst herauslesen, indem ich mich schlau mache, was in Niedersachsen Teil dieses Projektes gewesen ist.
Sie schreiben von Helferteams und von kurzen Wegen, aber es bleibt diffus, wie zum Beispiel diese Helferteams aussehen sollen. Diffus bleibt auch die Deckung. Wenn Sie Helferteams haben, dann nehme ich an, dass es auch Personen gibt, die Teil dieses Helferteams sind. Und wenn das Personen sind, dann werden die nicht vorher untätig in der Ecke gesessen haben. Dann sind das Leute, die auch andere Aufgaben haben, denen Sie auf diese Art und Weise zusätzliche Aufgaben zuschustern. Insofern werden Sie nicht um eine Deckung herumkommen, meine Damen und Herren, liebe GAL. Ich habe aufgehört zu zählen, der wievielte Vorschlag der GAL das eigentlich auf bürgerschaftlichem Papier ist, der hier ohne Deckungsvorschlag auf dem Tisch liegt.
In der Sache haben Sie ein wichtiges Thema angesprochen, aber Sie sind dem selbst mit diesem kurzen Antragstext nicht gerecht geworden. Sie nutzen es in Ihrer Begründung lediglich zu einer billigen Kritik am
Es ist wieder einmal nur ein Versuch, ein Projekt. Sie haben es in den vergangenen Jahren in der Schulpolitik oft unterlassen, was recht und billig gewesen wäre und haben stattdessen das gemacht, was gut und teuer war. Aber Sie haben sich das schon damals nicht leisten können.
Sie haben die Stadt mit Schulversuchen überzogen. Versuch macht klug, aber nur versuchen macht unsere Schüler auch nicht klüger.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hatte eigentlich gedacht, dass wir ein bisschen ernsthafter darüber diskutieren. Jetzt habe ich wieder das Gefühl, ich sei auf einem ganz falschen Dampfer.
Es ist ein bisschen das Problem, als dürfe man um Gottes Willen bloß keinen Antrag der Opposition überweisen, um fachlich zu diskutieren. Das ist Gift.
Wir haben, Herr Beuß, immer Anträge überwiesen und diskutiert. Aber das ist ein anderes Problem. Das sind einfach parlamentarische Gepflogenheiten.
Ich möchte noch einmal etwas zum Inhalt sagen. Es geht überhaupt nicht darum, Frau Freund, neue Lösungen zu erfinden, sondern es geht darum, Kontinuität in den Maßnahmen weiterzuentwickeln, die Sie zum Teil aufgezählt haben. Das ist eben erst möglich, seitdem REBUS das systematisch erfasst. Von Februar 2001 bis Februar 2002 sind Schwänzer, die über zehn Tage fehlen, überhaupt das erste Mal systematisch erfasst worden. Herr Drews sprach an, dass das ja nur eine bestimmte Gruppe sei. Es gebe ja auch noch die, die "nur" fünf Tage schwänzen. Ich habe hier in der Statistik aus der KFN-Studie auf dem Gymnasium plötzlich schon 9,7 Prozent. Man muss also schon genau hingucken und es bleibt bei 22 Prozent oder fünf Tagen auch zum Beispiel in der Realschule. Es ist also ein schwieriges Problem bei zehn Tagen, aber auch schon bei fünf Tagen. Die Dunkelziffer sprach ich bereits an.
Es geht mir darum, es ernst zu nehmen, nicht Niedersachsen 1 : 1 zu eins zu übertragen, sondern aus diesen Erfahrungen zu lernen. Und wenn Herr Woestmeyer jetzt gerade gesagt hat, es sei überhaupt nicht klar, um was es da gehe: Es geht gerade um Zusammenarbeit von Jugendhilfe.
In meiner Fraktion geht, Herr Woestmeyer, kein Antrag durch, der nicht im Haushalt gedeckt ist. Ich habe hier an
dieser Stelle in dieser Legislatur noch keinen Antrag in meiner Fraktion gesehen, der nicht gedeckt gewesen wäre. Da würde mir Herr Dr. Maier auf den Kopf steigen. Es ist kostenneutral. Ich mache Ihnen sogar einen konkreten Vorschlag. Sie beklagen immer, dass die Ganztagsschulen nicht personell vom Bund finanziert werden, sondern nur investiv. Wenn Sie die Jugendhilfe und die Schule verbindlich zusammenbrächten, dann hätten Sie sogar auch das Personal für die Arbeit in der Ganztagsschule. Die Finanzierung wird Ihnen also wie auf dem Silbertablett durch eine strukturelle Zusammenlegung von Jugendhilfe und Schule angeboten.
Zweiter Punkt: Es geht, Herr Drews, nicht um Stigmatisierung. Es geht nicht nur um Repression – da kommen wir natürlich wieder mit Paragraph 49 des neuen Schulgesetzes in Konflikt, ich will aber die spätere Debatte nicht vorziehen –, sondern es geht darum, frühzeitig einzugreifen. Ich habe es eben auch am Beispiel gesagt. Herr Pramann, der ja auch ein Praktiker ist, hat mir eben zugenickt, dass man eben dieses Frühwarnsystem frühzeitig gegenüber Eltern und so weiter in die Gänge bringen muss. Um nichts anderes, um drei Punkte geht es: Eltern und Schule, die eng kooperieren, zweitens Jugendhilfe, drittens Polizei.
Insofern ist es überhaupt nichts Neues und Personalintensives, sondern es ist ein systematisches strukturelles Herangehen im präventiven Sinne und insofern kann ich es wirklich nicht verstehen, was so schlimm daran sein kann, dass Sie sich zwar im Schulausschuss mit dem Thema befassen, aber den Antrag nicht überweisen wollen. Tut mir leid. Wie gesagt, ich denke, ich bin bei Ihnen anscheinend auf dem falschen Dampfer.
Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt einer Überweisung der Drs. 17/2706 an den Schulausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist diese Überweisung mit Mehrheit abgelehnt.
Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Wer möchte den Antrag aus der Drs. 17/2706 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag aus der Drucksache mit Mehrheit bei vielen Enthaltungen abgelehnt.
Nach dem Auszählen der Stimmen, meine Damen und Herren, liegen mir jetzt die Wahlergebnisse vor. Bei der Wahl einer oder eines Deputierten der Justizbehörde sind 112 Stimmzettel abgegeben worden. Davon waren zwei Stimmzettel ungültig, also 110 gültig. Frau Constanze Zander-Böhm erhielt 82 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen. Damit ist Frau Zander-Böhm gewählt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf, Drs. 17/2767: Bericht des Wirtschaftsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des hamburgischen Medienrechts.
[Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Drs. 17/2641: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des hamburgischen Medienrechts (Senatsantrag) – Drs. 17/2767 –]
[Antrag der Fraktionen der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP: Gesetz zur Neuordnung des hamburgischen Medienrechts – Drs. 17/2823 –]
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das hier zur Debatte stehende Mediengesetz ist neu. Das wird Sie nicht wundern. Es ist aber auch dringend notwendig. Die mediengesetzlichen Regelungen in Hamburg stammen noch aus der Anfangszeit des privaten Rundfunks, als es praktisch noch keinerlei Erfahrung damit gab. Kurzum, es genügt den heutigen Anforderungen schon lange nicht mehr.
Das zur Debatte stehende Gesetz ist aber nicht nur neu, sondern auch anders. Es hebt sich von den bisherigen bestehenden Mediengesetzen in ganz Deutschland ab. Es setzt auf Eigenverantwortung, auf Deregulierung und auf Liberalisierung und es setzt zuerst auf den Markt in Form der Medienbenutzer, anstatt zuerst auf den Staat.
Vielleicht ist es unter anderem das, was viele Funktionäre deshalb besonders laut aufschreien lässt, gerade die, denen ein solches Markt- und Staatsverständnis fremd ist, genauso fremd, wie ihnen die veränderten Bedingungen in der Medienlandschaft und die so geänderten Anforderungen an eine moderne Medienpolitik fremd sind.
Mit diesem Gesetz geht Hamburg voran, den Stillstand in der ganzen ordnungspolitischen Diskussion über das Rundfunksystem in Deutschland zu überwinden. Wir erleichtern mit diesem Gesetz die Zulassung für Rundfunkanbieter und setzen hierbei auf das Führerscheinmodell. Die Zulassung wird nun mit minimalem Aufwand, getrennt von einer Kapazitätszuweisung, unkompliziert erteilt. Das unselige Wortezählen gehört der Vergangenheit an. Es wird keinen Mindestwortanteil mehr geben. Damit können die Sender beispielsweise flexibler auf Nachrichtenlagen reagieren.
Die Veranstalter senden in eigener Verantwortung. Die HAM übt künftig eine Missbrauchskontrolle aus. Es gibt, ganz grob gesagt, drei große Profiteure bei diesem Gesetz:
die Zuschauer und die Mediennutzer, die privaten Rundfunkveranstalter und vor allem der Medienstandort Hamburg.
Die Zuschauer, unsere Bürger, profitieren, weil die Programmanbieter ihr Programm noch besser auf die Zuschauer und Zuhörer abstimmen können. Rundfunksender sind nicht mehr nur darauf angewiesen, Programm für die Landesmedienanstalt zu machen, sondern machen es jetzt für die Zuhörer und Zuschauer. Die Nachfragemacht der Bürger wird so erhöht. Dies wird die Vielfalt im Rundfunk noch weiter erhöhen, da es den unterschiedlichen Bedürfnissen der Rundfunkteilnehmer jeweils einen eigenen Markt gibt, der auch bedient wer
den kann. Wir Liberale halten den Markt, die Mediennutzer, für den besten Regulierer und nicht den Staat.
(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive – Erhard Pumm SPD: Das ist beinahe Gottvater!)
Die privaten Rundfunkveranstalter profitieren, weil ihnen die Fesseln abgenommen werden, die ihnen bislang durch Überregulierung und Bürokratiewahn angelegt wurden.