Protocol of the Session on May 8, 2003

(Petra Brinkmann SPD: Besetzt bleiben!)

und bin sehr, sehr guter Dinge.

Ich darf Ihnen auch sagen, dass die Resonanz unter den Altenpflegern ausgesprochen positiv ist.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Sehr selten haben die ein so junges, so frisches Image gehabt, das fern von aller Oberflächlichkeit ist, sondern – noch mal, Frau Dr. Freudenberg – sehr realistisch ist, denn wir alle werden einmal alt sein.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Das Wort erhält der Abgeordnete Scheurell.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Frau Senatorin, lieber Kollege Schira! Bevor hier die Legendenbildung Platz greift, möchte ich noch einmal darauf eingehen. Herr

Barth-Völkel warf vorhin vor, wir sollten konstruktive Vorschläge machen. Frau Dr. Freudenberg kam im Übrigen in ihrem Redebeitrag auf konkrete Vorschläge und ich erinnere daran, dass damals der SPD-Antrag, der mit dem Prüfantrag als Zusatzantrag eingereicht worden ist, konkrete Vorschläge genannt hatte.

(Petra Brinkmann SPD: Genau!)

Die Senatorin sagt nun in ihrem Redebeitrag, das sei alles kleinkariert. Also, was wollen Sie, Herr Barth-Völkel? Wollen Sie konstruktive Vorschläge oder ist es alles kleinkariert, was die Opposition macht?

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Wir haben uns als Sozialdemokraten damals sehr positiv für die Imagekampagne eingesetzt. Ich will noch einmal daran erinnern, weil ich nämlich damals den Redebeitrag dazu gehalten habe. Die Problematik war für uns, dass der Prüfantrag nicht einmal einen Berichtszeitraum benannt hatte. Nun sage ich Ihnen, Herr Schira, dass wir uns natürlich freuen, dass der Senat uns diese Mitteilung jetzt vorgelegt hat. Das war der Mangel, den wir gesehen haben, dass Sie einen Prüfantrag stellen und nicht einmal den Mut hatten, einen Berichtszeitraum festzulegen.

Dann noch etwas anderes. Herr Barth-Völkel sagt hier, zehn Jahre hätte man nichts gemacht. Nun erinnere ich auch aus meinem Redebeitrag, dass ich auch dort erwähnt hatte, dass ich vor diesen Anträgen – auch Ihrem Antrag – eine Kleine Anfrage zu dem Thema gestellt hatte, ob sich denn der Senat an den schon laufenden Initiativen der Diakonie für eine Imagekampagne beteiligen würde. Damals wurde vom Senat schlichtweg geantwortet, nein, damit hatte er sich nicht befasst. Da sage ich Ihnen, das war sowieso schon am Laufen. Wir begrüßen natürlich, dass der Senat diese Imagekampagne gemacht hat, aber seien Sie auch bitte so freundlich und beginnen Sie hier nicht mit Legendenbildung.

(Beifall bei der GAL)

Herr Dr. Schinnenburg, Sie hätten auch die Drucksache des von Ihnen gestützten Senats lesen müssen. Wenn Sie hier die Bürokratie bemängeln, dann hätten Sie auch darin lesen können, dass gerade zur Berücksichtigung und Beseitigung von Bürokratie durch EDV-Unterstützung in diesen Berufen auch von Ihrem Senat Stellung genommen wird. – Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.

Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 17/2458 an den Sozialausschuss zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist abgelehnt.

Ich stelle fest, dass die Bürgerschaft Kenntnis genommen hat.

Nun gebe ich Ihnen das Wahlergebnis bekannt. Bei der Wahl eines Mitglieds für das Kontrollgremium nach dem Gesetz zur Umsetzung von Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes sind 98 Stimmzettel abgegeben worden. Alle sind gültig.

Herr Maaß erhielt 57 Ja-Stimmen bei 35 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen. Damit ist Herr Maaß gewählt worden.

(Beifall bei der GAL)

(Senatorin Birgit Schnieber-Jastram)

Ich rufe nunmehr Punkt 18 auf, Drucksache 17/2487, Große Anfrage der Koalitionsfraktionen: Konsequente Betreuung und/oder Strafverfolgung jugendlicher Straftäter.

[Große Anfrage der Fraktionen der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP: Konsequente Betreuung und/oder Strafverfolgung jugendlicher Straftäter – Drucksache 17/2487 –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 17/2660 ein Antrag der GAL-Fraktion vor.

[Antrag der Fraktion der GAL: Prävention lohnt sich! – Drucksache 17/2660 –]

Die Debatte zu diesen beiden Drucksachen entfällt einvernehmlich. Die GAL-Fraktion möchte beide Drucksachen an den Jugend- und Sportausschuss überweisen. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses einstimmig so beschlossen.

Ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 10 auf, Drucksache 17/2257: Große Anfrage der GAL-Fraktion: Vorkommnisse in der UKE-Strahlentherapie 1986 bis 1990.

[Große Anfrage der Fraktion der GAL: Vorkommnisse in der UKE-Strahlentherapie 1986 bis 1990 – Drucksache 17/2257 –]

Diese Drucksache möchte die GAL-Fraktion an den Wissenschaftsausschuss überweisen. Wird das Wort gewünscht? – Das ist der Fall. Die Abgeordnete Dr. Freudenberg hat es.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor zehn Jahren, am 18. Juni 1993, wurde mit der „Morgenpost“-Schlagzeile „Tödliche Strahlen im UKE“ der Hamburger Strahlenskandal aufgedeckt. Krebskranke Menschen hatten schwerste Gesundheitsschäden erlitten, weil sie in den Jahren 1986 bis 1990 in der strahlentherapeutischen Abteilung der Radiologischen Klinik des UKE von Professor Hübener falsch mit zu hohen Strahlendosen behandelt worden waren. Heute, zehn Jahre später, ist der UKE-Strahlenskandal immer noch nicht abgeschlossen und dieser Medizinskandal droht jetzt zum Justiz- und Politikskandal zu werden.

Die Gerüchte um eine Abfindungszahlung in Millionenhöhe oder gar die Rückkehr des verantwortlichen ehemaligen Chefarztes Professor Hübener an das UKE verdichten sich und werden zu einem wahrscheinlichen Szenario. Die GAL wird allen Versuchen entgegentreten, den damaligen Chefarzt aus der Verantwortung zu entlassen und damit die Bedeutung der Vorfälle zu relativieren, denn eine Rehabilitation Professor Hübeners würde seine Opfer verhöhnen.

(Beifall bei Christian Maaß GAL)

Dass dies nicht geschieht, sind wir den Opfern schuldig. Ich denke, dass dies nicht nur die Position der GAL ist, sondern die Position aller Fraktionen hier im Haus, zumindest derer, die damals schon im Parlament waren, wozu im Juni 1993 auch die FDP gehörte. Die Bürgerschaft hat sich intensiv mit den Vorfällen im UKE befasst. Damals, im Sommer 1993, war Wahlkampf, aber die Abgeordneten aller Fraktionen waren sich so einig in ihrem Entsetzen, was da passiert war, dass das Parteiengezänk zurückblieb und im Wissenschaftsausschuss eine intensive und konstruktive gemeinsame Arbeit entstand. Nach mehreren Expertenanhörungen, Prüfung verschiedener Gutachten und laufender Befragung des Senates verabschiedete der

Wissenschaftsausschuss im Juni 1994 einstimmig ein umfangreiches Petitum. Ich möchte die wesentlichen Punkte nennen, denn sie sind die Basis dessen, was wir heute diskutieren.

Damals hat die Bürgerschaft festgestellt, dass im Universitäts-Krankenhaus Eppendorf in den Jahren 1986 bis 1990 falsche strahlentherapeutische Behandlungen von Krebspatientinnen mit zu hohen Dosierungen in zu kurzer Zeit, abweichend von nationalen und internationalen Standards, ohne eine entsprechende Studie durchzuführen, vorgenommen worden sind und dass die Anzahl der Komplikationen und Spätfolgen, gemessen am medizinischen Wissensstand, eindeutig zu hoch waren, eine angemessene Aufklärung der Patienten und ein seriöses Nachsorgeangebot nicht vorhanden waren.

Damals hat die Bürgerschaft auch beschlossen, das vom Senat eingeschlagene Verfahren zur schnellen und unbürokratischen Schadensregulierung für die Betroffenen zu unterstützen, und sie hat den Senat ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass alle disziplinarrechtlichen, standesrechtlichen, arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen aus dem Verhalten der behandelnden Ärzte gezogen werden.

Unsere Große Anfrage knüpft hier an und sie beruht auf der gemeinsamen Arbeit hier im Parlament. Wir haben uns jetzt bemüht, eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der Entschädigungen der Opfer und des Sachstands der verschiedenen Rechtsverfahren zu machen.

Erst einmal zu den Entschädigungen. Bisher wurde an 133 Patientinnen und Patienten, die schwere Körperschädigungen erlitten hatten, beziehungsweise an ihre Angehörigen Schadensersatz in Höhe von insgesamt 10,5 Millionen Euro geleistet. 21 Anträge auf Schadensersatz werden derzeit noch geprüft. Die meisten Patienten erhielten Beträge in Höhe von etwa 5000 Euro. In Einzelfällen gab es auch Beträge bis zu 500 000 Euro, wenn zum Beispiel auf Dauer eine Haushilfe nötig war oder andere Hilfsleistungen, die sonst nicht bezahlt wurden. Dieses Hamburger Modell der schnellen und unbürokratischen Patientenentschädigung führte Senator Hajen im August 1993 mit ausdrücklicher Zustimmung aller Fraktionen der Bürgerschaft ein. Diese Form der Entschädigung war bisher auch unbestritten und wurde nach dem Regierungswechsel bisher von Herrn Senator Dräger auch weiter unverändert fortgeführt.

(Wolfgang Beuß CDU: Was heißt denn bisher?)

Bisher heißt Folgendes: Wir befürchten nun, dass dieser Konsens aufgekündigt werden könnte.

(Wolfgang Beuß CDU: Woher nehmen Sie denn dieses Recht?)

Jetzt hören Sie mal gut zu. Sie haben ja die Drucksache vor sich liegen.

In der Großen Anfrage, römisch II, 6 a) haben wir nämlich nach der Entschädigung gefragt. Da heißt es:

„Die vorliegenden medizinischen Gutachten... kommen zu dem Ergebnis, dass Behandlungsfehler und/oder Aufklärungsmängel vorgelegen haben, die zivilrechtliche Schadensersatzansprüche begründen könnten.“

Dieses eine Wort „könnten“ hat bei uns die Alarmglocken klingeln lassen, denn wir fragen uns, warum der Senat nicht einfach gesagt hat, dass diese Behandlungsfehler, die anerkannt sind, diese Entschädigungen begründen.

(Erster Vizepräsident Berndt Röder)