Protocol of the Session on May 7, 2003

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Ich wehre mich auch dagegen, Frau Dr. Brüning, dass ein Guthabenmodell in andere Worte verpackt und Studienkontenmodell genannt wird, wie das in NRW und auch in Rheinland-Pfalz gemacht wird. Wie schrieb der „Spiegel“ über das, was jetzt in NRW ein Studienkontenmodell genannt wird? Er schrieb:

„Und Raider heißt jetzt Twix.“

Und das, Frau Dr. Brüning, brauchen wir nicht in Hamburg.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich schließen. Das Hochschulmodernisierungsgesetz ist der erste wichtige Schritt zu einem leistungsfähigeren Hochschulsystem in Hamburg und die Kritik, die die SPD-Fraktion hier vorgetragen hat, ist vorgeschoben. Sie tragen fast alles in diesem Gesetzentwurf mit – und ich begrüße das – und sehen sich trotzdem wegen des einen Punktes „Quotenregelung zur freien Frauenförderung“

(Dr. Barbara Brüning SPD: Zwei Punkte!)

nicht in der Lage, diesem Entwurf zuzustimmen, und das ist ein Punkt, der Ihnen bei Ihrem eigenen UKE-Gesetz keinerlei Bauchschmerzen gemacht hat.

Aber, Frau Dr. Brüning, ich höre, dass Sie heute eine zweite Lesung verweigern und auf den 21. Mai verschieben wollen. Das ist Ihr Recht, aber es ist auch eine Chance für Sie. Sie hätten heute mit der Zustimmung zu diesem Gesetz die Chance, einen grundlegenden Beitrag zur Stärkung der Hamburger Hochschulen zu leisten. Vielleicht nutzen Sie die Zeit, die Ihnen jetzt 14 Tage bleiben wird, Ihre Position noch einmal zu überdenken

(Dr. Barbara Brüning SPD: Das ist eine Retourkut- sche, Herr Senator!)

und gegenüber den Hochschulen eine klare Position auszusprechen, dass Sie hinter diesem Gesetz stehen, das Sie überwiegend tragen. Dann hätte die Verschiebung auch noch etwas Gutes für sich gehabt.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Ich bin überzeugt davon, dass mit unseren Maßnahmen, die ich Ihnen eben vorgestellt habe, die Hochschulen in Hamburg wieder in der Lage sein werden, den Wettbewerb in Deutschland, in Europa und in der ganzen Welt zu bestehen. Sie werden auch einen notwendigen und nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung der Metropolregion Hamburg leisten können. Deswegen hoffe ich auf Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Das Wort hat Herr Dr. Schinnenburg.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrte Kollegen von der Opposition! Diejenigen, die sich bisher weniger mit dem Gesetz beschäftigt haben, werden gemerkt haben, wie viele Details da eigentlich drinstecken. Sie alle – ich auch – haben natürlich nur einen Teil herausgegriffen. Wir sollten angesichts Ihres Zeitbudgets – Sie möchten ja noch in die Fischauktionshalle – auch nicht zu viel Zeit verbrauchen. Auf drei oder vier Punkte möchte ich doch noch eingehen.

Der erste Punkt – Entschuldigung, Frau Dr. Brüning – war doch entlarvend. Sie sagten, Sie seien nicht grundsätzlich gegen Hochschulräte, aber es müssten noch Dialoggremien sein.

(Dr. Barbara Brüning SPD: Das wissen Sie doch!)

(Senator Dr. Jörg Dräger)

Dann kam noch die Geschichte mit den Quoten. Das hat der Senator schon ausgeführt.

(Dr. Barbara Brüning SPD: Das war falsch vom Senator!)

Meine Damen und Herren! Wir wollen gerade keine ewigen Dialoggremien, sondern wir wollen Entscheidungsgremien haben und das ist ein ganz wesentlicher Unterschied zwischen uns beiden.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Dann zu den Studiengebühren. Auch dazu hat der Senator schon einiges gesagt. Sie hatten das Stichwort Auslandsstudium erwähnt. Da empfehle ich Ihnen die Lektüre Paragraph 6 Absatz 8 Nummer 3 des Gesetzentwurfes: Bei Beurlaubungen entscheidet die Hochschule, nicht der Senat oder die Bürgerschaft. Die Hochschule kann selber bei Beurlaubungen ein zusätzliches Studienguthaben gewähren. Also auch dieses Problem ist selbstverständlich berücksichtigt und sogar in unserem Sinne autonom den Hochschulen zur Entscheidung überlassen worden.

Dann haben Sie sich zu dem Recht der ASten geäußert. Da muss ich Ihnen erst einmal sagen, dass die FDP die Hüterin der Grundrechte ist. Frau Dr. Brüning, es gibt – sorgfältige Lektüre des Grundgesetzes vorausgesetzt – bei strenger Betrachtung 19 Grundrechte, bei weiterer Betrachtung noch deutlich mehr. Sie stützen sich hier nur auf eins.

(Dr. Barbara Brüning SPD: Das reicht doch schon!)

Ich sage Ihnen, es geht auch um das Selbstbestimmungsrecht. Ist einem Studenten zuzumuten, zwangsweise Beiträge zu bezahlen, und andere entscheiden über Dinge, die mit der Hochschule gar nichts zu tun haben, was mit dem Geld gemacht wird, und zwar Dinge, die ihn als Studenten überhaupt nicht interessieren.

Meine Damen und Herren! Auch das sind Grundrechte. Im Zweifelsfall gelten Grundrechte nicht absolut, sondern sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei gegenseitiger Konkordanz gegeneinander aufzuwiegen. Wir haben die für meine Begriffe völlig richtige Entscheidung getroffen. Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung von gewählten und zwangsweise finanzierten Funktionsträgern muss zurücktreten hinter dem der freien Entfaltung derjenigen, die zwangsweise diese Beiträge nur für einen bestimmten Zweck zu zahlen haben. Das ist die tiefere – Sie wollten sie gerne haben – verfassungsrechtliche Begründung, warum es genau so richtig ist, wie es beschlossen wird.

(Unruhe im Hause – Glocke)

(unterbrechend) : Meine Damen und Herren! Ich höre den Redner nicht mehr richtig. Das ist ein Indiz dafür, dass Sie zu laut sind.

(Thomas Böwer SPD: Man versteht jedes Wort, Herr Schinnenburg!)

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Kollege Böwer ist es schon gewohnt, mir zuzuhören. Er kann es auch jetzt noch. Vielen Dank, Herr Böwer.

Herr Dr. Maier hat aus meiner Sicht sehr richtige Dinge gesagt. Es ist eine ganz erhebliche Zäsur. Da haben Sie vollkommen Recht. Ich schätze auch sehr, dass Sie gesagt haben, Sie seien zwar nicht unserer Meinung, aber es gebe

auch gute Argumente für das, was wir machen; es sei eine Abwägung erforderlich. Wir haben die Abwägung so getroffen, wie Sie sie jetzt im Gesetz finden. Da haben Sie vollkommen Recht.

Damit komme ich zum letzten Punkt und das ist auch der einzig erschreckende. Es sollte durchaus ein Lob der Opposition für ein Jahr konstruktive Arbeit in Ausschüssen und anderen Gremien sein. Aber was Sie heute geboten haben, insbesondere Frau Dr. Brüning, gerade angesichts der Aussage von Herrn Maier, ist doch erschreckend. Wenn Sie gesagt hätten, wir verweigern eine zweite Lesung mit der Begründung, das sei alles Mist, der Hochschulrat soll ein Dialoggremium sein und wir wollen Quoten wie auch immer, wenn Sie den Kern der Reform ablehnen und deshalb eine zweite Lesung verweigern, hätte ich das zwar falsch gefunden, es wäre aber absolut verständlich, weil es in der Tat – Herr Maier hat Recht – eine tiefe Zäsur ist.

Aber die Verweigerung der zweiten Lesung mit den beiden Punkten zu begründen, nur noch hochschulpolitisches Mandat für ASten und die angebliche Beschneidung der Frauenquote,

(Dr. Barbara Brüning SPD: Das ist nicht angeblich, das haben Sie so gemacht!)

das, Frau Brüning, ist, unter uns gesagt, viel zu dünn. Sie verweigern eine Aussage zu den wesentlichen Punkten des Gesetzes und konzentrieren sich auf vergleichsweise Nebensächlichkeiten. Lassen Sie mich noch ausführen, wieso das Nebensächlichkeiten sind.

Erstens – das wurde schon gesagt –: Das, was wir bezüglich der Studierendenschaft jetzt ins Gesetz schreiben, ist nichts, aber auch absolut nichts Neues. Es ist nur die gesetzesmäßige Umsetzung der seit langem bestehenden ständigen Rechtsprechung. Es ist nicht die geringste Verschlechterung für die Studierendenschaft. Nur, wir – und das finde ich gut – erfassen das jetzt im Gesetz für jeden klar erkenntlich. Daran kann man doch nicht eine zweite Lesung scheitern lassen, wenn wir eine ständige Rechtsprechung ins Gesetz aufnehmen.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Dann die Sache mit der Frauenquote. Sie werden es nachgelesen haben. Die von Ihnen erbetene Frauenquote steht im Gesetz, sie bleibt im Gesetz und wird von der Regierungsmehrheit so in das Gesetz hineingeschrieben.

(Dr. Barbara Brüning SPD: Nein!)

Was wir allerdings den Hochschulen erlauben, ist Autonomie. Und das ist der Punkt, den ich am Anfang sagte. Sie haben Schwierigkeiten mit dem Grundproblem und mit der Grundaussage. Sie wollen Dialoggremien, Sie wollen Quoten für Gewerkschafter und sonstige Geschichten.

(Dr. Barbara Brüning SPD: Das hat keiner gesagt!)

Wir haben Vertrauen zu den Hochschulen, dass sie ohne gewerkschaftliche Beratung auskommen, ohne dass alle möglichen Leute in riesigen Gremien dabei sind, und wir haben auch Vertrauen dazu, dass sie mit der Satzung ordentlich umgehen und nur dann eine Frauenquote, wie sie im Gesetz vorgegeben ist, nicht machen, wenn es dafür gute Gründe gibt. Darin unterscheiden wir uns. Wir haben Vertrauen, Sie haben offenbar noch Schwierigkeiten. Sie denken da in alten Dimensionen. Sie können eine zweite

Dr. Wieland Schinnenburg FDP

Lesung verweigern, aber doch nicht ausgerechnet mit diesen Punkten.

(Dr. Barbara Brüning SPD: Das müssen Sie schon uns überlassen!)

Das zeigt, dass Sie Angst haben, dass Sie eigentlich dafür sind und einen Vorwand suchen, zwei völlig lächerliche Vorwände, die zweite Lesung zu verweigern. Das war das Einzige in der langen Diskussion, wo mir Ihre Beiträge nicht gefallen haben. Ansonsten war es immer sehr gut. Es tut mir Leid, dass Sie solch einen schwachen Abschluss der Diskussion bringen. – Vielen Dank.