Protocol of the Session on May 7, 2003

(Luisa Fiedler SPD: Gerade da! – Ingo Egloff SPD: Da doch erst recht!)

sondern gute Beratung, vernünftig ausgestattete Bibliotheken, leistungsgerechte Bezahlung von Professoren und so weiter.

Dieses Gesetz bringt mehr Qualität und gesellschaftliche Einbindung in die Hochschulen. Es wird mittelfristig die

Hamburger Hochschulen in Spitzenpositionen bringen. William Somerset Maugham hat einmal gesagt: Nur ein mittelmäßiger Mensch ist immer in Hochform. Das exakt ist es, was wir ändern wollen. Sie haben das nicht geschafft, dafür sitzen Sie nun auch in der Opposition.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Luisa Fiedler SPD: Das wissen wir doch, Herr Beuß!)

Bevor ich jetzt dem Senator Dräger das Wort gebe, bitte ich, insgesamt die Lautstärke zu senken. Herr Senator Dräger, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unsere Hochschulen werden in einem hohen Maß gefordert, zur Entwicklung der Metropolfunktion Hamburgs beizutragen.

(Dr. Andrea Hilger SPD: Eben nicht!)

Das sehen wir auch an unseren Zukunftsfeldern. Sie sind alle stark wissensbasiert und sie bedürfen exzellenter Hochschulen. Der heute vorliegende Gesetzentwurf wie unser gesamtes Hochschulreformprogramm tragen dazu bei, dass die Hochschulen diesem Anspruch wieder entsprechen können. Mit diesen grundlegenden Reformen werden wir das Potenzial an den Hochschulen, das Potenzial der Studierenden, der Lehrenden, der Forschenden und der Mitarbeiter stärker aktivieren. Damit werden die Hochschulen wieder zum nötigen Motor der Metropolentwicklung.

(Beifall von der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Meine Damen und Herren, bis 2001 hatten die Hochschulen in Hamburg einen bitteren, sechs Jahre andauernden Sparkurs hinter sich.

(Christian Brandes Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Hört, Hört!)

Dieser ging jedoch nicht mit den notwendigen strukturellen Veränderungen einher, sondern beschränkte sich eigentlich auf das Verwalten eines bestehenden Mangels. Die Quittung für die damalige Politik, wie der Abgeordnete Beuß eben schon aufzeigte, waren finanziell ausgezehrte Hochschulen und Forschungseinrichtungen, überkommene Leitungs- und Gremienstrukturen, ein zu geringes Innovationspotenzial und der letzte Platz im Ranking im Vergleich der bundesdeutschen Länder im Hochschulbereich. Die Reform des Hochschulsystems in Hamburg muss diese Missstände ändern. Es geschieht jetzt einiges.

(Beifall von der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Ich möchte ausdrücklich allen Beteiligten an diesem Reformprozess für die offene und konstruktive Diskussion aller bisher vorgeschlagenen Maßnahmen danken. Die Präsidien der Hochschulen, die Lehrenden, die Forschenden, die Studierenden sowie auch die Fraktionen in diesem Hause sind einer unvoreingenommenen und engagierten Diskussion aller Vorschläge und Planungen dieses Reformprozesses offen gegenübergetreten. Mit diesem Engagement und dieser Offenheit werden wir erfolgreich sein.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Wir sind uns zwar nicht immer über den zu beschreitenden Weg einig, aber einig sind wir uns alle über das Ziel, dass

(Wolfgang Beuß CDU)

nur eine grundlegende Reform und kein Reförmchen des Hamburger Hochschulsystems diesen Wissenschaftsstandort und damit den gesamten Standort Hamburg wieder fit für die Zukunft machen kann.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Der Struktur- und Reformprozess ist in vollem Gange, der Bericht der Dohnanyi-Kommission hat eine wichtige Grundlage für notwendige Veränderungen geliefert und die Diskussion über die Zukunft von Wissenschaft und Forschung in dieser Stadt vorangebracht. Gleichzeitig konnten wir auf der Bundesebene große Erfolge erzielen. Das ZVS-Verfahren ist endlich neu geregelt worden und die Hochschulen haben erstmals die Möglichkeit, ihre Studierenden selber auszuwählen.

(Rolf Kruse CDU: Bravo!)

So werden die hohen Abbrecherquoten spürbar verringert und Qualität und Profil der Hochschulen nachhaltig gestärkt.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Schließlich werden wir durch spezifische Gesetzänderungen in Hamburg dafür Sorge tragen, dass Autonomie sowie Handlungs- und Entscheidungsfreiheit der Hochschulen gesteigert werden. Das heute zu beratende Hochschulmodernisierungsgesetz ist der erste und äußerst wichtige Teil dieser Gesetzesänderungen. Der zweite Teil wird die leistungsgerechte Bezahlung von Professorinnen und Professoren sein, der dritte Teil die Vollendung der Hochschulautonomie mit den Bereichen Personalhoheit, Liegenschaftsmanagement und den Fragen der Rechtsform. Am Ende dieser Legislatur wird ein für sich selbst und seine Entwicklung verantwortliches Hochschulsystem stehen und das ist unsere einziges Chance, um uns langfristig erfolgreich in der Wissensgesellschaft behaupten zu können.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Nun zum heutigen Schritt des Hochschulmodernisierungsgesetzes mit seinen fünf Kernpunkten: der Neuordnung der Leitungs- und Gremienstrukturen, der Stärkung der Hochschulautonomie, der Schaffung von Juniorprofessuren, dem Bachelor und Master als international anerkannte Studienabschlüsse gemeinsam mit dem Recht, sich die Studierenden aussuchen zu dürfen, und einem eben schon diskutierten Studienguthabenmodell.

Die zukünftigen Leitungsstrukturen werden es den Hochschulen ermöglichen, die neu gewonnene Autonomie richtig und effizient auszunutzen. Die Hochschulräte, der Abgeordnete Schinnenburg hatte das schon hervorgehoben, werden strategische Steuerungsaufgaben übernehmen und mit Hochschulmitgliedern und externen Experten besetzt sein. Die Regierungsfraktionen haben sich sehr in der engagierten Diskussion des letzten Jahres dafür eingesetzt, auch Interne der Hochschulen in diesem Gremium zu berücksichtigen. Ihre Argumente – direktere Information und höhere Akzeptanz des Hochschulrats – kann ich nachvollziehen. Was ich aber nicht nachvollziehen kann, Frau Dr. Brüning, sind die teilweise von der Opposition vorgeschlagenen Quotenregelungen, die Sie eben ausführlich erläutert haben.

(Dr. Barbara Brüning: Das ist keine Quotenrege- lung, das ist geltendes Gleichstellungsrecht!)

Mit den rigiden gesetzlichen Vorgaben, die Sie im Ausschuss präsentiert haben, mit einem Frauenanteil, einem Gewerkschafteranteil, einem Studierendenanteil und einem Mitarbeiteranteil gefährden Sie die Kompetenz und Handlungsfähigkeit der Hochschulen.

(Beifall bei der CDU und der Partei Rechtsstaat- licher Offensive)

Sie landen dann bei Konstrukten, wie dem von Ihnen in Ihrem letzten Hochschulgesetz etablierten Großen Senat mit 78 regulären Mitgliedern und 78 Vertretern. Dann haben wir da ein Gremium mit knapp 160 Mitgliedern, das die Hochschulen nach vorne bringen soll. Genau wegen dieser Problematiken haben Sie dann in Ihrem eigenen Gesetz, dem UKE-Gesetz, auf all diese Quotenregelungen richtigerweise verzichtet. Deswegen ist es auch hier in diesem Gesetz nicht vorgeschrieben.

(Dr. Barbara Brüning SPD: Das ist geltendes Recht!)

Ich bin überzeugt, dass diese neuen Regelungen die Leitungsstrukturen der Hochschulen stärken werden, denn es stärkt ihre eigene Entscheidungsfähigkeit. Die gegenseitige Gremienblockade – immerhin haben wir 500 Selbstverwaltungsgremien an den sechs Hamburger Hochschulen –, die es in der Vergangenheit durchaus gegeben hat, werden durch eine klare Aufgaben- und Kompetenzzuweisung vermieden. Ein handlungsfähiges Präsidium wird das operative Geschäft effizient betreiben können. Die Selbstverwaltung und Mitsprache durch die Angehörigen der Hochschulen ist über den Hochschulsenat gewährleistet und der Hochschulrat kann dann als externes und internes Expertengremium die strategische Ausrichtung der Hochschule zukunftsorientiert steuern.

Das Hochschulmodernisierungsgesetz stärkt als Weiteres auch die Autonomie der Hochschulen. Berufungen von Professoren,

(Dr. Barbara Brüning SPD: Keine Frau!)

Einführung, Änderung und Abschaffung von Studiengängen sowie Genehmigungen von Satzungen können die Hochschulen in Zukunft eigenverantwortlich durchführen. Der Staat zieht sich also aus der Detailsteuerung zurück, aber nicht aus der Verantwortung. Durch verbesserte Zielund Leistungsvereinbarungen, die der Abgeordnete Beuß eben aufgeführt hat, wird zukünftig das Verhältnis von Staat und Hochschule eindeutig geregelt, und zwar auf der strategischen Ebene.

Wichtig ist auch die Einführung der Juniorprofessur. So werden wir Nachwuchswissenschaftler früher als bisher eigenständig in Lehre und Forschung tätig sein lassen können. Stellen Sie sich das bitte einmal vor: Wir haben heute ein Erstberufungsalter von Professorinnen und Professoren im Durchschnitt jenseits von 40 Jahren. Erwachsene Menschen, hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind zu lange abhängig. Eigene Forschung und Lehre sind ihnen kaum möglich und das sind unhaltbare Zustände. Die Juniorprofessur wird hier eine echte, eine sinnvolle und auch von allen Seiten akzeptierte Alternative anbieten.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Aber nicht nur die Erstberufenen sind zu alt, sondern auch die Hochschulabsolventen. Auch Studienabbrecherquoten von 50 Prozent und mehr können wir nicht akzeptieren. Ich glaube, wir sind uns alle in diesem Hause einig, dass

(Senator Dr. Jörg Dräger)

A C

B D

wir eine Studienreform brauchen. Mit der Umstellung im Gesetz vorgegeben auf Bachelor und Master werden wir bei der Studienreform in Hamburg zu Vorreitern einer konsequenten Entwicklung. Einerseits ermöglichen wir den Studierenden die europaweite Anerkennung ihrer Studienabschlüsse und damit eine erhöhte Mobilität und Chance in einem zusammenwachsenden Europa. Andererseits werden wir mit diesen Studiengängen in der Lage sein, in stärkerem Maße berufs- und praxisorientierte Studieninhalte zu verankern und das Lehrangebot für Schlüsselqualifikationen auszubauen. Gerade diese Bachelorabschlüsse kommen also den Bedürfnisse einer Vielzahl von Studierenden entgegen. Sie wollen eine höhere Berufsorientierung des Studiums bei kürzerer Studiendauer. Sie wollen ihr Studium auch schaffen können. Und sie wollen eine europaweite Anerkennung ihrer Leistung, die ihnen bei der Arbeitssuche nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa hilft.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Als abschließendes Reformelement wird mit dem Hochschulmodernisierungsgesetz den Studierenden mit Hauptwohnsitz in Hamburg und der Metropolregion ein Studienguthaben zur Verfügung gestellt. Mit diesem Studienguthaben haben die Studierenden das Recht, die entsprechende Regelstudienzeit ihrer jeweiligen Fächer zuzüglich vier Semester Puffer an Hamburger Hochschulen kostenfrei zu studieren. Erst danach müssen sie 500 Euro Gebühren bezahlen. Dieses Guthaben verdeutlicht, dass Bildung in Zukunft in Hamburg etwas wert ist,

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

und damit schaffen wir die Anreize für Hochschulen und Studierende, ein zügigeres Studium anzubieten und dann auch zu absolvieren.

Lassen Sie mich das noch einmal betonen: Es geht im Guthabenmodell nicht darum, zusätzlich große Einnahmen für die Hochschulen zu erzielen, sondern einen Anreiz zur Verkürzung der Studiendauer zu setzen. Die Einnahmen aber – und dieses insbesondere an die Opposition gerichtet –, so sieht das Gesetz es vor, werden den Hochschulen trotzdem zusätzlich zur Verfügung gestellt, anders als zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, wo sie der Konsolidierung des Staatshaushaltes dienen müssen. Die Einnahmen Hamburgs an dem Guthabenmodell werden konsequent zur Verbesserung der Lehre und zur Beseitigung der Probleme in der Studienstruktur eingesetzt.

Auch die Belohnung, Herr Dr. Maier, die Sie angemahnt haben oder, Frau Dr. Brüning, die Studienkonten, die Sie hier eben noch einmal vorgestellt haben, mögen für Sie besser klingen als das eben vorgestellte Guthabenmodell, aber ich wehre mich dagegen, dass wir für das eigentlich selbstverständliche Einhalten einer rechtlichen Verpflichtung, nämlich der des Meldegesetzes, auch noch eine finanzielle Belohnung zahlen sollen.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)