Sämtliche drei Regierungsfraktionen saßen zusammen, wir haben zusammen diskutiert und uns gefragt, was denn der beste Weg ist, und kamen zu diesem Ergebnis. Wir haben auch mit sämtlichen Präsidenten geredet, zumindest mit denen, die mit uns reden wollten, und manche Präsidenten sagten, sie wollen nur Externe, andere sagten, sie wollen nur Interne.
Das stimmt nicht, Frau Dr. Brüning? Gehen wir zusammen zum fünfundzwanzigjährigen Jubiläum der TU Harburg und dann können Sie mir sagen, dass das nicht stimmt. Genau da können wir doch sehen, dass wir entschieden haben, das so zu machen, dass von diesen 50 Prozent, über die normalerweise der Hochschulsenat entscheidet, wiederum die Hälfte eingezogen werden kann.
Damit sind wir doch den besten demokratischen Weg gegangen, der nur geht. Wir haben genau die Mitte genommen, wenn auf der einen Seite der eine Präsident das sagt und der andere das. Genau das ist der beste Weg, den wir nehmen können, und auch koalitionsmäßig sind wir diesen Mittelweg gegangen.
Kommen wir zum letzten Punkt, zur Findungskommission für die Präsidenten, wo Sie auch gesagt haben, der Hochschulsenat müsse das eigentlich entscheiden. Auch das haben wir geändert, da haben wir gesagt, der Hochschulsenat muss zwar etwas ändern, aber der Hochschulrat muss auch etwas ändern können. Die Findungskommission ist eine 50:50-Chance und genau da wird entschieden, wer der Präsident wird. Wenn das keine Demokratie und keine Autonomie ist, dann weiß ich nicht, wo man da noch irgendetwas ändern könnte, Frau Dr. Brüning.
Jetzt zu Herrn Dr. Maier. Bei Ihnen bin ich insofern etwas verwundert, denn hier, wo ich jetzt stehe und rede, standen Sie am 10. Dezember letzten Jahres und sagten so Pi mal Daumen, Studenten wollen auch jeden Quatsch sagen können, das sollte man denen nicht verwehren. Darauf
Als Nächstes sagt Ihre Fraktion, aber auch Sie, die Studenten müssten auf jeden Fall in der Politik mitreden können. Natürlich sollen die Studenten in der Politik mitreden, dafür bin ich auch, aber die Studierendenschaft nicht, weil im Bundesrahmengesetz ganz klar steht, dass sie das nicht machen sollen. Die bekommen das Geld dafür, dass sie den Studenten in der Hochschule helfen, angefangen vom Studium bis zu den Kindern, wenn eine Studentin zum Beispiel ein Kind oder zwei Kinder und keinen Mann dazu hat, dass sie dann Hilfe bekommt.
Insgesamt hat das Bundesrahmengesetz ganz klar gesagt, dass sie politisch nicht mitreden soll. Durch unsere drei Fraktionen wird diese bisherige Verzerrung wieder auf die rechtsstaatliche Bahn geleitet, weil wir davon ausgehen, dass, wenn ein Student Geld für Studierendenschaften zahlt, dieses Geld auch für die Studenten da sein soll und nicht für politische Darstellungen nach außen.
(Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Bravo! und Beifall bei der Partei Rechtsstaat- licher Offensive, der CDU und der FDP)
Ich komme jetzt zu den Oppositionsänderungen; die Änderungen der Koalitionsregierung habe ich gerade genannt. Im Hochschulmodernisierungsgesetz sind über 70 verschiedene Änderungen des alten Hamburger Hochschulgesetzes. Die SPD hat neun und die GAL sechs Änderungen. Wenn ich das alleine betrachte, dann muss ich mich schon fragen, wie es sein kann, dass wir heute nicht in zweiter Lesung abstimmen, wenn Sie neun oder sechs Änderungen im Vergleich zu 70 so wichtig finden.
Ich fange zuerst mit der GAL an, weil das relativ einfach ist. Dieser Zusatzantrag ärgert mich schon etwas. Ein Jahr diskutieren wir über das Thema und einen Tag vor der Abstimmung kommt ein Zusatzantrag. Ich will gar nicht mal sagen, dass die sechs vorgeschlagenen Punkte schlecht sind, aber die Begründung dazu ist schlecht, wenn ich vier Sätze zitieren darf:
„Die GAL-Fraktion lehnt die vorgesehenen Gebühren für außerhalb der Metropolregion gemeldete Studierende ab.“
Ich muss mich doch wirklich fragen, warum Sie überhaupt einen Zusatzantrag stellen, wenn Sie sowieso gegen alles sind.
Ihr letzter Punkt ist ungefähr so, als wenn alle Kinder miteinander spielen und die, die die grüne Mütze aufhaben,
mit einem Mal mucksch sind und nicht mehr mitspielen wollen. Das drücken Sie in Ihrem letzten Satz aus.
Kommen wir zu den Änderungsanträgen der SPD, die Sie schon einmal gestellt und auch der Presse genannt haben. Da ist der größte Punkt Gender Mainstreaming.
Ich habe Ihnen gerade gesagt, dass ich ganz klar der Meinung bin, dass Gender Mainstreaming auf jeden Fall weitergetragen wird, indem wir sagen, sie sollen das selber machen, und nicht die Hochschulen in ihrer Autonomie durch Quotierung beschränken. Aber Gender Mainstreaming wird damit doch nicht irgendwie auf den Kehricht geworfen.
Das Zweite ist die Zwangsexmatrikulation, über die ich schon geredet habe, wo Sie sagen, da müsse ein Gremium hin. Jetzt haben Sie ein Gremium, haben es aber nun so verändert, dass es durch einen Beschluss der Minderheit, nämlich der Studierendenschaft, immer noch als Vetorecht eingesetzt werden kann. Und da frage ich mich wirklich, wo da die Demokratie ist. Ich habe es hier vorliegen, Frau Dr. Brüning, ich kann es auch vorlesen, schreiben Sie es richtig auf, anstatt hier zu sagen, ich würde falsch reden.
Als Nächstes wollen Sie die Stärkung des Hochschulrats mindern. Das können Sie gerne machen, das ist politisch.
Dann haben wir noch die Festlegung der Präsidenten. Da sind Sie der Meinung, der Präsident solle vom Hochschulsenat bestimmt werden. Da sind wir genau den richtigen Weg gegangen: 50 Prozent Senat, 50 Prozent Rat. Theoretisch haben wir eigentlich genau das gemacht, was Sie wollten.
Zuletzt möchte ich sagen, dass unsere Vorschläge die demokratischsten sind, die man sich nur vorstellen kann. Und wenn Sie heute tatsächlich die zweite Lesung nicht annehmen, dann frage ich mich wirklich, warum wir überhaupt ein Jahr miteinander darüber diskutiert haben. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin etwas überrascht, weil ich eigentlich Herrn Beuß in der rituellen Reihenfolge vor mir erwartet hatte.
Dieses Hochschulmodernisierungsgesetz ist tatsächlich ein Einschnitt. Es beendet die klassische deutsche Selbstverwaltungsuniversität, wie sie traditionell bestand, sich aber insbesondere seit Beginn der Siebzigerjahre auf einer neuen Ebene entwickelt hat. Man kann das machen, man kann darüber diskutieren, es gibt dafür plausible Gründe. Ich habe nur einen Einwand dagegen, dass das jetzt so gemacht wird. Wir haben in der letzten Legislaturperiode auch ein Reformgesetz verabschiedet und dieses Gesetz folgte der Philosophie, die Selbstverwaltungsuniversität zu erhalten, ihr aber ein starkes Präsidium an die Spitze zu setzen, um damit zu versuchen, den Reformwillen der Universitätsgremien durch dieses Präsidium zu kanalisieren und Schritte in Gang zu setzen. Es war ein sehr mühseliger Prozess, dafür Zustimmung zu gewinnen. Durch das jetzige Vorgehen wird den Universitäten etwas abverlangt, was man ihnen schwer abverlangen kann, nämlich in Legislaturperioden der Bürgerschaft zu denken. Wenn man in einer Legislaturperiode sagt, wir machen das so, in der
nächsten Legislaturperiode eine neue Philosophie einführt, ohne dass die Hochschulen überhaupt Gelegenheit hatten, Erfahrungen mit den neu eingeführten Regelungen zu machen, dann schafft man keinen sicheren Gang für so große Organisationen und Institutionen. Das ist mein zentraler Einwand, wobei ich zugebe, kein hundertprozentiger Anhänger der Selbstverwaltungsuniversität zu sein. Aber in so großen Institutionen, in denen viele aktive Menschen mit ihren Erwartungen arbeiten, darf nicht so schnell hin und her gesteuert werden, ohne dass es dabei zu Verwerfungen und einem Durcheinander kommt. Das war die Vorbemerkung, aus der sich auch die grundsätzliche Ablehnung dieses Schrittes ergibt.
Die größte und wichtigste Veränderung ist, dass das oberste Organ dieser Universität nicht mehr ein Selbstverwaltungsorgan, sondern der Hochschulrat sein wird. Ein Hochschulrat, der von den Hochschulen, so wie sie jetzt existieren, zunächst einmal als ein Fremdkörper wahrgenommen wird. Das ist etwas Neues von außen. Wenn man das aber macht, dann muss man das so gestalten, dass man eine maximale Akzeptanz dieses neuen Gremiums erhält, um den Steuerungserfolg auch wirklich erzielen zu können. Diese maximale Akzeptanz erfordert aber eine andere Konzeption und Konstruktion des Gremiums. Diese würde erfordern, die Initiative für die Benennung aller Mitglieder beim Hochschulsenat und das Bestätigungs- und Ablehnungsrecht bei der Behörde beziehungsweise dem Senat zu belassen. Dann wäre auf jeden Fall den Hochschulen zugestanden, niemanden in ihrer Leitung dulden zu müssen, den sie nicht schon einmal selbst vorgeschlagen haben. Es würden nicht einmal alle Vorgeschlagenen durchkommen, aber die Initiative, um es in Gang zu setzen, läge beim Hochschulsenat. Dann hätte man auch problemlos diese 50-Prozent-Regelung für Hochschulmitglieder einführen können, die Sie nun nur für die Hälfte des Hochschulrats gemacht haben, sodass in Wirklichkeit nur ein Viertel dabei rauskommt. Dies ist der Inhalt unseres Vorschlages.
Die GAL ist nicht mit dem Langzeitstudiengebührenmodell einverstanden, wobei sich der Haupteinwand nicht gegen eine Regulierung, sondern gegen die Art der Regulierung richtet. Im Wesentlichen deswegen, weil mit dem von Ihnen vorgeschlagenen Modell nur die Studierenden in ihrem Verhalten gesteuert werden sollen, während das Instrument nicht gleichzeitig dazu dient, auch das Verhalten der Hochschulen zu steuern, was mit einem anderen Modell möglich wäre. Das möchte ich nicht noch einmal ausführlich ausbreiten, weil wir dieses schon mehrfach diskutiert haben.
Schließlich auch von mir noch einmal die beiden Punkte, die Frau Brüning mit großer Verve zum Ende betont hat. Das ist einmal das Thema der so genannten Frauenquote. Im alten Gesetz stand ja keine bestimmte Frauenquote drin, sondern es stand nur drin, dass künftig bei Bewerbungen so verfahren werden solle, dass, wenn gleichrangige Bewerber da seien – nur für diesen Fall –, die Frau so lange den Vorzug bekomme, bis die Hälfte der Plätze mit Frauen besetzt sei.
(Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Nein, das steht in unserer Verfassung nicht drin!)
Wir haben in unserer Verfassung drinstehen, dass bei der Besetzung öffentlicher Positionen die Gleichberechtigung so lange berücksichtigt werden soll, bis eine gleichmäßige Vertretung der Geschlechter sichergestellt worden ist.
Das ist einfach ein Verfassungsanspruch, den wir übrigens auch bei Richterwahlen immer wieder betonen, weswegen wir uns jetzt eben bei der Richterwahl enthalten haben, weil Sie diesen Verfassungsanspruch regelmäßig übergehen.