Protocol of the Session on April 10, 2003

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Alle Fraktionen in diesem Hause begrüßen die Einrichtung von Interventionsstellen. Alle Fraktionen bedauern, dass es so lange gedauert hat, bis wir überhaupt zu dem Punkt gekommen sind, dass Interventionsstellen ausgeschrieben wurden. Aber wie ich schon eben sagte, dauert es vielen von uns viel zu lange.

(Vizepräsidentin Rose-Felicitas Pauly übernimmt den Vorsitz.)

Seit Monaten diskutieren wir in den Ausschüssen darüber. Wir haben vor wenigen Tagen ein Konzept des Senats erhalten und seit ein, zwei Tagen laufen auch die Ausschreibungen für die Einrichtung von Interventionsstellen.

Nun liegen uns die Troncanträge der Koalitionsfraktionen vor und bis gestern hieß es in Punkt 6 des Troncantrags der Koalitionsfraktionen, der Opferhilfe mögen 30 000 Euro – ich kürze es etwas ab – für die Einrichtung einer Interventionsstelle gegeben werden. Zum Glück haben die Koalitionsfraktionen noch gemerkt, dass die Ausschreibung erst seit zwei Tagen läuft und noch gar nicht klar ist, wer dieses Geld bekommen soll. Daraufhin wurde der Antrag geändert und der abgeänderte Antrag heißt jetzt:

„Der Opferhilfe e.V. erhält 30 000 Euro für die Ausstattung..., sofern er als Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens eine Interventionsstelle... eröffnet.“

Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, so geht es nicht,

(Beifall bei der SPD – Dr. Willfried Maier GAL: Der Senat fasst hypothetische Beschlüsse!)

und zwar aus mehreren Gründen. Erstens suggerieren Sie eindeutig, dass Sie den Gewinner bereits kennen. Das mag ja auch sein, aber das so öffentlich bekannt zu geben, ist nicht besonders klug, und zweitens ist es kein ordnungsgemäßes Ausschreibungsverfahren.

(Dr. Michael Freytag CDU: Das stimmt doch gar nicht, was Sie sagen!)

Ich kann mich sehr gut an die letzte Legislaturperiode erinnern, wo es die CDU hier war, die immer wieder darauf gepocht hat, dass es ordnungsgemäße, transparente Ausschreibungsverfahren geben muss. Das ist ein gutes Beispiel dafür, so kann es überhaupt nicht laufen.

(Beifall bei der SPD und der GAL – Dr. Michael Freytag CDU: Wir hatten dazu genug Gelegenheit!)

Angenommen, die Opferhilfe hat das beste Konzept und bekommt den Zuschlag für die Einrichtung von Interventionsstellen, dann können Sie sicher sein, dass die anderen Träger dagegen angehen werden, weil das Ausschreibungsverfahren nicht ordnungsgemäß gewesen ist. Uns steht dann ein langer Rechtsstreit ins Haus und darunter leiden die Opfer, denn die Einrichtung von Interventionsstellen wird dann vorerst nicht möglich sein.

Seien Sie also so klug und übernehmen Sie unsere Formulierung in Ihren Antrag, denn unsere Formulierung ist die richtige und bringt Klarheit. Sie begründen Ihre Ablehnung natürlich damit, dass der Antrag zum einen von der SPD kommt und zum anderen keine Klarheit darüber geben würde, wohin das Geld gehen solle. Das ist aber nicht richtig. Unser Antrag sagt eindeutig, dass das Geld an denjenigen geht, der die Ausschreibung gewinnt. Und ich kann überhaupt nicht verstehen, dass Sie nicht so viel Vertrauen zu Ihrer Senatorin haben, dass sie in der Lage sein wird, das beste Konzept herauszufinden. Also geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie dem Antrag zu.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Tants für maximal fünf Minuten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Brinkmann, Ihren Antrag anzunehmen, wäre nicht klug, sondern unklug und unklug wollen wir auch zu später Stunde nicht sein.

(Petra Brinkmann SPD: Sind Sie aber!)

Ich will es auch begründen. Ich habe große haushaltsrechtliche Zweifel, ob ein Antrag mit einem unbestimmten Adressaten von der Bürgerschaft beschlossen werden kann. Der Zuwendungsempfänger steht doch gar nicht fest. Wir nennen die Opferhilfe, wenn sie es wird, bei Ihnen steht drin, irgendeiner, der überhaupt nicht bekannt ist,

(Petra Brinkmann SPD: Das stimmt doch nicht!)

soll von der Bürgerschaft Geld bekommen. Ich habe große haushaltsrechtliche Zweifel, dass dieses richtig ist.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Und etwas zu tun, das rechtlich zweifelhaft ist, ist unklug und da geben wir uns auch keinen Ruck.

Zweitens haben Sie immer davon gesprochen, dass die Koalition doch ein Signal setzen soll, dass wir etwas für den Opferschutz tun wollen. Dieses Signal hat die Koalition nun gesetzt, indem sie ganz deutlich 30 000 Euro aus

(Erster Vizepräsident Berndt Röder)

der Troncabgabe gibt. Das ist Ihnen nun auch wieder nicht recht.

(Dr. Andrea Hilgers SPD: Nicht korrekt!)

Und dann, meine Damen und Herren, liebe Frau Brinkmann, wenn Sie in Ihrer Presseerklärung schreiben, das Geld sei verloren, ist das doch die blanke Unwahrheit. Ich kann Ihnen zusagen, wenn das Ausschreibungsergebnis feststeht, werden wir uns diesen Zuwendungsempfänger ansehen, und wenn er den Richtlinien entspricht und zuwendungsbedürftig ist, dann werden wir auch diese 30 000 Euro erneut für den Opferschutz einbringen.

(Beifall bei der CDU und der Partei Rechtsstaat- licher Offensive)

Das ist klug, das ist ruckfrei und das ist rechtssicher und so wollen wir uns verhalten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der Partei Rechtsstaat- licher Offensive)

Herr Dr. Maier, Sie haben das Wort für maximal fünf Minuten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir erleben gerade eine Parlamentsinnovation. Sie kennen alle die Formulierung bei Fragen an den Senat: „Der Senat gibt auf hypothetische Fragen keine Antwort.“

Die Koalition will gerade hypothetische Beschlüsse fassen: Wenn dies eintritt, dann soll das und das passieren. Ich gratuliere Ihnen.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung, zunächst zum SPD-Antrag aus der Drucksache 17/2550. Wer möchte ihn beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Er ist mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen dann zum Antrag aus der Drucksache 17/2475 in der Neufassung. Die SPD-Fraktion hat beantragt, über Punkt I Nummer 6 gesondert abstimmen zu lassen.

Wer möchte diesen Punkt annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dieser Punkt ist mit großer Mehrheit bei einigen Gegenstimmen und zahlreichen Enthaltungen angenommen worden.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu? –

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer will den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss in zweiter Lesung fassen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Er ist damit auch in zweiter Lesung mit großer Mehrheit bei einigen Gegenstimmen und zahlreichen Enthaltungen beschlossen worden.

Wer stimmt den übrigen Punkten zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Er ist bei einigen Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen worden.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu? –

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer will die soeben in erster Lesung gefassten Beschlüsse in zweiter Lesung fassen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist das auch bei einigen Gegenstimmen in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

Meine Damen und Herren! Ich rufe nun Punkt 71 auf, Drucksache 17/2476, gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Koalitionsfraktionen: Mittel aus der Troncabgabe für den Treffpunkt Älterwerden e.V.

[Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP: Mittel aus der Troncabgabe für den Treffpunkt Älterwerden e.V. – Drucksache 17/2476 –]

Wer möchte den Antrag beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei einigen Gegenstimmen in erster Lesung mit großer Mehrheit angenommen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu? –

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall.

Wer will den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss in zweiter Lesung fassen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist damit bei einigen Gegenstimmen auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.