Protocol of the Session on March 5, 2003

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Jeder von uns kann irgendwann in die Lage kommen, erste Hilfe zu brauchen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass jedes Kind rechtzeitig lernt, wie man erste Hilfe leistet, wie man Menschen helfen kann. Deshalb muss es regelmäßig stattfinden und es muss überprüfbar sein. Es ist leider nicht überprüfbar.

Zum Schluss – gerade Ihnen gegenüber, Herr Drews, möchte ich das noch einmal darstellen –, wir müssen in dieser Geschichte nicht auf Konfrontation gehen. Natürlich haben Sie Recht, dass wir 44 Jahre dieses nicht so gefordert haben. Das war unser Fehler, das ist richtig. Trotzdem haben wir die Erlaubnis, es jetzt zu fordern.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL – Frank-Thorsten Schira CDU: Wir machen es bes- ser!)

Deswegen bitte ich Sie, gehen Sie noch einmal in sich und versuchen Sie doch einmal, diese Erste-Hilfe-Ausbildung in den Schulen zu verbessern. Wenn Sie schon unseren Antrag nicht annehmen oder ihn nicht an den Ausschuss überweisen, bemühen Sie sich, dass dieses konsequent durchgeführt wird. Das ist im Sinne aller Hamburgerinnen und Hamburger. – Danke.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Das Wort hat jetzt Herr Senator Rehaag.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst eine kurze direkte Erwiderung zu Frau Dr. Freudenberg. In Ihrem Redebeitrag haben Sie nun deutlich den Vorwurf artikuliert, man würde mit falschen Zahlen arbeiten beziehungsweise in Antworten Sachverhalte nicht korrekt darlegen oder Zahlen ignorieren. Die Zahl 845, Frau Dr. Freudenberg, ist eine Zahl, die in der Antwort des Senates genannt wurde, und bezieht sich dort auf Kinder, die mit ihren Eltern in einem Haushalt leben. Das zur Klarstellung.

Zum Zweiten: Die BADO erfasst natürlich nur solche Kinder, die zu den Einrichtungen der Suchthilfe Kontakt haben. Auch das muss man einmal klarstellen.

Zum Letzten noch: Dass die Gesamtzahl der Kinder süchtiger Eltern deutlich höher ist, wird nicht bestritten. Das hat der Senat auch in seiner Antwort so nicht bestritten. Es ist richtig, dass es dort durchaus höhere Zahlen gibt, wobei aber auch ganz deutlich Zweifel angemeldet werden dürfen, ob die von Ihnen genannte Zahl von 50 000 bis 60 000 belastbar ist. Daran haben wir deutliche Zweifel.

Meine Damen und Herren, wenn ich die von uns am heutigen Tage geführte Debatte betrachte, dann gewinne ich den Eindruck, dass Gesundheitsförderung, Prävention und schulärztliche Versorgung in der fachlichen Diskussion unserer Stadt erfreulicherweise – das kann man ja so sagen – feste Größen darstellen. Das begrüße ich ausdrücklich. Wenn aber in diesen Tagen auf den Fluren des Kanzleramtes, in den Fachressorts und in den Fraktionen auf Bundes- und Länderebene darüber diskutiert und gestritten wird, welcher Lösungsweg und welches Instrumentarium uns aus der Finanzierungs- und Strukturkrise unseres Gesundheitswesens bringen soll, dann wird meines Erachtens der hohe Stellenwert von Gesundheitsförderung und Prävention leider immer noch viel zu wenig diskutiert. Dies muss sich allerorten ändern.

(Vereinzelter Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, es besteht Konsens, dass, je früher mit diesen Aufgaben begonnen wird und je umfassender sie angelegt sind, die Aussichten auf Erhaltung der Gesundheit desto größer sind. Der Sachverständigenrat für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen plädiert ausdrücklich für Investitionen in Prävention und Gesundheitsförderung und spricht sich für eine vorsorgende Gesundheitspolitik aus, die über das Gesundheitswesen hinaus intersektoral auch auf Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik, Verkehr-, Stadtentwicklungs- und Umweltpolitik Einfluss nehmen sollte. Auf Bundesebene ist durch die Neukonfiguration des BMGS, also des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, strukturell eine ambitionierte Grundlage geschaffen worden. Sechs eigene Referate hat das BMGS im Bereich der Prävention eingerichtet sowie das Deutsche Forum für Prävention und Gesundheitsförderung ins Leben gerufen. Nun muss ja wohl – und da spreche ich Sie an, Frau Brinkmann, aber auch Herrn Rosenfeldt und Frau Dr. Freudenberg – von Ihren Parteifreunden in Berlin erwartet werden dürfen, dass erstens hierbei mehr herauskommt als lediglich theoretische Konzepte und Lippenbekenntnisse

(Petra Brinkmann SPD: Ja, das fordern wir hier ja auch immer!)

und dass zweitens dieser Bereich künftig auch finanziell vom Bund adäquat ausgestattet wird. Nur so können dann entsprechende Programme und Maßnahmen auf den Weg gebracht werden. Ich denke, insoweit besteht Konsens. Wir warten also, was in Berlin finanziell umgesetzt wird.

Meine Damen und Herren, der Hamburger Senat hingegen macht es vor. Er lässt seinen Worten auch Taten folgen und hat insbesondere auch im Blick auf Kinder und Jugendliche in unserer Stadt die Weichen längst auf Gesundheitsförderung und Prävention gestellt. Hamburg muss hier den bundesweiten Vergleich nicht scheuen, denn in den Arbeitsfeldern Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitsberichterstattung hat der Senat seine im

(Dr. Mathias Petersen SPD)

Hamburgischen Gesundheitsdienstgesetz benannten Aufgaben bereits sehr weit konkretisiert. Gesundheitsförderung und Prävention sind einerseits Fachaufgaben der Behörde für Umwelt und Gesundheit und des bezirklichen öffentlichen Gesundheitsdienstes, gleichzeitig aber auch Querschnittsaufgaben. Gesundheit fördert Lebenschanchen, Zufriedenheit und Produktivität von Bürgerinnen und Bürgern. Damit ist Gesundheit ein Faktor, der die Lebensqualität ebenso fördert, wie sie auch der Standortqualität Hamburgs zugute kommt. Der Senat sieht es daher als wichtige Aufgabe an, möglichst viele Institutionen für das Ziel der Verbesserung der Gesundheit der Hamburger Bürgerinnen und Bürger zu interessieren und zu aktivieren. Der Förderung der Gesundheit benachteiligter Bevölkerungsgruppen kommt hierbei bereits heute eine wesentliche Bedeutung zu.

Die Landesgesundheitsberichterstattung belegt diese Orientierung deutlich. Der zweite Hamburger Gesundheitsbericht, „Stadtdiagnose 2“, veranschaulicht, dass Gesundheit in Hamburg ungleich verteilt ist. Wir hatten das heute in den Redebeiträgen teilweise gehört. Wer sozial benachteiligt ist, verhält sich gesundheitsriskanter, ist verstärkt von Gesundheitsproblemen betroffen, stirbt früher und lebt in benachteiligten Stadtgebieten. Konkret heißt das, diese Kinder und Jugendlichen haben einen geringeren Impfschutz, nehmen seltener an Früherkennungsuntersuchungen der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte teil, ernähren sich unausgewogener mit dem Ergebnis deutlicher Übergewichtigkeit, sie rauchen mehr, sind über Fragen der Gesundheitsvorsorge deutlich schlechter informiert und sie sind weniger in Sportvereinen organisiert.

Der öffentliche Gesundheitsdienst hat deshalb seine Tätigkeit in sozial schlechter gestellten Stadtteilen konzentriert. Das Kooperationskonzept „Gesunde, soziale Stadt Hamburg“ ist ein Angebot zur Verbesserung dieser Ausgangslage. In den Themenfeldern Ernährung und Bewegung wollen wir das Gesundheitsverhalten der Kinder und Jugendlichen im Alltag konkret verbessern. Dieses Vorhaben baut auf der Zusammenarbeit mit den Einrichtungen auf, die ihr bestehendes Angebot gesundheitsfördernd ausrichten sollen. Das Kooperationsprojekt ist in den Stadtteilen Horn, Jenfeld und Lurup gestartet und wird auch auf weitere Stadtteile übertragen werden.

Meine Damen und Herren, Gesundheitsförderung und Prävention liegen aber nicht nur in der Verantwortung des Staates. Jeder Einzelne kann und muss auch etwas für seine Gesundheit tun. Alle sind hier gefordert, nicht nur der Senat, nicht nur die Bürgerschaft. Jeder muss hierzu im privaten Bereich beitragen. Ich denke aber, dass wir hier vonseiten des Senats die richtigen Weichen gestellt haben. – Vielen Dank.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Gibt es jetzt noch Wortmeldungen aus dem Plenum? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst zur Drucksache 17/1956. Wer stimmt einer Überweisung federführend an den Gesundheitsausschuss und mitberatend an den Jugend- und Sportausschuss zu? – Vielen Dank. Die Gegenprobe, bitte. – Enthaltungen? – Dann ist das Überweisungsbegehren mit Mehrheit abgelehnt. Ich stelle dann fest, dass die Große Anfrage aus der Drucksache 17/1956 besprochen worden ist.

Ich komme zum nächsten Punkt. Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 17/2278 federführend an den Gesundheitsausschuss und mitberatend an den Schulausschuss zu? – Danke. Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass dieses Überweisungsbegehren mehrheitlich abgelehnt ist.

Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Wer möchte den Antrag aus der Drucksache 17/2278 annehmen? – Die Gegenprobe, bitte. – Enthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Wer möchte die Drucksache 17/2279 an den Gesundheitsausschuss überweisen? – Die Gegenprobe, bitte. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist mehrheitlich abgelehnt.

(Dr. Andrea Hilgers SPD: Das ist Arbeitsverweige- rung!)

Ich lasse dann in der Sache abstimmen. Wer möchte den Antrag aus der Drucksache 17/2279 annehmen? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Enthaltungen? – Dann ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wer die Drucksache 17/2280 an den Gesundheitsausschuss und mitberatend an den Schulausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Ich stelle fest, das Überweisungsbegehren ist mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse in der Sache abstimmen. Wer möchte den Antrag aus der Drucksache 17/2280 annehmen? – Die Gegenprobe, bitte. – Enthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 42 und 43 auf, die Drucksachen 17/2276 und 17/2277, Anträge der SPD-Fraktion: In Würde sterben – Die ambulante Sterbebegleitung in Hamburg. Und: In Würde sterben – Stationäre Hospize und Palliativstationen unterstützen.

[Antrag der Fraktion der SPD: In Würde sterben – Die ambulante Sterbebegleitung in Hamburg – Drucksache 17/2276 –]

[Antrag der Fraktion der SPD: In Würde sterben – Stationäre Hospize und Palliativstationen unterstützen – Drucksache 17/2277 –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 17/2344 ein Antrag der GAL-Fraktion vor.

[Antrag der Fraktion der GAL: In Würde sterben – Voraussetzungen besserer Sterbebegleitung zu Hause – Drucksache 17/2344 –]

Alle drei Drucksachen sollen auf Antrag der GAL-Fraktion in Ausschüssen beraten werden, die Drucksache 17/2276 federführend im Sozialausschuss und mitberatend im Gesundheitsausschuss, die Drucksache 17/2277 federführend im Gesundheitsausschuss und mitberatend im Sozialausschuss und die Drucksache 17/2344 im Gesundheitsausschuss.

Frau Brinkmann hat jetzt das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bis zum Ende der letzten Legislaturperiode hatten die im Parlament vertretenen Parteien, nämlich die SPD, die CDU und die GAL, das gemeinsame Ziel, ein

(Senator Peter Rehaag)

schwieriges und damit oft verdrängtes Thema ins Bewusstsein unserer Gesellschaft zu rücken, das Thema „Sterben und Tod“. Wir wollten gemeinsam ein Umdenken und eine andere Haltung in der Gesellschaft zu diesem Thema erreichen. Das aus drei Gründen.

Erstens: Sterben müssen wir alle, doch das Wie wird von 90 Prozent der Menschen anders gewünscht, als es heute stattfindet. Zweitens: Nur eine humane Sterbebegleitung wird den Wunsch nach einer aktiven Sterbehilfe verhindern, die wir, Mitglieder dieses Hauses, nicht wollen.

(Vereinzelter Beifall bei der GAL und bei der SPD)

Und drittens: Nur eine veränderte Haltung bewirkt, dass Menschen sich gegenüber Sterbenden anders verhalten, sie nämlich wahrnehmen, pflegen und bis in den Tod begleiten. Das kann sowohl stationär als auch ambulant geschehen.

Wir waren in der letzten Legislaturperiode auf dem richtigen Weg, denn gerade in den Jahren 2000 und 2001 war in Hamburg ganz viel angestoßen worden. Erinnern Sie noch die Plakataktion „Der Mensch denkt über so vieles nach, warum nicht über den Tod?“ Die dahinter stehenden Ausstellungen wurden nicht von allen in dieser Stadt positiv aufgenommen, aber sie haben eine ganz breite Diskussion angestoßen. Das war letztlich gewollt. Das Projekt „In Würde sterben – Landesinitiative Hospizentwicklung“ wurde ins Leben gerufen. Es wurde in Bürgerforen mit Fachreferenten und Fachreferentinnen diskutiert und es wurde ein Beratungstelefon eingerichtet.

Auch für die Damen und Herren der Schill-Fraktion könnte es interessant sein, einmal zu hören, was es alles schon in Hamburg gegeben hat. Ich werde noch darauf kommen, was Sie jetzt alles ausgelöscht haben.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Die Hamburger Gesundheitshilfe wurde aufgefordert, nach dem Berliner Modell ein Konzept für Homecare zu entwickeln. Dieses sollte ein umfassender, qualifizierter palliativmedizinischer Hausbesuchsdienst werden, der die häusliche Versorgung schwer kranker und sterbender Patienten durch Unterstützung und Entlastung der Hausund Fachärzte optimiert. Alle Projekte waren sehr gut angelaufen und der Evaluierungsbericht zum Projekt „In Würde sterben“ war im September 2001 so positiv, dass eine weitere Finanzierung von der damaligen Senatorin zugesagt worden war. Dann kam der Regierungswechsel 2001

(Vereinzelter Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)